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Provision, Fixum, Bonus: Fragen & Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 05 März 2010 - 16:25

Rückzahlung wegen 2 Jahre zurück liegender Arbeit?!
Antworten mit Zitat  

Hallo zusammen.

Ich habe heute ein Schreiben von einer Agentur bekommen, für die ich einmal im Sommer 2007 und im Sommer 2008 mehrere Wochen gearbeitet haben. Das war eine Door-to-Door-Promotion und es ging um Mitgliederwerbung für eine Non-Profit-Organisation. Es gab leistungsbezogene Provision (je nach dem wieviel Verträge man abgeschlossen hatte). Ein Teil des verdienten Geldes wurde als Stornorücklage zurück gehalten und der Rest des Lohns (falls nicht zu viele geworbene Mitglieder ihren Vertrag widerrufen haben) wird dann zwei Jahre später zurückgezahlt. So habe ich letzen Sommer knapp 300 Euro von der Arbeit in 2007 zurückbekommen.

Nun zum Schreiben: da von den geworbenen Mitgliedern vom Sommer 2008 bis heute mehrere Mitglieder ihren Vertrag gekündigt haben, hat sich die Stornorücklage in eine negative Summe verwandelt und ich soll nun über 150 Euro zurückzahlen.

Da bin ich nun natürlich etwas geschockt , weil ich erstens nicht damit gerechnet habe, dass so viele Mitglieder wieder abspringen, und zweitens, weil ich nie etwas davon gehört habe, dass man nach zwei Jahren selber für etwas zurückzahlen soll, worauf man keinen Einfluss mehr hat.

Dummerweise kann ich den Arbeitsvertrag nirgendwo mehr finden und jetzt sitze ich hier und weiss noch nicht wie ich vorgehen soll. Zu den Mitarbeitern der Agentur hatte ich auch immer ein gutes Verhältnis, aber das finde ich ist Abzocke, weil ich reinen Gewissens sagen kann, dass ich mich immer voll reingehängt habe bei der Arbeit und nie jemanden dazu gedrängt habe einen Vertrag abzuschließen.

Ich kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch erheben.

Hat irgendjemand hier im Forum ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir helfen? Eine Meinung von den Profis hier wäre mir natürlich auch lieb.

Ich freue mich über Antworten.

Viele Grüße
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 März 2010 - 17:08

Re: Rückzahlung wegen 2 Jahre zurück liegender Arbeit?!
Antworten mit Zitat  

Eine Ergänzung:

Ich kann laut Aussage im Schreiben innerhalb von 14 Tagen schriftlich Einspruch erheben. Das Datum des Schreibens ist jedoch auf den 19.2.10 beziffert. Es lag heute (5.3.10) bei mir im Briefkasten. Auf dem Umschlag steht allerdings das Datum vom 1.3.10 drauf. Die Agentur sitzt in Österreich.
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 März 2010 - 19:09

Re: Rückzahlung wegen 2 Jahre zurück liegender Arbeit?!
Antworten mit Zitat  

supertramp hat Folgendes geschrieben:
Eine Ergänzung:

Ich kann laut Aussage im Schreiben innerhalb von 14 Tagen schriftlich Einspruch erheben. Das Datum des Schreibens ist jedoch auf den 19.2.10 beziffert. Es lag heute (5.3.10) bei mir im Briefkasten. Auf dem Umschlag steht allerdings das Datum vom 1.3.10 drauf. Die Agentur sitzt in Österreich.


Da würde ich mich klar auf das Datum des Poststempels berufen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 März 2010 - 19:28

Antworten mit Zitat  

Ja, ich werde mich auf jeden Fall auf das Datum beziehen wenn ich Einspruch erhebe. Und das werde ich. Die Frage ist eben nur wie.
Ich weiss nicht inwiefern ich mit meinem Standpunkt da Chancen habe, der Zahlung zu entgehen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Okt 2011 - 17:33

Fragen: Gehalt bzgl. Fixum und Provision
Antworten mit Zitat  

Hallo,
bin neu im Forum (und in dieser Promoter-Branche).
Habe da eine Frage: Man hört in diversen Stellenanzeigen immer von z.B. "2000 Euro Fixum im Monat!". Wenn es so wäre, frage ich mich, wie diese Bezahlung zustande kommt, wenn man beispielsweise nur 2 Verkäufe geschafft hat. Das kann sich doch für die Agentur nicht lohnen. Auch sehe ich im Forum öfters, dass man 100 Euro fix + Provision bekommt, obwohl man nur 1-2 Verkäufe für diesen einzelnen Tag geschafft hat.
Sprich man bekommt sein Fixgehalt, obwohl man keinen Erfolg hat, aber sich bemüht hat? Sorry, wenn ich etwas komplett falsch verstanden habe Wink

Grüße
Keyword
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Okt 2011 - 18:45

Antworten mit Zitat  

Zitat:
Habe da eine Frage: Man hört in diversen Stellenanzeigen immer von z.B. "2000 Euro Fixum im Monat!"


Wenn es seriös ist,dann ist es:
1)natürlich Brutto
2)ohne guten Verkauf (den das sind meist Aussendienstlerjobs) gibts auch keine Boni und ohne diese hast du nur Ausgaben (Auto!!! etc) und das ganze lohnt sich nicht mehr.Als Aussendienstler musst du mit mindestens 150 Km am Tag rechnen und somit mindestens 3000Km im Monat.Das sind somit (a 0,30 Km) mindestens 900€ - 1000€ an Unkosten.Dann bleiben nur noch ca. 1000€ bruto für einen 200 Stunden Monat!

Zitat:
Auch sehe ich im Forum öfters, dass man 100 Euro fix + Provision bekommt, obwohl man nur 1-2 Verkäufe für diesen einzelnen Tag geschafft hat.


Hier musst du wieder 2 Varianten unterscheiden:
1)Im antizyklischen Geschäftbereich (und somit bei einer Dauerpromo) bist du vermehrt mehr als reiner Fachberater/Stellvertreter präsent.Dennoch hast du ein Target für den Markt.

2)Im zyklischen Verkauf und saisonalen Abverkauf (z.B Weihnachten und Ostern bei Laptops;Sommerferien und Weihnachtsgeschäft im Fotobereich) hast du ganz andere Vorgaben.

Erfüllst bei beiden deine Vorgaben/Targets nicht,bist du auch schnell den Job und die 100€/fix los! Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Okt 2011 - 6:03

Antworten mit Zitat  

Grundsätzlich ist ein Fixum immer eine Basisvergütung, die dem Verkäufer eine gewisse Absicherung bieten soll, so dass gewährleistet ist, dass die Marke, die verkauft werden soll, auch dann repräsentiert wird, wenn die Abverkäufe schlecht laufen. Die Provision ist dann der Arbeitsanreiz. Agenturen, die kurzfristige Aktionen planen, werden natürlich Verträge kündigen, wenn die Verkaufszahlen nicht stimmen - in Verkaufsrepräsentanzen sieht die Welt schon ganz anders aus - was im Promotionbereich aber kaum vorkommen dürfte.
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Okt 2011 - 13:03

Antworten mit Zitat  

laurin70 hat Folgendes geschrieben:
Grundsätzlich ist ein Fixum immer eine Basisvergütung, die dem Verkäufer eine gewisse Absicherung bieten soll, so dass gewährleistet ist, dass die Marke, die verkauft werden soll, auch dann repräsentiert wird, wenn die Abverkäufe schlecht laufen.


Das wäre zwar schön,ist aber realitätsfremd!Vor allem eben bei neuen Aussendienstlern,die sich eben beweisen sollen.

In dem Fixum von 1500 - 2200€ waren jeweils 3000 - 5000Km mit dem eigenen Auto intergriert.Und es hieß weiter,dass kein neuer Aussendienstler/Vertretung bekommt einen Dienstwagen gestellt bekommt.Nach dem Inklusi-Km sollte nur noch der Tankbeleg erstattet werden.

Von solchen Verträgen sollte man sich nicht blenden lassen!
Keiner von uns wird davon reich! Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Okt 2011 - 15:13

Antworten mit Zitat  

Immer schön locker. Der Kollege hat eine allgemeine Frage gestellt, und ich habe allgemein geantwortet.
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Okt 2011 - 16:44

Antworten mit Zitat  

Ja,klar!
Und ich habe ihm beantwortet,was zwischen seinen Zeilen steht! Wink

P.S:

Was den für ein Kollege???Oder hast du deinen Advokatsjob an den Nagel gehängt und bist jetzt auch im Promotionbereich tätig??? lol
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Aug 2012 - 10:25

Kein Erfolg bei Promotion- welche Konsequenzen?
Antworten mit Zitat  

Hallo,

ich hätte die Möglichkeit eine Duftpromo im V-Markt (Lebensmittel, Kleidung, auch Kosmetik) während der Weihnachtszeit zu machen. Da ich selbst niemals im V-Markt Duft kaufen würde, frage ich mich, was passiert, wenn ich wenig Erfolg habe, weil einfach kein Interesse an diesen Artikeln besteht. Es gibt keine Gewinnbeteiligung. Leider muss ich den Vertrag bald unterschreiben, ist das dann verbindlich?
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Aug 2012 - 10:28

Antworten mit Zitat  

Keine Gewinnbeteiligung heiß quasi keine Provision? Dann also nur eine Tagespauschale bzw. ein fester Stundensatz? Dann liegt das Risiko ja auch nicht bei dir, wenn der Satz stimmt, ist das meiner Meinung nach okay.
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PB-Team
Site Admin


Anmeldungsdatum: 05.12.2002
Beiträge: 1258
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 16 Aug 2012 - 11:39

Antworten mit Zitat  

Was genau steht denn in dem Vertrag?! Je nachdem was dort aufgelistet ist, ist das Unterschreiben im Normalfall dann auch verbindlich Wink Deswegen: Immer genau lesen und alle Unklarheiten aus dem Weg räumen, bevor man etwas unterschreibt! Wenn Du ganz unsicher bist, kannst Du mit Sicherheit auch einfach nochmal bei der Agentur nachfragen. Es sind schließlich beide Parteien an einer erfolgreichen Promo-Aktion interessiert.

Viel Erfolg und beste Grüße aus Kiel!
Julia vom PB-Team
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Aug 2012 - 14:13

Re: Kein Erfolg bei Promotion- welche Konsequenzen?
Antworten mit Zitat  

Misschris hat Folgendes geschrieben:

ich hätte die Möglichkeit eine Duftpromo im V-Markt (Lebensmittel, Kleidung, auch Kosmetik) während der Weihnachtszeit zu machen. Da ich selbst niemals im V-Markt Duft kaufen würde, frage ich mich, was passiert, wenn ich wenig Erfolg habe, weil einfach kein Interesse an diesen Artikeln besteht.


Man darf eben nie von sich auf andere schließen!

Ich würde auch nie meine Elektrosachen bei den großen Ketten kaufen,trotzdem mache ich dort viel Promo und einen guten Umsatz!(Obwohl es Sachen bei den großen und seriösen Internethändlern viel günstiger gibt).

Wenn der Duftbereich im "V-Markt" keinen guten Umsatz machen würde,dann wäre er wohl auch nicht mehr vorhanden...... Wink
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tropea
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 28.10.2008
Beiträge: 53
Wohnort: Untermeitingen

BeitragVerfasst am: 21 Aug 2012 - 9:35

Duftpromo
Antworten mit Zitat  

Hallo Misschris,

wiederholt habe ich schon Duftpromos in verschiedenen V-Märkten durchgeführt. Bei den Umsätzen kommt es auch immer auf die Lage des Marktes an.

Gerade in der Weihnachtszeit läuft da viel Umsatz mit duftenden Geschenken.
_________________
Herzliche Grüße
Brigitte

"Erfolg ist planbar"
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