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Gast
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Verfasst am: 17 Sep 2008 - 19:25
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@iliV:
Danke erst maal für die Nifo, meine eigentlichte Frage ist aber noch nicht geklärt. Wenn ich nächstes Jahr rein theorretisch beim Bund 4.000 € verdiene. Kann ich dann immer noch die 7.600€ über meinen Gewerbeschein verdienen oder, dass ich vom Finanzamt oder der Krankenversicherung Streß bekomme? |
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lilV Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 08.02.2008 Beiträge: 153 Wohnort: Lorch
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Verfasst am: 18 Sep 2008 - 7:22
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der verdienst bezieht sich aufs jahr und auf alle tätigkeiten die du machst. demnach musst du von dieser 7600,- - begrenzung die 4000,- abziehen.
das was dann übrigbleibt kannst du noch dazuverdienen.
wobei es bei solchen sachen viell auch drauf ankommt was du im monat verdienst und nicht insgesamt im jahr weil der bund ja wieder anders berechnet wird als die tätigkeiten die auf den gewerbeschein laufen.
aber im notfall würd ich ganz einfach beim finanzamt nachfragen.wenn du jetzt schon nen gewerbeschein hast, dann haste auch ne steuernummer und nen zuständigen in deinem bezirk und der kann dir das ganz genau sagen. |
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Gast
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Verfasst am: 28 Sep 2008 - 9:05
Wie habe ich am wenigsten Abzüge mit meinem Promo(NEBEN)job? |
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Hallo,
ich habe mir jetzt einige Beiträge durchgelesen zum Theme 2. Lohnsteuerkarte, Gewerbeschein und Steuernummer und Kleinunternehmer.
Ich werde aber einfach nicht schlau daraus.
Frage: ich bin voll berufstätig und möchte am Wochenende promoten.
Habe ich nun weniger Abzüge, wenn ich auf Lohnsteuerkarte arbeite oder wenn ich auf Gewerbeschein oder auf Steuernummer arbeite? Wo liegt der Unterschied für mich und wo für den Arbeitgeber?
Am Ende zählt für mich nur das Geld, das ich netto mehr behalte (Arbeitsaufwand/Bürokratie schreckt mich nicht). Womit fahre ich denn nun am besten und warum bestehen die meisten Agenturen auf einen Gewerbeschein? Zahlen sie in diesem Fall weniger? Haben sie mit einem Gewerbeschein weniger Aufwand?
Kann ich mir alles zulegen und nach Lust und Laune mal Gewerbeschein, mal Lohnsteuerkarte abrechnen lassen oder muss ich mich zwischen Gewerbeschein und Kleinunternehmer entscheiden?
Hilfe |
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Gast
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Verfasst am: 28 Sep 2008 - 9:17
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In erster Linie ist das völlig egal, da Du zum Jahresende einen Lohnsteuerjahresausgleich beantragen kannst, wo ganz genau Deine Lohnsteuer errechnet wird: Überschüsse werden Dir zurückgezahlt, Forderungen sind nachzuzahlen.
Letztlich unterscheiden sich beide Formen in der Vorauszahlung, die bei der Lohnsteuerkarte schon, bei Abrechnung über Gewerbeschein nicht gegeben ist.
Weiter betrachtet ist die ganze Überlegung eigentlich schon fast überflüssig, da Du, um Jobs hier zu bekommen, in jedem Fall fast ausschliesslich über Gewerbeschein abrechnen musst, also garkeine Wahlmöglichkeit besteht.
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 28 Sep 2008 - 9:23
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Am Ende bleibt einem so oder so also gleich viel übrig.
Der Unterschied liegt für mich dann nur darin, dass ich genug Rücklagen bilden müsste, um am Ende des Jahres die Steuern für das Einkommen nachzahlen müsste, das über jenes hinausgeht, welches ich zu Beginn beim FA als geschätztes Einkommen angegeben habe? |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 28 Sep 2008 - 17:01
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Richtig.
Wobei Du als VZ-Angestellte und "Nebenbei-Promoterin" eigentlich kaum Steuern nachzahlen müsstest...
Denn durch die Promo entstehen Dir ja auch Kosten (Telefon, Fahrten, Verpflegungspauschale, Bürokram etc), so dass am Ende des Jahres der Gewinn nicht so arg hoch ist, solange Du die Promo nur als Zubrot nutzt. |
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Gast
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Verfasst am: 28 Sep 2008 - 18:54
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npflip hat Folgendes geschrieben: | Richtig.
Wobei Du als VZ-Angestellte und "Nebenbei-Promoterin" eigentlich kaum Steuern nachzahlen müsstest...
Denn durch die Promo entstehen Dir ja auch Kosten (Telefon, Fahrten, Verpflegungspauschale, Bürokram etc), so dass am Ende des Jahres der Gewinn nicht so arg hoch ist, solange Du die Promo nur als Zubrot nutzt. |
Wie jetzt, muss ich denn nicht ab dem 1. Cent Steuern bezahlen? |
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Gast
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Verfasst am: 28 Sep 2008 - 19:16
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Juliet79 hat Folgendes geschrieben: | Wie jetzt, muss ich denn nicht ab dem 1. Cent Steuern bezahlen? |
Ja, das musst Du - also über den Freibetrag von 7664,- euro Gesamteinkommen hinaus.
Aber gemeint ist hier: Einnahmen minus Ausgaben ergibt Gewinn gleich Einkommen und diese Summe dürfte dann nicht mehr soviel ausmachen - also rein vermutet...
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 28 Sep 2008 - 19:20
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Wird dann am Ende des Jahres mein Haupteinkommen mit dem Nebeneinkommen zusammengerechnet und hieraus die Lohnsteuer ermittelt? Von dem Nebeneinkommen muss ich doch aber nur die Lohnsteuer bezahlen, oder? Alles andere ist ja über meinen Hauptjob versichert.
Ist es ein fester Lst-Satz, den ich für mein Nebenjobeinkommen bezahlen muss oder ist es derselbe wie für meinen Hauptjob oder ändert sich alles, weil ich ja dann mehr verdienen werde?
Fragen über Fragen... |
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Gast
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Verfasst am: 04 Dez 2008 - 12:17
Kurzarbeit / Nebenjob |
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Kennt Ihr euch aus? Thema ist jetzt ganz groß. Darf man neben seiner Stelle auch Nebenjobs ausüben. Ein Freund möchte auch Promotion machen, aber seine Firma hat Kurzarbeit angemeldet. |
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Gast
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Verfasst am: 04 Dez 2008 - 15:59
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Darf man, auch als Nebengewerbe. Sollte aber unbedingt mit dem Arbeitgeber abgesprochen sein! |
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Gast
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Verfasst am: 05 Dez 2008 - 11:25
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Habe mich auch informiert. Es gibt einen sogenannten Kug, das ist der Anteil vom Staat. Bei Kurzarbeit muss man den Kug zurückzahlen, bevor man ein eigenes Einkommen hat. (Wenn ich es richtig verstanden habe. |
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Gast
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Verfasst am: 19 Jan 2009 - 14:37
Promotion als Nebenjob: Was beachten? |
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Hallo!
Wollte mal fragen wie das ausschaut,
darf ich einen 400 € job annehmen und nebenbei noch Promotion machen !?
Bei diesem 400 € job arbeite ich aber - ebenfalls wie bei der Promo - nur sehr unregelmäßig - halt dann, wenn ich mal zeit habe -
ich komme somit inkl. beidem nicht über 400 € im Monat - ist das dann so rechtens oder sagen die mir dann ich hätte ja 400 € verdienen können & das zählt dann als mehrfachbeschäftigung ?
lg
Ebony |
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Gast
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Verfasst am: 19 Jan 2009 - 17:04
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sorry, habe vergessen zu erwähnen dass ich studentin bin & dabei dann natürlich meinen familienversicherungsstatuts nicht verlieren will.
man darf ja z.B. keine 2 400€ jobs annehmen -
daher war die frage ob ich promo machen darf & einen 400 € job annehmen darf
(ich mach ungefähr 1-2 mal im monat promo und 1-2 mal im monat gehe ich vll zum 400 € job, ab und zu gehe ich da auch monate lang nicht hin)
ich möchte nur wissen ob das, im gegensatz vom "2-400€ jobs haben" erklaubt ist - OHNE STEURN ZAHLEN ZU MÜSSEN o.ä. - aber so lange ich nicht über 400 € bzw. die anderen grenzen komme ist es doch egal oder ?
lg |
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Gast
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Verfasst am: 20 Jan 2009 - 10:15
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Als Student liegt die Jahresgrenze die steuerfrei ist bei 7600,- bzw. 9600,- wenn Du kein Kindergeld mehr bekommst...
Bei eingen Krankenversicherungen ist es so geregelt, dass Du nicht über 20 Std./Woche kommen darfst, wenn Du regelmäßig arbeitest, so dass Du Dich nicht selbst versichern musst... Da Du aber geschrieben hattest, dass Du nur ab und an mal arbeiten gehst, spielt das ja kaum eine Rolle... Daher kannst Du auch gerne mehr arbeiten gehen, ohne das was passiert...
Ich geh auch nebenbei arbeiten und bin noch über die studentische Krankenversicherung versichert, und verdiene weit mehr als nur 400,- im Monat - klar, wenn ich für die Klausuren lernen muss, dann geh ich auch mal 2 Monate oder so pro Semester nicht arbeiten, aber dafür klotz ich ja vorab, damit ich die Monate wo kein Geld kommt, gut über die Runden komme... |
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