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Steuern, Freibeträge & Finanzamt: Fragen & Antworten
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Petrov ABC-Schütze
Joined: 07 Nov 2007 Posts: 21 Location: München
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Posted: 23 Apr 2008 - 2:36
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Susanne07 wrote: | Also, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann muss ich nur meinen Gewerbeschein und dieses Blatt vom Finanzamt einreichen, damit mich die Agenturen bezahlen können, oder?
Habe nämlich auch keine Steuernummer zugeteilt bekommen, sondern eben so ein Blatt bekommen. |
ein bißchen spät, aber ja, das ist vollkommen richtig  |
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Guest
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Posted: 23 Apr 2008 - 10:33
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Also wie meine vorgänger schon alle sagten, ich glaube dass es für eine kurze Zeit vielleicht super sein mag, wenn man keine Steuern zahlen muss, jedoch kommt sowas über früher oder später IMMER raus... Und dann haste die K**** am dampfen.... Also, lässt man es lieber sein und zahlt ganz brav die Steuern... wie alle anderen auch...  |
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Guest
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Posted: 27 Apr 2008 - 9:35
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Ich sage nur DREISTHEIT SIEGT!
Aber irgendwann trifft es jeden. Lieber ehrlich sein Geld verdienen. Es gibt schließlich auch legale Steuerschlupflöcher, bei denen man nicht wegen Steuerhinterziehung drangekriegt werden kann. |
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Guest
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Posted: 17 May 2008 - 8:47
Bescheinigung vom FA - Umsatzsteuer befreit |
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Hallo,
bei der Agentur Avantgarde soll man der ersten Rechnung eine Bescheinigung beilegen, dass man Umsatzsteuer befreit ist, habe aber vom FA lediglich eine Bestätigung meiner Steuernummer bekommen, auf der steht das meine Steuernummer lediglich Einkommensteuer "berechtigt" ist.
Reicht das als Bescheinigung oder gibt es da noch was seperates?
Danke euch im voraus für jeden Tipp!
schönes WE |
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npflip Alter Hase
Joined: 24 Nov 2004 Posts: 1279 Location: Gevelsberg
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Posted: 18 May 2008 - 0:45
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Ich habe -bei einem ähnlichen Anliegen einer anderen Agentur- beim Finanzamt angerufen, denen das kurz geschildert und von dort umgehend einen Brief bekommen, in dem sie mir bescheinigen, dass ich Kleinunternehmerin bin.
Davon habe ich dann eine Kopie an die Agentur geschickt. |
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Guest
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Posted: 18 May 2008 - 9:36
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Ich habe auch schon mal für Avantgarde gearbeitet. Bei mir haben sie so etwas nicht angefordert.
Komisch! |
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Guest
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Posted: 18 May 2008 - 11:06
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Es sollte auch eine einfache Erklärung mit Unterschrift reichen:
"Hiermit erkläre ich, Kleinunternehmer nach §17....."
ciao derde |
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Guest
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Posted: 19 May 2008 - 20:50
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War das ncht § 19 Abs. 1  |
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Guest
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Posted: 20 May 2008 - 20:01
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mir hat das Finanzamt auch nach einem netten Anruf eine handschriftliche Mitteilung geschickt, dass ich Kleinunternehmerin bin und damit ohne Gewerbesteuer. Ging auch echt schnell, kam gleich am nächsten Tag! |
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Guest
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Posted: 23 May 2008 - 12:25
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Meinen Informationen nach kann man sich nebengewerblich als Kleinunternehmer beim Finanzamt anmelden und muss somit keine Steuern zahlen!
Ist das falsch? |
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Guest
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Posted: 23 May 2008 - 21:18
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Nein Kleinunternehemer müssen auch Steuern zahlen, es geht hier ja um Einkommensteuer und die muss jeder zahlen der in Deutschland einen Wohnsitz hat. Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit wenn sie wollen. |
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Guest
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Posted: 19 Jun 2008 - 9:11
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Auch mir verweigert das Finanzamt die Erteilung einer Steuernummer.
Nach einem schriftlichen Einspruch gegen die Ablehnung und etwa 10 Telefonaten mit dem zuständigen Sachbearbeiter, weiß ich nicht mehr weiter und wende mich daher an euch.
Der Sachbearbeiter (Finanzamt Fürstenfeldbruck) meinte gleich beim ersten Telefonat, dass 99% aller Promotion-Anmeldungen abgelehnt werden.
Dass mein Studentenkollege beim selben Finanzamt eine Steuernummer für Promotion bekommen hat und dass es deutschlandweit tausende Promoter mit Steuernummer gibt war ihm egal.
Aber hier mal seine Argumente, die er auch nach meinem Einspruch weiterhin vertritt:
"Die Zuteilung einer Steuernummer wurde abgelehnt, weil aufgrund der vorgelegten Unterlagen und der erteilten Auskünfte eine unternehmerische Tätigkeit nicht angenommen werden konnte.
Unternehmer i.S.d. §2 Abs. 1UStG ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Im Umkehrschluss wird eine gewerbliche Tätigkeit nicht selbständig ausgeübt, soweit die tätige Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung eines Arbeitgebers steht oder in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers eingegliedert ist und dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist. Promoter sind in der Regel hinsichtlich Ort, Zeit und Inhalt der Tätigkeit an die Weisungen des Auftraggebers/Arbeitgebers gebunden. Die Tätigkeiten werden üblicherweise zuvor in internen Schulungen (Inhalt) vorbereitet und besprochen. In vielen Fällen werden die Aktionen von dem Auftraggeber bzw. dessen Mitarbeiter geleitet.
Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn der Beschäftigte dem Arbeitgeber vorwiegend seine Arbeitskraft schuldet und nicht den Arbeitserfolg (unternehmerisches Risiko). Promotiontätigkeiten werden für gewöhnlich - unabhängig vom Arbeitserfolg - mit einem festgesetzten Stundenlohn oder Tagessatz vergütet. Ferner werden die notwendigen Arbeitsmittel für Promotioneinsätze meist vom Arbeitgeber bzw. dessen Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Wie aus einer größeren Anzahl von gleichgelagerten Fällen bekannt ist, bewirbt man sich entweder Online oder telefonisch für eine Promotiontätigkeit. Die Kosten hierfür halten sich im Normalfall in Grenzen und sind mit den Bewerbungskosten eines Arbeitnehmers vergleichbar. Weitergehende Kosten (z.B. Porto, Kosten die direkt aus dem Auftrag resultieren) werden im Regelfall vom Auftraggeber erstattet.
...
Aufgrund der nochmaligen Überprüfung der Sach- und Rechtslage kann ich bezüglich der Promotiontätigkeit keine Unternehmereigenschaft i.S.d. §2 Abs. 1 UStG bejahen."
Ich habe in meinem Einspruch bereits Argumente gegen diese Begründung geschrieben, doch die ignoriert der Sachbearbeiter scheinbar.
Auch mein Verweis auf ein Urteil des Finanzgerichts München, dass die Steuernummer, bei korrekt ausgefülltem Fragebogen, nicht verweigert werden darf, wird folgendermaßen gekontert:
"Zu dem von Ihnen genannten Gerichtsurteil des Finanzgerichts München, darf ich Ihnen mitteilen, dass nur veröffentlichte Urteile des Bundesfinanzhofs bindend sind für die Finanzämter."
Bin für jede Hilfe äußerst dankbar! |
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Guest
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Posted: 19 Jun 2008 - 12:49
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Vielleicht hilft es ja nochmals Einspruch einzulegen und darzulegen, dass deine unternehmerische Tätigkeit nicht einzig und allein auf Promotion ausgelegt ist. Vielleicht meldest du dein Gewerbe einfach nochmal um und trägst "Dienstleistungen aller Art" ein. Da fällt dann wirklich alles drunter und du könntest theoretisch für jeden sonstwas arbeiten. Irgendwie scheint da ein allgemeiner Trend in die Richtung zu gehen, dass Behörden gewerbliche Tätigkeiten, besonders im Nebenerwerb, extrem schmälern wollen und die Begründung des Finanzbeamten klingt wohl oder übel zumindest nicht gänzlich falsch. Also einfach Tätigkeitsfeld erweitern.
Gruß
Daniel |
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Guest
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Posted: 09 Jul 2008 - 20:42
Frage zur Steueranmeldung |
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Hallo zusammen.
Habe mir jetzt einen Gewerbeschein zugelegt und will nebenbei Promotion machen (Kontakte sind bereits geknüpft). Bei meinem jetzigen Arbeitgeber will ich aber kündigen, so dass ich die Promotion ab November in Vollzeit machen kann.
Nun habe ich einige (vermutlich saublöde) Fragen zum Antrag für die Steuernummer:
- Thema Kleinunternehmerregelung: Habe angekreuzt, dass ich darauf verzichte. Ich glaube es ist durchaus sinnvoll, monatlich die Umsatzsteuer-Voranmeldungen durchzuführen, weil man doch einige Dinge gerade in der Gründungsphase absetzen kann (z. B. Buchhaltungssoftware). Ist das clever von mir?
- Ich habe vom Finanzamt einen Antrag auf Dauerfristverlängerung erhalten. Muss ich den wirklich ausfüllen und abgeben? Wenn ich es richtig verstanden habe, habe ich doch auch so die Möglichkeit, bis zum 10. eines monats meine Steuer einzureichen, oder?
Mmmmmh. Obwohl ich wahrscheinlich noch eine Millionen Fragen auf dem Herzen habe, fällt mir jetzt überhaupt nichts mehr ein. Wäre super, wenn ich auf meine Fragen ein paar Antworten bekäme.
Tschüss. |
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Guest
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Posted: 09 Jul 2008 - 23:31
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Das ist bei Hauptberuflichkeit definitiv sinnvoll sich so an der ein oder anderen Stelle die Vorsteuer zurückzuholen. Wenn ich damals meinen Steuerberater richtig verstanden habe, ist die Dauerfristverlängerung dafür da, dass man in den ersten (ich glaube 3) Monaten keine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen muss und es erst dann regelmäßig machen muss. Aber wie gesagt, das habe ich mit einem Ohr aufgeschnappt, ob das so richtig ist
Alles Gute für diesen Schritt! |
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