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Steuern, Freibeträge & Finanzamt: Fragen & Antworten
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Gast
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Verfasst am: 24 Nov 2007 - 12:52
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Hallo Manuela,
dann habe ich Deine Beschreibung der Situation falsch verstanden - es war bzw. ist nicht herauslesbar...
Allerdings erübrigt sich damit Deine Anfrage ansich: wenn Du die Antworten kennst, musst Du sie dem FA nur glaubhaft vermitteln und telefonisch oder persönlich ist definitiv wirkungsvoller - einen anderen Spielraum gibt es nicht.
Schönes Wochenende
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 24 Nov 2007 - 13:05
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Ja, ist vielleicht wirklich nicht richtig rauzulesen.
Ich werde die Unterlagen auf jeden Fall persönlich am Montag reinbringen.
Telefonisch hatte ich es eigentlich schon erklärt. Und schriftlich auch.
Aber wenn die das halt noch mal möchten, dann sollen Sies halt bekommen.
Also Danke Dir.
Auch ein schönes Wochenende
L.G. Manuela |
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Transverb Promo-Noob
Anmeldungsdatum: 22.10.2006 Beiträge: 79 Wohnort: Krefeld
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Verfasst am: 13 Dez 2007 - 11:40
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...und ich dachte immer, ich wäre ein Chaot
Für alle, die in des öfteren im Jahr auf selbständige Promojobs zurückgreifen, kann ich nur die minimale Investition für eine Buchhalter-Software empfehlen. Für umsatzsteuervorabzugsfähige Kleinunternehmer ist das wirklich eine echte Erleichterung.
Du gibst deine gestellten Rechnungen ein, du gibst deine bezahlten Rechnungen ein, klebst die Quittungen auf ein DIN-A4 Blatt und heftest das Monatsweise ab. Am Ende des Monats machst du die Abrechnung und schickst das ausgeworfene Ergebnis per ELSTER online an das zuständige Finanzamt. Die ausgewiesene Mehrwertsteuer überweist du umgehend unter Angabe deiner Steuernummer an ebendieses Finanzamt - fertig. In einem schlechten Monat kann auf diese Weise durchaus auch eine Mehrwertsteuerrückzahlung zustande kommen, falls du z.B. hohe Ausgaben hattest und mehr Mehrwertsteuer bezahlt hast, als du eingenomen hast...
Übrigens finden das die Leute vom Finanzamt auch ganz toll und lassen dich weitestgehend mit Anfragen in Ruhe, jedenfalls ist das bei mir der Fall, seitdem ich meine Buchhaltung in dieser Form für alle Seiten transparent abbilde.
Die Software kostet zwischen 80.-€ bis 250.-€ und ist eine wirklich sinnvolle Investition, die du - natürlich - steuerlich gegenrechnen kannst.
Viele Grüße _________________ EXPRESSIS VERBIS |
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Gast
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Verfasst am: 13 Jan 2008 - 10:45
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Nach den 2 Beiträgen zu urteilen (Vielen Dank dafür) muss ich doch aber keine Einkommenssteuer zahlen, da ich doch weniger als 7680€ verdiene oder nicht?
Wer entscheidet darüber ob ich Soll-oder Ist-Versteuerung "hab" ??? Das leuchtet mir jetzt nicht so ganz ein...
Wenn ich also die UST ausweisen will, greift das mit der Vorauszahlung, Gegenrechnung mit VST etc etc... Wenn ich die Steuer NICHT ausweise, dann...???? Wie geht der Satz weiter?? Muss ich ja auch was zahlen sagst du!
Ich glaube, dass ich mich nun echt mal um nen Steuerberater kümmern sollte, dass da nichts in die Hose geht... |
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Gast
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Verfasst am: 13 Jan 2008 - 12:13
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Du musst das trennen: Das eine ist Umsatzsteuer, das andere ist Einkommensteuer.
Zur Einkommensteuer:
Die Steuerpflicht und damit die Vorauszahlungen fangen bei etwa 7000 Euro Gewinn an. Die genaue Summe hab ich jetzt nicht im Kopf. Da zählt aber das gesamte Einkommen dazu, also auch das aus einem Angestelltenverhältnis, aber nicht das aus einem Minijob.
Umsatzsteuer:
Das bedeutet im ersten Jahr jeden Monat eine Mitteilung an das Finanzamt und eine Zahlung bzw. Erstattung. Die späteren Jahre dann in größeren Abständen. Das geht aber alles relativ einfach über Elster.
Über Soll- oder Istversteuerung entscheidest du selbst. Das wird beim Fragebogen vom Finanzamt angegeben.
Wenn du keine Mehrwertsteuer ausweist, dann musst du keine monatliche Meldung abgeben, nichts bezahlen und dein Buchführungs-Bürokram ist weniger. Dafür wie gesagt auch weniger Kohle im Sparschwein.
Steuerberater würde ich mir sparen Vor allem. wenn du auf die Steuerpflicht verzichtest, reicht wirklich eine Excel-Tabelle und fertig. Sonst kannst du dir gleich noch nen Nebenjob suchen. |
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Gast
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Verfasst am: 13 Jan 2008 - 12:55
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Ok, ein festes Einkommen von 4500€ im Jahr hab ich bereits, und die Grenze ist meines Wissens nach bei 7680€. Nehmen wir das mal an! Dann kann ich mir ja noch 3180€ dazu verdienen.
Annahme: Ich weise also keine MWST aus, spar mir die monatliche Meldung, bezahle nichts im Voraus, mein Bürokram ist weniger, die Kohle auch, aber egal, weniger Aufwand. Hat sich die Soll/Ist-Versteuerung dann auch erledigt???
Ich bin ja dann unter der Grenze ca 7680€ und muss daher keine Einkommenssteuer zahlen, und da ich die MWST nciht ausweise, muss ich dahingehend ja auch ncihts beachten, richtig???
Bitte sag ja! |
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Gast
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Verfasst am: 13 Jan 2008 - 15:32
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JA
genau, du musst das Ganze dann nur richtig bei dem Finanzamt-Fragebogen ankreuzen.
Verdienen darfst du schon mehr, nur halt dann überraschend geplant hast du halt nur 3000 Euros.
Also wegen der Umsatzsteuer Kleinunternehmerregelung ankreuzeln und du hast deine Ruhe vom Finanzamt. |
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Gast
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Verfasst am: 13 Jan 2008 - 16:22
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Ok, super!!!
Das mit dem Ankreuzen muss ich doch jetzt auch noch hinbekommen...
d.h. ich frag bei der Beantragung des Gewerbescheins einfach nochmal nach, ob ich jetzt nur diese 3000€ verdienen darf, oder ich die Werbungskostenpauschale 980€, von der ich anfangs mal gesprochen hab, dazuzählen darf und somit 3980€ im Jahr verdienen darf, ohne Abgaben zu haben! Das Gleiche gilt den Studiengebühren, aber das wusstest du ja auch nicht sicher, ob man die absetzen kann als Student.
Nun meine letzte Frage:
Ich gebe an z.B. 3000€ verdienen zu wollen (4500€ verdien ich ja eh schon fest im Angestelltenverhältnis, nciht vergessen), im Jahr! Jetzt arbeite ich und arbeite ich stell fest, ups, das waren ja 4000€, anstatt 3000€, also insgesamt 8500€!!
Was passiert dann, wieviel muss ich dann an Einkommenssteuer nachzahlen und ist das ein Problem, das im Nachhinein zu machen? Immerhin hab ich das Geld ja dann schon verdient - ich müsste halt nur die Steuer nachzahlen oder?
Dann müsste ich ja nur, sagen wir mal 15% von meinen jeweiligen Einnahmen weglegen, dann kann mir am Jahresende nichts passieren! So als Rücklagen, falls ich über den Freibetrag komm zum Beispiel! Right?? |
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Gast
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Verfasst am: 13 Jan 2008 - 17:02
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Die Fragen stellst du besser beim Finanzamt bzw. würde ich mich da an die Kindergeldkasse wenden.
Du musst als Selbständiger eine jährliche Einkommensteuererklärung machen. Da merkt das Finanzamt dann, wie viel du tatsächlich verdient hast. Wobei hier der Gewinn wichtig ist, nicht der Umsatz!
Solltest du wirklich auf 8.500 Euro zu versteuerndes Einkommen kommst, also nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und allem möglichen Kram, musst du 131 Euro Einkommensteuer bezahlen. Also nichts, was einen gleich total vom Hocker haut.
Du musst aber auf jeden Fall die Grenze fürs Kindergeld im Auge behalten, denn das ist dann nicht mit ein paar Euros erledigt! |
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Gast
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Verfasst am: 13 Jan 2008 - 17:27
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Ja das stimmt, dann ist es das ganz Kindergeld des Jahres ne? Jedenfalls richtig viel
Ok, ich denke, dass ich jetzt einen ganz guten Überblick hab, die restlichen übrigen Fragen sollen mir die netten Mitarbeiter vom Finanzamt erklären
Was bin ich dir schuldig, wie lautet deine Kontonummer?
Vielen Dank für deine Geduld und die Zeit, die du meinen Fragen gewidmet hast!!!!!
Sobald meine restlichen Fragen geklärt sind, müsste kommende Woche sein, werd ich den Rest hier auch noch posten, evtl kann ich jemandem ja dann direkt weiterhelfen und du wirst entlastet! |
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Gast
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Verfasst am: 13 Jan 2008 - 19:15
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Jo, dann ist das ganze Jahreskindergeld futsch. Also lieber auch mal auf die faule Haut legen zwischendrin
Für den Rest: Gern geschehen!
Viel Glück fürs Losstarten. |
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Petrov ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 07.11.2007 Beiträge: 21 Wohnort: München
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Verfasst am: 14 Jan 2008 - 6:30
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lol, das problem ist, ich hatte noch nie ein einommen, da mein hauptberuf schüler ist. (hattw nur 400 euro jobs bis jetzt, noch nie steuererklärung abgegeben) |
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workmichel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 02.09.2007 Beiträge: 338 Wohnort: Aalen
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Verfasst am: 14 Jan 2008 - 6:46
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Dann gibt es nur eine Lösung, du besuchst das Finanzamt vorbei und erklärst die Situation; wenn Du einmal registiert bist, bekommst Du dann auch jährlich Post.
Hoffentlich bekommst Du dann auch sofort eine Steuernummer und Lohnsteuerkarte (eventuell bei Stadt beantragen); Es kann sein, daß die
Steuernummer zwischendurch mal wieder geändert wird (Post Finanzamt),
aber bald gibt es ja auch eine lebenslange Steuernummer um einen Mißbrauch
einzudämmen...... |
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Petrov ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 07.11.2007 Beiträge: 21 Wohnort: München
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Verfasst am: 14 Jan 2008 - 7:19
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du hast die situation mißverstanden
ich habe bereits eine lohnsteuerkarte, und die ist schon voll mit ein 400 euro job.
ich war bereits beim finanzamt, und habe bereits ein gewerbeschein beantragt.
das finanzamt entschied mir kein steuernummer zuzuteilen, da ich nur geringfügig beschäftigt bin ( < 7600 euro)
die haben mir ein schreiben geschickt, das ich kein 19% mehrwertsteuer abziehen darf, und wenn ich es richtig verstandden habe, darf ich mit dieses schreiben (kopie) bereits rechnungen stellen, da ich sowieso kein steuernummer bekommen werde (oder brauche) |
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workmichel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 02.09.2007 Beiträge: 338 Wohnort: Aalen
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Verfasst am: 14 Jan 2008 - 8:09
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Rechnungen kannst Du immer stellen;
die Frage ist, ob Sie der Kunde als korrekt akzeptiert;
Zwischen Steuernummer und Umsatzsteuernummer ist
ein Unterschied; Auch für Dein Minijob mußt du ja
auch ene Steuererklärung abgeben. Hier bekommst Du
ja auch einen Bescheid mit Steuernummer;
Warscheinlich will das Finanzamt nicht, daß Du nicht verschiedene
Steuersparmodelle nützt; |
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