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promotionbasis.de
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<< Werkstudent (20h/Woche) + Promojob am We :: Buchhaltung erledigen lassen >> |
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Gast
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Verfasst am: 09 Okt 2012 - 7:23
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Grundsätzlich stellt sich die Frage nur bedingt, weil in sehr vielen Bereichen eine Tätigkeit auf selbständiger Basis schon gesetzlich unzulässig ist und deswegen keine Alternative zur Lohnsteuerkarte besteht.
In allen anderen Bereichen muss man vergleichen: Möchte ich die Chancen eines freien Unternehmertums nutzen - aber auch die Risiken in Kauf nehmen...und dafür auf die Vorzüge des Arbeitnehmers verzichten (Versicherung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall etc.).
Am besten lassen Sie sich da mal bei Ihrer Handelskammer beraten. |
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Gast
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Verfasst am: 09 Okt 2012 - 16:30
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Schön,dass wenigstens einer "versucht" die Frage ernsthaft zu beantworten!
Zitat: | Möchte ich die Chancen eines freien Unternehmertums nutzen - aber auch die Risiken in Kauf nehmen...und dafür auf die Vorzüge des Arbeitnehmers verzichten (Versicherung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall etc.). |
Wenn er sich fürs "Honorar" entschieden hat,hast du wieder ein neues Opfer gefunden,dem du dann in deiner Welt erklären kannst,dass Promotion gar kein Unternehmertum ist! |
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Gast
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Verfasst am: 10 Okt 2012 - 5:43
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Und so hat dann wieder jeder von uns den Job, der am besten zu Ihm passt:
Ich erkläre die Welt, und Sie verkosten Marmelade... |
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Gast
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Verfasst am: 10 Okt 2012 - 11:43
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laurin70 hat Folgendes geschrieben: |
Ich erkläre die Welt, und Sie verkosten Marmelade... |
Auch diese Anmerkung ist völlig unzutreffend!
Und zudem ein Hohn für alle Promoter hier! |
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PB-Team Site Admin
Anmeldungsdatum: 05.12.2002 Beiträge: 1258 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 10 Okt 2012 - 12:47
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Hallo zusammen,
darf ich Euch bitten, das PB-Forum nur mit nutzwertigen Antworten zu bereichern. Da wären wir Euch sehr dankbar
Viele Grüße aus Kiel,
Jessica vom PB-Team _________________ _
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Gast
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Verfasst am: 14 Apr 2013 - 11:07
Promotionjobs mit Lohnsteuerkarte |
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Hallo Leute,
ich habe früher, als ich noch Studentin war als Promoterin gearbeitet. Danach habe ich 2 Jahre in meinem Fachbereich gearbeitet, mein Arbeitsvertrag war leider befristet. Solange ich meine neue Stelle suche, möchte jetzt gerne Promojobs machen (so 6 bis 9 Monate), weil ich jetzt ALG 1 ziemlich wenig bekomme. Später werde ich mich dann beim Arbeitsamt abmelden.
Was meint Ihr... lohnt es sich als Promoter mit Lohnsteuerkarte arbeiten, mit Berücksichtigung, dass ich nicht mehr Studentin bin? Wenn ja, welche Agenturen könnt Ihr empfehlen? Oder besser mit Gewerbeschein?
Ich war "aus dem Geschäft" raus, bin jetzt natürlich älter geworden und möchte auf Spontanität teilweise verzichten und meine Arbeitszeit auch planen. Deshalb meine nächste Frage wäre. Ist es realistisch mit einer Agentur einen Vertag (mit der Dauer zumindest 2-3 Monate) abzuschließen, damit ich weiß, dass ich z.B. 7-10 Tage pro Monat fest eingesetzt bin und ich kann darauf verlassen? Gibt es Agenturen, die das machen?
Danke im voraus! |
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Gast
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Verfasst am: 14 Apr 2013 - 12:21
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Grundsätzlich wichtig ist, dass du nur 165 € dazuverdienen darfst. Theoretisch hast du mit GS mehr "Spielraum", weil da die berieblichen Erlöse zählen, ergo, du kannst alle Betriebsausgaben in der EÜR ansetzen. Allerdings musst du dann monatlich die Unterlagen beim A-Amt vorlegen. Über LSK hast du z. B. als Hostess bei Messen sicher gute Karten relariv planbar in Einsätze zu gehen und einen viel geringeren Aufwand.
Edit: miesgetippe |
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Gast
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Verfasst am: 14 Apr 2013 - 18:06
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Vielen Dank für Deine schnelle Antwort,
ich meinte, dass ich mich beim Arbeitsamt ganz abmelde, d.h. ALG1 werde ich gar nicht bekommen sobald ich meinen ersten Einsatz habe. So plane ich.... ALG 1 kann ich nur in dem Fall weiter bekommen, wenn ich nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeite, aber ich möchte schon mehr arbeiten. |
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Gast
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Verfasst am: 14 Apr 2013 - 21:17
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Also eine klassische hauptberufliche Selbstständigkeit? Dann solltest du dir schon mal Gedanken über Krankenversicherung und Altersvorsorge machen. Ebenso die Absicherung gegen Unfall und Berufsunfähigkeit. Betriebliche Haftpflichtversicherung nicht vergessen.
Es gibt da glaube ich eine Menge Gründe, die gegen eine hauptberufliche Zwischenlösung sprechen... |
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Gast
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Verfasst am: 15 Apr 2013 - 7:25
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Ich würde Ihnen empfehlen, sich nicht auf eine "hauptberufliche" Selbständigkeit im Promotion - Sektor zu konzentrieren. Sie geraten zu schnell in eine Abhängigkeit, alle Jobs annehmen zu müssen - und irgendwann sind Sie zu alt, um noch als Werbe - Promoter gebucht zu werden. Grundsätzlich haben Sie natürlich die Verdienst - Obergrenze beim Alg - Bezug, aber natürlich spricht nichts dagegen, einen Gewerbeschein zu haben UND auf LstK zu arbeiten. Also meine Empfehlung:
1. Volle Konzentration auf einen SV - pflichten Vollzeitjob
2. Ab und an mal Promo mit Gewerbeschein
3. Meldung als Aushilfe über LstK z. B. bei einer Agentur für Messe - Jobs.
So sind Sie flexibel und kommen viel rum. |
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Gast
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Verfasst am: 18 Aug 2013 - 19:46
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Hallo,
ich bin neu hier und hab mich komplett durch den Thread gelesen, aber weiss immer noch nicht so genau, was ich tun soll. Ich bin eigentlich Studentin, mache aber jetzt als Vorbereitung für mein Diplom ab Oktober ein Urlaubsjahr, das heißt, dass ich meinen Studentenstatus erstmal verliere.
In diesem Urlaubsjahr brauch ich natürlich Geld zum Überleben und wollte bzw. muss dieses durch's "durchjobben" verdienen. Da ich vor und während meinem Studium immer gern als Hostess gearbeitet hab, wollte ich das u.a. weitermachen..
Ich bin noch als Student versichert, bleibe das aber nur, wenn ich nicht mehr als 20h in der Woche arbeite, was ich aber wohl muss um zu "überleben", das heißt, da werde ich wohl rausfallen.
Bis jetzt habe ich nur eine Lohnsteuerkarte, wo aber ja (erstmal) sehr viel abgezogen wird und selbst wenn ich rund um die Uhr als Hostess arbeiten "könnte", hätte ich ja AKUT immer noch zu wenig Geld am Monatsende.
Da ich einen Vollzeitjob wohl als halbfertige Studentin eher nicht so schnell erwarten kann, bliebe mir nur ein Nebenjob bzw. was auf 400 Euro Basis oder irgendwas bis 800Euro, wenn ich das aber auf Lohnsteuerkarte mache, kann ich nicht noch nebenbei auf Messen arbeiten oder auch als Promoterin auf LSK (außer ich melde noch eine an), oder?
Bräuchte ich also in dem Fall besser noch zusätzlich einen Gewerbeschein und könnte dann sowohl einen 400, bzw. 400,01 -800 Euro Job + Promotion und Hostess machen, wenn der Arbeitgeber das erlaubt?
Mich komplett selbstständig machen als Promoter, wäre mir jetzt erstmal noch etwas zu gewagt, aber könnte ich nebenberuflich selbständig sein, auch wenn mein Nebenberuf nur ein 400 Euro Job ist?
Und, falle ich automatisch aus der studentischen Versicherung raus, sobald ich einen Gewerbeschein habe, auch falls ich NICHT über die 20h pro Woche kommen würde?
Tut mir leid, ich steig da gerade nicht mehr durch google und google und finde immer mal ein paar Brocken, werde aber letztendlich immer noch mehr verwirrt,
bitte helft mir |
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Gast
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Verfasst am: 01 Feb 2014 - 17:54
Lohnsteuerkarte und Aufträge |
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Hallo,
Ich habe gleich einige fragen.
1. ist es rechtlich erlaubt, dass ich einen Gewerbeschein besitze, einen kurzfristigen Vertrag (50tage im Jahr) und zursätzlich ein 450€- Job habe?
Diese Frage stellt sich mir zZ. weil ich mehrere Angebote von Agenturen haben, sie aber im grossen und ganzen in den drei verschiedenen Arten arbeiten und ich gerne alle drei mitnehmen würde!
2. kann ich meine Lohnsteuerkarte was dann bei dem 50 Tage Vertrags Agentur liegen würde, auch zwichendurch für andere Agenturen nutzen? Zb einmalige Aufträge etc.
Beisp.: ich werde dann meine Lohnsteuerkarte bei Agentur x haben und dort immer wieder dh dauerhaft arbeiten, nun bekomme ich eine Anfrage von Agentur y, ob ich nicht mal einen Einzelauftrag annehmen will, dass über meine Lohnsteuerkarte geht.
Wie funktioniert das?
Gruss |
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Gast
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Verfasst am: 06 Feb 2014 - 21:44
Lohnsteuer oder Minijob??? |
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Hallo ihr Lieben!
Ich habe damals oft als Messehostess gearbeitet und dann einige Zeit ausgesetzt. Seit dem hat sich ja einiges geändet, vor allem dass man nicht mehr auf Gewerbeschein arbeiten darf. Ich arbeite schon in einem regelmäßigen Job in Steuerklasse 1 auf Lohnsteuerkarte möchte aber wieder nebenbei gerne hin und wieder als Messehostess oder Tagungsbetreuung arbeiten. Meine Frage an Euch ist folgende: Wie macht ihr das? Mit einer zusätzlichen Lohnsteuerkarte wäre man in einer höheren Steuerklasse und hätte super hohe Abzüge. Alternativ würde sich ein Minijob anbieten, da wäre eine Grenze von 400 Euro aber weniger Abzüge. Habt ihr Tipps??? Das wäre toll, vielen Dank! |
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Gast
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Verfasst am: 06 Feb 2014 - 22:07
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Sehr beliebt ist die kurzfristige Beschäftigung (max 2 Monate oder 50 Tage). Da kann dich der AG im Grunde auch ohne LSK beschäftigen und trägt dann pauschal die Lohnsteuer. Alles in allem ein sehr unkompliziertes Konstrukt. Alle Infos dazu findest du auf www.minijobzentrale.de |
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Gast
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Verfasst am: 06 Feb 2014 - 22:53
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Davon habe ich noch nicht gehört. Klingt aber nach einer guten Lösung. Danke für den Hinweis |
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