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<< Betriebsprüfung bei der Agentur :: Kindergeld: Einkommensgrenzen, Fragen & Antworten >> |
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Gast
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Verfasst am: 23 Okt 2008 - 14:26
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Einkommenssteuer muss man zahlen, wenn man den jährlichen Grundfreibetrag von 7.664€ überschreitet, wenn du also mehr als diese Summe in einem Jahr verdienst.
Mit der Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer hast Du nichts zu tun, sofern Du Dich beim Finanzamt als Kleinunternehmer angemeldet hast und dein Umsatz im vorangegangenen Jahr 17.500,- und im laufenden Kalenderjahr 50.000,-€ nicht übersteigt.
Wie der Kollege schon sagte - Umsatz-/Mehrwert ist nicht gleich Lohn-/Einkommenssteuer. Hab das aber am Anfang auch nicht gleich durchblickt
VG |
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Gast
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Verfasst am: 02 März 2009 - 15:42
Studieren und Promotion - Fragen, Probleme, Tipps & Tric |
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Hey,
also ich habe folgendes Problem. Ich weiß noch nicht, ob ich das, was ich studiere, weiterhin studiere möchte und will mich daher jetzt ein Semster erstmal beurlauben lassen um mir in der Zeit klar zu werden, was ich machen will. Kann mir jemand sagen, ob ich trotzdem weiterhin auf Gewerbeschein so die Jobs machen kann, wie bisher oder ändert sich durch die Beurlaubung irgendwas?
Danke |
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Gast
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Verfasst am: 02 März 2009 - 15:55
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Welche unerkannte Beziehung besteht zwischen studieren, Semester-Ferien oder Semester-Urlaub und arbeiten auf Gewerbeschein ?? |
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Gast
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Verfasst am: 02 März 2009 - 16:11
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Ich bin bisher von einer Beziehung ausgegangen, da ich bei der Anmeldung des Gewerbescheins gefragt wurde, ob ich Studentin bin. Kann ja sein, dass ich in der Zeit nicht als Studentin gelte und dann eine andere Regelung, wieviel ich verdienen darf, etc. gilt. Außerdem muss man ja ständig, wenn man irgendwelche Casting Bögen für die Agentur ausfüllt, schreiben was man "hauptberuflich" macht. Ich habe manchmal auch den ein oder anderen Job auf Lohnsteuerkarte, wüsste auch gerne, ob sich da was ändert. |
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Gast
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Verfasst am: 02 März 2009 - 18:01
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Wenn du als Studentin Einkommensgrenzen hattest, sind diese natürlich in der "Urlaubszeit" ohne Belang, da ein Selbstständiger verdienen kann, was er bereit ist dafür zu tun - das gilt auch als Arbeitnehmer.
Steuerlich gilt: Gewinn aus Gewerbe plus Lohn auf Karte ergibt zu versteuerndes Einkommen.
ciao derde |
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Sandy2005 Alter Hase
Anmeldungsdatum: 31.07.2005 Beiträge: 936 Wohnort: Braunschweig
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Verfasst am: 03 März 2009 - 0:06
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Soweit ich weiß behälst du während eines Urlaubssemesters deinen Studentenstatus. Das würde bedeuten, dass sich gar nichts für dich ändert, außer das du mehr Freizeit hast |
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Gast
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Verfasst am: 03 März 2009 - 19:31
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Klar, behälst Du während Deines Urlaubssemesters Deinen Studentenstatus (musst Dich ja auch dennoch rückmelden).
Diesen Status verlierst Du meines Wissens lediglich bei Exmatrikulation. |
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Gast
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Verfasst am: 04 März 2009 - 2:38
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So kenn ich es auch nur, dass man weiterhin als Student eingeschrieben ist und auch so behandelt wird, denn ein Urlaubssemester bezieht sich ja eher auf die kursfreie Zeit und das Du da keine Klausuren schreiben kannst, aber Du exmatrikulierst Dich ja nicht und bist weiterhin eingeschrieben... |
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Gast
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Verfasst am: 22 März 2009 - 16:56
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natürlich gilst du noch als Studentin. Du hast ja auch von deiner Uni trotzdem eine Studienbescheinigung bekommen. Da einzige, was sich ändert, ist, dass dort vermerkt ist, dass du beurlaubt bist. |
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Gast
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Verfasst am: 22 März 2009 - 21:32
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einfach weitermachen... du bist ja wie erwähnt weiterhin eingeschrieben |
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Gast
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Verfasst am: 11 Sep 2009 - 9:21
,,,, |
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aber eine eigene Versicherung muss ich nicht abschließen oder? wenn ich des sozusagen als nebenjob mache. bin nämlich als studentin noch bei meinen eltern mitversichert. |
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Gast
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Verfasst am: 11 Sep 2009 - 12:50
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Die Mitversicherung bei den Eltern ist eine andere Situation:
Sie ist theoretisch möglich. Es müssen aber folgende Punkte gegeben sein, um selbstsändig zu sein und in der Familienversicherung zu bleiben.
- Nicht mehr als 360€ verdienen (Gewinn)
- Nicht mehr als 18 Wichenstunden
- Keine eigenen Leute beschäftigen
- nicht mehr als 2 Monate am Stück arbeiten
Einmalige "Arbeiten" werden meiner Ansicht nach nicht mitberücksichtigt.
Bei Selbstständigen, die von dem Arbeitsamt gefördert werden trifft diese Ausnahme aber nicht zu.
Grüße,
Robert |
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Gast
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Verfasst am: 03 Feb 2010 - 16:20
wie macht ihr das so? |
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Hey leute,
also ich darf aufgrund meiner familienversicherung ja auch nur 360€ im monat verdienen. habe überlegt eine private krankenversicherung für studenten (bin studentin) abzuschließen. Frage: wie sehen die leistungen der Krankenkassen aus? sind die schlechter als in der gesetzlichen KV? und könnt ihr mir eine Krankenkasse empfehlen? |
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Gast
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Verfasst am: 03 Feb 2010 - 16:26
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Hi Salesgirl,
die Leistungen der Krankenkasse verschlechtern sich nicht, nur weil Du die studentische Krankenversicherung abschließt. Ich kann Dir die Techniker Krankenkasse empfehlen, die haben ein super Preis-Leistungs-Verhältnis! |
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Gast
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Verfasst am: 03 Feb 2010 - 16:32
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ui, das ging ja schnell
vielen Dank!
und wie ist das, wenn ich danach wieder in die Familienversicherung will? geht das nur wenn ich nicht selbstständig tätig bin? weil sonst könnte ich mich doch auch als Sebstständige familienversichern, oder? |
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