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scorpios
Anmeldungsdatum: 09.02.2005 Beiträge: 9 Wohnort: Mühlacker
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Verfasst am: 29 Jun 2008 - 23:35
Nachweise für Agenturen |
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Hallo zusammen,
ich hab da mal ne Frage und hoffe, daß ich hier im Forum darauf Antworten bekomme.
Also folgender Fall:
Ich hatte dieses Frühjahr eine Promotion angenommen, die bis in den Sommer gehen sollte. Habe vorab einen Terminplan erhalten, wo ich auch alle verfügbaren Termine eingetragen habe. Nachdem ich nun auch schon einige Promos für die Agentur durchgeführt habe, habe ich einen privaten
Krankheitsfall in der Familie gehabt. Meine Mutter ist mit einem Schlaganfall ins Krankenhaus gekommen (mein Vater bereits verstorben und meine Schwester zu diesem Zeitpunkt in Urlaub) Ich hab also dann bei der Agentur
rechtzeitig angerufen und denen das mitgeteilt. Daraufhin haben sie mir erstmal gesagt, ich sollte eine Bestätigung vom Krankenhaus beibringen, wo das drinsteht und auch was meine Mutter hätte. Ich hab die dann noch auf den Datenschutz aufmerksam gemacht, aber das hat nicht interessiert. Was die anderen Termine anging, sagte man mir, daß ich (hatte mich 2 Wochen abgemeldet) diese dann nach hinten rausgeschoben weiter machen könnte.
Als ich ein paar Tage später anrief, um eine Rechnung von mir anzumahnen, die ordnungsgemäß für die durchgeführte Promo gestellt wurde und noch immer nicht bezahlt war, hieß es: Wir haben ja auch den Nachweis noch nicht und im Übrigen gäbe es keine Termine mehr für mich und ich soll den Stand zurückschicken. Wie sieht das denn jetzt rechtlich aus: Meine Mutter hat mir strikt untersagt, irgendwelche Sachen diesbezüglich rauszugeben, das Krankenhaus muß sich daran halten und nun zahlen die evtl. meine Rg nicht.
Zum 1 mit der Begründung: Nachweis fehlt und jetzt auf einmal: die Rg zahlen wir erst, wenn wir den Stand haben.
Wäre Euch wirklich dankbar, wenn Ihr mir zeitnah schreiben würdet
Grüße
scorpios |
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Gast
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Verfasst am: 01 Jul 2008 - 9:56
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Die Rechnung kann nicht mit dem Fehlen einer Krankenhausbestätigung zurückgehalten werden, da die Leistung erbracht worde, allerdings schon bis zum Eintreffen des Equipments in der Agentur.
Auch kann die Agentur keine weiteren geldlichen Forderungen oder Ersatzansprüche stellen, wenn Du den bedingten Krankheitsfall versicherst. Glauben Sie Dir nicht, bleibt rechtlich nur der Weg zum Anwalt, was aber in Deinem Fall sehr unwahrscheinlich ist.
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 01 Jul 2008 - 15:24
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ich weiß jetzt nicht ob es dir hilft aber wenn man einen pflege fall in der familie hat und dieser pflege fall außer dir keine anderebezugsperson hat dann hast du auch ein recht auf arbeitsbefreiung so als ob du selber krank wärst. geht so weit ich weiß nur über einen begrenzten zeitraum...
hast du mal persönlich mit welchen aus der agentur gesprochen, oder alles über e-mail. manchmal hilft es ja schon wenn sie dich reden hören und merken wie schlecht es dir geht (mitleidstour)
und im übrigen haben mütter anspruch auf "pflegezeit" wenn es den kindern schlecht geht... umgekehrt ist das genau so! |
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Gast
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Verfasst am: 11 Jul 2008 - 20:28
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... ja "Muckstueck" hat recht: Du hättest Dir sogar einen Krankenschein ausstellen lassen können (ev. nachholen!).
Das ist ähnlich wie bei einer Mutter bei der das Kleinkind krank wird - sie bekommt einen Krankenschein um Ihr Kind zu versorgen. |
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Gast
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Verfasst am: 08 Aug 2008 - 16:27
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ist denn eine kurzfristige persönliche Sache wzB Beerdigung Grund vom Vertrag zurückzutreten? |
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Gast
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Verfasst am: 15 Aug 2008 - 10:57
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meiner meinung nach ist das ein klarer grund aus dem Vertrag auszutreten! wenn die agentur auf einen Nachweis besteht, dann würde ich das erstmal versuchen am telefon zu klären und wenn´s nicht reicht, dann hat man ja noch die sterbeurkunde, die man "makabererweise" vorlegen kann, obwohl ich das mehr wie geschmacklos finde.
eine gute agentur sollte eine Beerdigung als Grund akzeptieren! |
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Gast
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Verfasst am: 20 Aug 2008 - 10:08
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Irina3 hat Folgendes geschrieben: | Klar, denn wenn du dich krank meldest und nicht zum Einsatz gehst, wäre es andernfalls ein Vertragsbruch gegenüber der Agentur, also musst du quasi nachweisen, dass du nicht ohne wichtigen Grund den Job nicht machen kannst. |
NEIN!
Attest = "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Arbeitnehmer"; hatte das schon hier mehrfach erläutert.
Ergo: Selbständigden Thread suchen oder sich über Dienstvertäge,Werkverträge und Kündigung aus wichtigen Grund (§§611ff BGB) und die Unmöglichkeit der Erfüllung (§§275ff BGB) informieren. |
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Gast
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Verfasst am: 25 Aug 2008 - 16:29
Voller Stundenlohn trotz Aktionsabbruch??? |
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Hi,
also ich habe mal ne Frage. Ich habe letztes Wochenende für eine Agentur eine outdoor Promotionaktion (Flyerverteilen) durchgeführt. Vor der Aktion haben wir einen Vertrag bekommen, den wir unterschrieben zurücksenden mussten.
Die Aktion sollte insgesamt 3 Tage durchgeführt werden (Freitag, Samstag, Sonntag) Da das Wetter nicht grade sehr gut mitgespielt hat wurde die Aktion am Sonntag abgebrochen. Eigentlich sollten wir bis 18 Uhr arbeiten, wurden aber um kurz nach 11 Uhr nach Hause geschickt. dann wurde uns gesagt das wir noch bis 12 Uhr abrechnen können.
Meine Frage ist jetzt, kann ich bis 18 Uhr abrechnen auch wenn die Aktion abgebrochen wurde? Im Vertrag steht ja was von 3 Tagen und ich habe andere Aufträge wegen dieser Aktion abgesagt!!!
Im Vertrag steht nichts zu diesem Fall.
Falls jemand was weiß, Bitte schreibt mir!!!
Vielen Dank!!! |
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Gast
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Verfasst am: 13 Sep 2008 - 15:31
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Viel Glück, meld dich und erzähl wie es ausgegangen ist. |
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MUC1000 Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.10.2007 Beiträge: 2248 Wohnort: München
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Verfasst am: 14 Sep 2008 - 18:08
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du kannst 50% für die augefallenen Stunden ansetzen. Ist eigentlich marktüblich. |
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Gast
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Verfasst am: 16 Sep 2008 - 9:26
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Hallo,
ich würde es voll in Rg stellen da du ja nichts dafür kanst.
Habe ich auch schon gemacht und es wurde bezahlt.
Mfg
Tom |
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Gast
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Verfasst am: 22 Jun 2010 - 13:36
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Jein!
1)Du kannst ja immer noch Ersatz besorgen!
2)Die Agentur muß sich bemühen selber Ersatz zu besorgen.Der Ausfall entspricht einer Schadenersatzforderung.Diese kann nicht geltend gemacht werden,wenn sie es vorsätzlich (klingt sogar hier so) oder fahrlässig unterlässt dem Auftrag gegenüber dem Kunden auszuführen!
"Aussitzen und Schadenersatz" das geht nicht!
3)Hole dir ein Attest um im Notfall dich auf die "faktische Unmöglichtkeit" und "persönliche Unmöglichkeit" gem. §§611,275 II,III BGB zu berufen! |
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Gast
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Verfasst am: 22 Jun 2010 - 14:08
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Zitat: | also ist es sowas wie eine rechtliche Grauzone?
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Nein,Schadenersatz ist nur bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu erbringen.
Zitat: | Oder meinst du wenn ich jetzt zum Arzt gehe und mich krank schreiben lasse und mich darauf berufe, was du geschrieben hast werd ich das durchkriegen? |
Es gibt nichts durchzukriegen!
Das Attest ist zunächst eine "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Angestellte".
Nich desto trotz ist es ein Bewismittel gem. ZPO,dass die Leistungserbringung (eines Selbständigen) zum Zeitpunkt unmöglich war.
Wenn du so krank bist,wieso warst du noch nicht beim Arzt?????????????????????????????????????????????????? ????????????????????????????????????????????????? ????????????????????????????????????????????? |
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Gast
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Verfasst am: 22 Sep 2010 - 18:37
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Naja,das mit dem kostenlos ist relativ,wenn man bedenkt,dass jeder ab lächerlichen 5 mille Gewinn im Jahr Zwangsmitglied ist,ohne primär einen Nutzen davon zu haben. |
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Johnny1234
Anmeldungsdatum: 02.01.2013 Beiträge: 2 Wohnort: Oldenburg
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Verfasst am: 16 Jan 2014 - 12:06
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Agentur A vereinbart per SMS mit Promoter B einen Einsatz für zwei Tage.
Es wird kein Vertrag geschickt und demnach nichts ausgehändigt wo etwas von Krankheitsfall o.ä beschrieben sein könnte. Einziger Kontakt ist 1.x Telefonat und 2 x SMS.
Nun sagt Promoter B einen Tag vor den beiden Einsatztagen per SMS ab. Grund Krankheit (kann nicht sprechen).
Als Resultat fordert die Agentur A nun ein Attest.
Promoter B möchte kein Attest holen da priv. Krankenversichert = Zahlt er selber und da er weis das nach 3 Tagen Hals wieder ok ist, Medikamente eh nicht sehr sinnvoll.
Ist es nötig der Agentur eins zu schicken oder eins in der Hinterhand zu haben? Wenn nein was kann eurer Meinung nach nun passieren? Oder wie stellt sich die Rechtslage in so einem fall dar?
Besten Gruß und Danke für die Diskussion |
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