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<< Promotion und Arbeitslosigkeit :: 50-Tage Regelung, Midi-Job >> |
Autor |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 26 Aug 2013 - 12:06
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[quote="maxwel"] Magenta hat Folgendes geschrieben: | Das Problem dürfte wohl sein, dass man in Stuttgart kein Gewerbe mit dem Inhalt "Promotion" anmelden kann.
Die sagen, Promotion wäre keine selbständige Tätigkeit und schicken Dich wieder weg, das habe ich schon mehrmals gehört.
Leider weiss ich aber nicht, wie man dann in Stuttgart als Promoter trotzdem den Gewerbeschein bekommt......hast Du da eine Idee, maxwel? |
Das Gewerbe als solches scheint ja schon angemeldet zu sein;so kann iches aus dem Kontext entnehmen:
Zitat: | Heute habe ich jetzt einen Brief vom Finanzamt zurückbekommen, auf dem steht folgendes:
"...da Ihre Gewerbeanzeige unvollständig ist, kann sie leider noch nicht bearbeitet werden,,,,Aufgrund Ihrer Angaben kann derzeit nicht abschließend festgestellt...... |
Das FA ist ja für die Gewerbeanmedung nicht zuständig,sodern nur (zunächst) für die Vergabe der Str.Nr. dazu.
Soweit ich das interpretiere wird eben diese Str.Nr. nun eben einmal verweigert.
Die einzige Behörde,die die Einzelfallentscheidung dazu treffen sollte und treffen darf,nämlich die DRV (Deutsche Rentenversicherung - dort sitzt auch die Betriebsprüfungsabteilung - diese war früher in der Tat eine Abteilung des Finanzamtes) - wird von allen anderen Ämtern und Behörden in Stuttgart anscheinend entlastet und hat Pause.... |
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