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Gast
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Verfasst am: 26 Nov 2007 - 2:25
Steuernummer - Fragen & Probleme |
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Hi Leute,
habe mal die folgende Frage:
Wenn man eine Rechnung ausstellt, muss ja die Steuernr. angegeben werden. Aber wozu?
1.) Wozu benötigt die Agentur diese Steuer-Nr.?
Also was stellt sie damit an?
2.) Wird die Steuernr. nur für die eigenen Akten der Agentur gebraucht oder wird das irgendetwas beim Finanzamt über diese Steuernr. nachgefragt? Z.B. wem diese Steuernr. gehört und für welches Gewerbe?
3.) Fragen die beim Finanzamt nach, auf wem dieses Gewerbe angemeldet ist?
Ich bitte um Antwort auf meine Fragen und danke Euch vielmals im Voraus.
MfG
julia-xxx |
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Gast
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Verfasst am: 26 Nov 2007 - 14:41
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hallo,
die agentur braucht die steuernummer, da es pflicht ist seit 2004 (von der bundesregierung eingeführt)
die steuernummer wird für die buchhaltung gebraucht, rechnungen ohne steuernummer werden meines wissens nicht mehr akkzeptiert, geschweige denn bezahlt.
auch denke ich, dass niemand sich beim FA erkundigen wird. dazu muss man ja bei den meisten agenturen eine kopie des gewerbescheins abgeben oder eine bestätigung der steuernummer.
LG |
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Gast
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Verfasst am: 26 Nov 2007 - 14:57
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danke für deine antwort.
hätte da noch diese frage:
mein bekannter hat ein gewerbe, was aber absolut nichts mit promotion zu tun hat. könnte ich mir den gewerbeschein für 20€ ersparen und bei der rechnung die steuernr. von ihm angeben? |
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Gast
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Verfasst am: 26 Nov 2007 - 16:09
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NEIN!!!
Das darfst du natürlich nicht.
Du musst schon selbst einen Gewerbeschein beantragen und bekommst dann auch eine eigene Steuernummer für dieses Gewerbe. |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 26 Nov 2007 - 17:12
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Die Agentur fragt zwar nicht beim FA nach...- ungekehrt aber schon. Sprich; es gibt sowas wie Prüfungen...
Und fällt dabei auf, dass Steuernummer und Name nicht zusammenpassen, bist sowohl Du als auch Dein Bekannter dran.
Dagegen dürften die 20€ ein absoluter Klacks sein, also zahle lieber die und arbeite ganz offiziell und ehrlich |
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Gast
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Verfasst am: 27 Nov 2007 - 13:55
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frag doch einfach bei der agentur nach ob du auf die lohnsteuerkarte arbeiten kannst. dann gibst du das was du verdient hast bei deiner einkommenssteuererklärung am ende des jahres an. diese lösung funzt aber nur bis zu einer gewissen summe im jahr. ich persönlich finde diese lösung für promoter ganz gut, die noch nicht wirklich wissen ob es sich für sie lohnt oder ob sie überhaupt weiter jobs machen wollen.
LG |
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Apart ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 11.08.2004 Beiträge: 24 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 27 Nov 2007 - 14:53
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Es leben die Querverweise.
Hole dir den Gewerbeschein, danach hast du noch 6 Wochen Zeit dir die vorläufige Steuernummer bei deinem FA zu besorgen - es sei denn du willst natürlich sofort loslegen oder hast es schon?!
So bist du auf der sicheren Seite. Du hast doch auch bestimmt vor noch irgendwann andere Jobangebote anzunehmen? |
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Gast
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Verfasst am: 04 Dez 2007 - 23:19
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Dann hast du Steuern hinterzogen.
Ich würde mich jetzt ganz schnell mit den Agenturen in Verbindung setzen, diesen neue Rechnungen schreiben und die Umsatzsteuer zurück zahlen.
Die kannst du nicht einfach so behalten, da bekommst du einen Riesen-Ärger mit dem Finanzamt, da die Agenturen die Steuer ja schon vom Finanzamt zurück bekommen haben. |
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Gast
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Verfasst am: 09 Dez 2007 - 12:03
Steuernummer UND Lohnsteuerkarte?! |
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Hallo ihr Lieben,
Ich habe eine Steuernummer, bin nun aber schon mehrmals auf Agenturn gestoßen, die nur mit Lohnsteuerkarte abrechnen. Meine Frage : Darf man gleichzeitig eine Steuernummer und eine Steuerkarte haben und diese auch gleichzeitig verwenden???
Vielen Dank schon mal,
Liebe Grüße,
Martyna |
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Gast
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Verfasst am: 09 Dez 2007 - 14:05
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Hallo Martyna!
Ja natürlich kannst du das!
Ich arbeite auch auf Gewerbeschein und habe meine Lohnsteuerkarte bei einer der Agenturen abgegeben, die ebenfalls ausschließlich auf diese arbeitet.
Von dem FA weiß ich, dass man sogar auf mehrere arbeiten kann, also sprich auf die erste mit Steuerklasse 1 und danach die Steuerklasse 6, gibts natürlich auch mehr Abzüge, die man aber am Ende des Jahres wieder reinbekommt, wenn man eine bestimmte Summe nicht überschreitet mit dem Gesamtverdienst.
Weiß aber gerade nicht welche Summe genau das war...
LG, Irina |
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Petrov ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 07.11.2007 Beiträge: 21 Wohnort: München
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Verfasst am: 09 Jan 2008 - 16:06
Finanzamt und Umsatzsteuer |
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nach 1000 gespräche mit der finanzamt habe ich endlich (nach 2 monate!! und 40 euro aufwand!!!) was von dennen bekommen.
wollte nur abchecken, ob es das richtige schreiben ist (also ob es gleichwertig ist, wie der gewerbeschein)
Drauf steht unter anderem fett gedrückt "Eine Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke wird ihnen daher nicht zugeteilt.
Das o.g. aktenzeichen stellt keine steuernummer da.
sie sind nicht berechtigt in abrechnungen umsatzsteuer auszuweisen... bhah blah blah
sollten sie diese tätigkeit spater in größeren rahmen ausüben, müssen sie es melden...blah
legen sie dieses schreiben bitte auch an ihrem auftraggeber vor.
Kann ich nun ENDLICH rechnungen, mit eine kopie dieses blattes erstellen?
und übrigens, auf der rückseite des blattes ist auch noch ein bissl text plus den unterschrift von den finanzamt zuständige. muss ich das scannen und zusammen auf einen blatt einfügen, oder reicht die eine seite für den arbeitsgeber?
wäre euch sehr verbunden, über einenschnellen antwort, da ich endlich mein hart verdientes geld verlangen und bekommen will! |
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Gast
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Verfasst am: 09 Jan 2008 - 17:05
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Das hat mit deinem Gewerbeschein gar nichts zu tun.
Das ist eine Bescheinigung vom Finanzamt, daß du erfasst bist und nicht berechtigtz bist, bei deinen Rechnungen Umsatzsteuer auszuweisen.
Den Gewerbeschein bekommst du bei der Gemeinde oder beim Ordnungsamt oder wie auch immer das bei dir heißt. |
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Petrov ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 07.11.2007 Beiträge: 21 Wohnort: München
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Verfasst am: 09 Jan 2008 - 20:53
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also kann ich nun rechnungen aufstellen oder net |
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Gast
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Verfasst am: 11 Jan 2008 - 12:37
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Ich melde kommende Woche Kleingewerbe an, bekomm also diesen berüchtigten Gewerbeschein und dann möchte ich mich bewerben! Nur will ich den Schein nicht beantragen, wenn ich nicht weiss, wie es dann weiter geht! Demnach mach ich es nicht als Angestellter, sondern Selbstständig! Und welche Probleme kommen dann auf mich zu??? Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand??? |
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Gast
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Verfasst am: 11 Jan 2008 - 13:30
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Also:
Wenn du den Gewerbeschein hast, kommt nach einiger Zeit ein Fragebogen vom Finanzamt ins Haus geflattert. Den füllst du dann aus und schickst ihn zurück, um danach die Steuernummer zu erhalten.
Den Fragebogen kannst du auch direkt im Finanzamt ausfüllen, dann gehts schneller. Bei geschätztem Umsatz und Gewinn nicht auf großen Macker machen, sondern Realist bleiben, denn danach richten sich deine Steuervorauszahlungen.
Zu dem Thema würde ich mal in der Suche unter folgenden Begriffen nachkucken:
- Kleinunternehmerregelung
- Sollversteuerung und Istversteuerung bzw. vereinnahmte und vereinbarte Umsätze
Da gibts einfach ein paar Entscheidungen zu treffen, die sich auf die nächsten Jahre auswirken.
Ansonsten einfach Belege sammeln wie verrückt und wenns geht Fahrtenbuch schreiben.
Jeder Cent, den du ab sofort für deine Firma ausgibst schmälert deinen Gewinn. Also auch an Stifte, Schürzen, Blöcke, Eiskratzer etc. denken. Und natürlich auch die Fahrtkosten und der Verpflegungsmehraufwand.
Viel Erfolg! |
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