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mleschke
Joined: 14 Oct 2013 Posts: 1 Location: Essen
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Posted: 02 Dec 2013 - 22:17
Rechnungsstellung bei Dolmetscher-Tätigkeit auf Messen |
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Hallo,
hat vllt jemand Erfahrung mit der Rechnungsstellung, wenn man als Student nebenberuflich und selbstständig (nicht als Hostess) ab und zu im Jahr als Übersetzer auf einer Messe für eine ausländische Firma arbeitet?
Also ich stelle der Firma nach Messeende eine Rechnung, muss ich da denn meine Steuer-ID angeben - sprich ist die Firma aus Spanien verpflichtet, von meinem Übersetzerhonorar automatisch die Lohnsteuer abzuführen?
Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer fallen angeblich nicht an, da ich selbstständig bin.
Danke! |
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Guest
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Posted: 04 Dec 2013 - 15:39
Vorsteuerabzug... Umsatzsteuerbefreiung.... Hilfe! |
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Hallo ihr lieben,
hoffe ich bin hier einigermaßen richtig mit meiner Frage.
Ich muss irgendwann meine erste Rechnung schreiben, daher frage ich lieber jetzt, bevor ich was falsch mache. (Zur Info: Habe die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch genommen. Meine erste Job-Zusage hab ich schon. Habe gerade meine Setcard bei genau dieser Agentur vervollständigt.
Und genau dabei verstehe ich etwas nicht:
Das Wort "Vorsteuerabzugsberechtigt" kann man ankreuzen. Hinter dem Kästchen steht noch "(nach §19 UStG)".
Habe kein Kreuz gesetzt, da ich ja Kleinunternehmer bin.
Wenn ich dann aber auf Speichern klicke und meine SetCard ansehe, steht dort "Umsatzsteuerbefreiung nach §19 UStG ist nicht möglich".
MEINE FRAGE: Ist das nicht ein Widerspruch? Ich bin doch gerade umsatzsteuerbefreit weil ich Kleinunternehmer bin.
Vielleicht liege ich auch falsch. Freue mich auf Antworten!
Übrigens, hab es getestet: Wenn ich das Kreuz setze, steht dort: "Umsatzsteuerbefreiung nach §19 UStG ist möglich"
DANKE |
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Guest
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Posted: 04 Dec 2013 - 17:29
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Allerdings, das ist ein Widerspruch. Als Kleinunternehmer bist du schließlich nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Komisch. |
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KsenijaK
Joined: 16 May 2013 Posts: 6 Location: Östringen
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Posted: 30 Jan 2014 - 9:23
Rechnungsnumer |
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Hallo
Ich hab mal eine ganz blöde Frage doch für mich ist das dennoch unklar. Und zwar nun haben wir das Jahr 2014 und meine letzte Rechnungsnummer war die Nr. 38 im Jahr 2013. Wenn ich jetzt im Januar 2014 eine neue Rechnung schreibe wie setzt sich dann die Rechnungsnummer fort???
Schreibe ich Nr. 39 und zähle somit weiter? Oder? Fange ich nun im neuen Jahr wieder mit der Rechnungsnummer 1 an?
Danke schonmal für die Antworten. Bin mir das echt nicht so sicher |
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Guest
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Posted: 30 Jan 2014 - 10:10
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Der Gesetzgeber verlangt, dass die Rechnung eine fortlaufende Nummer, die Du zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergibst (Rechnungsnummer) enthält. Insofern könntest du theoretisch mit 39 weitermachen. Praktischerweise ist es sinnvoll mit dem neuen Geschäftsjahr auch wieder von vorne anzufangen. Schon allein wegen der Abgrenzung zum letzten Geschäftsjahr und der nötigen Ordnung bei der Aufbewahrung der Rechnungen gemäß der gesetzlichen Vorgaben. |
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Guest
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Posted: 07 Feb 2014 - 15:13
Rechnungsfrist |
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Hey,
also auf den Rechnungen steht ja immer innerhalb 14 Tage begleichen. Können die "Arbeitgeber" das individuell bestimmen? Zum Beispiel hatte ich einen der sagte 28 Tage, aber es hat jetzt Monate gedauert...
Darf er das?
Vielen Dank ! |
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Guest
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Posted: 08 Feb 2014 - 5:35
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Gesetzliches Zahlungsziel sind 30 Tage, was du anderweitig mit deinem Auftraggeber vereinbarst ist deine Sache. |
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Guest
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Posted: 12 Feb 2014 - 17:19
Verzugszinsen |
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ok vielen dank =),
dann nochmal ne ganz wichtige frage, die haben mir eine rechnung 2 monate später überwiesen und die 2. rechnung, die eine woche später war, sogar 4 monate und dann aber doppelt !! sprich die wollen das geld wieder zurück überwiesen haben, ist ja auch richtig, aber ich sehe nicht ein, den gannzen betrag wieder zurückzuzahlen.. deswegen, wieviel VERZUGSZINSEN kann ich geltend machen????
vielen dank!!! |
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Guest
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Posted: 12 Feb 2014 - 17:21
Verzugszinsen?? |
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ne ganz wichtige frage, die haben mir eine rechnung 2 monate später überwiesen und die 2. rechnung, die eine woche später war, sogar 4 monate und dann aber doppelt !! sprich die wollen das geld wieder zurück überwiesen haben, ist ja auch richtig, aber ich sehe nicht ein, den gannzen betrag wieder zurückzuzahlen.. deswegen, wieviel VERZUGSZINSEN kann ich geltend machen????
vielen dank!!! |
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Guest
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Posted: 13 Feb 2014 - 1:49
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8 % über dem Basiszinsatz der EZB. Das kannst du bei Google eingeben, da gibt es genug Rechner im Netz. |
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Guest
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Posted: 13 Feb 2014 - 16:24
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Also Jacke wie Hose? |
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Guest
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Posted: 13 Feb 2014 - 17:54
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Jacke wie Hose, du sagst es. Aber wie geschrieben, sinnvoller ist es in jedem neuen Geschäftsjahr von vorn anzufangen. |
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Guest
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Posted: 01 Mar 2014 - 13:33
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Keine, da Verzugszinsen nur mit einer Mahnung angefordert werden können. Wenn du also keine Zahlungserinnerung und folglich auch keine Mahnung verschickt hast, hast du keinen Anspruch darauf.
Abhängig vom geforderten Betrag fällt ein Zins für 2 bzw. 4 Monate auch ziemlich gering aus.
Ich würde aber alternativ 5 € Bearbeitungsgebühr für die Rücküberweisung einbehalten und denen das anzeigen.
Die Frage ist aber, möchtest du mit dem Auftraggeber weiter zusammen arbeiten oder nicht?! |
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Guest
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Posted: 01 Mar 2014 - 17:41
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Meiner Meinung nach ist der Schuldner mit Ablauf des vereinbarten Zahlungszieles (alternativ des gesetzlichen) automatisch in Verzug. Ab welchem Zeitpunkt willst du denn sonst Verzugszinsen geltend machen? Ab dem Tag, an dem eine Mahnung zugestellt wurde? Das müsste man dann ja exakt belegen können. |
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Guest
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Posted: 02 Mar 2014 - 0:25
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Ja richtig, meine Aussage trifft nur bei Privatpersonen zu, diese müssen erst gemahnt werden oder werden bereits auf der Rechnung darauf verwiesen dass Sie sich nach 30 Tagen automatisch im Verzug befinden.
Bei Unternehmen ist es automatisch nach Ablauf des Zahlungszieles. Ab diesem Tag kann ein Verzugszins berechnet werden. |
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