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Promotionausfall und kurzfristige Jobabsagen

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Gast






BeitragVerfasst am: 01 März 2012 - 17:47

Auftrag ohne Grund Kündigen
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Hallo Buddys ,

Ich hätte mal eine Frage :
Mir wurde für ein Monat ein Einsatz zugesagt das auch schrifftlich bestätigt wurde , paar Tage danach hat mir die Agentur ohne einen triftigen Grund den Auftrag abgesagt aber ich hatte mit dem Einsatz schon fest gerechnet .Vom Auftraggeberseite gab es kein Problem .

Darf die Agentur das und wenn nein kann ich auf Schadenersatz klagen ?


Dankeeeeeeee
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 März 2012 - 19:14

Antworten mit Zitat  

Wann wäre denn der Auftrag losgegangen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 März 2012 - 23:32

Antworten mit Zitat  

Der AUftrag wäre in in 2 Wochen gewesen .

Auszug aus den Agb von denen :

Kündigung, Aufrechnung, Vertragsstrafe
33. Beide Seiten sind berechtigt, das Auftragsverhältnis aus wichti-gem Grund zu kündigen. Als wichtiger Grund für die Kündigung seitens des AG ist insbesondere, aber nicht abschließend, anzuse-hen: 1. Wenn ein berechtigtes und begründetes Interesse des Kunden des AG aufgrund von grob unprofessioneller Leistungser-bringung des AN und/oder Gefährdung der Aktionsziele besteht (z.B. durch Alkoholkonsum während der Aktionsdurchführung, ganz oder teilweise Nichtdurchführung vereinbarter Aktionstage durch den AN, fehlerhafte Vermittlung des spezifischen Aktionszieles).
2. Wenn der AN gegen seine Verpflichtungen aus Ziffer 2b, 4, 6, 7, 8, 14, 19, 20, 22, 23, 32b verstößt.
34. Der AN ist nicht berechtigt, wegen Forderungen gegen den AG aufzurechnen oder das Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, diese Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
35. Verstößt der AN schuldhaft gegen seine Verpflichtungen aus Ziffer 2b, 4, 14, 19, 20, 22, 23, 32b so wird eine Vertragsstrafe in Höhe bis zu 1000,00 € fällig, welche der AG nach seinem billigen Ermessen festsetzt und gegenüber dem AN geltend macht und ggf. vom Honorar einbehält. Die Vertragstrafe ist vom zuständigen Amtsgericht überprüfbar. Die Einrede des Fortsetzungszusammen-hangs ist ausgeschlossen. Dem AG steht es jedoch frei, weiterge-hende Schadensersatzansprüche gegen den AN geltend zu machen, wobei auf die Höhe der Schadensersatzforderung die verwirkte Vertragsstrafe angerechnet wird. Die Vertragsstrafe muss nicht bei Annahme vorbehalten werden, sondern kann bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden.
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 März 2012 - 0:40

Antworten mit Zitat  

Naja, wer sich solche AGB baut, hat offensichtlich ein Problem mit sich selbst lol
Im Zusammenhang mit dem, was du in dem anderen Thread geschrieben hast, sehe ich kaum Chancen (ohne Rechtsbeistand) etwas zu erwirken. Und Starttermin in zwei Wochen, das lässt sich sicher annähernd mit anderen Jobs kompensieren.
Meine Meinung.
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Mai 2012 - 7:42

Antworten mit Zitat  

Hallo alle Zusammen

also hab da jetzt nicht wirklich etwas gefunden was mir weiterhelfen könnte..... Über weitere Antworten und Hilfe bin ich sehr dankbar
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Mai 2012 - 12:37

Antworten mit Zitat  

Yasemin25 hat Folgendes geschrieben:

also hab da jetzt nicht wirklich etwas gefunden was mir weiterhelfen könnte.....


Ne???

1)Wieso muss man gleich 2 Threads zu selben Thema eröffnen???

2)Man muss die den verlinkten Thread von user "DanMat" auch lesen und selber wissen,ob man einen schriftlichen Vertrag mit allen aufgeführten Daten hat..... etc
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Mai 2012 - 12:42

?
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Aha naja auf so eine nette Antwort hab ich nur gewartet DANKE
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PB-Team
Site Admin


Anmeldungsdatum: 05.12.2002
Beiträge: 1258
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 08 Mai 2012 - 12:46

Antworten mit Zitat  

Hallo Yasemin25,

da hat edmerel vollkommen Recht. Bitte poste ein Thema nur einmal im Forum. Wenn Du nicht sicher bist, ob deine Frage schon einmal behandelt wurde, verwende bitte die Suchfunktion, die Du oben findest.

Ich habe der Übersichtlichkeit halber Deinen Thread aus "Die unangenehmen Seiten" ins Archiv verschoben.

Beste Grüße aus Kiel,

Jessica - Dein PB-Team
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Mai 2012 - 12:48

Antworten mit Zitat  

Dankeschön Jessica
da ich mich nicht so super auskenne in einem Forum kann das mal passieren !
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Mai 2012 - 15:33

Re: ?
Antworten mit Zitat  

Yasemin25 hat Folgendes geschrieben:
Aha naja auf so eine nette Antwort hab ich nur gewartet DANKE


Es steht doch alles im Link vom user "DanMat":

Hast du einen von der Agentur unterschriebenen Vertrag mit den jeweiligen Aktionstagen,die nun ausfallen,steht dir ein Schadenersatz zu.
Bei weniger als 24 Std 100% für den (die) ersten Tag(e) z:B beim bevorstehenden WE und anteilig für die näschsten Tage.
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Aug 2012 - 14:48

Agentur sagt Aktion ab, obwohl Vertrag unterschrieben
Antworten mit Zitat  

Hey ihr,

ich habe bereits mit der Agentur abgemacht, dass sie mich für ne Aktion einsetzt und wir haben auch schon Verträge unterzeichnet. Jetzt rufen die mich an und sagen die Aktion ab. Das ärgert mich, denn ich habe mir extra Zeit freigenommen. Was kann ich nun tun? Schadensersatz? Drohen?

Gruß
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Aug 2012 - 14:58

Re: Agentur sagt Aktion ab, obwohl Vertrag unterschrieben
Antworten mit Zitat  

Aniyale hat Folgendes geschrieben:
Drohen?


kopfschüttel

Zitat:
Aktion einsetzt und wir haben auch schon Verträge unterzeichnet


Hat die Agentur ihn auch unterzeichnet???
Was sollte es los gehen???
Was steht drin???Speziell zur Kündigung???

Zitat:
Schadensersatz?


Steht dir nicht zu,wenn die Agentur den Vertrag ordentlich gekündigt hat.[/code]
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Aug 2012 - 15:14

Antworten mit Zitat  

Der Job hätte nächste Woche stattfinden sollen. Im Vertrag steht nichts zur Kündigung.

Weder ich noch die Agentur haben den Vertrag unterzeichnet, da steht lediglich: "der Vertrag ist auch ohne meine Unterschrift rechtsgültig".
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Aug 2012 - 15:26

Antworten mit Zitat  

Aniyale hat Folgendes geschrieben:
"der Vertrag ist auch ohne meine Unterschrift rechtsgültig".


Nächstes Mal auf einen ordentlichen Vertrag bestehen und nicht auf derartige völlig rechtsunverbindliche Floskeln.da darf man sich auch nicht wundern,dass die Agentur es nicht für nötig hält den "Vertrag" schriflich zu kündigen.

Wann sollte der Einsatz den losgehen???
Gleich am Montag oder erst später???(hiervon hängt der prozentuale Anteil des Schadenersatzes ab)

Je nach Umfang und Umsatzeinbußen würde ich mit der Agentur eine Ausfallpauschale vereinbaren!
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Aug 2012 - 15:33

Antworten mit Zitat  

Der Einsatz hätte am 12. August stattfinden sollen.

Sie hätten mir pauschal 80€ Fahrtkosten und 13,33/h für die Aktion gezahlt. Die Aktion hätte zwei volle Arbeitstage in Anspruch genommen

Was kann ich jetzt von denen verlangen?
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