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<< Statusfeststellungsverfahren (ehemals BfA) / BfA-Befreiung :: Steuererklärung? >> |
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Gast
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Verfasst am: 19 Dez 2013 - 12:55
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Betrachte bitte die 2 Vorgänge unabhängig voneinander. Das eine ist eine bereits eingangene Rechnung, die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig wird, das andere ist eine (momentan noch) freundlich vorgetragene Forderung für einen Einsatz, der im Grunde nicht stattgefunden hat. Ich würde erstmal freundlich bleiben und wegen der Weihnachtszeit ggf. noch ein paar Tage "Aufschub" gewähren. Grundsätzlich solltest du gerade solche Schreiben postalisch und eigenhändig unterschrieben abschicken! Wenn du das also für das Schreiben nachholst, liegt die Zeit nachzuhaken dann nach Weihnachten zwischen den Jahren |
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Gast
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Verfasst am: 20 Dez 2013 - 20:22
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Hallo!
Meine Agt hat mir von insgesamt 3 Arbeitstagen 1 Tag abgesagt mit der Begründung, es seien zu wenig Flyer fürdiesen Tag zur Verfügung. Der Vertrag seinun für diesen einen Tag nichtig aber für die anderen 2bleibt die Nichtigkeit unberührt.
In der Dienstleistungsvereinbarung steht unter §3 Weitere Vetragsgrundlagen: "Der Auftraggeber kann den Vertrag ohne Angaben von Gründen widerrufeb; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf ein Ausfallhonorarseitens des Arbeinehmers.[...]"
Das Problem ist, dass mir die Vereinbarung nicht unterschrieben von Seiten der Agt zugeschickt wurde, sondern ich habe es mit meiner alleinigen Unterschrift zur Agt geschickt. Aber ich habe eine Mail in der schriftlich festgehalten ist: " Wie telefonisch besprochen möchten wir dich für die 3Einsatztage buchen. Anbei Dienstleistungsvertrag und Einzelauftrag." Wobei ich den Einzelauftrag gar nicht bekommen habe!
Was kann ich jetzt machen? Kann ich auf mein Ausfallhonorar pochen bzw ist eine solche Vertragsklausel überhaupt rechtens? |
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Gast
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Verfasst am: 20 Dez 2013 - 23:59
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Da steht was von Arbeitnehmer, wie warst du denn dort beschäftigt? |
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Gast
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Verfasst am: 21 Dez 2013 - 13:26
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Entschuldige bitte ich habe den Text auf dem Handy verfasst, es sollte Auftragnehmer heißen |
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Gast
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Verfasst am: 21 Dez 2013 - 13:49
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Was mich besonders ärgert in diesem Fall ist, dass ich meine weitere Einsatzplanung für andere Agenturen anhand dieser Agentur abhängig gemacht habe.
Soll heißen: Ursprünglich waren 4 Einsatztage von der Agentur geplant, ich habe mich aber nur auf 3 beworben, weil ich schon eine Zusage für eine andere Agentur am Flughafen hatte, die im gleichen Zeitraum lag.
Ich hätte nun gewußt, dass mir die Agentur für 1 Tag absagt, dann hätte ich den Einsatz für den Flughafen verschoben, denn die Agentur war dort mit der Einsatzplanung sehr flexibel. |
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Gast
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Verfasst am: 21 Dez 2013 - 20:14
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Ich denke, wenn du den Vertrag so unterschrieben hast, hast du da keine Handhabe. §3 sagt da ja eigentlich alles. Wie gesagt, meine bescheidene Meinung. Sowas in Zukunft also immer streichen und separat mitteilen, dass du den § nicht anerkennst. |
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Gast
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Verfasst am: 26 Dez 2013 - 12:58
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Ich hab den Vertrag blauäugig Unterschrieben, weil die Agentur gute Bewertungen bekommen hat, habe ich mir eben keine Gedanken gemacht.
Würde das aber nicht meine Chancen den Job zu bekommen minimieren, wenn ich den § nicht anerkenne? Würdest du behaupten es ist unseriös, dass die Agentur überhaupt so einen § zu ihren Vertragsbedingungen zählt?
Vielen Lieben Dank und schöne Feiertage! |
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Gast
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Verfasst am: 26 Dez 2013 - 22:09
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Zwischen den Vertragspartner herrscht Gestaltungstungsfreiheit, was den Inhalt angeht. Ich denke nicht, dass dich das gegenüber anderen benachteiligt, wenn du Passagen streichst, weil du sie nicht akzeptierst. Da zeigt, im Gegenteil eher, dass du dich tatsächlich intensiv mit den Unterlagen beschäftigt hast. |
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Gast
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Verfasst am: 27 Dez 2013 - 17:41
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Interessanter Gedankengang!
Ich werde es einfach ab sofort so handhaben, falls ich nochmal auf so einen § im Vertragswesen stoße und das Ergebnis hier veröffentlichen. |
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Gast
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Verfasst am: 14 März 2014 - 13:08
Abgesagter Job |
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Hallo ihr Lieben,
mir wurde seitens einer Agentur 2 Messen für den gleichen Kunden zugesagt, auch schon etwa 6 Wochen, bevor die erste Messe startet.
Nun habe ich mich selber etwa 5 Tage vor der Messe selbst bei der Agentur gemeldet, um nochmal eine Info zu bekommen und daraufhin wurde mir der Job, also 2 Messen, abgesagt, da sich der Kunde angeblich "umentschieden" hat.
Das will ich so aber nicht einfach hinnehmen, da ich ja mit den Einsätzen/ Honorar gerechnet habe.
Wie würdet ihr vorgehen?
Freu mich über Feedback |
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 03 Apr 2014 - 14:09
Kurzfristige Jobabsage von der Agentur! |
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Hallo!
Ich habe momentan folgendes Problem;
Ich hatte einen Auftrag einer Agentur angenommen, die sich über den kompletten Monat über erstecken sollte. Ich habe den Vertrag bekommen, ihn unterschrieben usw, Alle anderen Jobs für diesen Zeitraum habe ich extra abgesagt!
Heute wollte ich mit meinem Promoter-kollegen (Ebenfalls für diese Aktion gebucht) losfahren zur Schulung, als ich bemerkt hatte, dass wir gar keine richtige Adresse angegeben bekommen hatten. Also habe ich ein paar Mal angerufen und plötzlich bekam ich eine Mail, dass mir die Agentur ja schon Anfang letztens Monats eine Email geschrieben hätte, dass der Tourenplan sich geändert hätte und die Strecken viel weiter wären und die Agentur diese km kosten für uns dann nicht übernimmt. Mein Kollege und ich haben alle unsere Mailordner durchsucht und wir haben wirklich KEINE Mail von der Agentur erhalten! Vorallem hätte die Agentur es auch am Telefon sagen können, als ich gerade angerufen hatte!!!
Meine Frage ist nun, habe ich irgendeinen Anspruch auf eine Art Ausfallpauschale oder so etwas?
Ich bin richtig sauer, da ich extra Promojobs, die sich mit den Daten der Tour gedeckt haben, abgesagt habe und mir nun so kurzfristig abgesagt wurde!!!
Ein Problem habe ich noch, denn ich habe nicht deren Unterschrift auf dem Vertrag. Allerdings ist doch trotzdem ein Vertrag zu Stande gekommen oder? Die Agentur und ich hatten per Mail kommuniziert und da haben wir alles festgelegt gehabt.
Wäre lieb wenn mir irgendjemand helfen könnte! |
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Gast
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Verfasst am: 03 Apr 2014 - 21:33
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Nimm dir einfach die Zeit und lies dir den Thread hier durch, da geht sicher hervor, wie groß deine Chancen sind. Der beste Weg wird so oder so erstmal sein eine Lösung zusammen mit der Agentur zu finden. |
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Daniela78
Anmeldungsdatum: 24.05.2005 Beiträge: 2 Wohnort: Konstanz
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Verfasst am: 12 Jun 2014 - 10:42
Heute Absage für Morgen = Schadensersatz? |
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Hallo Zusammen,
ich wurde für Morgen und Samstag sowie kommende Woche Freitag und Samstag gebucht. Die Aktion läuft schon einige Wochen, wo ich auch schon für gearbeitet habe.
Soeben wurde ich von der Agentur angerufen, dass ich von dem Auftrag abgezogen werde, da der Außendienst mit meiner Arbeit nicht zufrieden ist.
Meine Frage steht mir für morgen und Samstag Schadenersatz zu?
Freue mich auf Eure Antworten.
Viele Grüße
Daniela |
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Gast
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Verfasst am: 12 Jun 2014 - 19:08
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Naja, einen Schaden kannst du nur ersetz bekommen, wenn dir auch ein (materieller) Schaden entstanden ist. Je nach dem, was in deinem Vertrag steht, kannst du aber versuchen einen angemessenen Ausgleich für das entgangene Honorar bei der Agentur zu erwirken. Bei so kurzfristigen Absagen wären z. B. für Morgen 100 % und Samstag 80 % aus meiner Sicht angemessen. |
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