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jsinner
Anmeldungsdatum: 09.08.2015 Beiträge: 3 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 12 Sep 2015 - 21:53
Gewerbeschein Umsatzsteuerpflichtig? ... verwirrend |
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Hallo an alle,
eine kurze Verständnisfrage.
Habe mir den Gewerbeschein geholt, den Fragebogen für die steuerliche Erfassung ausgefüllt.
Vom Finanzamt Briefe erhalten.
Erster Brief:
"Das Finanzamt hat Ihnen die Steuernr XYblablabla zugeteilt. Sie gilt für: Einkommensteuer."
Soweit so gut. Nun noch der zweite:
"Die Ihnen bereits mitgeteilte Steuernr XYblablabla gilt nun auch für: Umsatzsteuer.
Bezeichnung des Betriebs: Werbeagenturen"
Ich habe nie was von einer Werbeagentur erwähnt. Das finde ich schon sehr verwirrend und bedeutet der Brief, dass ich umsatzsteuerpflichtig bin?
Ich habe angegeben, dass ich als Kleinunternehmer eingestuft werden möchte.
Ich hoffe, jemand kann mir Licht ins Dunkel bringen.
Liebe Grüße! |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 14 Sep 2015 - 11:18
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Licht ins Dunkel bringt Dir am besten Dein zuständiges Finanzamt. Rufe dort an und kläre den Sachverhalt, am besten zügig. Falls Du einen Steuerberater hast, lass ihn das machen.
Es ist nicht unwichtig, dass man beim Finanzamt richtig veranlagt wird und die korrekte Daten haben - auch bezüglich der Unternehmensbezeichnung.
Planst Du nicht, eine Werbeagentur zu eröffnen, solltest Du dieses richtig stellen - und ggf. natürlich auch den Gewerbeschein entsprechend richtig ausstellen lassen. |
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jsinner
Anmeldungsdatum: 09.08.2015 Beiträge: 3 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 15 Sep 2015 - 7:13
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Danke für die Antwort. Habe dort angerufen.. und es war ein Fehler des FInanzamts.
Puh. |
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