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<< Lohnsteuer plus Gewerbeschein :: Steuererklärung Gewerbeschein&Lohnsteuer >> |
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annasiegen
Anmeldungsdatum: 14.04.2011 Beiträge: 3 Wohnort: Duisburg
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Verfasst am: 18 März 2012 - 1:15
gewerbeschein nach ende der aktion!? |
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muss ich meinen gewerbeschein zwingend schon vor dem job beantragt haben!? oder reicht es, wenn ich ihn direkt einen tag nach dem job beantrage? |
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Gast
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Verfasst am: 18 März 2012 - 5:30
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Machen Sie Ihre erste Autofahrt alleine VOR dem Führerschein, oder NACHDEM Sie ihn haben?
Was wäre denn Ihr Status, wenn Sie arbeiten, ohne dafür eine gesetzliche Grundlage zu haben? Klassische Schwarzarbeit natürlich.
Und abgesehen davon: Wahrscheinlich haben Sie sich über Versicherung etc. auch noch keine Gedanken gemacht, oder? Wer zahlt denn, wenn Sie sich bei dem Job ein Bein brechen?
Also:
1. Beraten lassen: Was möchte ich machen, und was brauche ich dafür? Im Regelfall sind das drei Anrufe
a) Handels- oder Handwerkskammer
b) Gewerbeamt
c) Ihr zuständiges Finanzamt
Möglicherweise ist das ja auch ein Job, bei dem Sie gar keinen Gewerbeschein brauchen (Aushilfe etc.) oder bei dem Sie aus gesetzlichen Gründen nicht mit Gewerbeschein arbeiten dürfen (Hostess, Gastronomie etc.) - hier könnte Ihnen u. U. die örtliche Rentenversicherung Auskunft erteilen.
2. Vorbereiten:
a) Gewerbe anzeigen (Gewerbeamt)
b) Versicherungen prüfen (Unfall, Haftplicht)
c) Eigene Abrechnung vorbereiten - wie schreibe ich Rechnungen und was muß da drauf (gibt es alles hier auf der Plattform). Am besten einen Ordner vorbereiten, in dem Sie Ihre Rechnungen ablegen und in den auch Belege über Ihre Ausgaben kommen (Tanken, Busfahrten, Arbeitsmittel, Ausgaben für Kleidung und Reinigung etc.)
3. Der Job
4. Wie geht es weiter, wenn Sie in diesem Business bleiben wollen:
a) Mache ich Werbung, brauche ich also Visitenkarten oder sogar eine eigene Hompage (da gibt es von 1&1 sehr gute Angebote)
b) Brauche ich einen Steuerberater, oder kann ich das selbst abrechnen (gibt´s auch alles hier im Forum).
Also: Gedanken machen - 1 Woche. Vorbereiten: 2 - 3 Tage. Ergebis: Abgesichert und mit Basis in die Zukunft
Oder: Einfach losarbeiten ohne alles: Ergebnis: |
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annasiegen
Anmeldungsdatum: 14.04.2011 Beiträge: 3 Wohnort: Duisburg
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Verfasst am: 18 März 2012 - 10:21
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danke für die ganzen infos, das ist mir ja auch alles bewusst..
es geht ja nur darum, dass ich öfters schon gelesen/gehört habe, dass leute sich ihren gewerbeschein (für promoarbeit) erst hinterher und dann rückdatiert ausstellen lassen haben.. |
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Gast
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Verfasst am: 18 März 2012 - 12:43
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I. d. R. sind Behörden relativ kulant. Aber mal blöd gefragt, machst du deinen Führerschein vor oder nach deiner ersten Ausfahrt? |
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Gast
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Verfasst am: 18 März 2012 - 14:00
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DanMat hat Folgendes geschrieben: | I. d. R. sind Behörden relativ kulant. |
Wobei man das Gewerbe nur 7 Tage (oder warens 10 ) zurück datieren kann.
Da viele Städte und Gemeinden (zwar ohne jegliche Rechtsgrundlage,nur dagegen muss auch wieder angehen können) eine Gewerbeanmeldung für Promo und Co. verweigern,ist eine frühzeitige Anmeldung vor dem Job mehr als ratsam.
Den ohne Gewerbeanmeldung => keine Rechnung und auf eine andere Art und Weise wird es kaum möglich sein abzurechnen und es ist weder für die Agentur noch für dich schlau Promojobs mal über LSK und dann über GS abzuwickeln. |
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Gast
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Verfasst am: 18 März 2012 - 14:15
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annasiegen hat Folgendes geschrieben: |
es geht ja nur darum, dass ich öfters schon gelesen/gehört habe, dass leute sich ihren gewerbeschein (für promoarbeit) erst hinterher und dann rückdatiert ausstellen lassen haben.. |
Abgesehen davon,dass es mit der Erteilung der Steuernummer wieder länger dauert und somit sich eben die Erstellung der Rechnung verzögert,kann es sein,dass dir dein zuständiges Gewerbeamt (zwar ohne jegliche Rechtsgrundlage) die Anmeldung für Promo und Co verweigert.
Das sind schon 2 schwerwiegende Gründe dagegen!
Wie user "laurin70" es an einem schönen Beispiel erklärt hat:
Erst informieren und dann loslegen! |
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Gast
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Verfasst am: 19 März 2012 - 8:25
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Ich würde dir raten diesen vorher ausstellen zu lassen, da du rechtlich gesehen (falls man kontrolliert wird) beim Ausführen des Auftrages illegal arbeitest. |
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Gast
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Verfasst am: 19 März 2012 - 18:16
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laurin70 hat Folgendes geschrieben: | Nochmals: Das Gewerbeamt ist weder dafür zuständig, über eine Selbständigkeit oder Scheinselbständigkeit zu befinden, noch hat es eine rechtliche Handhabe, den Gewerbeschein zu verweigern. Also: Rechtliche Grundlage verlangen, nach der das so laufen soll, einen Bescheid mit Rechtsbelehrung verlangen und dann das entsprechende Widerspruchs-Verfahren betreiben. |
Und für wem das alles "Böhmische Dörfer" sind,gibt es an jeder Uni eine kostenlose Rechtsberatung und auch eben Tipps,wie man Rechtsmittel gegen Entscheidungen (am schlau`sten und effektivsten) einlegt! |
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Gast
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Verfasst am: 20 März 2012 - 9:47
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Immer wieder die gleichen Fragen...
SIE entscheiden, ob Sie selbständig sind, nicht irgendeine Agentur. SIE schreiben ein Angebot mit einer von IHNEN kalkulierten Verdienstvorstellung.
Tun Sie das nicht, sind Sie auch kein Unternehmer.
Was Sie da gemacht haben, ist (lesen Sie gerne mal im Sozialgesetzbuch IV nach) klassische Schwarzarbeit. Nicht mehr, und nicht weniger. |
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Gast
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Verfasst am: 30 Aug 2012 - 11:26
Gewerbeschein: was ist zu ebachten (Steuer,etc) |
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Hallo,
die meisten jobs laufen über Gewerbeschein. Ich habe gehört, dass das alles sehr kompliziert mit Steuer,e tc sein muss. Was muss man dabei beachten? |
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PB-Team Site Admin
Anmeldungsdatum: 05.12.2002 Beiträge: 1258 Wohnort: Kiel
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Gast
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Verfasst am: 30 Aug 2012 - 12:55
Steuerberater- Na toll |
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Wenn man wenig verient, soll man auch noch einen Steuerberater zaheln, weil das ganze system so kompliziert ist.
Als selbstständiger Promoter solltest Du einen Steuerberater beauftragen, da die gesetzlichen Regelungen kompliziert und für den Laien nur schwer verständlich sind. Die Steuerberatungskosten kannst Du in Deiner Einkommenssteuererklärung komplett absetzen und sparst dadurch Zeit und möglicherweise auch Geld, weil Du alle Möglichkeiten optimal ausschöpfst.
Wenn ich dann nur einen Messejob habe, lohnt sich das alles doch gar nciht mehr, oder? |
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Gast
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Verfasst am: 01 Sep 2012 - 21:21
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hallo misschris!
grundsätzlich musst du immer bedenken, dass du erst ab 8.004 Euro Einkommensteuer und ab 17.500 euro Umsatzsteuer zu zahlen hast! Solange dein Verdienst aus der Gewerbetätigkeit geringer ist, musst du zwar eine Steuererklärung einreichen, aber du bekommst ja eh nichts zurück
(mit Ausnahmern), da du keine Steuer gezahlt hast.
Von daher solltest du das alles nicht so kompliziert sehen. |
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Gast
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Verfasst am: 02 Sep 2012 - 6:47
aber |
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aber ich soll ja einen Steuererater beauftragen, wenn ich es über einen gewerbeschein mache, wie oft verlangt. |
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Gast
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Verfasst am: 02 Sep 2012 - 20:14
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das ist quatsch! habe ich jedenfalls auch nicht gemacht! |
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