|
promotionbasis.de
|
<< Steuer: Identifikationsnummer :: Promotion in der Elternzeit? >> |
Autor |
Nachricht |
Gast
|
Verfasst am: 14 Nov 2005 - 2:15
|
|
|
Nein, das mit den 5 Jahren gilt nur, wenn Du Dich für die Regelbesteuerung (also das Ausweisen der MwSt.) entscheidest... an diese Entscheidung bist Du 5 Jahre gebunden.
Zitat: | Kleinunternehmer haben die Möglichkeit, sich für oder gegen die Umsatzsteuerpflicht zu entscheiden. Eine Entscheidung für die Umsatzsteuer hat zur Folge, dass auf die erzielten Umsätze die Umsatzsteuer aufzuschlagen ist. Der Kleinunternehmer ist 5 Kalenderjahre an diese Entscheidung gebunden. |
Umgekehrt kann das ja nicht sein... denn das Kleinunternehmertum endet in dem Moment, in dem Dein Umsatz gewisse Grenzen übersteigt:
Zitat: | Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. |
LG,
*** Sabine *** |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 22 Nov 2005 - 15:31
|
|
|
Ich meinte das mit Ebay jetzt garnicht so. Also es heisst ich hatte nie die Absicht handel über Ebay zu betreiben sondern im kleinen Maße quasi nur als Vermittler für ein Mittelständiges Unternehmen wo ich quasi eine Verkaufsprovision berechne. Sprich ich kaufe nicht eigene Waren ein oder von dem Unternehem wofür ich das tun möchte sonder verkaufe nur im Auftrag die Produkte und könnte dann quasi (wenn das mit meinem Gewebeschein möglich ist) ja eine gwisse Verkaufsprovision berechnen, jenachdem wieviel ich umgesetzt habe. Das dürfte doch eigentlich kein Problem sein wenn ich solche Rechnunge stelle, oder ? Im Prinzip ist es ja nichts anderes als wenn ich für eine Agentur arbeite. Ich muss halöt natürlich weiterhin meine Verdinestgrenzen etc. beachten.
Vielen Dank für die Tips.
Gruß Jan |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 22 Nov 2005 - 21:03
|
|
|
Hallo Jan,
auch als Verkaufsagent bist Du bei ebay ein Gewerblicher... mit allen Konsequenzen hinsichtlich Anbieterkennzeichnung, Widerrufs-/Rückgaberecht usw., denn DU bist der für die Transaktion Verantwortliche.
Ich empfehle wirklich, mal durch die entsprechenden Foren zu lesen... und das FA liest da mit.
Ist nur lieb gemeint .
LG,
*** Sabine *** |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 08 Feb 2006 - 11:44
Gewerbeschein vorzeigen???? |
|
|
Hallo!!
Muss der GS eigentlich bei einem Job mitgeführt werden? Wollen die Arbeitgeber das Vorhandensein kontrollieren?
Oder reicht es am Ende ne Rechnung zu schreiben, Steuern abzuführen usw. und der Schein bleibt sozusagen in der Schublade.....
Vielen Dank für eure Antworten!!!
Grüße |
|
Nach oben |
|
|
Sarit79 Alter Hase
Anmeldungsdatum: 03.10.2005 Beiträge: 419 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: 08 Feb 2006 - 12:02
|
|
|
Nein, du musst ihn nicht immer bei dir haben! Du musst eine Kopie davon mit deiner ersten Rechnung mitschicken, das reicht! Manchmal wollen die Agenturen die Kopie auch schon vor dem ersten Einsatz sehen, dann schickt man sie meistens mit dem Rahmenvertrag oder Einzelauftrag mit. _________________ Grüße aus Berlin
Gibt dir das Leben Zitronen, mach Limonade draus! |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 08 Feb 2006 - 13:28
|
|
|
Hi!
Ich schicke meistens gleich eine Kopie von meinem Gewerbeschein mit, da hat der Auftraggeber gleich alles zusammen.
Bei einigen Jobs habe ich eine Kopie dabei (Messebau, Baustellen) für den Fall dass mal eine Razzia kommt und da erspart einem ein amtliches Dokument etwas Stress.
Chris |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 09 Feb 2006 - 14:14
Wann Gewerbe abmelden? |
|
|
Hallo Leute,
bitte speist mich nicht gleich ab und ratet mir bzgl. meines Problems die Suchfunktion zu nutzen.
Denn das habe ich getan. Es gab bis zu 270 verschiedene Treffer und ich kann die Threads nicht alle lesen.
Ich habe mich auch wirklich bei den Ämtern und im Gesetz informiert, aber trotzdem nicht ganz schlau aus der Sache geworden.
Folgendes Problem:
Ich bin Studentin und betreibe mein Promogewerbe nebenher. Zu Klausurenzeiten oder wenn ich einfach keine Lust habe, mache ich auch nichts. Meine letzte Rechnung habe ich am 14. November 2005 geschrieben, da ich jetzt Klausurenzeit habe und davor eine längere Krankheit hatte.
Meinem Freund ist diese Tage eine schriftliche Anhörung ins Haus geflattert, da seine Gewerbeabmeldung vom Amt zurückdatiert wurde. ("Sie dürften dies 3 Monate, er habe in der Zeit auch keinen Auftrag mehr gehabt, normal wäre nach 1 Woche Auftragslosigkeit schon eine Abmeldung erforderlich")
Nun dachte ich mir, dass mir dies nicht passiert, erkundige ich mich mal bei den Ämtern. Dort sagte man mir ich müsse noch diese Woche meine Abmeldung anzeigen, sonst drohe mir ähnliches. Das Finanzamt sagte mir, für sie sei es kein Problem mein Gewerbe angemeldet zu lassen, wenn ich vorhabe wieder etwas zu tun. Ich dürfte in dieser Zeit nur keinen Verlust ausweisen, was ich selbstverständlich auch nicht tun werde. Mir entstehen ja schliesslich nur Kosten, wenn ich tätig werde.
Ich habe mal ins Gesetz geschaut:
§§14 I, 146 II Nr. 1 GewO besagen, man müsse seine Abmeldung gleichzeitig mit Aufgabe anzeigen. Dies kann mit Bußgeld bis zu 1000€ geahndet werden.
In meinem Skript der Uni finde ich folgendes:
Definition Gewerbe: "Gewerbe ist jede erlaubte auf Gewinnerzielung gerichtete, fortgesetzte und nicht gelegentlich ausgeübte, selbständige Tätigkeit, die nicht freier Beruf, Urproduktion oder Verwaltung eigenen Vermögens ist."
Aber gilt es denn als Aufgabe, wenn ich mir eine Pause nehme wegen Klausuren oder sonstigen persönlichen Gründen? Ich will ja weiterhin Promo machen, nur eben nicht jede Woche. Ihr wisst, dass man für Promo nunmal i.d.R. einen Gewerbeschein braucht. Ich kann die Definition natürlich nicht voll erfüllen als Student. Man ist ja hauptberuflich Student und kann dies daher nur gelegentlich ausüben.
Bei mir steht zudem ein 6-monatiges-Pflichtpraktikum ab nächster Woche an. Ich möchte meinen Gewerbeschein behalten und evtl. an den WEs arbeiten.
Was meint ihr? Soll ich lieber diese Woche noch abmelden und dann halt den Stress auf mich nehmen und bei neuen Jobs wieder anmelden, den FA-Stress mit steuerlicher Erfassung wieder auf mich nehmen?
Sorry für den langen Beitrag, aber ich denke manchmal ist ausführlicher besser. Danke schonmal für eure Hilfe.
Grüße von Moni[/b] |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 09 Feb 2006 - 14:21
|
|
|
Hallo,
das find ich etwas komisch
Es gibt doch soviel Studenten, die mal ne Auszeit machen, wegen Klausuren oder Praktikum und die haben glaub ich, den Gewerbeschein nicht gleich abgemeldet. Vielleicht rufst du noch mal ein anderes Finanzamt an, fragst dort nach.
lg Heike |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 09 Feb 2006 - 14:25
|
|
|
Hallo Heike,
nicht das Finanzamt hat mir die Auskunft erteilt, ich müsse das Gewerbe noch diese Woche abmelden wegen meiner 3-monatigen-Untätigkeit , sondern das Gewerbeamt.
Das Finanzamt meinte lediglich, von ihrer Seite stehe einer längeren Pause nichts entgegen, aber es gelten eben auch die Vorschriften der Gewerbeämter für mich und damit kenne sie sich nicht aus. |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 09 Feb 2006 - 18:01
|
|
|
Also, sowas lese oder höre ich jetzt nun wirklich zum ersten Mal!
Zitat: | normal wäre nach 1 Woche Auftragslosigkeit schon eine Abmeldung erforderlich |
Dann hätte ich das schon mindestens 50mal ab- und wieder anmelden müssen, jedesmal 20 Euro hinlatzen, macht bei 2 x 20 x 50 glatte 2000 Euro, zuzüglich natürlich des jedesmal zum Amt latschen müssens.
Dann hätte ich sogar bei den 9 Tagen, die ich grad mal am Stück keinen Auftrag angenommen habe, jetzt auch schon abmelden müssen? Und wie hätte ich das bitteschön noch anmelden sollen, wenn ich gestern abend spontan bei einem Job eingesprungen wäre?
Nee, also das kann ich mir nicht vorstellen, und ich denke, da wären hier tausende anderer Promoter auch betroffen.
Zudem habe ich schon Jahre vor meiner Gewerbeanmeldung in meiner Jugend gehört, dass man sich den Gewerbeschein im Prinzip holen und jahrelang erstmal in die Schublade legen kann. Auch hier wird ja allgemein die Auffassung vertreten in allen Threads, wo's drum geht mit Gewerbeschein oder nicht, dass man ruhig schon mal sich einen holen soll, damit man freier ist, was das Annehmen von Jobs angeht.
Ich könnte mir vorstellen, dass diese Regelung nur greift, wenn man sein Gewerbe wirklich ein für allemal aufgibt. Ich habe ganz früher mal bei der IHK in der Stammdatenerfassung gearbeitet, reiner Papier- und Computerkram, wo man nicht unbedingt Ahnung von der Materie haben musste, aber z.B. auch für GmbHs und ähnliche Rechtsformen gibt es ganz genauso Gewerbeab-, an- und ummeldungen, und wenn jemand eine solche Firma aufgibt, könnte ich mir das schon eher vorstellen, dass das flott abgemeldet werden muss.
Ich denke, da saß irgendein Sachbearbeiter, der seine Materie nicht wirklich blickt und mit dem Paragraphendschungel selbst ein bisschen überfordert ist. |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 09 Feb 2006 - 22:24
|
|
|
Was für ein Blödsinn... ich kenne genug Leute, die einen Gewerbeschein nur haben, um bei Metro und Konsorten einkaufen zu können.
Sogar mein Männe hätte dann ein Problem. Er ist Freiberufler im Nebenerwerb, hat aber für alle Fälle einen Gewerbeschein.
Es gab Jahre, da hat er gar keine Einnahmen aus Selbständigkeit gehabt, aber fixe Kosten, also sogar Verlust gemacht. Wenn man glaubhaft macht, daß man in den folgenden Jahren wieder Gewinne (egal wie winzig) erzielt, sagt das FA auch nicht viel (mag regional unterschiedlich sein und auch vom Sachbearbeiter abhängen). Aber: das Gewerbeamt hat noch NIE was gesagt oder nachgefragt !
Ich selbst habe in der Anlaufphase meiner Ich-AG gerade mal 3 Rechnungen geschrieben (immerhin im Plus geblieben)... im 2. Jahr nach 2 Monaten TC war erst mal lange Funkstille... und keinen hat's interessiert.
Wenn das wirklich so stimmen würde, wären wir mehr zum Amt unterwegs als zu Jobs
LG,
*** Sabine *** |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 13 Feb 2006 - 8:38
|
|
|
Ich glaube, das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und es kommt immer darauf an, wer dort in der Verwaltung sitzt und wie diese Person die Gesetze auslegt.
Ich würde mein Gewerbe auch nicht abmelden, irgendwie macht es wirklich keinen Sinn, denn auch jeder Selbständige geht mal in Urlaub und wird deswegen nicht sein Gewerbe abmelden.
ich würde Dir empfehlen, doch mal den Vorgesetzen zu sprechen oder lasse es Dir in jeden Fall alles schriftlich zeigen, bevor Du irgendwie handelst. Lass Dich nicht so abspeisen und in die Ecke drängen.
LG Regina |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 13 Feb 2006 - 9:54
|
|
|
So wie ich den Text vom Gesetz verstanden habe, gilt es den abzumelden wenn man wirklich nichts mehr macht und vorsätzlich den Schein behält.
Natürlich kann man alles erklären und dann wird es nicht dramatisch.
Habe selbst die Erfahrung gemacht, dass man mit reden sehr viel weiter kommt.
Und wie Vorredner schon sagten: Ich kann doch nicht jedesmal mein Schein abmelden wenn ich krank bin oder Auftragsnot habe oder in Urlaub fahre, das will uns das Gesetz bestimmt nicht mitteilen. |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 13 Feb 2006 - 11:06
|
|
|
Also ich kenne auch genug Leute mit Gewerbeschein nur fuer die Metro. Und da gab es auch nie Probleme.
Ich haette da noch einen Vorschlag, weiss nur nicht ob der rechtlich 100 % OK ist. Also nicht gleich steinigen, aber koennte man das Problem der "Nichttätigkeit" mit Tätigkeiten für Bekannte umgehen? Sprich den Rasen vom Nachbarn mähen (Dienstleistung) und eine Rechnung stellen? Oder für einen Bekannten der auch ein Gewerbe hat was erledigen und dies dann in Rechnung stellen? Daraus resultiert ja ein Geschäftsvorgang
und nachvollziehbare Buchungen und man ist unternehmerisch tätig.
Gleiches gilt auch für das Problem der Scheinselbständigkeit.
Für den Fall das es rechtlich nicht OK ist, dann löscht meinen Kommentar. Hab es auch noch nie machen muessen, da genung Auftraggeber. Aber kam mir neulich mal so der Gedanke.
Chris |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 13 Feb 2006 - 13:35
|
|
|
Ja stimmt, lass Dich auf keinen Fall ins Boxhorn jagen.
Gehe zu der Dame oder den Herren hin, und lass es Dir schriftlich geben.
Wenn die Person es nicht tut, wende Dich an den Vorgesetzten. Habe
etwas Mut, denn es geht um Dein Leben und nicht das von jemand anderen.
Viel Erfolg dabei.
LG Regina |
|
Nach oben |
|
|
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group Deutsche Übersetzung von phpBB.de
|