<< Einnahmen / Überschuss-Rechnung :: Gutschrift statt Rechnung? >> |
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Gast
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Verfasst am: 05 Jun 2007 - 7:23
GmbH statt Gewerbeschein? |
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Ich habe noch eine GmbH aus vergangenen Zeiten soz.
Muss ich trotzdem ein Gewerbe anmelden, oder ist es nicht sogar viel besser, alles über die GmbH laufen zu lassen?
Wie reagieren die Agenturen wohl darauf?
Danke schonmal im Voraus. |
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Gast
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Verfasst am: 06 Jun 2007 - 7:57
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Hallo,
musst Du als Gesellschafter einer GmbH nicht auch ein Gewerbe angemeldet haben ?
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 07 Jun 2007 - 9:42
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Ich hatte damit keine Probleme bei den Agenturen. Allerdings musst du "Promotion" im Gewerbeschein eintragen lassen (Ummeldung).
Lg Shaki |
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Gast
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Verfasst am: 09 Jun 2007 - 9:17
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mhm, nu hab ich mich mal erkundigt...das umschreiben der GmbH muss ja notariell beglaubigt werden und die Kosten dafür wären immens.
Denke, ich werde jetzt wohl doch ein Gwewerbe anmelden müssen, da sich das ansonsten nich rechnet. |
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Gast
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Verfasst am: 12 Jun 2007 - 12:06
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jupp, habe das gleiche problem.
da ich auch noch bald umziehe wären es schon wieder 2 änderungen... :/
muss ich das gewerbe denn überhaupt stilllegen? |
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Gast
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Verfasst am: 16 Okt 2007 - 22:40
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Lös doch die gmbh auf. Dafür musstest Du doch Sicherheitseinlagen hinterlegen. Das müsstest Du doch eigentlich zurückbekommen, weils doch mitunter Dein Betriebskapital darstellt. Dann gibts aber nen richtigen Geld Wolkenbruch |
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BjoernGT ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 17.07.2005 Beiträge: 11 Wohnort: München
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Verfasst am: 05 März 2009 - 14:24
Firmenform als Promoter |
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Halli Hallo,
mich würde mal interessieren ob man als Promoter eine Firmenform haben kann (GmbH, AG, Ltd, e.K, ...) und wenn ja welche?
Nicht das ich sowas vorhab, würd mich nur mal interessieren..
LG, Björn |
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Gast
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Verfasst am: 05 März 2009 - 16:54
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Als Alleinunterhalter macht das keinen Sinn - mit einem gleichberechtigten Partner könnte es jedoch eine GbR sein und im grösseren Umfang und mit Angestellten würde sich die GmbH anbieten.
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 05 März 2009 - 21:24
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Als Kaufmann kannst du dich vielleicht auch noch eintragen lassen, macht aber keinen Sinn, da du dann meines Wissens bilanzieren musst und zur doppelten Buchführung verpflichtet bist. Was vielleicht auch noch funktionieren könnte, wäre eine KG, sodern du jemanden hast, der sich mit seinem Geld beteiligen möchte, dir aber nicht ins "Handwerk" fuschen soll |
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