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Gast
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Verfasst am: 22 Feb 2013 - 12:39
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Völliger Quatsch.
1. Promotion ist eine selbständige Tätigkeit
2. Das Gewerbeamt kann Ihnen den Schein gar nicht verweigern, dafür fehlt jegliche gesetzliche Grundlage
Fazit: Nochmal hin und ein bißchen energischer sein.
WENN es sich denn wirklich um Promotion handelt. Was genau wollen Sie denn machen? |
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PB-Team Site Admin
Anmeldungsdatum: 05.12.2002 Beiträge: 1258 Wohnort: Kiel
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Gast
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Verfasst am: 22 Feb 2013 - 15:16
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Dann hat der Herr mich wohl falsch verstanden ^^
Ich werd Montag wohl nochmal zu ihm.
Danke!!! |
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SaraF
Anmeldungsdatum: 16.02.2013 Beiträge: 4 Wohnort: Laupheim
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Verfasst am: 12 März 2013 - 13:58
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Hallo ihr Lieben,
ich komme gerade vom Bürgeramt Bremen und mir wurde der Gewerbeschein verweigert....
Die absolut nicht-nette Dame meinte, dass ich nicht selbststädig sei als Promoterin, Messehostess,.... (ich hab das alles gar nicht genannt, sondern "Werbetätigkeiten" erwähnt, woraufhin sie mich mit Fragen gelöchert hat).
Jetz bin ich gerade ein bisschen verzweifelt, weil ich schon diverse Aufträge in Aussicht habe...
Weiterhin meinte die Dame, ich könne wohl trotzdem eine Steuernummer beantragen beim Finanzamt. Aber reicht das denn überhaupt aus dann für die Stellenangebote, wo die Agenturen einen Gewerbeschein fordern?
Ich wäre euch sehr dankbar über hilfreiche Antworten!
Sara |
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PB-Team Site Admin
Anmeldungsdatum: 05.12.2002 Beiträge: 1258 Wohnort: Kiel
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Gast
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Verfasst am: 26 März 2013 - 16:31
nach Gewerbeschein |
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Hallo,
ich hab jetzt einenGewerbeschein beantragt und auch gekriegt und jetzt hab ich vom Finanzamt gefühlte 100 Seiten zum ausfüllen bekommen. Das wirkt jetzt ein bisschen schockierend auf mich und kann ich da jetzt irgendwas falsch machen?
Ich will ja eigentlich auch nicht über 400 Euro im Mont kommen...
Vielen Dank,
Katy |
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Gast
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Verfasst am: 26 März 2013 - 16:40
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Klar kannst du da noch viel falsch machen, kommt halt drauf an, wo du deine Kreuzchen setzt. Insofern sind die Tipps & Tricks auf der Hauptseite sehr zu empfehlen. Ansonsten kann da schon noch ein ganzer Schwarm Leute kommen, die dazu jetzt bei dir melden werden. IHK, ggf. Berufsgenossenschaft... |
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Gast
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Verfasst am: 26 März 2013 - 16:42
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Echt? Ich dachte ein Gewerbeschein wäre so unkompliziert, also wenn man das nur nebenberuflich (bzw neben dem Studium) macht... |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 26 März 2013 - 18:13
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Katy_R hat Folgendes geschrieben: | Echt? Ich dachte ein Gewerbeschein wäre so unkompliziert, also wenn man das nur nebenberuflich (bzw neben dem Studium) macht... |
Die hauptsächlichen Grundsätze bleiben doch bestehen. |
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Gast
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Verfasst am: 26 März 2013 - 18:23
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omg... und was kommt dann jetzt noch alles? |
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Gast
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Verfasst am: 26 März 2013 - 22:52
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In erster Linie, dass du dich wie schon gesagt mal über die Tipps & Tricks auf der Hauptseite hermachst
Für alles Ungeklärte gibt es ja dann da Forum hier. Vieles wird in deinem Fall als Nebenjobber sowieso nicht von Belang sein, IHK-Beiträge bezahlt man z. B. erst ab einer gewissen Umsatzgrenze, mit der Berufsgenossenschaft musst du dich auch erst rumärgern, wenn du Angestellte beschäftigst... |
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Gast
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Verfasst am: 28 März 2013 - 12:35
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ok, vielen dank^^ |
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Gast
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Verfasst am: 02 Apr 2013 - 10:40
Anfängerfragen zum Gewerbeschein |
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Hey ihr,
ich bin erst seit gut 10 Tagen durch n Freund auf der Seite Mitglied, hab auch schon n paar Jobangebote, und will heute eigentlich den Gewerbeschein beantragen. Allerdings habe ich im Internet inzwischen so viele widersprüchliche Aussagen gefunden, dass ich langsam nicht mehr weiß, was jetzt wirklich richtig ist
Ich hab zwar schon knapp 20 Seiten im Forum durchgelesen, aber auch da wird nicht immer das gleiche gesagt ..
Ich hoffe, ein paar von euch haben schon Erfahrungen damit gemacht und können mir weiterhelfen/ mir raten
Also:
1) Muss ich mich beim Gewerbeschein als Student (eigene Krankenversicherung) nochmals für den tätigkeitszeitraum versichern, falls während der Arbeit was passiert? Wenn ja, wie?
2) Was bedeuted dieses "Absetzen von der Steuer"? Wenn ich unter dem Freibetrag von 17000€/Jahr bleibe, zahl ich doch garkeine Steuern, oder?
3) Für den o. g. Freibetrag, zählen da alle Einkünfte? Oder nur die Einkünfte über den Gewerbeschein?
4) Muss ich generell irgendwas wichtiges beachten, wenn ich den Gewerbeschein habe, und damit Geld verdiene? Ich kenn mich mit dem Finanzsystem bei Selbstständigen leider garnicht aus, und wie gesagt, das Internet hat immer genauso viele Antworten wie Autoren...
5)Bekomme ich irgendwie bei den Anschaffungen Vergünstigungen durch den Gewerbeschein? Oder bekomm ich nachher vom FA was zurück?
Ich glaube, das waren erstmal die dringensten Fragen..
Ich entschuldige mich schonmal für meine Unwissenheit, ich hätte wohl eher Betriebs-/ oder Gewerbsrecht studieren sollen D
Vielen Dank an Alle, die sich meiner Fragen annehmen ) Ihr helft mir damit (hoffentlich ;D) |
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PB-Team Site Admin
Anmeldungsdatum: 05.12.2002 Beiträge: 1258 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 02 Apr 2013 - 12:25
Anfängerfragen zum Gewerbeschein |
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Hallo bjoernk,
erst einmal vielen Dank für das Einstellen Deiner Frage.
Die Quintessenz Deines Problems hast Du bereits erkannt: Es gibt keine pauschal gültigen Antworten auf Deine Fragen. Aber eines kann ich Dir mit Sicherheit sagen: Es ist alles nicht so schwierig, wie es am Anfang erscheint!
Als allererstes möchte ich Dich auf unsere Tipps&Tricks hinweisen:
https://www.promotionbasis.de/tipps_start.php?rub=tipps_
Hier findest Du übersichtlich alle wichtigen Informationen zum Thema Promotion, Gewerbeschein und Selbständigkeit.
zu 1) Um den Studententarif Deiner Krankenversicherung zu behalten, darfst Du nicht mehr als 20 Stunden/Woche arbeiten. Da Du Dich selbst versichert hast, musst Du keine Verdienstgrenzen beachten. Mehr dazu hier: https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=insurances&id=692
zu 2) Das sogenannte "Absetzen von der Steuer" heißt, dass Du bestimmte Kosten als Werbungskosten von Deinem Gewinn abziehen kannst, um unter dem Steuerfreibetrag zu bleiben. Mehr Informationen zur Steuerfreiheit findest Du hier: https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=693
zu 3) Es zählen alle Einnahmen abzüglich Kosten.
zu 4 und 5) Je nach Stadt/Region gibt es unterschiedliche Anlaufstellen für die Beantragung des Gewerbescheins. Wo Du ihn erhalten kannst, findest Du hier heraus: http://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeamt.html
Mehr Informationen zum Gewerbeschein kannst Du außerdem hier nachlesen: https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=628
Wenn Du Dein Gewerbe angemeldet hast, bekommst Du von Deinem Finanzamt einen Fragebogen, den Du ausfüllen musst, um eine Steuernummer zu erhalten. Hier musst Du auch entscheiden, ob für Dich die Kleinunternehmerregelung (siehe: https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=470 ) gelten soll, was für eine nebenberufliche Tätigkeit unbedingt sinnvoll ist. Du musst außerdem jährlich eine Steuererklärung einreichen. Das kannst Du mittlerweile auch online unter https://www.elster.de/ Dort wird deine Steuererklärung auch auf Plausibilität überprüft, so dass eigentlich gar nichts schief gehen kann.
In der Tat ist es so, dass Du einen Steuerfreibetrag hast, der liegt jedoch bei 8.004,00 Euro / Jahr. Hierfür musste Du keine Einkommenssteuer zahlen. Du solltest außerdem bei Bedarf mit Deinem zuständigen BaFöG-Amt Rücksprache halten, denn hier gelten andere Verdiensthöchstgrenzen.
Mehr zum Thema BaföG und Verdienstgrenzen findest Du hier: https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=673
Mehr zur Einkommenssteuer-Freiheit findest Du hier: https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=693
Ich hoffe, Dir mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben. Wenn Du noch weitere Fragen hast, sind wir natürlich immer für Dich da!
Und noch eine kleine Bitte: Du hast ja schon gesehen, dass bereits Threads zu diesen Themen im Forum vorhanden sind - um uns Arbeit zu ersparen, schließe Dich doch in Zukunft bitte dort an statt ein neues Topic aufzumachen. Danke!
Bis dahin wünsche ich Dir viel Erfolg beim Start in Dein Leben als Promoter mit vielen tollen Jobs und ganz viel Spaß!
Liebe Grüße,
Sara vom PB-Team _________________ _
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Gast
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Verfasst am: 23 Mai 2013 - 11:50
Gewerbeschein ausfüllen |
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Hallo und einen schönen guten Morgen,
ich habe eine Frage bezüglich dem Beantragen eines Gewerbeschein.
Ich bin Wohnhaft in München und hab mir so ein Gewerbe-Anmeldungs Formular runtergeladen und ausgedruckt jedoch weis ich nicht wirklich was genau ich da auszufüllen habe.
Ich hoffe jemand kann mir helfen
Danke im voraus
mfg |
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