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Gewerbeschein: Die besten Fragen & Antworten Teil 1

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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Sep 2009 - 11:03

Gewerbeschein & Steuernummer
Antworten mit Zitat  

Hallo bin neu hier & habe zwei Fragen:
1. Kopie des Gewerbescheins: viele Agenturen verlangen das! Was wollen Sie genau haben? und meinen sie die Anmeldung?

2. Auftrag gemacht aber noch keine Steuernummer! Meine Nummer ist noch in Bearbeitung! Was schreibe ich auf die Rechnung oder muss ich warten?

Bin für jede Hilfe dankbar!

Lg Meike
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Sep 2009 - 12:39

Antworten mit Zitat  

Zitat:
1. Kopie des Gewerbescheins: viele Agenturen verlangen das! Was wollen Sie genau haben? und meinen sie die Anmeldung?


Also die Agenturen wollen die Bescheinigung des Gewerbes sehen. Das ist ein formaler DinA4 Zettel auf dem nochmals deine Daten aufgelistet sind und ganz wichtig deine Steuernummer.

Da deine Nummer noch in Bearbeitung ist, kannst du der Agentur dies mitteilen. Dabei sollte es keine Probleme geben.

Zitat:
2. Auftrag gemacht aber noch keine Steuernummer! Meine Nummer ist noch in Bearbeitung! Was schreibe ich auf die Rechnung oder muss ich warten?


Also du hast die Möglichkeit ein paar Tage zu warten bis deine Bestätigung vom Finanzamt zugeschickt wird um dann die Rechnung zu vervollständigen.
Weiterhin kannst du auch auf der Rechnung hinweisen, dass die Steuernummer nachgereicht wird, da sie sich noch in Bearbeitung befindet. Aber davor bitte mit der Agentur absprechen, ob dies in Ordnung geht.

Grüße,
Robert
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Sep 2009 - 19:48

Antworten mit Zitat  

habe heute ein gewerbe angemeldet..

geh ich recht in der annahme, dass es sich bei dem gewerbeschein um die "gewerbeanmeldung nach § 14 gewo oder § 55c gewo" (antragsformular gewa1) handelt? oder gibts da etwa nochn unterschied?

vielen dank für die antworten..

grüße
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Sep 2009 - 20:34

Antworten mit Zitat  

Klare Frage, klare Antwort yo
Ja!
Die etsprechenden § der Gewerbeordnung findest du zum Beispiel hier:
www.gesetzte-im-internet.de (einfach nach "gewo" suchen).
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Sep 2009 - 9:31

Antworten mit Zitat  

Der Link von DanMat funktionierte nicht. Interessantes zu den Gewerbeanmeldungen in verschiedenen Städten gibt's jetzt ganz neu auch hier:

https://www.promotionbasis.de/downloads_start.php

Ein Stückchen runterscrollen.

Liebe Grüße,
Annika
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Okt 2009 - 9:52

Gewerbeschein für einmalige Tätigkeit?
Antworten mit Zitat  

Hallo,
habe 5 Wochen lang für einen gemeinnützigen e. V gearbeitet. Dies ist für mich eine einmalige Sache gewesen. Ich habe eine Rechnung von 750 euro gestellt, und meine Identifikationsnummer /Steuernummer angeben. Weil mir auch nicht mitgeteilt wurde das ein Gewerbeschein nötig ist. Meine Frage nun, darf und kann es über diese Nummer abgerechnet werden oder MUSS ich jetzt einen Gewerbeschein beatragen. Zudem habe ich noch eine Restrechnung von knapp um die 200 euro ..... es sind eben Kleckerbeträge, keine regelmäßigen Einnahmen.
Danke
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Okt 2009 - 10:13

Antworten mit Zitat  

Die Frage ist wohl eher, was genau der Verein zur Abrechnung vorgesehen hat bzw. ob das ggf. in der Satzung geregelt ist. Da ich selbst im Vorstand eines e. V. tätig bin, weiß ich, dass es wegen der Gemeinnützigkeit meist gar nicht so einfach Leute zu "beschäftigen". In der Regel macht man das dann recht unkompliziert mittels eines Honorarvertrages, dafür musst du keine Rechnung stellen und brauchst auch keinen Gewerbeschein. Im Übrigen ist die Höhe der Einkünfte aus einem Gewerbe (außer bei hauptberuflicher Selbstständigkeit) nicht unbedingt ausschlaggebend. Wichtig ist die entsprechende Angabe bei der Einkommenststeuererklärung und der Beachtung diverser Grenzen (z. B. Kleinunternehemrregelung). Ansonsten kannst du den Gewerbeschein auch "auf Halde" liegen haben und nur gelegentlich nutzen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Okt 2009 - 11:28

Antworten mit Zitat  

habe meinen Vertrag erneut durchgelesen, darin ist kein Vermerk über einen Gewerbeschein. Die meisten Mitarbeiter haben jedoch einen. Rechnung wird geschrieben, musste ich auch, ist dort die Regel. Habe grade den Leiter angerufen, er meinte ich bräuchte nicht dringend einen Gewerbeschein, das ließe sich auch über die Steuernummer abwickeln. Bin ich jetzt aber dadurch steuerlich gesehen im Nachteil?
Danke für die Antwort(en)
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Okt 2009 - 12:00

Antworten mit Zitat  

Gegenüber wem oder was? Die Einnahmen sind für dich ein Teil deines Einkommens und müssen wie bei jedem anderen auch bei der Einkommenssteuererklärung von dir berücksichtigt werden. Aus meiner Sicht hast du keine Nachteile gegenüber anderen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Okt 2009 - 13:45

Gewerbeschein Abmelden
Antworten mit Zitat  

Hallo,

ich habe seit 2006 den Gewerbeschein für Promotiontätigkeiten. Das heisst es wurde in den Schein eingetragen: "Promotion, nebenberuflich".

Da ich wahrscheinlich für paar Jahre nach Ausland verreise, will ich den Gewerbeschein abmelden.
Meine Fragen:

1- Was kostet die Abmeldung und wie wird abgemeldet?
2- Was wird nach der Abmeldung vom Finanzamt oder Sonstiges verlangt und muss noch nachgereicht ect. werden.
3- Hat Einer von Euch den Gewerbeschein schon mal abgemeldet? Welches Verfahren ist es? Bitte um Erläuterung !

Danke
Grüsse
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Okt 2009 - 17:07

Antworten mit Zitat  

Prinzipiell ist das wie die Anmeldung, hingehen und Formular ausfüllen oder Formular im Netz suchen und hinschicken. Wie bei der Anmeldung bekommst du das Original als "Bescheinigung". In Dresden hat mich das 15 € gekostet. Finanzamt wird automatisch informiert, einfach nächstes Jahr ganz normal deine Steuererklärung für 2009 abgeben und fertig.
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Okt 2009 - 19:13

Antworten mit Zitat  

Zitat:
Finanzamt wird automatisch informiert, einfach nächstes Jahr ganz normal deine Steuererklärung für 2009 abgeben und fertig.


2010 bin ich nicht in DE und 2009 hatte ich kein Einkommen - Was nun?
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Okt 2009 - 19:17

Gewerbeschein!
Antworten mit Zitat  

Hallo Leute!
Ich weiß, dieses Thema wurde wahrscheinlich schon 1000 mal durchgekaut.. aber ich kann einfach nichts passendes finden.
Ich habe mir nun hier einen Job geangelt und die verlangen nun von mir einen Gewerbeschein. Ich dachte, ja klar, kein Problem. Jetzt hab ich mir allerdings hierzu einiges durchgelesen und hab nun echte Panik.
Ich möchte eigentlich nun erst mal diesen einen Job in Angriff nehmen.
Ich weiß jetzt nicht genau, muss ich mich jetzt selbst versichern?? Ich bin Studentin und 20 Jahre alt. Meine Eltern erhalten Kindergeld und ich bekomme kein Bafög. Meine Frage ist nun, muss ich mich jetzt ernsthaft um meine eigenen Versicherungen kümmern? Und was ist mit dem Kindergeld?
Die Obergrenze fürs Kindergeld wird bei mir nicht überschritten dieses Jahr.
Ich habe jetzt auch schon darüber nachgedacht, mein Gewerbe direkt nach dem Job wieder abzumelden. Geht das?
Bitte helft mir weiter. Ich bin grad sehr verzweifelt.
Danke, Michaela!
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Okt 2009 - 19:22

Antworten mit Zitat  

Ach ja, ich bin übrigens bei meinen Eltern mitversichert. Muss ich dann was mit den Versicherungen machen oder nicht?
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Okt 2009 - 20:50

Antworten mit Zitat  

Mit der Abmeldung mal beim FA vorsprechen, nachweisen, dass du 2009 bisher kein Einkommen hattest, nachweisen, dass du ab dann und dann nicht mehr in D bist. Vielleicht haben die eine Lösung auf dem kurzen Dienstweg yo
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