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<< Gewerbeschein: Die besten Fragen & Antworten Teil 1 :: Arbeitszeugnis >> |
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Gast
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Verfasst am: 16 Nov 2007 - 22:22
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Hai ihr, also ich habe diese Woche 2 verschiedene Jobs hinter mir.
Es gabs zum Glück mit niemanden Probleme. Habe mein Job ja auch erledigt wie andere auch. Werde es mir aber trotzdem zu Herzen nehmen, und es wenigstens beim Tel. Gespräch erwähnen.
Also besten Dank an alle! |
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Gast
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Verfasst am: 17 Nov 2007 - 10:46
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moin manuela....das freut mich wirklich....
ich finde es schlimm, wenn alle glauben schwanger ist gleich todkrank...auch wenn ich selber etwas mehr rücksicht auf schwangere kollegen oder aushilfen nehme ( liegt wohl daran das ich ne frau bin?? )
auf jeden fall drück ich dir nicht nur für weitere jobs die daumen, sondern wünsche dir noch eine schöne schwanger-zeit....genieße sie
lg puhstigger |
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Gast
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Verfasst am: 23 Nov 2007 - 18:09
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Hai Pushtigger,
Ich danke Dir herzlich für deine Beiträge.
Es gibt natürlich auch Dinge, die sind für eine Schwangere wirklich nicht gerade easy. Aber da muß man dann halt die Finger von lassen. Also 10 Stunden möchte ich auch nicht mehr auf den beinen sein.
Vielen Dank für Deine Wünsche.
Bis bald.
Lieber gruß manuela |
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Gast
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Verfasst am: 24 Nov 2007 - 16:13
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Wir hatten "Schwangerschaft" gerade in der Vorlesung! Studiere Medizin...
Als Arbeitnehmer dürftest du zum Bsp. nicht länger als 4 Std. am Stück stehen, nicht Nachts arbeiten und noch vieles mehr.
Aber wir sind ja "alle" Selbstständig und so liegt es in unserem Ermessen was uns gut tut oder nicht. |
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Gast
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Verfasst am: 23 Mai 2008 - 13:38
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diese thema interessiert mich auch brennend! ich studiere und finanziere mich durch promo- und hostessjobs, so langsam kommt der wunsch nach einem kind doch ich habe ein bisschen angst davor dass ich in der schwangerschaft finanzielle probleme bekommen weil ich wegen dem bauch keine jobs mehr kreige, hat vielleicht irgendjemand einen vorschlag was man da machen könnte? ich meine abgesehen von hartz4 oder so, zum sozialfall werden wollte ich eigentlich nicht... |
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Gast
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Verfasst am: 25 Mai 2008 - 11:02
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was haltet ihr eigentlich von angela merkel |
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Gast
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Verfasst am: 25 Mai 2008 - 13:00
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@Mersin16: und was hälst du davon keine sinnlosen und leeren Beiträge mehr zu schreiben um Punkte zu sammeln??! |
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Gast
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Verfasst am: 25 Mai 2008 - 13:24
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Erstmal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!
Ich würde das nicht verschweigen. Es geht ja nicht um einen festen Job, bei dem eine Frage nach eine Schwangerschaft als Diskriminierung gilt. Bei selbständigen Tätigkeiten gilt schließlich nicht das normale Arbeitsrecht.
Aber du kannst doch bestimmt so etwas wie Verkostungen machen...
Weitehin viel Erfolg |
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Gast
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Verfasst am: 30 Jun 2008 - 12:36
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Habt Ihr eigentlich viele schwangere Kollegen? Hörte sich in manchen Beiträgen so an...
Ehrlich gesagt, war ich auch immer der Auffassung, dass man sobald man was sieht nicht mehr unbedingt Jobs bekommt! Aber sollte das Gegenteil der Fall sein... umso besser!!! |
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Gast
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Verfasst am: 09 März 2009 - 10:58
Gewerbeschein - Elternzeit |
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Hallo
ich bin noch bis Oktober 2009 in Elternzeit. Arbeite aber auf 300,- Basis bei meinem alten Arbeitgeber. Noch steht in den sternen,ob ich nach der Elternzeit wieder einsteigen kann, da die Arbeitszeiten nicht mit den KiTaZeiten kompatibel sein werden.
Nun sprach mich ein Bekannter an, ob ich nicht für ihn mal als Werbedame arbeiten möchte.
Ich hatte vor 2 Jahren schon einmal ein Gewerbe angemeldet(etwas völlig anderes),daher sind mir die meisten Sachen schon geläufig.
Ich bin nicht verheiratet und habe ein Kind
Nun stellen sich für mich natürlich ein paar Fragen:
Man darf neben einem Vollzeitjob einen 400,- Job abgabefrei haben. Theoretisch auch noch eine Selstständigkeit. Theoretisch. Wird die Selbststänigkeit auf den 400,-Job angerechnet? Sprich wird dieser dann abgabepflichtig?
Momentan gibt es nur den Job auf geringfügiger Basis(bei mir sind es monatlich jedoch nur 300,-), da ich in Elternzeit bin fallen keine Krankenkassenkosten an. Müsste ich dann in die Private,wenn ich selbstständig gemeldet bin? Ich rechne mit grob geschätzt vielleicht 1000,- im Jahr.
Muss ich was beachten,wenn ich im Oktober doch wieder arbeiten gehe?
Lohnt sich der Aufwand eigentlich, wenn ich das nur für ein Jahr mache? Vielleicht gefällt es mir und ich machs länger, weis man ja vorher noch nicht.
Wenn ich in die Gewerbeanmeldung schreibe: "Dienstleistungen aller Art", (geht das so durch?) ,könnte ich dann theoretisch auch andere Arbeiten machen (Haushaltshilfe, Rasenmähen, Babysitter) ,diese dann auf rechnung? Oder muss ich genau angeben was ich machen werde?
Fragen über Fragen, das wars erstmal. |
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Gast
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Verfasst am: 09 März 2009 - 14:20
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Neben dem 300euro-Nebenjob auf Gewerbeschein zu arbeiten ist kein Problem, wobei Ersterer nicht zusätzlich mehr abgabepflichtig wird, als er sowieso schon ist (da pauschal besteuert). Für den Gewinn aus dem Gewerbe musst Du darüber hinaus eine Einkommenssteuererklärung zum Jahresende abgeben, die aber bei Deinen Umsätzen keine böse Überraschung geben wird ...
Empfehle Dir auch, wie schon beschrieben, das Gewerbe auf "Dienstleistungen aller Art" zu führen - somit hast Du später frei Hand.
Viel Spass into the great white open !
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 24 März 2009 - 12:23
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Wie schaut es mit der Krankenversicherung aus? Neben einem festen Hauptjob darf man theoretisch geringfügig Selbständig arbeiten ohne Abgaben. Wie ist das in der Elternzeit? Ich habe momentan nur den 300,- Job (abgabefrei da unter 400,-), bin aber im ungekündigten Arbeitsverhältnis . Sprich nach der Elternzeit (Oktober) kann ich bei meinem Arbeitgeber wieder voll arbeiten.
Nun zu meiner konkreten Frage:
Muss ich mich privat versichern?
Bei einem Vollzeitjob (abgabepflichtig) kann ich ohne zusätzliche Kranneversicherung eine Selbtständigkeit haben. Gilt das auch bei teilzeit (20Std.-Woche)?
Ich rechne mit jährlich max. 1000,- . Lohnt sich das überhaupt? Oder hab ich mehr rennerei?
Danke euch |
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Gast
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Verfasst am: 06 Jul 2009 - 12:36
Promotion in der Elternzeit? |
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Hallo!
Habe schon alles abgesucht, aber jeder Fall ist ja doch ein bisschen anders...
Zu meiner Situation:
Ich habe ca. 3 Jahre unregelmässig Promo und Hostessen-Jobs gemacht, auf Gewerbeschein natürlich. Nach Beendigung meines Studiums habe ich mein Gewerbe allerdings wieder abgemeldet und habe die letzten 7 Monate einen festen Job gehabt. Nun sieht es in meiner Branche momentan nicht gut aus (Sommerloch etc) und ich brauche unbedingt wieder einen Verdienst. Ich bin zur Zeit sowieso wieder privat versichert, daher wäre nicht sooo viel zu regeln wenn ich nun doch wieder ein Gewerbe anmelden würde. Denke ich.
Zu meinen Fragen:
Die private Krankenversicherung ist ja sehr teuer. In ein paar Monaten heirate ich, kann ich dann, falls ich bis dahin immer noch keinen festen Job habe, aber Promojobs mache, in die Familienversicherung meines Mannes wechseln? Unter welchen Vorrsaussetzungen (Einkommensgrenze? Ich hatte dieses Jahr schon 5 Monate einen Vollzeitjob! )
Ich möchte bald schwanger werden, eigentlich am liebsten sobald ich einen festen Job habe, wegen dem Elterngeld. Wie sind denn die Vorraussetzungen dafür Elterngeld zu bekommen, wenn ich eine Zeit lang (oder auch bis ein Kind da ist) nur Promo gemacht habe?
Vielen vielen Dank für Eure Hilfe!! |
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Gast
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Verfasst am: 14 Jul 2009 - 16:50
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Hallo Du,
mit der KV kann ich dir leider nicht weiter helfen, da ich keine Erfahrungen damit habe.
Mit dem Elterngeld sieht es so aus wie bei jedem anderen Job auch Du bekommst 60 % Deines vorherigen MOnatseinkommens. Bei Promo werden der Verdienst der letzten 12 Monate durch 12 geteilt und davon dann 60 %. Dies gilt für den Nettoverdienst, sodass Du nur Deinen Gewinn geltend machen kannst.
LG Any |
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Gast
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Verfasst am: 09 Apr 2010 - 7:46
Alles zum Thema > Promo und Elternzeit |
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Hallo Leute,
vielleicht sitzen ja ein Paar Fachleute unter euch, ich bin neu und etwas ratlos.
Ich bin eigentlich Arbeitnehmerin und genieße gerade meinen Mutterschaftsurlaub ( 6 wochen vor, 8 Wochen nach Entbindung). Danach möchte ich gerne in Elternzeit sein und nebenher zur Abwechslung den ein oder anderen Promojob machen. Wie ist das nun mit meinem Elterngeld. Das beträgt 67 % meines letzten Nettogehalts. Kann ich nun durch Promo dazuverdienen? Oder fällt mein Elterngeld auf die gesetzlichen 300 € zurück ?
Würde ich persönlich schade finden, weil die Promos eine gute Abwechslung zu zu Hausfrau und Mutter sind
danke schonmal, Vika! |
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