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Steuern, Freibeträge & Finanzamt: Fragen & Antworten
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Gast
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Verfasst am: 18 Jun 2009 - 18:40
Bekommt das Finanzamt noch etwas? |
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Hallo,
ich habe meinen ersten Promo-Job Ende Mai gemacht (Ich bin Student und falle unter Kleinunternehmer). Ich habe danach eine Rechnung geschrieben und an die Agentur geschickt und 14 Tage später das Geld bekommen. Muss ich den Finanzamt nun ein Schreiben schicken? Schicke ich die gleiche Rechnung ans Finanzamt oder wie teile ich denen das mit?
Ich habe keine Ahnung und hoffe auf eure Hilfe.
Grüße, Rico |
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Gast
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Verfasst am: 18 Jun 2009 - 19:38
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Hallo Rico!
Du musst deine Rechnung nicht sofort ans Finanzamt schicken. Wenn du Selbstständig bist, machst du am Ende des Jahres deine Steuererklärung. Da zählst du deine Einnahmen zusammen, ziehst deine Unkosten (Fahrten, Büromaterial...) ab und ermittelst so deinen Gewinn. Der wird dann versteuert - sollte er über den ca. 7600 Euro (den genauen Betrag weiß ich jetzt auch gerade nicht) liegen, die steuerfrei sind. Kannst auch deine Unterlagen an einen Steuerberater geben, der macht dann alles für dich!
Liebe Grüße,
Dani |
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Gast
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Verfasst am: 18 Jun 2009 - 20:51
Re: Bekommt das Finanzamt noch etwas? |
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Ricooo hat Folgendes geschrieben: |
Ich habe keine Ahnung und hoffe auf eure Hilfe. |
Irgendwie ungünstig das Feld von hinten aufzuräumen, hier die ganze Story:
https://www.promotionbasis.de/tipps_start.php?rub=tipps_ |
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Gast
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Verfasst am: 30 Jun 2009 - 18:57
Steuererklärung?! Wie viel darf ich verdienen? |
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Hallo ihr Lieben,
ich versuche mich schon durch die vielen Antworten hier durchzulesen, aber so wirklich konnte ich nicht das finden, wonach ich gesucht habe!
Ich mache seit August 2007 Promo, bis Mai 2009 nur neben der Schule, so 2-4 Tage im Monat. Momentan mache ich aber eine Dauerpromo und ich frage mich 1. Muss ich eine Steuererklärung machen? Dazu wurde ich noch nie aufgefordert. 2. Wieviel darf ich denn nun verdienen, um keine Steuern abgeben zu müssen? 3. Wie ist das mit der Industrie- und Handelskammer, bekommen die was von mir?
4. bei meiner Promo muss ich die Verkostungsware im Markt kaufen, auch Tankkosten muss ich auslegen, wenn ich mit Mietwagen unterwegs bin. Zählt die Erstattung dieser Beträge zu meinem Einkommen?
Ich vermute, dass ich in diesem Jahr so an die 4.500 Euro kommen werde. Könnte aber auch höher werden. Was passiert dann?
Ich bin für jede Antwort sehr dankbar!
Viele liebe Grüße,
Franziska |
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Supervisor Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 15.05.2009 Beiträge: 133 Wohnort: Landshut
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Verfasst am: 30 Jun 2009 - 19:53
Re: Frage zu: Steuerlich geltend machen und Einkommensgrenze |
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fabiof hat Folgendes geschrieben: | Hi liebe Kollegen
Ich mache jetzt schon seit einiger Zeit Promotion und habe eine generelle Frage zum Versteuern der Einkünfte. Wir sind ja alles Kleinunternehmer, zahlen also bis zum Einkommen von etwas mehr als 7000 Euro (ab nächstes Jahr 8000 Euro) keine Lohnsteuer.
Wie ist das aber mit der Krankenversicherung? Rentenversicherung müssen wir ja keine bezahlen, da wir als Selbstständige ausgenommen sind.
Zählt bei den 7000 Euro der Umsatz, oder nur der Gewinn (ermittelt durch Einnahmeüberschuss abzüglich Werbungskosten etc.)?
Sprich: Wir "verdienen" 10000 Euro pro Jahr, haben aber "Ausgaben" wie ein Auto oder 30Cent/Kilometer oder Verkostungspauschale.... Wenn dann am Ende vom Jahr der "Gewinn" von 7000 Euro übrig bleit, müssen wir dann noch etwas an Steuern bezahlen?
Ich erbitte nur qualifizierte Antworten, da ich nicht möchte, dass das Thema ausgleist, und es wäre schön, wenn ein langjähriger Promoter mal aus Erfahrung erzählen könnte!
Vielen Dank für eure Antworten und ich freue mich auf einen informativen Threat |
die grenzen die du gennant hast sind für verdienstgrenzen auf lohnsteuerkarte. bei einem unternehmen, oder selbständigen, gilt eine steuerfreie grenze von 17.500 € in gründungsjahr. 14.500 € als kleinunternehmen, je nach gemeinde zu gemeinde sind die sätze verschieden. |
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Starflower ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 30.03.2006 Beiträge: 20 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 25 Jul 2009 - 9:51
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Hallo fabiof,
ich mache gerade meine Ausbildung (3. Lehrjahr) bei einem Unternehmensberater (gleichzeitig steuerberater)
Zunächst einmal darfst du deinen Lohn auf der LSt-Karte nicht mit dem Honorar von deinem Gewerbe vermischen. Denn das sind 2 verschieden Einkunftsarten. Auf LSt-Karte ist das "Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit" und dein Honorar sind "Einkünfte aus Gewerbebetrieb".
Wenn du nun Gesetzlich versichert bist, kannst du deine Krankenkasse darüber Informieren, dass du nebenbei noch ein "Kleingewerbe" betreibst. Aber versichert bleibst du dennoch wie bisher. Derzeit liegt der Satz der KK bei 14,9 %.
Zu deiner ESt-Erklärung...
Wie schon einige Beiträge zuvor gesagt wurde, Mach eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) in der du deine Einnahmen gegen deine Ausgaben stellst. Den Saldo trägst du dann unter "Gewinn/Verlust" in der ESt ein.
Da wir ja kleinunternehmer sind, macht es mehr sinn ein Fahrtenbuch zu führen. So kann man dem FA beweisen, dass die KM-Pauschale auch gerechtfertigt ist und man muss sich keine gedanken machen das eine Prüfung droht. Geschweige denn, es werden Falsch aussagen in dem Fahrtenbuch gemacht.
Was ich jedem nur ans Herz legen kann, wer wert auf eine Richtige Buchhaltung legt, sollte sich das Steuerspar Programm zulegen. Dort kann man in einfachen Schritten seine Einkommensteuererklärung erstellen, seine Belege eingeben, Arbeitszimmer absetzen usw...
LG Sarah _________________ Man bekommt was man verdient hat! |
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Gast
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Verfasst am: 14 Okt 2009 - 9:06
Einkommensgrenze 7664,00 Euro |
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Hallo,
wahrscheinlich komme ich dieses Jahr noch über die 7664 Euro Grenze, aber bleibe unter 17500 Euro.
Letztes Jahr habe ich an die 5000 Euro verdient.
Frage: Wenn ich Ende Dezember noch arbeite, kann ich die Rechnung dann schon für 2010 schreiben?
Und was passiert wenn ich über die 7664 Euro Grenze komme? Hab was gelesen von Einkommenssteuer?
Als Schülerin (ich weiß nicht ob das eine Rolle spielt, aber es ist eine Privat-Schule), über 25, kein Bafög, Unterstützung von keiner Seite, darf man da als Selbstständige verdienen wieviel man will?
Grüße |
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Gast
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Verfasst am: 14 Okt 2009 - 9:49
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Der Freibetrag beträgt im Veranlagungszeitraum 2009 7.834 €. Überschreitet dein Gewinn (nicht der Umsatz, also Einnahmen minus Ausgaben) - aus deinem letzten Satz entnehme ich, dass du keine weiteren Einkünfte hast - diesen Betrag, musst du Einkommenssteuer zahlen. Zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung bist du als Selbstständige so oder so verpflichtet.
Was deine Frage Dezember arbeiten - Rechnung Januar angeht, ist das abhängig von der Art der Besteuerung, die du gewählt hast (siehe Fragebogen vom Finanzamt). Bei der Soll-Versteuerung zählt der Betrag noch zu 2009 - also sobald er änfällt, sprich die Leistung erbracht wird. Hast du dich für die Ist-Versteuerung entschieden, ist das Datum entscheidend, wann das Geld auf deinem Konto eingeht, ergo 2010. |
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Gast
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Verfasst am: 14 Okt 2009 - 10:00
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nein ich hab keine weiteren Einnahmen.
Also nochmal, Steuern für Dummies:
Letztes Jahr habe ich ca 5000 Euro verdient (wieviel das jetzt genau an der Summe war weiß ich nicht), dieses Jahr verdiene ich mehr als 7834. Ca, 9000 Euro wohl.
So, und was müsste ich an Einkommenssteuer zahlen? Wie rechne ich das? |
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Gast
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Verfasst am: 14 Okt 2009 - 10:18
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Wie ist das mit den Fahrtkosten?
ich weise diese seperat mit auf die Rechnung, sind das die Kosten, die ich dann abziehen kann von meinem Gewinn? |
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Gast
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Verfasst am: 14 Okt 2009 - 10:37
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Also prinzipiell berechnet das das Finanzamt an Hand deiner Einkommenssteuererklärung. Du kannst es aber z. B. unter www.abgabenrechner.de (runtercrollen bis zur Einkommenssteuer) vorher grob berechnen lassen.
Aber nochmal: dein Einkommen errechnet sich aus der Summer deiner Einkünfte (alle deine Rechnungsbeträge im betreffenden Jahr) abzüglich deiner betrieblichen Ausgaben (Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen, Porto etc.). Wenn du also viele Ausgaben hast mindert sich dein Gewinn und bei 9000 € Einnahmen schaffst du es bequem dich unter den Steuerfreibetrag zu rechnen.
Am besten du schaffst dir ein einfaches Programm für die Einkommenssteuer bzw. deine Einnahmenüberschußrechnung an (z. B. WISO-Sparbuch). Sogar die Kosten dafür kannst du geltend machen. |
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Gast
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Verfasst am: 14 Okt 2009 - 10:40
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Nein, alles was du auf deiner Rechnung ausweist sind betriebliche Einnahmen und somit Umsatz! Sie werden in dem Fall ja vom Auftraggeber erstattet. Du kannst aber die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten (z. B. Fahrkarten oder Kilometer mit Fahrtenbuch) als Ausgaben geltend machen. |
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Gast
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Verfasst am: 23 Sep 2010 - 22:36
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Ich melde morgen auch mein kleines Gewerbe an.
Stimmt es das ich bis 17500Euro nur die Einkommenssteuer von 13.51% abdrücken muss?
Gruß Holger |
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