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Auftrag und Vertrag: Die besten Fragen & Antworten Teil 1

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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Nov 2006 - 20:41

Aufträge weiterleiten?
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Hi,

darf man als Kleinunternehmer selber Aufträge vergeben? Sollte ich z.B. einen Samplingauftrag erhalten, könnte ich ja diesen annehmen und selber einen Promoter finden, der für mich arbeitet. Ich stelle eine Rechnung an die Agentur und der Promoter dann eine an mich.. Wäre dies möglich, wenn ja was sollte man da beachten?
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Sarit79
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 03.10.2005
Beiträge: 419
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 07 Nov 2006 - 22:13

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So nach dem Motto, du kassierst 10 Euro die Stunde, gibst aber, nur sagen wir mal, 8,50 Euro pro Stunde an den von dir beauftragen Promoter weiter? Kann mir nicht vorstellen, dass das in Ordnung geht... Du unterschreibst ja meist einen Einzelauftrag, in dem steht, dass DU die Leistung erbringst...
_________________
Grüße aus Berlin

Gibt dir das Leben Zitronen, mach Limonade draus!
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Nov 2006 - 22:28

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Zudem kommst Du in Teufels Küche, wenn Dein Sub nicht ordentlich arbeitet. Und vor allem, wenn Dein Vertrag mit der Agentur dies nicht explizit gestattet...

Dies Thema hatten wir schon mehrfach, so Stichwort: Kumpel o.ä.

Auch die Threads, die sich mit dem Thema Agentur gründen beschäftigen, sind da recht heilsam Wink.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Nov 2006 - 22:33

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Interessant wäre es zu wissen ob das Finanzamt da mitspielen würde. Ich hatte auch schon Aufträge wo stand, dass ich gleichwertige Subunternehmer als Ersatz beschäftigen kann.
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Nov 2006 - 22:43

Antworten mit Zitat  

Dem FA ist das egal... solange alles von allen Beteiligten ordnungsgemäß versteuert wird.

Ich habe aus terminlichen Gründen auch schon Männe für mich arbeiten lassen (was durch die Agentur erlaubt war)... Rechnung bekommen und Geld überwiesen und gut ist. War steuerlich natürlich nur ein Verschiebebahnhof (Einnahme und Ausgabe für mich, Einnahme für Männe), aber rechtlich einwandfrei.

Aber trotzdem würde ich mir persönlich das nicht antuen wollen, selbst wenn es um Kumpels ginge... schließlich habe ich einen Vertrag mit der Agentur und bin für die ordentliche Durchführung der Aktion verantwortlich. Habe schon zu viel mitbekommen, als daß ich für andere die Hand ins Feuer legen würde.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Nov 2006 - 20:54

Antworten mit Zitat  

ertl hat Folgendes geschrieben:
Dem FA ist das egal... solange alles von allen Beteiligten ordnungsgemäß versteuert wird.

LG,

*** Sabine ***


Stimmt so nicht, da die meisten (um nicht zu sagen fast alle) von uns keine Rechtsnorm haben bzw. haben können(e.K.,GmbH,OHG usw).Somit ist die Annahme und Weiterleitung z.B. von Dienstverträgen ohne den eigentlichen Auftragnehmer (Agentur) nicht möglich.
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Nov 2006 - 21:40

Antworten mit Zitat  

Genaugenommen habe ich das auf mich bezogen... da gab es jedenfalls keine Probleme (bleibt ja auch in der family).

Okay, dann sollte man also doch auf alle Fälle einen Rechtskundigen einschalten... wäre sowieso das Vernünftigste.

Mein Dozent hat sich zwar redliche Mühe gegeben, aber dieser Dschungel aus Werk- und Dienstleistungsverträgen oder wie auch immer ist nicht unbedingt mein Thema Wink.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Nov 2006 - 15:24

sind einsatztage vertragsbindend?
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hallo,

hab bei einer agentur einen auftrag angenommen. einsatztage wurden nicht konkret festgelegt. die aktion sollte bis ende des jahres gehen. im vertrag steht ein längerer zeitraum, da manche promoter auch länger arbeiten (in abverkaufsstärkeren regionen)

als ich mit der agentur meine einsatztage besprach wollen die nun das ich auch noch nächstes jahr für die arbeite. ja, ich weiss, eigentlich sollte man sich freuen, aber ich hab da keine zeit. was kann ich machen?

bitte um hilfe, danke
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Nov 2006 - 16:10

...
Antworten mit Zitat  

...noch was zur erklärung:

im vertrag steht drin, das ich bis ende märz arbeiten soll. im einzelauftrag wurden aber nie genau wochentage etc festgelegt. jetzt, ende november sollte es doch möglich sein aus so einem vertrag herauszukommen. ich bin von vorn herein davon ausgegangen das die aktion nur bis 31.12.06 geht, wie tel mit der agentur am anfang besprochen. es muss doch möglich sein da wieder raus zu kommen. ich bin nähmlich ab nächstem jahr im ausland und hab keine möglichkeit diese aufgabe weiter zu führen.

ich bitte um sinnvolle ratschläge.
danke
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Nov 2006 - 19:39

Antworten mit Zitat  

dann schau doch im Vertrag. Was steht dazu drin-wie kommen beide seiten aus dem Vertrag raus. Und: sicher muss da eine Kündigungsfrist für Dich stehen (in meinen steht meistens 14 Tage Frist). Steht da nichts, kannste wohl ohne Frist kündigen. Denke ich. Sprech doch mit denen....
Ich habe meist einen pauschalen Rahmenvertrag und dazu dann die jeweiligen schriftlichen Aufträge.
Gerade bei solch einer Langzeitpromo.
LG,
Heike
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Nov 2006 - 19:54

Antworten mit Zitat  

Also soweit ich weiss, bist du selbstständig und somit kann keiner dir vorschreiben das du arbeiten musst.

Bei welcher Agentur bist du denn, wenn ich fragen darf. Ich bin z.B bei Kabel Deutschland auch bis zum 21.03.2007 Vertragsgebunden, aber als ich zu den einmal sagte, ich will nicht mehr für die arbeiten, da haben die kein stress gemacht.

LG
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Dez 2006 - 0:54

Antworten mit Zitat  

@ Rohni

So einfach ist das doch auch nicht. Wenn du einen entsprechenden Vertrag unterschrieben hast, musste schon arbeiten.
Natürlich lassen die meisten Agenturen mit sich reden, wenn man ihn das freundlich erklärt. Rein rechtlich muss du aber deinen Vertrag erfüllen, wenn das in ihm aufgeführt ist.

Also ich würd einfach die Agentur anrufen und ihnen die Sachlage erklären. Da werden die schon nichts sagen.

lg aus Marktredwitz
Manu Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Dez 2006 - 18:28

wie komm ich da raus??
Antworten mit Zitat  

Hallo!
Ich habe vor einiger Zeit einen Promotionauftrag von 02 angenommen. Ich hab mich verpflichtet (mit diesem wochenende eingeschlossen) immer do, fr, sa vor einem shop ein gewinnspiel zu promoten. 9 stunden lang.
ich hab das jetzt 2 tage gemacht und ich will das einfach nicht mehr.
Nicht nur, dass es einfach unmenschlich ist, bei 0 grad 8 stunden am stück draußen im kalten wind stehen zu müssen, sondern vielmehr weil der Shopmanager- also mein Chef, unausstehlich ist.
Er will, dass ich 8 Stunden am stück arbeite und anstatt 1 stunde pause zu machen, einfach dann ne stunde eher geh. er lässt da euch überhaupt nicht mit sich reden.
dann will er nicht dass ich in den shop gehen um mich mal kurz aufzuwärmen,-- nicht mal für 5 minuten.
das klingt jetzt nach so blödem rumgeheule, aber ich weiss echt net, was ich machen soll. ich möchte unbedingt aus dem Vertrag raus und weiss einfach net wie.
einfach krank melden fürs nächste we hilft mir ja nichts fürs übernächste we.
und ich hab keine ahung ob die agentur da mit sich reden lässt!
was meint ihr, was ich machen soll??

schon mal viiieeelen dank für eure antworten!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Dez 2006 - 22:17

Antworten mit Zitat  

Prinzipiell würde ich sagen: Pech gehabt, Augen zu und durch.

Du wußtest, daß Du draußen stehen wirst... haben wir bei Toll Collect auch gemacht, bei bis zu -12,5 °C, im Schnee, im Eis, im Regen... ohne Dach und Unterstand (was wir vorher wußten, nur daß das über 2 Monate/7 bzw. 6 Tage die Woche so ging, wußten wir vorher nicht).

Übrigens ist es nach meinen Erfahrungen wenig sinnvoll, sich zwischendurch aufzuwärmen... gerade durch die Temperaturunterschiede erkältet man sich sehr leicht. Sinnvoller sind Skiunterwäsche, Skihose, Moonboots nach der Zwiebelschalenmethode.

Allerdings scheint mir das mit der nicht zugestandenen Pause ein Ansatzpunkt zu sein. Google mal nach

- Arbeitsschutzgesetz
- Gewerbeordnung: Verordnung über besondere Arbeitsschutzanforderungen bei Arbeiten im Freien in der Zeit vom 1. November bis 31. März

Ich habe da so auf die Schnelle keinen direkten Link gefunden, aber da sollte was zu finden sein.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Dez 2006 - 10:49

Antworten mit Zitat  

Hallo,
also in allen meinen Rahmenverträgen steht:
"Bei Durchführung des Auftrages ist der Auftragnehmer nicht weisungsgebunden und steht weder in einem wirtschaftlichen, noch in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis zum Auftraggeber" - ansonsten wären wir ja auch ruck-zuck scheinselbstständig.
Ich würde mit dem Shopmanager (der nicht Dein CHEF ist) mal nett ein paar Sätze reden und mir das von der Agentur auch vorher absichern lassen.
LG,
Heike
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