<< Promotion und Arbeitslosigkeit :: 50-Tage Regelung, Midi-Job >> |
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Gast
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Verfasst am: 29 Dez 2009 - 14:24
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hallo. ich habe in stuttgart promo gemacht und auch dort einen gewerbeschein beantragt. dieses gemurkse fing damlas schon an. der trick ist, einen schein für messen, events food und nonfood zu beantragen. hierbei müssen sie dir diesen ausstellen |
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Gast
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Verfasst am: 09 Dez 2010 - 21:34
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..."Organisation und Durchführung von Veranstaltungen" sprich Eventmanagement hat in Stuttgart wohl schon funktioniert, wie hier im Forum berichtet wurde. Da fällt sicher auch einiges darunter. Was aber, wenn man zum Beispiel zusätzlich einen "Promotionjob" als Empfangsdame für ein paar Wochen oder aushilfsweise annimmt? Geht das dann trotzdem? Nicht, dass man damit Schwierigkeiten bekommt - denn irgendwie muß das doch auf der Rechnung aufgeführt sein. |
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Gast
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Verfasst am: 09 Dez 2010 - 21:57
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Du hast so Recht und ist mir auch bekannt - aber selbst diese Argumentation hat mich leider nicht weiter gebracht... hat ihn eher noch mehr verärgert. Einmal das Wort Promotion gefallen, hat er nur noch geblockt und mir einen Vortrag über Scheinselbständigkeit gehalten. Es ist in der Tat reine Behördenwillkür!
Trotzdem vielen Dank für die Antwort. |
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Gast
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Verfasst am: 16 Dez 2010 - 15:53
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Ha!
Ich weiß garnich wo das Problem hier in Stuttgart liegt. Bin heute ins Gewerbeamt mit meiner Gewerbeanmeldung marschiert und mit dem Gewerbeschein wieder raus!
Einfacher gings echt nich, War ein Ding von 5 Minuten! hab denen irgendwas von Eventmarketing erzählt und hab den Schein dafür bekommen...hehe. |
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Gast
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Verfasst am: 29 Dez 2010 - 18:48
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Hallo,
deine Frage ist zwar etwas her,
ich komme auch aus Stuttgart
ich habe zwar kein G-schein für Messen beantragt,aber Generell ist es in Stuggi verdammt schwer.
Im Jahr 2009 habe ich ein Gewerbe für Promotion beantragen wollen.
Die Antwort "Nein" Promotion ,Merchandising,Kundengewinnungsmaßnahmen,Telesales,Akqusition
alles Scheinselbstständigkeit.
Um Leute draussen anzusprechen, braucht man eine Reisegewerbekarte,
man darf sozusagen keine Werbung machen, der Kunde muss auf einen zukommen und nicht andersherum.
Ich habe Durchführen von Werbemaßnahmen drinn stehen,
wenn man einen Stand aufbaut und dahinter verkauft braucht man eine Reisegewerbekarte,sagen sie.
Ich habe mich schlau gemacht
Die Karte braucht man schon,Ausnahme: Der Stand ist fest und der Marktleiter weiss bescheid.
Nun ja, hier in Stuttgart ist es verdammt schwer
in jeder anderen Stadt kriegt man es hinterher geschmissen.
Das sagte ich dem Beamten auch .
Mit der IHK habe ich auch schon tel. die verstehen es auch nicht.
Es gab auch Gespräche zwischen IHK und Gewerbeamt,leider ohne Erfolg. |
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Gast
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Verfasst am: 07 Jan 2011 - 12:00
Gewerbeanmeldung in Suttgart |
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Hallo viele haben sicherlich schon gelesen wie schwer es ist in Stuttgart ein Gewerbe als Hostess, Promoterin etc anzumelden! Mir geht es nicht anderst und der Gewerbeschein wird verweigert mit der Begründung der Scheinselbständigkeit und somit illegalen Tätigkeit!
Hat mittlerweile jemand eine Lösung, welche Tätigkeitsbeschreibung anerkannt wird? Vielen Dank!!! Verzweifle mit den Ämtern |
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Gast
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Verfasst am: 28 Jul 2011 - 18:09
Gewerbeschein Stuttgart |
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Hallo,
ich war letzte Woche auf dem Ordnungsamt in Stuttgart und wollte einen Gewerbeschein beantragen. Dort wurde mir dann gesagt, dass seit 2007 keine Gewerbescheine für Promotiontätigkeiten mehr ausgestellt werden, da das keine selbstständige Arbeit sei sondern immer kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse und die Agenturen so die Sozialabgaben umgehen würden...
Wer kommt ebenfalls aus Stuttgart und weiß wie man hier einen Gewerbeschein bekommt, also das ganze irgendwie umgehen kann? |
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Gast
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Verfasst am: 24 Aug 2013 - 14:38
HILFE!!! Gewerbeschein-fehlende Angaben?!?! |
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Hallo,
ich habe kein Thema hier gefunden das meins beschreibt, deswegen hier meine Geschichte:
Ich habe seit 2011 einen Gewerbeschein, den ich in Heidelberg ausgestellt habe und zwar auf "Promotion, Servicetätigkeiten". So meinte das die Dame zu mir damals.
Inzwischen wohne ich in Stuttgart und habe vor Monaten mein Gewerbe ummelden wollen. Heute habe ich jetzt einen Brief vom Finanzamt zurückbekommen, auf dem steht folgendes:
"...da Ihre Gewerbeanzeige unvollständig ist, kann sie leider noch nicht bearbeitet werden,,,,Aufgrund Ihrer Angaben kann derzeit nicht abschließend festgestellt werden, ob es sich bei der von Ihnen genannten Tätigkeit tatsächlich um eine selbstständige Tätigkeit handelt. Bitte machen Sie hierzu nähere Angaben (z.B. genaue Beschreibung der Tätigkeit/ Einsatzorte/ bestehende Vorgaben/ Preisgestaötung/ ....)
Was kann ich da jetzt genau eintragen ohne Schwierigkeiten zu bekommen?
Ich bin in Stuttgart, Mannheim und Heidelberg unterwegs, habe eigene Einsatzkleidung und mache die Preise selbst, teile mir meine Pausen selbst ein etc.
kann ich das so schreiben oder kann mir das Finanzamt dann - mal wieder- irgendwas böses?
Vielen Dank und liebe Grüße
Olivia |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 24 Aug 2013 - 19:45
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Das ist doch gar nicht Aufgabe des FA,sondern der DRV.
In Stuttgart haben die Ämter wohl ein Kompetenzproblem! |
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Gast
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Verfasst am: 25 Aug 2013 - 0:32
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Und was antworte ich jetzt? |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 25 Aug 2013 - 11:37
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Zitat: | Ich habe seit 2011 einen Gewerbeschein, den ich in Heidelberg ausgestellt habe und zwar auf "Promotion, Servicetätigkeiten". So meinte das die Dame zu mir damals. |
Das ist doch gerade der Knackpunkt - "Promotion" hätte völlig als Bezeichunng ausgereicht!
Und jedem dürfte wohl klar sein,dass "Servicetätigkeiten" keine selbständige Arbeit beinhalten kann. Sonst gäbe es ja auch in allen Cafes,Restaurants etc nur noch "selbständige Kellner" - und auch die Arbeitnehmerfreizügigkeit für EU-Ausländer aus einzelnen Ländern wäre somit umgangen.
Und genau um diesen Punkt geht es.....
....was die Leute im Amt dir raten ist ja auch meistens kompleter Quatsch mit Soße,was man hier so liest - ist ja bei dir nicht anders gelaufen.
Aber es ist ja deine "Firma" und du musst schliesslich wissen,was du machst und "keine Dame vom Amt". |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 25 Aug 2013 - 12:06
Re: HILFE!!! Gewerbeschein-fehlende Angaben?!?! |
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OliviaSy hat Folgendes geschrieben: |
Inzwischen wohne ich in Stuttgart und habe vor Monaten mein Gewerbe ummelden wollen.
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Wie hasst du den übrigends dein Gewerbe umgemeldet???
Das geht nur innerhalb eines Landkreises bzw. einer Stadt:
Der Vogang wäre somit das Gewerbe in Heidelberg abzumelden und in Stuttgart neu anzumleden. |
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Magenta Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 29.12.2006 Beiträge: 165 Wohnort: Gäufelden
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Verfasst am: 25 Aug 2013 - 18:55
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Das Problem dürfte wohl sein, dass man in Stuttgart kein Gewerbe mit dem Inhalt "Promotion" anmelden kann.
Die sagen, Promotion wäre keine selbständige Tätigkeit und schicken Dich wieder weg, das habe ich schon mehrmals gehört.
Leider weiss ich aber nicht, wie man dann in Stuttgart als Promoter trotzdem den Gewerbeschein bekommt......hast Du da eine Idee, maxwel? |
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Gast
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Verfasst am: 25 Aug 2013 - 23:31
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Klagen! Wie maxwel immer wieder betont, hat das Gewerbeamt nicht die Kompetenz die Gewerbeanmeldung zu verweigern (jedenfalls nicht, wenn es sich nicht um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt oder anderweitige Vorraussetzungen erfüllt werden müssen). |
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Gast
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Verfasst am: 26 Aug 2013 - 8:05
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Versuche es mal mit "DURCHFÜHRUNG VON WERBEMASSNAHMEN".
(So wurde es in meimem Gewerbeschein in München eingetragen.) |
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