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Steuern, Freibeträge & Finanzamt: Fragen & Antworten

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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Okt 2007 - 14:11

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Achtung: "Vorsteueranmeldung" ist auch nicht ganz korrekt, sondern eben Umsatzsteuervoranmeldung - Vorsteuer ist die in den Betriebsausgaben enthaltene Umsatzsteuer (also beispielsweise, wenn ich für 5,95 € Büromaterial kaufe, kann ich 95 Cent Vorsteuer abziehen bei der Umsatzsteuervoranmeldung).

Ansonsten ist zum Thema Einkommensteuer noch zu sagen, dass man dann, wenn man genug verdient, zumindest im Angestelltenverhältnis normalerweise (vierteljährliche) Vorauszahlungen hat, war z.B. bei meiner Mutter so, für die ich nach ihrem Tod noch eine Steuererklärung zusammenzimmern musste (und sogar was von dieser Vorauszahlung wiederbekam). Aber wenn sowas der Fall ist, dann wird das Finanzamt von selbst auf einen zu kommen. @ PuhsTigger: ich kenne Deinen jährlichen Gewinn nicht, aber wenn er nicht grad nur auf Höhe des Steuerfreibetrags liegt und zugleich Dein einziges Einkommen ist, dann solltest Du schon mal mindestens 20-25% davon (sicher ist sicher, kann auch weniger sein, kann aber auch sogar mehr werden) auf die Seite legen - entweder wollen die es vierteljährlich haben, ansonsten eben auf einen Schlag nach Deiner Steuererklärung. Aber wenn Du diese vierteljährlichen Abschlagszahlungen hast, dann wird es eben nach der Steuererklärung weniger sein oder Du bekommst sogar was zurück, wenn die Abschlagszahlungen zu hoch gewesen sein sollten.

Aber zurück zum Hauptthema: sobald man einen Gewerbeschein hat, ist man selbständig, das kann man hier im Forum offensichtlich wirklich nicht oft genug wiederholen! Als Selbständiger ist man verpflichtet, sich selbst schlau zu machen - hier im Forum zum Beispiel bzw. im Netz allgemein oder auch einfach mal durch Nachfrage bei den zuständigen Ämtern inkl. Finanzamt - die haben mich damals ganz am Anfang auch gehelft, was ich wo eintragen muss bzw. was in die Einnahme-Überschuss-Rechnung rein soll (damals gab es das Formular EÜR noch nicht).
Und ein "das hab ich nicht gewusst", das gibt es für Selbständige leider nicht! Wenn ich z.B. gegen das Wettbewerbsgesetz verstoße (z.B. durch telefonische Kaltakquise, erst recht bei Privatkunden), oder gegen Datenschutzbestimmungen, oder auf meiner Homepage das Impressum unvollständig falsch ist, oder in meinem Shop bei Ebay keine Widerrufsbelehrung steht etc. ... dann hab ich Pech gehabt, wenn ich dafür einen drüber kriege! Ist hart, aber ist leider so! Da kann ich keinem kommen mit "hab ich nicht gewusst" - gerade in der heutigen Zeit, wo einem über das Internet sehr viele Informationen auch frei und leicht auffindbar zur Verfügung stehen. Wenn ich meine Firma z.B. vergrößere und irgendwann Angestellte habe, dann muss ich mich auch noch über die notwendigen arbeitsrechtlichen Dinge schlau machen, oder ab einem bestimmten Umsatz wird man bilanzierungspflichtig ... und so weiter und so fort.

Es mag krass klingen, ab es ist tatsächlich Steuerhinterziehung, die Du da begangen hast, wenn auch unabsichtlich, aber dennoch sehr grob fahrlässig.
Und so ganz versteh ich Deine Haltung auch nicht: "yeah, ich weise die Mehrwertsteurr mal zusätzlich aus, dann kann ich sie mir in die Tasche stecken ..." geht's noch? Du kannst eben höchstens die in Deinen Betriebsausgaben enthaltene Vorsteuer davon abziehen, that's it.
Und Sinn der Mehrwertsteuer? Na, der Staat will kassieren, für erbrachte Dienstleistungen oder auch Verkauf, und zwar vom privaten Endverbraucher!
Die Agentur kann die in Deinen Rechnungen enthaltene Mehrwertsteuer auch als Vorsteuer abziehen. Und wenn Du keine ausweist und eine Nettorechnung stellst, kann sie keine abziehen. Als Kleinunternehmer arbeitet man gern auch mal für privat (nehmen wir mal an, man bietet im Nebenrwerb Maniküre an), dann ist das für den privaten Endkunden natürlich geiler, wenn er nur den Nettobetrag zahlen muss statt 19% mehr.
Wenn Du jetzt 'n Kiosk oder so hättest, dann würdest Du die Sachen bei Deinem Lieferanten auch inkl. Mehrwertsteuer verkaufen, könntest diese aber als Vorsteuer abziehen - von der Mehrwertsteuer, die in den Verkaufspreisen enthalten ist. Der Lieferant kann auch wieder Vorsteuer abziehen ... so wird die Steuer letztendlich vom Kunden bezahlt und von Dir abgeführt. Bzw. wenn ein Gut auf dem Weg zum Kunden teurer wird, verdient der Staat genau an der Stelle mit. Oder wenn ein Wert durch Deine Dienstleistung erst entsteht.

Na ja, ich studier auch kein BWL oder VWL, das war jetzt meine relativ laienhafte, aber auf ein paar Jahren Erfahrung basierende Sicht der Dinge.
Jedenfalls: was mit "Steuer" ist immer irgendwie was, was der Staat bekommt. Und insofern isses auch logisch, dass ich das nicht einfach behalten darf, wenn ich nicht grad der Staat bin.
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Okt 2007 - 14:19

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Smile
ja sunny76 mag es etwas hart ausgedrückt haben, aber es stimmt.....und da ist vater staat sehr hart....also ran an telefon und spreche mit dem finanzamt ob du mal ein aufschub bekommst...und dann schau dich nach einem steuerberater um der dir hilft ....
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Okt 2007 - 9:21

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merci für eure Antworten.
Ich hatte die 16% immer mit in meinen Gesamterlös aus selbständiger Tätigkeit mit eingerechnet. klar ist mir bewusst, daß dies nun falsch war....war einfach meine Unkenntnis.
Aufgrund dieses Sachverhalts dachte ich, daß das Finanzamt somit ja ermitteln kann die Umsatzsteuer.

Hatte mich auch dieses Jahr erkundigt bzgl. dem Kleingewerbsteuergesetzes....der Mitarbeiter am Telefon erklärte mir, daß dies grundsätzlich möglich ist jedoch erst auf das nächste Jahr (auch nur wenn das Einkommen nächstes Jahr nicht 17500 € übersteigt und im laufdenden 50000 €). Nachdem dies ja bei mir nicht zutrifft woltle ich dann im November die Erklärung abgeben.

Anscheinend wissen wohl dies mehrere nicht mit der Umsatzsteuer, da auf die Nachfrage die Agentur von jedem immer die Bescheinigung brauch, da es anscheinend schon mehrere Fälle hier gab.

Naja die Mehrwertsteuer hab ich leider nicht beiseite getan, da ich dachte daß Finanzamt rechnet diese raus bzw berücksichtigt dies.
Das diese gesondert ausgewiesen werden muss, wusste ich nicht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Okt 2007 - 15:18

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Mmh, das wird man ja irgendwo auch gegenrechnen ... also zum Trost sei Dir gesagt, dass auch die Umsatzsteuer zu den Betriebsausgaben gehört, die man vom - dann - Bruttoumsatz abziehen kann. Aber leider meist erst in dem Jahr, wenn man sie zahlt ... will sagen, wenn Du jetzt den Batzen zahlst, könnte Deine Einkommensteuer für 2007 geringer sein, da viel weniger Gewinn.
Ich weiß aber nicht, wie das FA das in Deinem Fall ggf. noch verrechnen wird, vielleicht machen die ja auch "zuviel" gezahlte Einkommensteuer gegen Umsatzsteuer, glaub ich zwar nicht, aber man weiß nie ...

Aber noch zur Ergänzung: die von Dir gerade genannten Grenzen gelten nicht für den Gewinn (als den man "Einkommen" leicht ansehen könnte), sondern dann für den Umsatz, also aufgepasst! Kannst auch mit 8000 Euro Gewinn umsatzsteuerpflichtig werden, wenn Du im ersten Jahr z.B. 20000 Umsatz machst.
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Okt 2007 - 1:40

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und was mus ich bezahlen wenn ich nur so um die 1200 eur mach im monat? nur mit jobs von hier auf gewerbeschein?
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Okt 2007 - 9:28

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naja wenn ich es richtig denke, dann 1200 x 12 dann hast du den jahresumsatz also14400 somit ja noch unter der gewerbesteuergrenze, was mit der einkommenssteuer ist bin ich mir nicht mehr sicher....nachdem was sunny76 geschrieben hat, mache ich mir selbst gedanken meine kompleten 2 jahre falsch berechnet zu haben und ne dicke nachzahlung auf mich zu kommt....

lg
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Okt 2007 - 10:54

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Ich habe beim FA angerufen, da ich wegen meines Unfalls eine Haushaltshilfe bekam, die ich dann auch bezahlen durfte. (BG zahlte mir das Geld dafür)
Der Herr meinte, solange die HH nicht mehr als 898 Euro im Monat verdient, braucht sie keine Steuern bezahlen. kopfschüttel
Das gilt sowohl für die Leute, die auf Kurzfristige Beschäftigung laufen, als auch für die, die eben auf Gewerbeschein im Kleinunternehmerbereich arbeiten.
Bei den anderen da kann man das so pauschal nicht sagen.
Also hoffe ich mal, dass ich bei einem Betrag von 898 Euro nix drauf zahlen muss.
Ne Steuererklärung muss man ja eh machen, denn man hat ja z.B. ein Kind, das man absetzen kann oder eben auch Fahrtkosten etc.....
Man darf halt NIE in dem Jahr eine Mehrwertst. irgendwo auf den Rechnungen ausgewiesen haben, denn ansonsten ist man kein Kleinuntern. mehr.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Nov 2007 - 0:31

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also ob du die Umst ausweist ist wirklich deine eigene entscheidung...

vorteil für mich ist ( ich weise sie aus)...ich kann sofort die vorsteuer, also wenn ich etwas einkaufe, so z.b. drücker patronen oder papier, die dort gezahlte Mwst sofort mit meiner Ust verrechnen...somit zahle ich am monatsende dann je mehr ich einkaufe desto weniger Ust an das finanzamt...

genau aus diesem grunde mögen viele auftraggeber auch freelancer oder promoter die Ust ausweisen, schneller verrechnen können die dann.

ob es noch mehr vorteile gibt, weiß ich allerdings auch nicht

wenn du dich eintragen läßt, das du die Ust ausweist, dann MUßT du das für 5 Jahre, erst dann kannst du dich wieder davon befreien lassen...

hmm...was die antwort vom finanzamt angeht wundert mich.....ich bin sofort hin und habe meine steuernr innerhalb von 10 min bekommen....

lg puhstigger
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Nov 2007 - 10:34

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@PuhsTigger: ja, so kenne ich das auch, dass wenn man direkt hin geht, man die Nummer gleich mitnehmen kann... 2 Monate ist aber ganz schön lange.. kopfschüttel

@Danamyte: wenn in deinem Vertrag nichts weiter stand, dann müsste es kein Problem sein die Rechnung erst nach 2 Monaten zu schicken. Aber es gibt Agenturen, die die Rechnung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes haben wollen und wenn dies nicht geschieht irgendwelche Abzüge entstehen...
Ich hatte das bei einer Agentur, die die Rechnung samt vollständigen Unterlagen innerhalb von 3 Tagen nach dem letzten Einsatztag haben wollte...fand ich ganz schön übereilt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Nov 2007 - 11:07

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@Irina3 ...3 tage hört sich mehr als eng an...ich kenne so kurze zeiten nur, wenn es auf monatsende fällt, damit die rechnung noch in den monat rein kann, also mal wieder buchhaltungsgründe.....

was das finanzamt angeht, als ich den wechsel von hamburg nach schleswig holstein gemacht habe, hieß es am telefon auch das es dauern würde...allerdings habe ich nach 2 telefonaten dann doch eine bekommen, obwohl die unterlagen noch in HH liegen...

@Danamyte...ich würde nochmals hingehen und sagen das du sie gleich brauchst, und ob du den antrag vom finanzamt nicht gleich ausfüllen kannst....in dem moment wo die beamten die daten eingeben, hast du deine steuernummer...und ich habe sofort eine bescheinigung bekommen "Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S. des § 15 EStG....
meinem ersten auftraggeber hat das gereicht, er hat halt so gesehen, das ich wirklich ein gewerbe angemeldet habe...

sieht so aus, als ob ich wohl nen mega klasse sachbearbeiter hatte...*grübel* vielleicht sollte ich dem mal nen danke brief schreiben Wink
lg puhstigger
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Nov 2007 - 11:20

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@PuhsTigger: nein, das war mitten im Monat gewesen, so um den 10. rum...ist nur bei dieser Agentur üblich alles immer innerhalb von 3 Tagen abzuwickeln.
Wenn man allerdings in den darauffolgenden Tagen nen anderen Job hat, wird das mehr als eng. Rolling Eyes Aber wenn man das weiß, kann man ja im Voraus fast alles fertig machen und dann nur noch mit Einsatzbescheinigung abschicken.


Ja, ich würde auch sagen, einfach nochmal hin, Danamyte, und die Dringlichkeit klar machen, sonst lassen sie sich ewig Zeit.

LG, Irina
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Nov 2007 - 13:09

Dringend Hilfe!!! Finanzamt!!!
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Hallo Ihr alle,

Obwohl ich dem Finanzamt Erlangen in meinem Fragebogen zur Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit sogut wies ging alles ausgefüllt und geschildert habe, haben sich nun doch wieder jede Menge an Fragen ergeben.

Hat jemand von Euch gleiche oder ähnliche Fragen gestellt bekommen?
Wenn ja was habt Ihr geantwortet. Oder was kann ich antworten, daß ich das Finanzamt endlich zufrieden stelle.

Das Problem ist auch, ich habe Rechnungen wegzuschicken. Warte aber auf meine STRNR.

Die Fragen: Wer bestimmt Ort und Zeit und Inhalt der Promotion, Messehostess und Interviewerineinsätze?

Wer bestimmt Organisation und Arbeitsablauf der Einsätze?

Besteht die Pflicht zur Beschaffung von Arbeitsmitteln?

Wie erfolgt die Entlohnung der Einsätze?

Wird für die Interviewertätigkeit jeweils ein schriftlicher Auftrag erteilt?



Danke Euch schon mal.

Grüße Manuela
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Nov 2007 - 8:58

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Da eine Gewerbeanmeldung leider immer wieder recht lax angesehen wird, mal kurz zu Deiner Situation vornweg:
Du bist selbstständig!
Damit meine ich: Du hättest Dich besser vorher um die Vollständigkeit Deiner notwendigen Unterlagen bemühen sollen - jetzt schiesst Du Dich bei Deinem Auftraggeber eventuell selber ins Aus.
Und weiter bedeutet das: Deine Fragen müssten sich eigentlich von alleine beantworten:

1. Du bestimmst Zeit und Ort Deiner Tätigkeit - unter Berücksichtigung der Auftragserfüllung
2. Du bestimmst den Arbeitsablauf Deiner Tätigkeit - unter Berücksichtigung der Auftragserfüllung
3. die Bezahlung eines Auftrages erfolgt per Rechnung, die Du stellst
4. Grundlage für die Geschäftsbeziehung mit der Agentur ist Dein Rahmenvertrag
5. Grundlage für den jeweiligen Auftrag ist Dein Einzelvertrag

Wenn Du die Punkte nicht von Dir behaupten kannst, bist Du Nichtselbstständig - so nennt man im Allgemeinen "Arbeitnehmer".

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Nov 2007 - 11:14

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Hallo Derde,

Danke Dir für Deine Antwort.
Ich glaub du hast mich ein bisschen falsch verstanden.
Ich kenn meine Antworten schon.
Ich glaube aber daß das finanzamt nur darauf wartet, daß ich irgendeinen Fehler reinschreib. Die Dame vom Gewerbeamt hat mir auch schon klar gemacht, daß es beim Finanzamt schwierig wird.

L.G. Manuela
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Nov 2007 - 12:40

Antworten mit Zitat  

Hallo Manuela,

ich habe es mir angewöhnt, beim Finanzamt selbst zu erscheinen. Dort bin ich dann das Formular mit der Mitarbeiterin durchgegangen. Ich habe mir dann die Formulierungen im Formular genau erklären lassen und meistens auch Antworten zum Ausfüllen bekommen. Denn Antworten geben bedeutet Zeit und die Mitarbeiter dort haben ja .............. Sie waren dann froh, wenn ich wieder gegangen bin.
Ich habe mir vor Jahren eine unbefristete Reisegewerbekarte ausstellen lassen, die mir bis jetzt im gereicht habe.
Wie gesagt, hingehen ist zeitaufwändig, bringt Dir aber mehr als auf das Warten beim ständigen Briefwechsel.
Ich wünsche Dir alles Gute.

Liebe Grüße
Simone Beate
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