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Gast
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Verfasst am: 26 Okt 2011 - 16:02
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Sorry,verstehe ich jetzt nicht!
Dein Steuerberater muss doch errechnen können,wieviel zu viel abgezogen worden ist.Diesen Betrag mahnst du schriftlich beim Arbeitgeber an.
Was ist das bitteschön für ein Steuerberater,der seinem Kunden nicht hilft??? |
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Gast
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Verfasst am: 26 Okt 2011 - 16:46
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Das wären ja fast 50 % Abzüge. Was hast du denn für eine Lohnsteuerklasse? |
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Gast
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Verfasst am: 26 Okt 2011 - 16:54
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Ich hab ganz normal Steuerklasse 1. |
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Magenta Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 29.12.2006 Beiträge: 165 Wohnort: Gäufelden
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Verfasst am: 27 Okt 2011 - 9:59
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Ist es Deine erste Lohnsteuerkarte oder eine zweite, die Du parallel zu Deinem Vollzeitjob führst? Dann musst Du Dich nämlich nicht wundern, das gibt Riesenabzüge...... |
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Gast
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Verfasst am: 27 Okt 2011 - 10:02
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Ist meine erste. Ich bin selbständig und brauche meine Lohnsteuerkarte sonst nicht. Und ich weiß auch von den anderen Promotern, dass sie auch so viel abgezogen bekommen haben.
Ich weiß jetzt, weshalb die Lohnsteuer so hoch ist. Die Agentur berechnet auf Grundlage des Tagessatzes das Jahreseinkommen, das man hätte, wenn man diesen Job das ganze Jahr über ausführen würde. Und damit berechnen sie die Lohnsteuer. Ich habe so etwas noch nie gehört und versuche gerade herauszufinden, ob das rechtens ist. |
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Gast
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Verfasst am: 16 Dez 2011 - 14:46
Lohnsteuerkarte oder Gewerbeschein? |
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hallo!
ich blick da nicht so druch.
Habe jetzt seit Anfang des Jahres 2011 einen Gewerbeschein und mit den bisher immer problemlos bei Agenturen gearbeitet.
Immer öfter steht jetzt aber Lohnsteuerkarte als Vorraussetzung.
Ich habe auch mit einer Agentur gesprochen, die Messehostessen nicht auf Gewerbeschein beschäftigen sondern nur auf Lohnsteuerkarte.
Welche Vorteile bietet mit die Karte? Wie mache ich das denn mit den Steuern/Steuererklärung? Wird das unterschiedlich abgerechnet?
Ich weiß, das Thema fragt wahrscheinlich jeder Anfänger, aber ich hab einfach Angst, das ich irgendetwas falsch mache und dann klopf die Steuerfahndung bei mir
Ich würde mich über ausführliche Antwort freuen!
Danke schonmal für die Mühe! |
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Gast
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Verfasst am: 17 Dez 2011 - 1:40
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Hostessenjobs dürfen nicht über Gewerrbeschein abgerechnet werden, da es sich um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt. Vor der Steuer brauchst du keine Angst zu haben, die Lohnsteuer für Jobs auf LSK wird automatisch abgezogen. Für das gesamte Jahr machst du am Ende eine Steuererklärung für alle Einkünfte und bekommst ggf. zu viel gezahlte Lohnststeuer zurück. |
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Gast
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Verfasst am: 15 März 2012 - 12:40
Lohnsteuerkarte und dann?? |
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Hi,
ich habe gerade meiner ersten Einsätze auf Lohnsteuerkarte hinter mich gebracht und ich weiß jetzt nicht ob ich noch ne Rechnung schreiben soll oder ob das nun seitens der Agentur alleine geregelt wird?
Bisher kenne ich halt nur die gute alte Version, dass ich Rechnungen schreibe und dafür nur über Gewerbeschein arbeite. Diese neue kurzfristige Beschäftigung ist mir total unklar..
Ich danke euch für etwaige Hilfe |
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Gast
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Verfasst am: 15 März 2012 - 15:15
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Im Grunde kümmert sich die Agentur um alles. Je nach dem, wann die ihre Lohnbuchungen machen, kommt das Geld samt Verdienstbescheinigungen i. d. R. automatisch bis spätestens 15. des Folgemonats zu dir. |
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Gast
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Verfasst am: 21 März 2012 - 21:02
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Ich werde dieses Jahr zum ersten Mal auf einer Messe über Lohnsteuerkarte abrechnen lassen bzw. bekommt man ja jetzt nur noch eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug. Muss ich diese der Agentur vorab zusenden, oder reicht eine Kopie, oder wie macht man das?
Da diese momentan noch bei meinem jetzigen Arbeitgeberliegt, wo ich genau bis zu beginn der Messe beschäftigt bin (Praktikum),..weiß ich nicht genau wie ich das organisatorisch regeln sol? |
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Gast
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Verfasst am: 28 März 2012 - 15:17
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Zitat: Alternativ könntest du auch deinen Arbeitgeber fragen, ob er dich pauschal abrechnet. Dann könntest du deine Karte mit der 1 an die Agenturen geben und hättest nicht ganz so hohe Abzüge. Das kostest ihn 8 €, die du notfalls auch übernehmen könntest...
Kann mir bitte jemand erklären wie das geht??? Hab ein ähnliches Problem und wenn das, wie oben beschrieben funktioniert, wäre das vllt die Lösung.
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Gast
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Verfasst am: 28 März 2012 - 20:34
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Das war ja sogar mein Zitat...
Es geht eigentlich genau so wie geschrieben: Du gehst zu deinem Arbeitgeber und fragst ihn, ob der dich pauschal mit 2% abrechnet anstatt mit der Lohnsteuerkarte. Das kostet ihn 8€, die er auf dich abwälzen kann, aber nicht muss.
Der zusätzliche Vorteil ist dann auch, dass du diese 400 € dann nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben musst.
Edit: Das geht aber nur bis 400 €, daher dann auch die angesprochenen 8€. |
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Gast
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Verfasst am: 28 März 2012 - 22:08
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Fuchsia hat Folgendes geschrieben: |
Der zusätzliche Vorteil ist dann auch, dass du diese 400 € dann nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben musst.
Edit: Das geht aber nur bis 400 €, daher dann auch die angesprochenen 8€. |
Wäre also ein steuerfreier 400€ Job (auf LSK abgerechnet) und ein 400€ Job mit 2% Pauschalversteuerung (ohne LSK) gleichzeitig möglich??? |
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Gast
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Verfasst am: 28 März 2012 - 22:15
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Nein, ich glaube, dass man den einen Job dann nicht mehr pauschal versteuern kann. Dann müsste man wieder bei beiden die Lohnsteuerkarte(n) abgeben.
Allerdings sind hier ja viele auf 50-Tage-Regelung unterwegs und das würde nicht zusammen gerechnet. Dann sollte das eigentlich funktionieren.
Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. |
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Gast
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Verfasst am: 03 Apr 2012 - 19:46
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ok vielleicht hab ich mein Anliegen zu kompliziert ausgedrückt. Ich wollte igentlich nur wissen: Wenn man auf Lohnsteuerkarte auf einer Messe arbeitet, bekommt die Agentur dann diese, meldet einen an und überweist hinterher einfach das Geld? |
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