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Gast
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Verfasst am: 02 Okt 2007 - 12:09
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preludator hat Folgendes geschrieben: | Danke für dein Feedback.
Das Problem ist, dass auch das Gewerbeamt einen gewissen rechtlichen Spielraum hat, den sie in diesem Fall ( in Zusammenhang mit Promotion ) voll ausnutzen:
- Die Gewerbebeschreibung muss detailliert die Tätigkeiten des Unternehmers beschreiben
- Bei den Tätigkeiten darf es sich nicht um eine typische Arbeitnehmertätigkeit handeln
Laut Anwalt sind sonstige Ablehnungsgründe ( aufgrund dieses beliebten Messehostessen Urteils oder sozialversicherungsrechtlichen Gründen ) unzulässig, da sie die Entscheidungskompetenz des Amtes überschreiten.
Das Problem ist also: Das Amt kann diese beiden genannten Punkte beliebig auslegen, ein Widerspruch kostet Geld, da ich dann wieder den Anwalt bezahlen muss... andernfalls wird der auch wieder abgelehnt.
Grüße,
Sascha |
Das ist so nicht richtig!
Das Amt darf nicht ungleiches mit gleichen vergleichen und schon gar nicht wenn es um Verfassungsrecht geht.
Eine Grundrechtsklage dürften im eurzweistelligen Berich liegen und da brauchst du auch keinen Anwalt. |
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Gast
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Verfasst am: 02 Okt 2007 - 15:49
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preludator hat Folgendes geschrieben: | Was genau meinst du mit deiner Aussage:
Zitat: |
Das Amt darf nicht ungleiches mit gleichen vergleichen |
Ich denke, Berufsfreiheit ist ja jedem gestattet. Du kannst schliesslich Promotion völlig legal und ausschliesslich auf Lohnsteuerkarte ausüben. Was das Gewerbe angeht greift eben die Gewerbeordnung der Stadt Stuttgart ( evt. gibts da sogar was im Bundesrecht zu )
Zitat: | Bei den Tätigkeiten darf es sich nicht um eine typische Arbeitnehmertätigkeit handeln |
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Promotion auf LSK,wie soll das gehen ???
Dann mußt du dauernd die LSK rumschicken und es wird praktisch nicht gehen.Und ich kenne auch keinen Arbeitnehmer,der für 20-30 verschiedenen Firmen im Jahr arbeitet.
Noch eine Anmerkung:
Es geht hier nicht um Gewerberecht (einfaches Recht,Einschätzungsprägorative beim Amt) sondern um Verfassungsrecht.Da du in deinem Grundrecht verletzt bist,umgehst du das Gewerberecht.
Lass dir das mal bei einer Rectsberatung erklären,denn es würde hier alles sprengen! |
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Gast
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Verfasst am: 31 Okt 2007 - 23:25
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preludator hat Folgendes geschrieben: | in Berlin bekommt man den anscheinend relativ problemlos, insofern eine gute Idee, zumal es auch noch dein Bruder ist. ( Er bekommt dann halt die ganze Post vom Finanzamt, IHK und co - insofern ist es auch ein bissl Aufwand für ihn, da er das ja alles weiterleiten muss )
Du musst halt dann am Ende vom Jahr zwei Steuererklärungen abgeben, bei zwei verschiedenen Finanzämtern. |
Dies ist nicht unproblematisch, zumal dann wenn es keinen Verwandten gibt. Kommt irgendeine Behörde dahinter wird es unter Umständen unangenehm. |
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Gast
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Verfasst am: 17 Jan 2008 - 19:04
Gewerbescheinantrag abgelehnt - was jetzt?!? |
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Ich habe versucht einen Gewerbeschein zu beantragen und habe angegeben, dass ich als Messehostess gerne für diverse Aussteller tätig werden möchte. Daraufhin sagte mir die Frau vom Amt, dass seit September '07 keine Gewerbescheine mehr für diese Tätigkeiten ausgestellt werden, da es eine Schein-Selbststänigkeit wäre. Allerdings wisst Ihr ja alle am Besten, dass Agenturen einen ohne Gewerbeschein leider nicht nehmen...
Habt Ihr einen Tipp wie ich an das Ding kommen könnte?! |
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Gast
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Verfasst am: 10 Feb 2008 - 18:27
Gewerbeschein in Bremen? |
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Hallo,
mit der Suchfunktion konnte ich leider keine Hilfe finden....
Ich habe letzte Woche versucht beim Stadtamt Bremen einen Gewerbeschein zu beantragen. Dort wurde mir jedoch gesagt, dass für Promoter und Hostessen im Bundesland Bremen keine Gewerbescheine ausgestellt werden, denn das ist Betrug (?) und auch wenn andere Bundesländer so etwas machen, macht Bremen es nicht
Hat hier jemand Erfahrungen bzgl. der Ausstellung von Gewerbescheinen für Promoter/Hostessen in Bremen? Ist es wirklich grundsätzlich unmöglich oder hatte ich nur Pech mit der Sachbearbeiterin?
Ich freue mich über jede Anwort! Vielen Dank! |
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Gast
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Verfasst am: 11 Feb 2008 - 20:11
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Hab einfach ein bisschen Phantasie. Bei mir steht zum Beispiel Veranstaltungsorganisation (was abseits meines Promo-Jobs auch stimmt). War zumindest im Bürgerservicecenter in der Innenstadt kein Thema.
Viel Glück und vielleicht bald auf gute Zusammenarbeit |
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Gast
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Verfasst am: 18 Jan 2009 - 22:36
Gewerbeschein wird verweigert: Hilfe! |
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hallo liebes Forum:)
bin neu hier und habe nun fleissig mitgelesen und dann beschlossen mir auch einen dieser doch so unkomplizierten Gewerbescheine zu holen.
Als ich dann im Bürgeramt hier in Tübingen sass und die Frau am Schalter mir jenen mit bösen Blick verweigerte und meinte das wäre ein Schiengewerbe, war ich doch sehr überrascht
hab ich da jetzt irgendwie was falsches gesagt oder wie???
hab ihr mir tipps oder tricks?..bin echt ratlos
weiter meinte die Frau am Schalter, dass laut eines neuen Gesetzes zunehmen diese Art der Selstständigkeit überprüft werde und generell zumindest im Raum Tübingen es für Promotion und änhlcihe Zwecke keine Gewerbeschein mehr gebe..... |
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Gast
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Verfasst am: 19 Jan 2009 - 10:05
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Tja, das ist leider ein zunehmende Tendenz, dass die Behörden Gewerbescheine für die Tätigkeit "Promotion" ablehnen. Meiner Meinung nach ist das Problem der knappen Rentenkassen schuld, man versucht hier auf Teufel kommt raus sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu erzwingen und beruft sich auf die diversen Eigenschaften einer selbstständigen Tätigkeit (unternehmerisches Risiko, keine Weisungsgebundenheit etc.). Zumindest für die Thematik Host(ess) gibt es dazu auch schon Urteile, dass es sich hierbei nicht um selbstständige Tätigkeit handelt.
Du kannst nur versuchen den Begriff zu umschreiben oder weiter zu fassen (z. B. Verkaufsförderung an wechselnden Orten, Dienstleistungen aller Art...).
Ich bin gespannt, wie sich das so entwickelt, wie die Agenturen langfristig darauf reagieren und welche Auswikungen das auf hauptberufliche Promoter hat... |
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Gast
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Verfasst am: 19 Jan 2009 - 10:52
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ich haben das auch schon oft gehört, dass sich behörden querstellen und meinen selbst wenn man immer für andere agenturen arbeitet ist man nicht selbständig ist ja auch total logisch oder nicht
gerade in BW kommt das oft vor, ich glaube Freiberg ist da auch ganz schlimm. In den meisten Städten kann an das aber mit Eintragungen wie "Dienstleistungen aller Art" etc. umgehen. |
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Sandy2005 Alter Hase
Anmeldungsdatum: 31.07.2005 Beiträge: 936 Wohnort: Braunschweig
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Verfasst am: 19 Jan 2009 - 13:10
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Also ich habs mir damals ganz einfach gemacht. Ich habe ne knapp 2 Seiten lange Liste mit Tätigkeiten mit ins Gewerbeamt genommen. Da war dann Promo nur ein Punkt unter vielen und es gab keine Probleme. |
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Gast
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Verfasst am: 19 Jan 2009 - 15:55
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Ich habe das ähnlich gehandhabt (zwar keine 2 Seiten, aber schon einige Tätigkeiten mehr ), um auch mehrere Standbeine für mein Unternehmen zu haben. Dennoch frage ich mich, was da auf uns zukommt, ob uns auch mal irgendwann eine Welle erwischt, bei der die Ämter denen an den Kragen gehen, die bereits Promotion machen. Wenn man es (und das tut das FA in diesem Fall der Ablehnung ja) unter dem Gesichtspunkt sieht, dass hier keine unternehmerische Tätigkeit vorliegen soll und bestenfalls eine sozialversicherungspflichtige Stelle entstehen soll, und das ja immer weiter um sich greift, dann bewegen wir uns ja momentan auf dünnem Eis |
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Gast
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Verfasst am: 03 Feb 2009 - 20:56
Gewerbeschein |
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Hey,
also bei mir war das Gewerbeschein-Beantragen kein Problem! Du musst eigentlich nur auf die Formulierungen achten:
"Promotion" hieß z. B.: "Durchführung von Werbemaßnahmen" und
"Catering" hieß: "Durchführung von Veranstaltungen"
Ich wusste das auch nicht, aber die Frau im Gewerbeamt war sehr nett und hat das für mich umgeändert... kommt wohl darauf an, an welchen Bearbeiter man gerät, wie er gelaunt ist und und und!
LG
Dani |
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Gast
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Verfasst am: 07 Feb 2009 - 17:34
2Verweigerung |
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die erste anlaufstelle bei mir wollte mir auch keinen geben, weil ich hostess gesagt habe. bin dann nochmal hin, hab wen anderes erwischt und habe dann promotion gesagt. hat geklappt |
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Gast
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Verfasst am: 08 Feb 2009 - 11:53
Re: Gewerbeschein |
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DaniW hat Folgendes geschrieben: | Hey,
also bei mir war das Gewerbeschein-Beantragen kein Problem! Du musst eigentlich nur auf die Formulierungen achten:
"Promotion" hieß z. B.: "Durchführung von Werbemaßnahmen" und
"Catering" hieß: "Durchführung von Veranstaltungen"
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Das ist ja interessant- bei mir haben die (u.a.) "Promotion" und "Messehostess" eingetragen.
Bei meiner Mitbewohnerin steht genau das gleiche drin und die hatte nie Probleme mit dem Finanzamt- ich hoffe, bei mir wirds ebenso sein |
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Gast
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Verfasst am: 08 Feb 2009 - 19:54
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Hey!
Ich hoffe du hattest mittlerweile Erfolg! Hab damals bei der Beantragung meiner Reisegewerbekarte auch eine wahre Tortur erlebt! Wie meine Vorredner auch mein Tipp, nicht verzagen, zu einem anderen Bearbeiter/in gehen und die Formulierung ändern. Bei mir steht u.a. auch Durchführung von Werbemassnahmen und Veranstaltungsservice drinn, das umfasst so ziemlich alles! Viel Glück!! |
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