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Rechnungsstellung, Rechnungstool - Fragen & Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Jan 2010 - 12:57

Rechnungsstellung, Rechnungstool - Fragen & Probleme
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Hallo Ihr Lieben,

ich bin gerade etwas verwirrt.
Ich habe an Silvester auf Gewerbeschein gearbeitet und müßte nun meine Rechnung rechnen und verschicken.
Ich bin nun aber etwas verwirrt, denn tendenziell würde ich meine Rechnung zwar auf das neue Jahr datieren, aber die laufende Rechnungsnummer noch für 2009 vergeben, weil ja der Erfüllungszeitraum in 2009 lag.

Aber liege ich denn jetzt damit richtig oder muss ich die Rechnung schon mit einer neuen Rechnungsnummer für 2010 vergeben?
Wäre glücklich über Aufklärung Smile

Viele Grüße
Delia
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Jan 2010 - 14:03

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Ich würde die Rechnungsnummer für 2010 nehmen, denn das Datum, an dem Du die Rechnung erstellst, ist ja auch 2010.
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Jan 2010 - 19:28

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Also auf 2010 datieren aber die Rechnungsnummer 2009 zuordnen geht gar nicht. Du kannst das ganz normal 2010 machen mit der Nummerierung für 2010. Nicht umsonst musst du in jeder Rechnung ja den Erfüllungszeitraum bzw. das Datum der Leistungserstellung angeben. Somit ist das eindeutug ersichtlich und klar zuzuordnen. Merke: Datum der Leistungserstellung muss nicht gleich Rechnungsdatum sein yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Feb 2010 - 20:58

Agentur stellt selber meine Rechnung aus???
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Hello!

Ich hoffe mir kann Jemand helfen, der Fall ist zwar noch nicht eingetroffen aber ich befürchte schon das schlimmste weil es sich gerade unter uns Promotoren rumspricht Konfus

Also erstens:
Ich mache gerade eine Promotion für die ich bereits 1 1/2 Tage Schulung als Vorbereitung hinter mir habe. Diese wird angeblich nicht bezahlt, ich habe aber nirgends etwas schriftliches darüber. Meine Kollegen meinen sie hätten eine E-Mail in der steht dass wir uns glücklich schätzen können die Schulung mitmachen zu dürfen weil sie so viel Geld wert sei, die habe ich aber nie bekommen...
Ich bin immer davon ausgegangen dass eine Schulung als Arbeitszeit gilt, vor allem wenn sie so lang ist??? Für 4 Tage Promotion 1 1/2 Tage Schulung, das kann ja keine verschenkte Zeit sein oder???

Zweitens:
Es wird auch behauptet dass die Agentur die Rechnungen selbst ausstellt, d.h. wir unterschreiben diese nur. Dürfen die das???

Und drittens:
Wir müssen 15 Minuten vor der Arbeit da sein, das ist ok, das machen viele Agenturen, die würde ich auch nicht in Rechnung stellen ABER nach der Arbeit müssen wir auch immer zu einem gemeinsamen "Umtrunk" bleiben indem der Tag nochmal besprochen wird, darf ich diese Zeit auch nicht berechnen? Ich meine ich bin ja echt nicht zum Spass da!!

Sorry wegen der langen Nachricht aber irgendwie beunruhigt mich das ganze und ich würde mich gerne absichern bevor ich übermorgen vor vollendeten Tatsachen stehe. Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Feb 2010 - 21:38

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1. und 3., da bist du meiner Meinung nach an eine Agentur mit merkwürdigen Methoden geraten. Lass mich raten, du musst Stromkunden oder Spender für gemeinnützige Organisationen werben? Da herrschen "eigene" Regeln und um solche Jobs mache ich einen riesen Bogen. Ich schätze das Lehrgeld musst du erstmal zahlen. Was 2. angeht, das Ganze heißt dann Gutschrift, in dem Fall erstellt nicht der Leistungserbringer sondern der Leistungsempfänger die "Rechnung".
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Feb 2010 - 22:21

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Naja, eigentlich hätte man solche Fragen wie z.B. Schulungspauschale VOR Antritt der Schulung klären müssen... d.h. wenn ich nicht klipp und klar in schriftlicher Form vorliegen habe, was ich für die Schulung bekomme, setze zumindestens ich mich erst gar nicht in Bewegung... für lau ist nicht.

Das mit der Gutschrift dürfte Dein geringstes Problem sein. Ich fürchte, DanMat hat Recht und Du bist in einem sehr eigenartigen Zirkel gelandet, um den viele Promoter (z.B. ich) einen Riesenbogen machen... und wir wissen, warum

Ich darf mal vermuten, Du hast nicht allzu viel Erfahrung ?

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Feb 2010 - 15:14

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nur schade, dass man wenn man die Rechnung hier über promotionbasis erstellt nicht selbst bestimmen kann ob der Satz "Unterschrift ......" erscheinen soll oder nicht Sad
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promotionbasis
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Anmeldungsdatum: 06.12.2002
Beiträge: 1869
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 22 Feb 2010 - 2:35

Re: unterschrift
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kryptonid hat Folgendes geschrieben:

digitale rechnungen also als pdf nimmt die agentur aber nach wie vor an, wenn eine gescannte unterschtift drauf ist und af dem unteren rechnungsrand folgender satz steht:

"Die gescannte Unterschrift wird als eigenhändige Unterschrift vom Absender bestätigt und ist somit verbindlich und rechtswirksam."

liebe grüße


Ich stelle mir da aber die Frage nach dem Verlust der USt (also Deiner MwSt.) seitens der Agentur, wenn diese digitale Rechnung nicht signiert ist. Gibt natürlich Programme, die so etwas auch machen, aber die Hersteller lassen sich diese digitale Signatur auch bezahlen.

Auch wenn es altmodisch klingt, werden bei uns sämtliche Rechnungen händisch unterschrieben. Ich finde, dass die persönliche Note - insbesondere, wenn man eine Rechnung überreicht - einfach zum guten Ton dazugehört.

Was die Rechtssicherheit anbelangt, so kann ich 'kryptonid' hinsichtlich der 'Unkopierbarkeit' nur beipflichten.

LG, Arne
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Feb 2010 - 1:05

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DanMat hat Folgendes geschrieben:
Einzig und allein der Geldeingang auf deinem Konto ist ausschlaggebend!


VORSICHT:

Aber doch nur,wenn die Bezahlung explizit per Überweisung vereinbart wurde (z.B die Promobasisrechnung).

Es gibt durchaus Rechnungsvorlagen,bei denen das nicht der Fall ist!

Ein Stempel mit "Betrag dankend in bar erhalten" über der Unterschrift ist dann rechtsgültig (siehe Urteil vom OLG Hamm).
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Feb 2010 - 7:34

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Haben die Vorlagen dann gar keine Fälligkeitsklauseln drin? Kann man ja eigentlich davon abraten sowas zu nutzen. Ich weiß jetzt nicht, was du für ein Urteil meinst, bzw. worum es darin ging. Hatte ja auch nochmal geschrieben, dass es prinzipiell 2 Arten gibt eine Rechnung zu schreiben (Auflistung oder Geschäftsbrief). Ich meine, "Betrag dankend erhalten" auf einer unterschriebenen Geschäftsbriefversion (und in Verbindung mit Fälligkeitsangabe) erfordert auf jeden Fall eine Zweitunterschrift und rechtskräftig zu sein. Und eine Barrechnung gibt man ja sowieso erst aus der Hand, wenn man in der anderen das Geld hält lol
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 März 2010 - 0:25

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wie schickt ihr eigentlich eure rechnungen ein? per post oder per mail?
meine Agenturen, für die ich gearbeitet habe, möchte dies per post geschickt haben - mit Unterschrift - aber dann dauert doch der Geldeingang länger als wenn sie per mail geschickt werden? und die porto-kosten muss man auch alle selbst übernehmen? nach einigen Rechnungen kommt ein schönes sümmchen zusammen argh

die eine Agentur führt sogar eine Auftragsliste durch, d.h. alle Aufträge innerhalb eines monats werden in der Liste vermerkt um das dann am ende des monats zusammen mit der Rechnung abzuschicken, um dann bis zu 4 Wochen später das Geld zu bekommen...so dauert es doch bis zu 2 Monate, bis man Geld bekommt...ist das normal, dass Agenturen Auftragslisten benutzen?
Ich bin ein Neuling, würde daher gerne mal eure erfahrungen lesen...
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 März 2010 - 0:43

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Ist halt immer die Frage, wie die Agentur das möchte bzw. akzeptiert. Kenne welche, die nehmen sie auch per Mail entgegen. Bei Abrechnung mit Umsatzsteuer ist aber beispielsweise eine digitale Signatur notwendig, das ist dann technisch etwas aufwendiger. Der Postweg nimmt ja in der Regel nur einen Tag in Anspruch, das spielt meiner Meinung nach kaum ein Rolle. Naja und Portokosten sind halt Betriebsausgaben, das gehört dazu Wink
Monatliche Abrechnung sind sicher nicht üblich, sparen aber der Agentur eine Menge Aufwand. Hier kannst du dann zumindest versuchen ein kürzeres Zahlungsziel zu vereinbaren. 14 Tage halte ich für angemessen, aber 30 Tage, wenn man beispielweise nur die ersten 3 Tage im Vormonat gearbeitet hat, ist schon recht lang.
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Mai 2010 - 12:36

Rechnungstool
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hallo ihr lieben,
ich werde heute einen job machen und hab mich dann grad mal mit dem rechnungstool beschäftigt.... jetzt weiß ich nicht wirklich wo der unterschied zwischen ausstellungsdatum und rechnungsdatum liegt. vielleicht sehe ich da vor lauter bäumen den wald nicht mehr, aber irgendwie ists mir nicht klar... Konfus
könnt ihr mir helfen??
liebe grüße!
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Mai 2010 - 19:06

Antworten mit Zitat  

Bitteschön:

Kurzform:
i.d.R. ist das Rechnungsdatum = Ausstellungsdatum, Ausnahmen nur bei nachträglichen Korrekturen der Rechnungen, warum auch immer das nötig sein sollte

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Jun 2010 - 18:47

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Ich hab dazu mal paar Sachen in Rechtsforen durchstöbert. Grundtenor ist, dass, sofern kein Vorsteuerabzug erfolgt bzw. keine Ust. ausgewiesen wird, eine Rechnung auch per Mail entgegengenommen werden darf. Eine Rechnung muss je nach formaler Gestaltung nicht zwingend unterschrieben werden. Das ist nur erforderlich, wenn sie als "Geschäftsbrief" gestaltet ist.
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