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<< Alles zum Thema Kredite für Selbständige :: Auftrag und Vertrag: Die besten Fragen & Antworten Teil 1 >> |
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Gast
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Verfasst am: 17 Sep 2006 - 16:23
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Heike hat das meiste ja schon gesagt
Ich halte es mit den Vordrucken so:
Sind dort irgendwelche Felder für Buchungsvermerke der Agentur oder ähnliches, nehme ich deren Vordruck (vorausgesetzt, alle Kriterien der Rechnungsrichtlinie sind ansonsten erfüllt)... sind es ganz normale Vordrucke, schreibe ich die Rechnung über pb. Dasselbe gilt, wenn der Rechnungsvordruck der Agentur nicht ganz korrekt/unvollständig ist.
Das Zahlungsziel ist ja meist bereits vertraglich fixiert bzw. gesetzlich geregelt. Bin bisher gut damit gefahren, es nicht auf der Rechnung auszuweisen... aber das ist persönliche Geschmackssache.
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 18 Sep 2006 - 15:54
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Heikeges hat Folgendes geschrieben: | Hallo Connie,
bei einem anderem Thema hier im Forum nennst Du der Ratsuchenden einige Ergebnisse aus der Suche.
Hast Du selber (=selbstständig) dich auch schon mal auf der HP von pb bemüht??? Unter Tipps&Tricks z.B.? |
Ich schrieb in meinem Posting:
"Falls irgendwas schon mal beantwortet wurde und ich das übersehen hab, reicht mir auch ein Link."
Der Satz, besonders der Teil "...und ich das übersehen habe", sollte eigentlich implizieren, daß ich sehr wohl die Suche benutzt habe. Wenn ich nicht gesucht hätte, könnte ich wohl kaum auf die Idee kommen, etwas übersehen zu haben, oder?
Heikeges hat Folgendes geschrieben: |
Es schockiert mich schon ein wenig, dass Du fragst, wie hoch denn der Umsatzsteuersatz sei, Du aber ja Kleinunternehmer bist etc....
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Wenn ich als Kleinunternehmer wirklich keine USt zahlen muß und diese auch nicht auf der Rechnung ausgewiesen werden muß, ist die Höhe des auszuweisenden Steuersatzes doch für mich auch nicht relevant. Das habe ich bisher angenommen und wollte mich nur noch einmal vergewissern, daß dem auch wirklich so ist. Teilweise finde ich die Informationen nämlich sehr verwirrend bis widersprüchlich, zum Beispiel ist unter "Tipps&Tricks" ein anderer Freibetrag ausgewiesen als auf dem Merkblatt, daß ich vom Finanzamt bekommen habe.
Und da ich nun mal ein unerfahrener Neuling bin, in meiner bisherigen Ausbildungs-und Studienlaufbahn nie in irgendeiner Form mit Steuern, Rechnungen, Finanzämtern und dergleichen zu tun hatte, dachte ich, ich frage lieber nochmal genau nach, bevor ich etwas falsch auf die Rechnung schreibe und dann Probleme bekomme.
Ich hätte auch nicht gedacht, daß es so wahnsinnig schnell geht mit dem ersten Job, so daß ich keine Zeit hatte, vorher noch fünf Bücher zu dem Thema zu lesen.
Trotzdem danke für deine Antworten, auch an ertl. |
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Gast
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Verfasst am: 26 Sep 2006 - 15:42
rechnung mit falschen steuernummer geschickt! |
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hallo
die dame am tel v. finazamt hat mir meine steuernummer mitgeteilt. doch leider falsch. und ich hab schon vorgestern die rechnung mit der falschen steuernummer an meine agentur geschickt. jetzt hat mir finanzamt schriftlich meine steuernummer mitgeteilt. ich habe festgestellt es fehlen 3 ziffern. was ist nun? ist das etwa schlimm?
danke
gruß
repeatz |
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Gast
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Verfasst am: 26 Sep 2006 - 15:47
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Schick einfach noch mal die korrigierte Rechnung mit entsprechendem Hinweis an die Agentur! |
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Gast
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Verfasst am: 26 Sep 2006 - 15:48
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ich seh das problem nicht:
du korrigierst deine rechnung einfach und schickst sie an die agentur mit dem vermerk, dass die rechnungsnummer vorher leider nicht stimmte.
wenn du es nicht so machst, bekommst du auch kein geld.
lg aus kiel |
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Gast
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Verfasst am: 01 Okt 2006 - 19:51
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Hab jetzt auch einen sehr originellen Rechnungsvordruck von einer Agentur bekommen. Da habe ich die Auswahl zwischen folgenden zwei Alternativen:
- Zahlung nach Überweisung durch den Auftraggeber
- Zahlung innerhalb von 14 Tagen (abzgl. 10%)
Natürlich werde ich diesen Vordruck nicht nutzen... wäre ja noch schöner.
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 23 Okt 2006 - 9:38
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Welchen, den 1? 10% ist ja extrem dreist.
Also einem Auftraggeber habe ich jetzt aufgrund solcher Spielchen aussortiert. Zumal er das eh nicht schafft rechtzeitig zu zahlen. Vermute mal, dass er bald vom Markt verschwunden ist.
Chris |
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Gast
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Verfasst am: 23 Okt 2006 - 15:30
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Naja, war eher eine einmalige Geschichte, weil ich gerade Lust auf Interviews und dazu noch Zeit hatte. Zudem war der Markt hier um die Ecke und ich hatte da vorher noch nie gearbeitet. Wird unter Erfahrungen abgehakt.
Jedenfalls habe ich erstmals das gesetzliche Zahlungsziel in die Rechnung geschrieben. Spare ich mir sonst und bin bis auf eine Ausnahme damit bisher immer gut gefahren.
Aber dreist ist es schon, vor allem bei dem sowieso nicht gerade üppigen Honorar... wie gesagt, hatte Lust und Zeit, sonst stehe ich dafür nicht auf .
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 24 Okt 2006 - 10:27
6 Monate alte Rechnung wird verweigert!!! |
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Hallo Leute,
ich weiß einfach nicht mehr weiter! Ich habe xxx eine Rechnung geschrieben, wo die Einsatztage schon 6 Monate her sind. Hab also einen Monat vergessen eine Rechnung zu stellen !!!
Ich habe diese Rechnung vor 2 Monaten eingereicht und habe bis heute kein Geld gesehen. Als Grund für die Zahlungsverweigerung wurde mir gesagt, dass es schwierig sei die Einsatztage nachzuvollziehen.
Als Lösung wurde mir jetzt vorgeschlagen, dass ich eine neue Rechnung ohne Provision stellen soll. Heißt also im Klartext, dass mir die Provi gestrichen wurde...also 350,- €!!!
Ich bin total empört und brauche dringend eure Ratschläge. Ich bin drauf und dran als nächsten Schritt meinen Anwalt einzuschalten.
Mfg,
der Verlorene |
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LenaJL Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 19.09.2005 Beiträge: 162 Wohnort: München
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Verfasst am: 28 Okt 2006 - 12:12
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Hallo,
also rein rechtlich bist du verpflichtet eine Rechnung spätestens innerhalb von 6 Monaten nach der Leistung zu erstellen.
Allerdings heißt es auch "...denn allgemein ist eine Rechnung weder Voraussetzung für die Entstehung noch für die Fälligkeit einer Leistung..."
Es ist ein schwieriger Fall, aber ich würde mir die Provision nicht streichen lassen, du hast deine arbeit schließlich getan und sollst auch dafür entlohnt werden.
Lg Lena |
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LenaJL Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 19.09.2005 Beiträge: 162 Wohnort: München
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Verfasst am: 28 Okt 2006 - 12:21
Rechnung kürzen |
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Hallo,
mal eine Frage an alle:
Ich habe vor kurzem für eine Agentur gearbeitet und habe sachgerecht meine Rechnung geschrieben. Nun ist auf der Rechnung ein posten aufgetaucht der dort nicht hingehört. Nun verlangt man eine Neue Rechnung von mir mit neuem Rechnungsdatum. Und das fast 3 Wochen nach Rechnungseingang. Mir sieht das ganz danach aus als wolle man hier nur das Zahlungsziel verlängern.
Als ich früher noch in der Buchhaltung gearbeitet habe war es gang und gebe einfach solche Posten zu streichen und nur den Rest zu bezahlen.
Und ist man außerdem nicht verpflichtet die Rechnung sofort nach Eingang zu prüfen? Leider habe ich zudem vergessen meinen Gewerbeschein mitzuschicken, obwohl ich vertraglich gebunden war ihn an die Agentur zu schicken, aber ist das ein Grund die Rechnung nicht anzuerkennen?
Ich sehe nicht ein das man sich jetzt nochmal 4 Wochen Zahlungsziel heraus nimmt. Was soll ich tun? Ich hoffe ihr könnt mir schnell helfen.
Lg Lena |
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sebastianv Site Admin
Anmeldungsdatum: 05.01.2003 Beiträge: 747 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 29 Okt 2006 - 13:22
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Hallo Lena,
hast du den Paragraphen, auf welchen du deine Aussage stützt auch noch? Das würde hier weiterhelfen, denn das wäre mir neu, das man eine Rechnung innerhalb von 6 Monaten schreiben muss, denn in deinem zweitem Satz wieder sprichst du der aussage ja auch irgendwie _________________ Der Kabel Blog
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promotionbasis Site Admin
Anmeldungsdatum: 06.12.2002 Beiträge: 1869 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 29 Okt 2006 - 13:38
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nach kurzer recherche muss ich sagen, dass natürlich in den letzten jahren das gesetz eher mal wieder verkomplziert, denn vereinfacht wurde. hoffen wir mal, dass fr. merkels neue task-force zum abbau der bürokraite da endlich mal was schafft.
die ehemals 30 (!) jahre wurden - abgesehen von vielen sonderregelungen - auf 3 jahre heruntergeschraubt. in deinem fall ist aber selbst ein halbes jahr kein problem für die rechnungsstellung!
denn, was für eine ausrede soll das bitte sein, dass nun keine unterlagen mehr vorhanden wären und dadurch deine ansprüche nicht mehr anchvollziehbar wären?
1) du hast die leistung erbracht und kannst diese auch in rechnung stellen.
2) dem schuldner / zahlungsempfänger ist es doch selbst überlassen, ob er so korrekt arbeitet und vorgänge auch noch jahre danach nachvollziehen kann oder nicht.
3) wenn DU deine leistungen richtig abrechnest und entsprechende vereinbarungen auch noch belegen kannst (schriftstücke) sollte die eintreibung deiner rechnung kein problem darstellen, auch wenn sich die agentur weigert -> dann eben mahnwesen einleiten!
aber wie gesagt, ich halte das für eine ausrede, denn jeder vorgang sollte allein schon aus steuerrechtlichen gründen bei der agentur dokumentiert und archiviert sein! wenigstens beim steuerberater sollten dann die dokumente zu finden sein.
mein tipp: anwalt einschalten und auch noch einmal rahmenverträge, bzw. einzelauftrag genauestens durchlesen!
lg, arne _________________ _
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_ Hilfe, Tipps & Tricks ___ Tipps | Hilfe | FAQ
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Zuletzt bearbeitet von promotionbasis am 30 Okt 2006 - 1:52, insgesamt einmal bearbeitet |
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LenaJL Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 19.09.2005 Beiträge: 162 Wohnort: München
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Verfasst am: 29 Okt 2006 - 16:29
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sebastian,
ich weiß dass die beiden aussagen sich wiedersprechen, so ist unsere Rechtslage in Deutschland leider. Aber ich würde mich meinem Vorgänger anschließen. Wenn du dir den Stress ersparen möchtest solltest du das mit dem Mahnwesen in erwägung ziehen, eine Agentur die so reagiert wird sowieso auf keine Einigung einlassen...
Lg Lena |
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promotionbasis Site Admin
Anmeldungsdatum: 06.12.2002 Beiträge: 1869 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 30 Okt 2006 - 1:54
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LenaJL hat Folgendes geschrieben: | sebastian,
... so ist unsere Rechtslage in Deutschland leider. |
deswegen fragte sebastian nach entsprechenden gesetzestexten / paragraphen
denn wie gesagt, du widersprichst dir selbst.
lg, arne
ps: weiss nicht edmerel etwas fundiertes? _________________ _
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