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Arbeiten auf Lohnsteuerkarte - Fragen & Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Dez 2008 - 18:15

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Wird schwierig, solche Tabellen zu bekommen, vielleicht in einem Steuerbüro - oder rechne grob mit 8-10% (obwohl es doch eigentlich völlig wurscht ist, wenn Du alles wiederbekommst ...)
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Dez 2008 - 14:15

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Ruf beim Finazamt an. Die wissen hoffentlich bescheid.
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Dez 2008 - 18:35

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nadinekaak hat Folgendes geschrieben:
Ruf beim Finazamt an. Die wissen hoffentlich bescheid.


Es geht nicht um`s bescheid wissen, sondern wie ich es schon versucht habe zu beschreiben: der Steuersatz ergibt sich stufenweise je nach Einkommen, wobei die Stufen in kleinen euro-absätzen steigen -
oder mit anderen Worten: ist nicht pauschal festlegbar, sondern nur konkret nach Nettolohn x - comprende?

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Feb 2009 - 14:03

Rechnung schreiben trotz Lohnsteuerkarte?!?!?
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Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

Ich habe letzte Woche für eine Agentur 6 Tage gearbeitet. Am Telefon habe ich extra noch gesagt, dass ich Lohnsteuerkarte habe und die Agentur hat das auch auf meiner PB- SetCard lesen können.
Im Vertrag stand dann `Bezahlung erfolgt nach eingang der Rechnung und erfolgt Brutto wie netto`. Ich dachte mir, die wollen halt proforma so ne kleine Abrechnung für sich haben, die ich ihnen dann schicken muss.

Jetzt nach der Messe habe ich Kontakt mit der Agentur aufgenommen. Sie sagten mir, ich soll eine Rechnung schreiben und am Ende den Satz anfügen:
Für anfallende steuerliche Abgaben ist der rechnungssteller verantwortlich.

Jetzt weiß ich nicht, was ich machen soll.
Ich darf doch ohne Gewerbeschein gar keine Rechnung stellen!? Da würde ich mich doch Strafbar machen, wenn das bei einer Steuerprüfung rauskommt, oder?

Als ich dann der Agentur bescheid gegeben hab, hat sie gesagt, ich soll statt Gesamtbetrag einfach `Provision´ schreiben und den Lohn am Ende des Jahres unter `Sonstige Einnahmen´ als Provision angeben!
Um Provisionen einzunehmen muss man nach meiner Agentur weder Gewerbetreibender noch in einem Angestelltenverhältnis sein.

Kann mir jemand sagen, ob das so ok ist/ rechtens ist?

Danke für eure Hilfe!
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Feb 2009 - 14:10

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Da hab ich noch nie was von gehört.
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Feb 2009 - 11:53

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Es gibt nur zwei Möglichkeiten: entweder Du bist Gewerbetreibender und stellst eine Rechnung oder Du bist Arbeitnehmer - Vollzeit oder auf 400euro-Basis - also Beschäftigter auf Lohnsteuerkarte.
Eine Privatperson kann zwar eine Rechnung für den privaten Verkauf von bewglichen Gütern stellen - wie Computer o.ä. - aber nicht über eine erbrachte Leistung. Hintergrund ist übrigens die Sozialversicherungspflicht, die in Deinem Fall die Agentur übernehmen muss.

Rufe dort erneut an und mach das verständlich - kommst Du mit dem Mitarbeiter nicht weiter, lass Dich zum Chef verbinden - der spätestens sollte dann das Problem erkennen.

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Feb 2009 - 13:08

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und schlag der Agentur direkt vor,dass sie dich bei der mini-job zentrale für die aktion anmelden sollen.
Das wird vermutlich die günstigste möglichkeit sein und du kommst um das rechnung stellen drum herum...
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 März 2009 - 13:18

Berechng Tagessatz Lohnsteuerk. auf Grundlage TS Freier MA
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Ich habe ich die Möglichkeit ca. 3 Monate befristet einen Promotionjob zu machen, jedoch soll die Abrechnugn nun nicht auf Rechnung erfolgen sondern auf Lohnsteuerkarte... Nun soll ich ausrechnen, was mir nach allen
Abzügen übrig bliebe, wenn ich auf Rechnung arbeiten würde. Diesen Betrag (Tagessatz) würden sie mir dann auf Lohnsteuerkarte zahlen... Mein Problem ist, dass ich nicht weiß, wie ich dies ausrechne... Vielleicht ist noch wichtig, dass ich sonst freiberuflich tätig bin (künstlerischer Bereich), also keinen Gewerbeschein besitze, sondern einfach eine Steuernummer, und über die KSK (Künstlersozialkasse) krankenversichert bin...

Wer kann mir Tipps/eine Formel zur Berechnung geben? Und muss
ich nicht auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit auch am Ende des
Jahres Steuern bezahlen und dies bei der Berechnung ebenfalls beachten?
Kann ich für diesen Zeitraum meine, über die KSK laufende
Krankenversicherung still legen?

Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich... Ansonsten bitte nochmal nachfragen!!!
Vielen Dank schonmal für die Hilfe!!!

ProManja
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 März 2009 - 18:36

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Hast Du noch keine Steuererklärung machen müssen ??

Natürlich musst Du auch als Freiberufler für Deinen Gewinn Einkommenssteuer zahlen. Je nach Höhe ist das gestaffelt, im Internet gibt es dafür einen Rechner. Deine insgesamten Abgaben werden sich demnach auf min. 20 % belaufen und so würde ich auch kalkulieren.

Zur Krankenkasse kann ich Dir nichts sagen und empfehle Dir, direkt dort nachzufragen!

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Apr 2009 - 12:56

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Vielen Dank für die Antwort.
Ja, natürlich musste ich schon eine Steuererklärung abgeben, allerdings überlasse ich dies immer meinem Steuerberater, da ich für diese Angelegenheiten irgendwie kein Händchen bzw. Köpfchen habe...
Bisher hatte ich auch nur Einkünfte aus selbständiger Arbeit, deshalb habe ich keine Ahnung, wie das mit Lohnsteuerkarte läuft... Allerdings habe ich mir eben gedacht, dass ich ja auf das dort verbuchte Einkommen am Ende des Jahres auch nochmal Steuern zahlen muss, d.h. das Angebot des potenziellen Arbeitgebers eigentlich voll unlogisch ist, da ich ja am Ende so wenig rausbekommen würde, als würde ich 2x Steuern zahlen (150€ -30€=120€ und darauf nochmal Lohnsteuer... da bleibt am Ende wohl sowas um die 50-60€ Tagessatz übrig, oder?).
Wenn ich jetzt richtig denke, müsste ich bei Abrechnung über Lohnsteuerkarte ja sogar noch mehr verlangen, um am Ende das Selbe zu bekommen...!?

Ich bin verwirrt...
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Apr 2009 - 14:36

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Wie ich sehe, fehlt Dir der Komplett-Durchblick :

am Ende eines Jahres werden alle Einkunftsarten zusammenaddiert und ergeben Dein zu versteuerndes Einkommen. Von der sich daraus ergebenden Einkommensteuer werden alle im gleichen Jahr geleisteten Vorauszahlungen - z.B. Lohnsteuer - abgezogen und die Summe positiv ist Deine zu leistende Restzahlung bzw. negativ Dein Erstattungsbetrag.

Beschäftige Dich mal damit - es geht um Dein Geld ... Very Happy
ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Apr 2009 - 14:42

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Da hast du jetzt einen Denkfehler drin. Du wirst ja nur 1 x steuerlich veranlagt. Und zwar auf den Gesamtbetrag deiner Einkünfte, sofern du den Freibetrag von knapp 8000 € überschreitest. Insofern kannst du also etwa den Stunden- oder Tagessatz ansetzen, den du auch auf Rechnung nehmen würdest (und halt sicherheitshalber etwa 20 Prozent für die Einkommenssteuer einplanen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Apr 2009 - 14:50

Dank
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Nochmals danke für die Antworten.
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Apr 2009 - 16:55

Abrechnung auf Lohnsteuerkarte Nachteil, oder ???
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Hallo ihr Lieben,

bestimmt schon tausendmal bequatscht, habe dennoch keinen hilfreichen Eintrag gefunden.
Ich mache seit November Promotion, bis jetzt immer nur über Gewerbeschein. Jetzt habe ich auf der Messe gearbeitet und um die 500,- € verdient. Total super, bis ich darauf aufmerksam gemacht wurde, dass über Lohnsteuerkarte abgerechnet wird.

Wenn ich über Gewerbeschein abrechnen würde und am Ende des Jahres den Höchstbetrag nicht überschreite, muss ich keine Steuern zahlen. Aber bei der Lohnsteuer werden die mir ja gleich abgezogen.
Bin da nicht so ganz auf dem Laufenden und würde mich über eine Aufklärung riesig freuen...

Im voraus lieben Dank!
Tina*
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Apr 2009 - 17:48

Antworten mit Zitat  

Diese auf der Lohnsteuerkarte abgezogenen Steuern sind eine Vorauszahlung, die Du Dir mit Deiner Einkommensteuererklärung 2009 wiederholen kannst.
Als Gewerbetreibender musst Du übrigens auch Steuern auf das Einkommen zahlen - eben nur später.

ciao derde
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