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Autor |
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Gast
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Verfasst am: 22 Okt 2009 - 20:54
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Hm, hast du denn einen Gewerbeschein?? Oder wie möchtest du sonst an eine Steuernummer kommen, um Rechnungen schreiben zu dürfen?! |
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Gast
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Verfasst am: 22 Okt 2009 - 21:55
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Geh einfach nochmal zum Finanzamt und lass dir einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aushändigen. Sage denen, du möchtest damit eine freiberufliche (Neben-)Tätigkeit anmelden. Wenn du den ausgefüllt wieder abgibts wird dir im Normalfall nach ca. 2-4 Wochen eine Steuernummer zugeteilt. |
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Gast
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Verfasst am: 23 Okt 2009 - 15:25
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nbanik hat Folgendes geschrieben: | Hallo,
und danke an DanMat, der letztendlich dann doch mal einen nützlichen Tipp lieferte
Ich denke, der Rest hier hat in die Verhältnisse unseres Fragenden einfach ein bisschen viel hinein interpretiert. Fragen statt voraussetzen wäre hier nett gewesen.
LG an alle,
Nicole |
Eben nicht!
Aus überaus verständlichen Gründen gibt ihm das FA keine Steuernummer.
Es wäre für das FA kaum überprüfbar,wieviel der Arbeitssuchende/Hartz4 Empfänger tatsächlich eingenohmen hat.
Es mußte bei jeden oben beschriebenen Verhältnis jährlich oder gar monatlich eine steuerliche Überprüfung machen, um allein zu schauen,ob der Leistungsempfang von der Arge weiterhin gerechtfertigt ist.
Deshalb kann ich es durchaus nachvollzihen, und sehe nur Vorteile für das komplette System,wenn solche "Dazuverdienste" nur nachweißbar auf LSK abgewickelt werden.
Den ist bei einer Kontrolle jemand nicht per AV auf LSK.........dann wirds teuer und strafbar. |
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Gast
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Verfasst am: 23 Okt 2009 - 15:52
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Sehe ich nicht so. Dem FA ist es am Ende völlig egal, was derjenige sonst noch macht. Als Gewerbetreibender oder Freiberufler ist man so oder so verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben und darin seine Einkünfte offen zu legen. Mauscheln kann jeder und überall. Da ich auch mal arbeitslos gemeldet war und nebenher auf Gewerbeschein gearbeitet hab, denke ich, dass sich daran nicht viel geändert hat. Etwas "aufmüpfiger" ist da eher die Agentur für Arbeit, der man regelmäßig eine EÜR vorlegen muss (meist mit anderen Regeln als der beim FA), damit man nicht zu viel ALG kassiert. |
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Gast
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Verfasst am: 10 Feb 2010 - 18:21
Nachweis Steuernummer |
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Hallo an alle,
habe jetzt meine Steuernummer vom Finanzamt telefonisch bekommen. Nun verlangt mein AG einen Nachweis über die Steuernummer in schriftlicher Form. Wie sieht sowas denn aus und was steht auf diesem Nachweis?
Stiefel ich zum FA und bekomm dann so'n Schreiben mit?
Danke |
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Gast
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Verfasst am: 10 Feb 2010 - 20:14
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Ich vermute mit "jetzt" meinst du in den letzten Tagen? I. d. R. bekommst du dazu dann noch ein Schreiben zugeschickt mit sinngemäß: "Sehr geehrte/r ..., das Finanzamt xyz hat Ihnen folgende Steuernummer zugeteilt: .../.../....., sie gilt für folgende Steuerarten: ..."
Du kannst aber auch telefonisch oder persönlich einen Nachweis der Eintragung als steuerpflichtiger Unternehmer anfordern. Das ist prinzipiell das Gleiche, nur etwas amtlicher mit Stempel und beschränkter Gültigkeit (1 Jahr, muss danach neu angefordert werden). Das klappt eigentlich problemlos, ich musste das hier und da auch schon mal bei Auftraggebern vorweisen. |
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Gast
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Verfasst am: 10 Feb 2010 - 22:19
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Nur daß der Nachweis als steuerpflichtiger Unternehmer nur für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer ausgestellt wird, nicht für Kleinunternehmer, wobei ich annehme, der TE ist als Anfänger erst einmal eben Kleinunternehmer.
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 10 Feb 2010 - 23:30
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Jo, auf dem Ding steht:
Zitat: | FA xxx
bescheinigt, dass Name und Vorname bzw. Firma xxx
Art der Tätigkeit bzw. Gewerbezweig xxx
Anschrift Sitz xxx
als Mehrwertsteuerpflichtiger (Unternehmer)
unter folgender Steuernummer eingetragen ist: xxx
Hinweis:
Die Bescheinigung nach Vordruck USt 1 TN dient ausschließlich zum Nachweis als Steuerpflichtiger (Unternehmer) zur Vorlage im Verfahren zur Erstattung der Umsatzsteuer in anderen Staaten. Die zuständige deutsche Finanzbehörde bescheinigt, dass der Unternehmer (Antragsteller) im Inland ansässig ist und unter einer Steuernummer eingetragen ist. |
Wieder was gelernt...
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 23 März 2010 - 0:07
steuernummer |
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hey,
muss man auf seiner rechnung eine steuernummer angeben?
ich habe nämlich noch keine...habe heute beim finanzamt angerufen, aber die dame sagte mir, dass ich bisher ja noch keine steuererklärung abgegeben hätte und daher auch noch keine steuernummer bekäme.
soweit ich weiß bin ich ja als student auch nicht verpflichtet mehrwertsteuer zu bezahlen?! kann ich also auch ohne steuernummer eine rechnung schreiben?
lg |
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Gast
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Verfasst am: 23 März 2010 - 14:08
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@julieB
"normalerweise" geht man, wenn man sich vorher ein bißchen informiert hat, folgendermaßen vor:
-Gewerbeschein beantragen (in FFM beim Kassenamt)
-Steuerliche Erfassung beim Finanzamt ausfüllen
-Warten auf Steuernummer (wenn nicht verweigert)
Dein Studentenstatus hat nichts mit der Mehrwerststeuer zu tun.
Rechnungen schreiben ohne Steuernummer kannst du....ob diese aber bezahlt werden ist sehr fraglich,-) |
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Gast
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Verfasst am: 09 Apr 2010 - 8:01
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also, dazu muss man wissen, ob du eine einfache einnahme-überschussrechnung machst oder eine richtige Bilanz! bei Bilanzen heißt es keine Buchung ohne Belege.
Wenn du nur so nebenbei Promos machst und nebenbreuflich als kleinunternehmer aktiv bist, nehme ich an, dass du eine Einnahme-Überschussrechnung machst. Einfacher: Einnahmen gegen Ausgaben rechnen und den Gewinn notieren.
da gilt das zufluss und abflussprinzip, das heißt, die Rechnung gehört in das Jahr in dem sie gezahlt wurde, Rechnungsdatum und ähnliches haben in deinem Fall keine Bedeutung. Nur der tatsächliche Geldeingang!! keine Zahlung, keine einnahme...ganz einfach!
Die Begriffe der Soll/istversteuerung kommen aus dem Umsatzsteuergesetz, damit hast du aber als kleinunternehmerin nichts zutun. Da geht es grob um die Abführung der Umsatzsteuer. Das was du versteuerst gehört zu dem Einkommensteuergesetz! Also falls du es noch genau wissen willst §4(3) EstG ist deine Gewinnermittlungsart und §11 EstG mit dem Zuflussprinzip
ich hoffe du weißt nun, was sache ist, liebe Grüße Vika |
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Gast
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Verfasst am: 13 Apr 2010 - 13:47
Gewerbeschein ja - woher Steuernummer? |
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Also,
ich hab es nun endlich geschafft und habe einen Gewerbeschein beantragt. Ich hoffe mal, dass ich da alles richtig gemacht habe...
Um jetzt aber eine Rechnung für einen Job schreiben zu können, muss ich ja eine Steuernummer angeben? Diese steht aber leider nicht auf dem Gewerbeschein? Oder ist das die Identifikationsnummer die man 2008 bekommen hat und die auch auf der Lohnsteuerkarte steht?
Und noch eine Frage: Wenn in meinem Rahmenvertrag steht 100 € am Tag zzgl. MwSt. darf ich dann eine Rechnung stellen über 119 € am Tag (und wenn ja muss ich die ausbezahlte MwSt. am Ende des Jahres wieder abgeben?) oder darf ich nur eine Rechnung über 100 € stellen und die MwSt. nicht bezahlen lassen?
LG und danke im Voraus für eure Hilfe! |
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 13 Apr 2010 - 16:50
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Alles klar Jetzt weiss ich fast alles...
was ich jetzt immer noch nicht weiss ist wo ich nun und wie ich meine Steuernummer die ich auf der Rechnung angeben muss her bekomme? |
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Gast
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Verfasst am: 13 Apr 2010 - 18:25
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Möglichkeit 1 (die schnelle Variante): Du gehst direkt mit deinem Gewerbeschein zum Finanzamt und füllst dort den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus, der Notwendig ist, damit dir eine Steuernummer zugeteikt werden kann (die persönliche ID geht auf keinen Fall).
Variante 2 (dauert etwas länger): Du wartest, bis dir das FA den Fragebogen zuschickt. Das geht automatisch, da das Gewerbeamt dem Finanzamt Neuanmeldungen übermittelt.
Insgesamt können dafür schon mal 2 bis 6 Wochen vergehen, bis du eine Steuernummer hast. |
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