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promotionbasis.de
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<< Lohnsteuer plus Gewerbeschein :: Steuererklärung Gewerbeschein&Lohnsteuer >> |
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Gast
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Verfasst am: 04 Sep 2013 - 0:55
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Für Promotionjobs reicht die Steuernummer, mach dir keinen Kopf |
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Gast
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Verfasst am: 18 Sep 2013 - 13:52
Gewerbe-Abmeldung |
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Hallo Leute,
undzwar habe ich letzte Woche mein Gewerbe auf Promotion angemeldet, und bin zurzeit Student. Da ich mir diese Sachen ehrlich gesagt etwas ander vorgestellt habe, soll heissen, vom bürokratischen her etwas leichter, habe ich vor, das Gewerbe wieder abzumelden.
Kurz und knapp: habe dieses Gewerbe also gerade mal eine Woche und würde es gern wieder abmelden, also kein Einkommen erzielt, nichts.
Kann ich die Abmeldung ganz normal beim Amt ausführen, oder muss ich irgendwie noch eine Steuererklärung durchführen.
Danke im vorraus Leute |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 18 Sep 2013 - 16:03
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Nein,einfach wieder abmelden (kostet genauso viel,wie das Anmelden).
Bei der Steuererklärung nächstes (!) Jahr einfach den Zeitraum des "Gewerbetreibens" eintragen mit "0" als Umsatz. |
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Gast
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Verfasst am: 24 Sep 2013 - 17:47
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Hallo Leute,
ich habe folgende Fragen:
- Ich habe vorher Gastronomie gemacht. Kann ich diesen Gewerbeschein auch für Promo nutzen? Ich frage weil es sich hier ja auch um Dienstleistung handelt
- Aktuell studiere ich noch fertig, bin aber über 30. Muss ich hier den vollen Betrag für die Krankenversicherung zahlen?
- wo wir beim Thema sind, was muss ich noch neben Krankenversicherung zahlen?
Vielen Dank! |
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 25 Sep 2013 - 20:06
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Hallo, Danke für die info aber leider wurden meine Fragen da nicht beantwortet, ist wohl zu speziell. Trotzdem denke ich dass es hier einige gibt die unter ähnlichen Bedingungen arbeiten und vielleicht kann mir da jemand helfen? |
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Gast
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Verfasst am: 26 Sep 2013 - 6:01
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Mit einem Gewerbeschein können Sie grundsätzlich KEINE gastronomischen Dienstleistungen anbieten, weil es sich dabei nicht um gewerbliche Tätigkeiten handelt. Sie können Ihr Gewerbe aber ohne Probleme auf Promotion ummelden. |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 26 Sep 2013 - 11:39
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laurin70 hat Folgendes geschrieben: | Mit einem Gewerbeschein können Sie grundsätzlich KEINE gastronomischen Dienstleistungen anbieten, weil es sich dabei nicht um gewerbliche Tätigkeiten handelt. |
Dann schon einmal viel Spass bei der Anzeige der ganzen Mietköche und Co.
Und ich kümmere mich um die ganzen Gastronomen!
(meistens ist ja der "Wirt",der kein Koch ist,im Service tätig)
laurin70 hat Folgendes geschrieben: | Sie können Ihr Gewerbe aber ohne Probleme auf Promotion ummelden. |
Das habe ich dir doch damals sehr gut beigebracht,oder?
(Für keine Insider:"Laurin70" hatte Wochen lang bestritten,dass "Promotion" eine "selbständige Tätigkeit darstellt - heute predigt sie das fast in jedem Post - so ändern sich die Zeiten.LOL)
Alles andere kriegen wir auch noch hin! |
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Gast
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Verfasst am: 26 Sep 2013 - 14:14
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Wenigstens musste ich nicht meinen Nickname wechseln, weil meine Postings zu peinlich wurden...nicht wahr, maxmerel?
Wir könne gerne sachlich bleiben, oder sie kehren wieder zu Ihrem geschätzen Ich-gebe-zu-Allem-meinen-Senft-dazu-auch-wenn´s-keinen-interessiert - Niveau zurück.
Ist mir aber auch egal, auch wenn Sie´s nötig haben. |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 26 Sep 2013 - 14:53
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laurin70 hat Folgendes geschrieben: |
Wir könne gerne sachlich bleiben, oder sie kehren wieder zu Ihrem geschätzen Ich-gebe-zu-Allem-meinen-Senft-dazu-auch-wenn´s-keinen-interessiert - Niveau zurück.
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Du hast doch geschrieben,dass du "Mandaten" arbeitsrechtlich und strafrechtlich vertritts,weil sie Opfer von "Scheinselbständigen Promotern"geworden sind!
Und von heute auf morgen hast du diese (fiktiven) Leute anscheined rausgeschmissen und deine Meinung geändert!
Dank meiner Überzeugunsarbet!
Zitat: | Wenigstens musste ich nicht meinen Nickname wechseln, weil meine Postings zu peinlich wurden...nicht wahr, maxmerel? funny
Wir könne gerne sachlich bleiben..... |
Das können wir gerne machen - nur geht das mit deinen Lügen und Verschähungen nicht!
Ich habe nie den Namen gewechselt,sondern meinen Account damals gelöscht,weil ich kein Promoter mehr bin.
Und jeder kann deine z.T. sehr dummen Postings hier nachlesen (zu den Themen,die ich eben erwähnt hatte). |
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Gast
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Verfasst am: 27 Sep 2013 - 5:53
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Herrlich. Wie einfach es ist, Sie auf die Palme zu bringen. Köstlich...Sie sind hier in meiner Kanzlei regelmäßig die Lachnummer zum Wochenende...
Bitte hören Sie nicht damit auf! |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 28 Sep 2013 - 12:03
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laurin70 hat Folgendes geschrieben: | ...Sie sind hier in meiner Kanzlei regelmäßig die Lachnummer zum Wochenende...
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Für jemand der nichts kann,nur falsche Sachen erzählt und andere belehren will,ohne Ahnung zu haben,lehnst du dich ganz schön aus dem Fenster!
Ich suche mal nächste Woche die Beiträge heraus!
Einer meiner Lieblinge ist,wie du versuchst Leuten "klar-zu-machen",dass man es"selbständig" und nicht "selbstständig" richtig heisst!
Keine Ahnung von Rechtschreibung,aber andere Leute belehren!Sowie immer mit allem....
Grandios,herrlich,zum kaputt lachen... |
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Gast
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Verfasst am: 28 Sep 2013 - 18:09
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Mehr davon, bitte. Mir laufen zwar schon die Tränen vor Lachen, aber diese Posts möchte ich doch unbedingt lesen. Alle anderen User übrigens auch!
Übrigens: Letzte Woche bin ich fast in ein wirklich fieses Häufi getreten. Ich schicke Ihnen gerne die Bilder, damit Sie die auch gleich hochladen können...
Vergessen Sie aber bitte meine Aufforderung, sich mehr den Feinheiten der deutschen Sprache zu widmen. Alleine in Ihren letzten beiden Sätzen sind so viele Fehler, dass man damit drei Vorschulkinder sitzen bleiben lassen könnte...grandios ! Ich dachte ja, schlimmer kann man einen Satz nicht verunstalten...aber doch! Bei Maxmerel - da geht noch was
Sie haben mein WE gerettet...Danke! |
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Gast
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Verfasst am: 22 Okt 2013 - 15:30
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Schlag ihm eine kurzfristige beschäftigung vor, dann kannst du dort 50 Tage oder 2 Monate am Stück dort arbeiten und dein Chef hat relativ geringen Aufwand in Sachen Lohnbuchhaltung etc. Das funtioniert bei der Art der Anstellung relativ einfach. Das Problem Scheinselbstständigkeit hättest du am ehesten, wenn du nun dort die gleichen Aufgaben wie während deiner Anstellung verrichtest nur dafür eben jetzt eine Rechnung schreiben würdest. |
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Gast
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Verfasst am: 23 Okt 2013 - 6:43
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Grundsätzlich gilt für eine Selbständigkeit: Nicht der Arbeit/Auftraggeber entscheidet darüber, wie Sie abgerechnet werden, sondern SIE. SIE haben irgendwann die Idee, selbständig tätig werden zu wollen und bieten Ihre Dienstleitungen dann auf dem Markt an, schreiben Angebote und bekommen Aufträge.
In allen anderen Fällen handelt es sich meistens um Arbeitnehmer - Tätigkeiten. Wenn Sie also für eine Firma "gejobbt" haben und dieses Unternehmen jetzt von Ihnen eine "Rechnung" haben möchte, dann läuft da etwas gewaltig schief. Folge:
1. Der Arbeit/Auftraggeber hinterzieht Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
2. Sie sind bei Ihrer Arbeit weder kranken- noch unfallversichert
Also: Erst Arbeitsvertrag unterschreiben - dann arbeiten. |
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