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Gast
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Verfasst am: 13 Aug 2007 - 17:26
Gewerbeschein in Stuttgart |
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Habe heute versucht, einen Gewerbeschein in Stuttgart zu beantragen und dabei alle Tricks aus dem Forum ausgepackt, was die Begrifflichkeiten angeht. Also mit Kundenbetreuung und Produktberatung braucht ihr denen schonmal garnicht kommen, da wird schikaniert das sich die Balken biegen.
"Was genau machen Sie da?"
" Welche Produkte?"
" Dann geben Sie genau an, von wem Sie geschult werden und wen Sie beraten."
Lapidare Antwort, wenn ich sie mal wieder ausgekontert hatte: "Jaja, aber das wär doch alles Scheinselbstständigkeit."
Mein Tipp für diejenigen, die das professionell angehen wollen und ein bisschen Startkapital zum Verblasen haben: Einen Fachanwalt für Gewerberecht besorgen und die Anmeldung mit dezentem Druck angehen. Kostenpunkt: ca. 300-400 Euro.
Wär nice über eure aktuellen Erfahrungen aus Stuttgart + Umland zu hören, wird jeden Tag schlimmer.
Gruß,
Sascha |
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Gast
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Verfasst am: 07 Sep 2007 - 15:35
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Hallo Zusammen!
Kann mich also auch einreihen in die Riege der Unglückseligen, die keinen Gewerbeschein bekommen. Die sind hier in Stuttgart echt der Hammer und man kommt sich vor wie auf der Anklagebank.
Bin Studentin und würde gerne als Hostess arbeiten. Das habe ich bis jetzt auch hin und wieder, da ich bei einer Agentur gemeldet bin, die mit Lohnsteuerkarte arbeitet, so wie es ja eingentlich auch verlangt ist...
Würde aber gerne auch für andere Agenturen arbeiten und das geht nun mal nur mit Gewerbeschein.
Hatte nun eine Idee und vielleicht kann mir jemand von Euch was dazu sagen. Habe einen Bruder in Berlin und ich habe mit gedacht, dass ich ja bei ihm meinen Zweitwohnsitz anmelden könnte und über Berlin meinen Gewerbeschein beantragen könnte!!
Weiß jemand von euch, ob das möglich ist oder geht das nicht?? Und wie sieht´s überhaupt in Berlin mit der ganzen Sache aus: sind die da auch so drauf wie hier in Stuttgart oder geht das dort problemlos??
Falls jemandem was dazu einfällt, wäre ich sehr dankbar um ne Antwort!!
Gruß,
katchymoto |
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Gast
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Verfasst am: 01 Okt 2007 - 15:29
Ablehnung der Gewerbeanmeldung - Gegenmaßnahmen |
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Hola,
hatte vor einiger Zeit schon mal einen Thread gestartet, in dem ich Infos bekommen wollte, wie ich es schaffe in "Problemstädten" wie Stuttgart einen Gewerbeschein anzumelden.
Hab mittlerweile echt alles versucht, sogar einen Rat vom Anwalt eingeholt, aber für eine rechtliche Offensive fehlt mir das nötige Kleingeld. ( Mein Anwalt wusste da leider obwohl er Experte für Gewerberecht ist ist auch nicht sonderlich bescheid was da das Problem sein soll )
Deswegen noch mal meine Frage: Wer hat es in letzter Zeit trotz anfänglichen Schwierigkeiten in seiner Stadt geschafft einen Gewerbeschein anzumelden und welcher "Text" ging bei den Sachbearbeitern durch?
Hat jemand diesbezüglich schonmal Kontakt zu einem Anwalt oder Steuerberater gesucht?
Ich bin mittlerweile echt verzweifelt, man hat einfach keine Chance ohne den Schein aber auch keine Chance hier in Stuttgart einen zu bekommen.
Grüße,
Sascha |
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Gast
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Verfasst am: 02 Okt 2007 - 8:37
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Das Problem ist, dass auch das Gewerbeamt einen gewissen rechtlichen Spielraum hat, den sie in diesem Fall ( in Zusammenhang mit Promotion ) voll ausnutzen:
- Die Gewerbebeschreibung muss detailliert die Tätigkeiten des Unternehmers beschreiben
- Bei den Tätigkeiten darf es sich nicht um eine typische Arbeitnehmertätigkeit handeln
Laut Anwalt sind sonstige Ablehnungsgründe ( aufgrund dieses beliebten Messehostessen Urteils oder sozialversicherungsrechtlichen Gründen ) unzulässig, da sie die Entscheidungskompetenz des Amtes überschreiten.
Das Problem ist also: Das Amt kann diese beiden genannten Punkte beliebig auslegen, ein Widerspruch kostet Geld, da ich dann wieder den Anwalt bezahlen muss... andernfalls wird der auch wieder abgelehnt.
Grüße,
Sascha |
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Gast
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Verfasst am: 17 Feb 2008 - 13:34
Lösungen für Gewerbeschein-Problem in Stuttgart |
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Nun ja, ich habe es nun endlich geschafft einen Gewerbeschein in Stuttgart zu erwerben. Wie? Lest selbst:
Ich habe dazu im Herbst die Hilfe von Abgeordneten (Anwälten) des Stadtparlamentes in Anspruch genommen. Ich beschrieb Ihnen in einem Brief meine Lage und dass meine Existenz davon abhänge. Ich bat sie für mich beim Amt vorstellig zu werden.
Das Amt bot mir Anfang Januar an, meine Selbständigkeit persönlich zur Erläutern. Dies tat ich in einem viertelstündigen Telefongespräch und indem ich Nachweise zuschickte: die BfA - Befreiung, meine Rechnungsübersicht vom letzten Jahr, Rechnungen und Verträge.
Wer noch nicht als Gewerbetreiber gearbeitet hat, sollte erst einmal prüfen, ob der Rahmen- und der Projektvertrag die Vorraussetzungen für Selbständigkeit erfüllt: Weisungsunabhägigkeit (keine Vorschriften bezüglich Kleidung und Arbeitszeiten), unternehmerisches Risiko, evtl. eigene Angestellte. Um unternehmerisches Risiko nachzuweisen müsst nachweisen, dass ihr wie ein Unternehmer eure Leistungen ausschreibt (Anzeigen, Websites, eigene Website) und Preis und Leistung aushandelt. Dies konnte ich nachweisen und hat die Verantwortlichen überzeugt.
Mit dem Rahmen- und dem Projektvertrag beantragt ihr die BfA- Befreiung und den Gewerbeschein. Wenn Ihr die BfA überzeugt habt, überzeugt ihr alle Gewerbeämter. |
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Gast
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Verfasst am: 17 Feb 2008 - 14:15
Erklärung des Gewerbeamtes Stuttgart. |
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Laut Gewerbeamt Stuttgart, habe es angeblich sehr viele Fälle von Scheinselbständigkeit bei Promotern gegeben. Ihrer Meinung nach sind eigentlich alle Promoter scheinselbständig. Der MA mit dem ich telefonierte meinte auch, es habe deswegen ernste Gespräche zwischen Abteilungsleitern des Stuttgarter Ordnungsamtes, der LfA (Landesversicherungsgesellschaft für Angestellte) und der Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegeben. Die Gewerbeämter seien gehalten die Selbständigkeit der Antragsteller gründlich zu überprüfen. Die Ämter hätten bundesweit schon mehrfach Agenturen mit großen Karteien vorgefunden, bei denen der deutliche Eindruck der Scheinselbständigkeit entstanden sei. Das Amt müsste mich vor dem Eintragen des Gewerbes gründlich über die Selbständigkeit und die Konsequenzen der Scheinselbständigkeit informieren.
Wer noch nicht als Gewerbetreiber gearbeitet hat, sollte erst einmal prüfen, ob der Rahmen- und der Projektvertrag die Vorraussetzungen für Selbständigkeit erfüllt: Weisungsunabhängigkeit (keine Vorschriften bezüglich Kleidung und Arbeitszeiten), unternehmerisches Risiko, evtl. eigene Angestellte. Um unternehmerisches Risiko nachzuweisen müsst nachweisen, dass ihr wie ein Unternehmer eure Leistungen ausschreibt (Anzeigen, Websites, eigene Website) und Preis und Leistung aushandelt. Dies konnte ich nachweisen und hat die Verantwortlichen überzeugt.
Wer mehr wissen will oder Dokumente dazu haben will kann sich mir in Verbindung setzen: promotionwolf.de |
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Gast
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Verfasst am: 24 März 2009 - 14:51
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Naja, die Tätigkeit so ausschlaggebend zu umschreiben scheint nicht die Einfachste zu sein.. In Stuttgart wird man z.B. wie ich heute gleich abgewimmelt.
Nun bin ich auf der Suche nach einer wunderbaren Definition, welche nicht die Wörter HOSTESS PROMOTION oder MODEL beinhaltet. Das wird im Schwabenland nicht akzeptiert.
Obwohl ich doch den Verkauf fördere und eine Beratung auf freiberuflicher Basis erstrebe...
Hat jemand einen wunderbaren Vorschlag?
Vielen Dank,
Ann |
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Gast
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Verfasst am: 24 März 2009 - 19:57
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Dann versuche es doch mal mit Marketing-Beratung und Durchführung verkaufsfördernder Maßnahmen. Host/ess kannst du sowieso abschmicken, da gibt es schon Gerichtsurteile zu, dass das keine selbstständige Tätigkeit ist. |
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Gast
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Verfasst am: 24 März 2009 - 20:07
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Hallo,
Danke fuer die Info. Das mit den Gerichtsurteilen zu den Host/essen wird ebenso analog auf Promotion gewertet..
Meine weiteren Gedanken waren Marketing, Verkaufsberatung, Verkaufsförderung, Fachberatung. Und theoretisch passt dies noch besser, wenn eine verkaufspsychiologische Ausbildung und die Absicht dies anzuwenden besteht.
Nur gut, dass das genau das ist was ich anbieten möchte.
Vielen Dank fuer die Hilfe und viele Gruesse
Annett |
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Gast
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Verfasst am: 20 Nov 2009 - 18:33
Gewerbeschein-Ärger Stuttgart |
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Hallo an alle!
Hab vor etwa einem Monat zum ersten Mal einen Promotionjob gemacht. Davor hab ich natürlich beim Gewerbeamt einen Gewerbeschein beantragt. Allerdings kam dann dort die Absage. Also gab ich bei der Beschreibung "Dienstleistungen aller Art" an. Einige Zeit später dann die nächste Absage und ich solle mich ans Finanzamt wenden.
Dort erklärte mir dann jemand, dass es seit einem Gerichtsbeschluss im Jahre 2006 nicht mehr möglich ist für Promotion, Messejobs etc. einen Gewerbeschein anzumelden und dass manche Städte einfach nur nicht konsequent sind. Er meinte, dass ich über das Finanzamt eine Steuernummer bekomme mit der ich alles abrechnen kann und muss dazu einen Betriebseröffnungsbogen ausfüllen. Das habe ich dann alles getan und vom Finanzamt die besagte Steuernummer bekommen.
Diese Daten schrieb ich dann auch auf die Rechnung von der Agentur und bekomme als Antwort zurück, dass sie kein Geld schicken können, weil der Gewerbeschein fehlt. Na super??? Das Finanzamt sagte mir, dass es GLEICHWERTIG ist und es gar nicht anders geht.
Was kann jetzt im schlimmsten Falle passieren? Kann es sein dass ich überhaupt kein Geld bekomme?? Hat jemand Erfahrung damit?
Bin grad echt bisschen verzweifelt
Liebe Grüße |
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Gast
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Verfasst am: 21 Nov 2009 - 3:09
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Meiner Meinung nach macht das Finanzamt da ganz schönen Murks. Zum einen siehe Beitrag von edmerel, zum anderen versucht man dir hier eine freiberufliche Tätigkeit "aufzuschwatzen", die es ja am Ende lt. Definition auch nicht sein kann. Dafür reicht nämlich eine Steuernummer aus und man benötigt keinen Gewerbeschein. Aber zu deiner Frage. Die kann dir wohl nur die Agentur beantworten. Ruf an, schildere deine Situation! |
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Gast
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Verfasst am: 22 Nov 2009 - 3:04
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Ich glaube, die wissen auch nicht mehr, wo es lang geht. Als ich mich selbständig gemacht habe, wollte ich eigentlich gar keinen Gewerbeschein, denn mein erlernter Beruf ist ein Klassiker unter den Freiberuflern und meine Zweitausbildung gehört eigentlich auch mehr zu einer beratenden Tätigkeit. Damals erklärten die mir dann, die Grenzen seien fließend und meine beabsichtigte Tätigkeit wäre eine Gratwanderung, also teilweise freiberuflich, teilweise gewerblich, was zu unnötigen Komplikationen führen würde. Habe ich zwar nicht wirklich verstanden, aber die haben mir dann zwangsweise einen Gewerbeschein verpaßt. Selbst die Tätigkeitsbeschreibung ("Dienstleistungen aller Art") stammte nicht von mir, die Idee hatte die Dame vom Gewerbeamt.
Es ist wirklich zum verzweifeln, da gebe ich Dir Recht.
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 24 Nov 2009 - 0:15
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Marketingdienstleistungen wurde bei mir sofort geschluckt. Beim Anruf Nein sagen, dass man nicht gestalterisch tätig ist...fertig! |
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Gast
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Verfasst am: 15 Dez 2009 - 2:40
Ich bin nicht alleine |
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Wenigstens bin ich nicht die einzige die auf Probleme beim Gewerbeamt Stuttgart gestoßen ist.
Wollte vor einigen Wochen auch ein Gewerbe anmelden weil ich einen gutbezahlten Promotion Job angenommen habe für Dez. und auch sonst für andere Agenturen arbeite.
Wie bereits von euch erwähnt stellt sich da Stuttgart ziemlich schräg und ich habe nur eine Kopie von dem Gerichtsurteil bekommen, dass besagt das Promotionjobs ein Scheingewerbe darstellen.
Na toll! Weiß auch nicht was ich jetzt machen soll! Gibt es niemanden der es in Stuttgart geschafft hat ein Gewerbe als Promoter oder Hostess anzumelden.
Hilfe!!! |
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Gast
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Verfasst am: 15 Dez 2009 - 4:38
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also wenn sie dir verweigern einen gewerbeschein auszustellen dan arbeitest du halt was anderes wenn sie dich fragen du meldest service und dienstleistungen jeglicher art an und wenn sie dich fragen was du arbeitest sagst du ihnen du bis teilweise supervicer teilweise mietkraft für fachpersonal oder lass dir sontstwas einfallen wa sich gut anhör weil im gw schein steht dass drin was du haben willst nicht was du ihnen sagst dass kann denen scheis egal sein also viel spaß aug dem radhaus un mir deinem lohn den du dan anfordern kannst |
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