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Gast
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Verfasst am: 10 Sep 2009 - 11:27
Hilfe!!!! Ich weiß nicht was ich tun soll?! |
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Hi Leute,
ich beziehe zurzeit ALG I und ALG II. Würde gerne nebenher paar Promojobs machen. Müsste mir ja erst ein Gewerbeschein besorgen. Funktioniert diese Kombi überhaupt? Also Kleinunternehmer und ALG I und II??? Was muss ich machen? Kann mir jemand von euch helfen???
Was soll ich beim Amt sagen??? |
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Gast
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Verfasst am: 11 Sep 2009 - 21:46
Promo-Job mit ALG 1 und 2 |
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Das ist wahrscheinlich komplizierter als mit Alg 2 alleine, da erst mal geklärt werden muss, wessen Regeln nun vorrangig gelten. Doch nach spätestens einem Jahr gehörst du eh mit Haut und Haar der Arge, wenn du vorher keinen Job gefunden hast.
An deiner Stelle würde ich erst zur Arbeitsagentur (vorher Termin vereinbaren) gehen und dort nachfragen. Und das gleiche Spielchen würde ich bei der ArGe machen. Die Ämter sind zur Beratung und Aufklärung verpflichtet. Zu beiden Ämtern nimmst du am Besten jemanden mit - denn 2 Leute merken sich mehr als Eine. Und wenn die Regeln definiert sind, kannst Du es sicher machen.
Klar ist auf jeden Fall, dass du einen bestimmten Betrag deines Überschusses behalten darfst. Doch verlangt die ArGe eine andere Art von EÜR als das Finanzamt, d.h. doppelte Büroarbeit und unterschiedliche Definition, was als Überschuss bzw. absetzbare Kosten anerkannt wird. Doch könntest du es mit deinem Verdienst evtl. schaffen, nicht mehr mit Arbeitslosengeld 2 aufstocken zu müssen. Eine gute Buchhaltung hilft dabei.
Auch die Gewerkschaften machen Erwerbslosenberatung, auch in Bezug auf eine selbständige Tätigkeit. Doch sollstest du dann auch Mitglied sein. Die 2,50 Euro im Monat (Beitrag für Arbeitslose) sollten drin sein, oder?
Doch lass dich nicht entmutigen. Mit Promotionjobs kommst du unter Leute, hast das positive Gefühl etwas zu leisten, bewahrst dir dein Selbstwertgefühl, verbesserst deinen beruflichen Lebenslauf ... also viele persönliche Vorteile neben dem monetären. Viel Glück und Spaß beim promoten! |
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Gast
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Verfasst am: 23 Nov 2009 - 14:06
2Gewerbeschein und Steuernummer - Fragen & Probleme |
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hallo leute
ich habe mich gerade frisch angemeldet und möchte mich langsam aber sicher in die materie selbstständigkeit/promoter einarbeiten.
ich bin noch aktuell als EH-kaufmann angestellt und es droht mir evtl. das erste mal seit über 10 jahren die arbeitslosigkeit, wahrscheinlich schon anfang nächsten jahres.
meine konkrete frage(n) also:
1. kann ich jetzt schon ein gewerbe anmelden obwohl ich noch voll beschäftigt bin, auch wenn ich selbstständig noch garnichts mache? "beißt" sich das steuerrechtlich nicht?
ich frage deswegen: wenn ich ja jetzt schonmal das gewerbe angemeldet habe (wohl gemerkt aber noch nicht selbstständig arbeite, sondern immernoch bei meinem normalen arbeitgeber), dann könnte ich ja im falle einer arbeitslosigkeit ab dem 01.01.2010, nahtlos als promoter anfangen, sofern ich schon vorher auftraggeber gefunden habe.
denn so gesehen, wäre es doch zeitverschwendung, das gewerbe erst anzumelden, wenn ich gekündigt werde.
selbst wenn mein jetztiges arbeitsverhältnis nächstes jahr weiterlaufen würde, spiele ich trotzdem stark mit dem gedanken als promotor weiter zu arbeiten und den jetztigen job zu kündigen, wobei ich 3 monate kündigungsfrist hätte (also auch in diesem fall ist die frage für mich wichtig.)
mfg |
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Sannypless Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 24.01.2009 Beiträge: 242 Wohnort: Osterberg
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Verfasst am: 27 Nov 2009 - 20:11
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wenn du von der arbeitslosigkeit betroffen wirst
hast du möglichkeit existensgründergeld vom a-amt zu bekommen.
wenn du das nicht entgehen lassen möchtest .............
ich würde aber an deiner stelle nicht alles übers knie brechen sondern dir mal die tatsache zu verwircklichen was es heißt selbstständig zu sein
und vorallem auf welche annehmlichkeiten du verzichten musst. |
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Gast
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Verfasst am: 23 Apr 2010 - 8:15
Gewerbeschein trotz Hartz 4 |
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Hallo ihr Lieben,
also ich bin alleinerziehende Mutter und bekomme zurzeit ALG 2. Ich möchte jedoch in nächster Zeit einige Promotion-Jobs annehmen um mir noch etwas dazu zu verdienen.....
Ich brauche aber für die meisten Jobs einen Gewerbeschein
kann mir jemand einige Tipps geben wie man das alles regelt ohne sofort die kompletten Leistungen gestrichen zu bekommen nur weil man in dem Sinne "Freiberufler" ist ?????
Ich freue mich über jede nützliche Antwort! |
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Gast
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Verfasst am: 23 Apr 2010 - 17:46
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Hallöchen.
Naja ganz so einfach ist das nicht mit dem Gewerbeschein und dem Hartz IV.
Da sollte man einiges beachten und sich genauestens informieren.
Sorry wenn ich Dich jetzt mal kurz berichtigen muss, aber als Promoter auf Gewerbeschein biste kein Freiberufler mehr, sondern Gewerbetreibender, lediglich wirst Du als freier Mitarbeiter/Subunternehmer "gehandelt".
Als Freiberufler benötigt man keinen Gewerbeschein (Ärzte, Tierärzte, Anwälte usw.), wobei Du nicht als Pormoter als Freiberufler zählst, sondern als Gewerbetreibender.
Freiberufler haben einen besonderen Steuerstatus, d.h. sie brauchen in dem Sinne keine Gewerbesteuer abführen, aber ihre Umsatzsteuer.
Wir hingegen haben diesen Status nur, wenn wir als Kleinunternehmer nach § 19 zählen, das aber auch nur eine gewisse Zeit.
Was oft auch immer gern verwendet wird ist der englische Begriff "Freelancer" in den Job-Anzeigen, das sind wir aber nicht, sondern Gewerbetreibende bzw. Subunternehmer.
Freier Mitarbeiter und Freiberufler sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Der Unterschied zu Freiberufler und Gewerbtreibender ist schwer zu trennen, aber man kann einige Punkte nennen
Er zahlt keine Gewerbesteuer.
Er muss kein Gewerbe anmelden.
Er muss keine doppelte Buchführung betreiben (eine Einnahme-Überschuss-Rechnung reicht aus).
Er ist kein Zwangsmitglied in einer Industrie- und Handelskammer (IHK).
Er kann mit anderen Freiberuflern eine Partnerschaftsgesellschaft gründen
ebenso kann man einige Berufsgruppen kategorisieren dazu
Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure und Diplom-Psychologen.
Rechts-, Steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte und vereidigte Buchprüfer.
Naturwissenschaftliche und technische Berufe: Vermessungsingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen und Sachverständige.
Kulturberufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher
Darüber könnte ich mittlerweile ein Buch schreiben, denn ich bin "beides", aber nun genug dazu.
Zu Deiner eigentlichen Frage:
1. Überlege Dir gut, was Du wirklich machen willst und ob Du es machen willst.
2. ALLE!!!! Einnahmen müssen der ARGE mitgeteilt werden, sonst gibt es böse Strafanzeigen und horende Nachzahlungen an die ARGE.
3. Bleibe ehrlich mit Deiner Einkommensvorausschau und Deiner tatsächlichen Einkünfte im Bewilligungszeitraum
4. Achte darauf, das Dein Gewerbe vorerst auf Nebenerwerb angemeldet wird
5. Rechne damit, das wenn Du zuviel verdienst, das es wieder abgezogen wird.
6. Kalkuliere auch für schlechte Zeiten (z.B. Zahlungen seitens der Agentur bleiben aus usw..)
7. Du wirst davon nicht reich!!!
Erwarte nicht in den ersten Monaten die Top-Jobs.
Ganz ehrlich, lass Dich gut und ausführlich beraten, und überdenke Dir ganz genau, ob Du diesen bereit bist diesen Weg zu gehen, denn er wird hart werden.
Einfach mal selbstständig gemacht ist nicht.
So nun hoffe ich Du konntest ein wenig was mit Dan und meiner Antwort anfangen.
Viel Erfolg |
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Gast
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Verfasst am: 27 Apr 2010 - 22:30
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Meine Herren... da hat sich aber jemand echt gut informiert
Vielen Dank für dieses tolle Posting |
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Gast
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Verfasst am: 28 Apr 2010 - 7:13
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Danke für die Blumen
Aber wichtig ist es auch für mich, das sich jeder genau im Klaren ist was er da tut und das nicht einfach aus Langeweile tut, davon haben wir im Promobereich und als Selbstständige genug.
Zudem ist der Grat zwischen Hartz IV, Selbstständigkeit und Betrug sehr, sehr schmal!!!!
Als Selbstständige stehen wir eh schon immer mit einem Bein im Knast.
Daher finde ich es wichtig sich genau zu überlegen was man tun möchte und das man auch genaustens dahinter steht und sich nicht angreifbar macht.
Es bleibt nicht aus bei 7 Jahren Selbstständigkeit Bescheid zu wissen in rechtlichen Dingen
Und man sollte sich ab und an auch mal Seminare der IHK antun
Was bei mir nicht ausbleibt, da ich auch Arbeitgeber bin und mit den Arbeitsagenturen auch gut zusammenarbeite
Auch ich, als Arbeitgeber, bin in der Fortbildungspflicht und woher wenn nicht in Seminaren und Schulungen kann ich meine Professionalität und Authentität als Arbeitgeber erweitern |
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Gast
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Verfasst am: 24 Jun 2010 - 17:24
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Hallo,
da ich mich für diese Thematik interessiere, weil Sie mich selbst betrifft, möchte ich gerne mal meinen Kenntnisstand dazu kund tun.
Ich besitze nun schon seit Sept. 2009, als ich noch studierte, einen Gewerbeschein. Da ich seitdem ich arbeitslos geworden bin wieder auf Gewerbeschein Promos mache, entfällt schon mal mein Anspruch auf ALG1. Da ich seit mittlerweile 5 Wochen mehr als 15 h die Woche arbeite.
Denn wer mehr als 15 h die Woche arbeitet ist laut Arbeitsamt nicht mehr arbeitslos.
Also musste ich wohl oder übel, um mich finanziell ein bisschen abzusichern, Hartz 4 beantragen. Da fing die Bürokratie so richtig an. Zunächst einmal musste ich der ARGE gegenüber meine vollständigen Einnahmen und kopl. Ausgaben für das Geschäftsjahr 2009 vorlegen. Der Vordruck dazu besteht etwas aus 15 Zetteln. Anschließend musste ich schätzen wieviel ich vorraussichtlich in dem kommenden Bewilligungszeitraum (6 Monate) durch das Gewerbe verdienen werde.
Mich würde interessieren, ob man mit Konsequenzen rechnen muss, wenn man durch die Promotion ca. 1200 NETTO verdient und nebenbei Hartz 4 kassiert?
Ich meine offen legen muss man seine Einnahme-Überschuss-Rechnung so oder so... und muss evtl. nachzahlen aber wo liegen da die Grenzen? |
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Gast
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Verfasst am: 24 Jun 2010 - 19:17
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Wenn du tatsächlich 1200 € Netto im Monat übrig hast, wirst du alles zurückzahlen müssen! |
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Gast
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Verfasst am: 24 Jun 2010 - 20:10
Einsatzbestätigung |
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Ich kann Euch nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes (ARGE/ Hartz4) mitteilen, wieviel ich davon behalten durfte.
Momentan brauche ich aber auch Hartz 4, da dieses Geld im Vorraus kommt. Im Gegensatz zu manchen Agenturen, die sehr spät erst zahlen. |
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Gast
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Verfasst am: 25 Jun 2010 - 17:49
Re: Einsatzbestätigung |
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Babett83 hat Folgendes geschrieben: | Ich kann Euch nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes (ARGE/ Hartz4) mitteilen, wieviel ich davon behalten durfte.
Momentan brauche ich aber auch Hartz 4, da dieses Geld im Vorraus kommt. Im Gegensatz zu manchen Agenturen, die sehr spät erst zahlen. |
Ich bin geschockt und platze gleich!
Wenn Du 1200,- € netto hast, dann ist das ne Frechheit noch Hartz IV dazu zu kassieren. Noch zudem ist das vorsätzlicher Betrug.
Ohne weitere Worte.
Du solltest Dir überlegen mal Infos über Existenzgründerzuschüsse zu holen.
Natürlich kommt Hartz für den laufenden Kalendermonat, die Agenturen zahlen, mal schneller, mal langsamer, das ist Dein unternehmerisches Risiko was Du hast.
Du scheinst Dir nicht einmal nen Kopf darüber gemacht zu haben, was es heißt selbstständig zu sein... |
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goldstueck
Anmeldungsdatum: 13.07.2010 Beiträge: 9 Wohnort: Frielendorf
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Verfasst am: 11 Sep 2010 - 21:12
Nur was für starke Nerven |
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Auch ich versuche gerade mich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig zu machen.
Alle Forderungen der AGOS wurden erfüllt, Konzept von 2 sachkundigen Stellen als tragfähig anerkannt. Dann ging's los:
Ich wurde mehrmals mündlich aufgefordert den Antrag auf Eingliederungshilfe zurück zu nehmen. Begründung u.a.: es könne ja sein, dass mein Auftraggeber den Vertrag nicht einhält.
Das habe ich nicht getan und seither werden die Zahlungen verschleppt.
Ab 01.10. will man alle Zahlungen einstellen da ich nicht mehr hilfebedürftig sei. Ich habe noch nichtmal angefangen zu arbeiten und kann nun wahrscheinlich den Job gar nicht machen.
Dabei liegt denen der komplette Geschäftsplan vor, den ich gemeinsam mit einem anerkannten Unternehmensberater erstellt habe.
Letztendlich bleibt mir nur der Weg zum Rechtsanwalt und ich bin heilfroh, dass ich im Vorfeld nichts verschwiegen habe und alles belegen kann.
Und daher - Vorsicht bei Hartz 4 |
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Gast
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Verfasst am: 26 Okt 2010 - 15:08
Re: Einsatzbestätigung |
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Babett83 hat Folgendes geschrieben: | Ich kann Euch nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes (ARGE/ Hartz4) mitteilen, wieviel ich davon behalten durfte.
Momentan brauche ich aber auch Hartz 4, da dieses Geld im Vorraus kommt. Im Gegensatz zu manchen Agenturen, die sehr spät erst zahlen. |
Das ist 1. unfassbar und 2. Betrug!
Ganz schnell alles melden, sonst kanns richtig Ärger geben.
Ich kann doch nicht mit dem Argument "keine regelmäßigen Geldeingänge" (als Selbständiger!!) Arbeitslosengeld beantragen! |
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Gast
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Verfasst am: 18 Feb 2011 - 14:26
Gewerbe anmelden oder nicht??!! |
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hi ich habe da mal eine frage uzw. habe ich mich dazu entschieden als promoter zu arbeiten nun weiß ich nicht ob ich gewerbe anmelden muss oder nicht? ich bin zurzeit in keinem arbeitsverhältnis und möchte einfach gerne wieder bisschen geld rein holen und mich auf verschiedene jobs bewerben bzw annehmen...
ist es denn nun nötig gewerbe anzumelden? zudem bin ich arbeitslos und weiß jetzt nicht ob ich das dem arbeitsamt mitteilen muss wenn ich in der promotion arbeiten möchte... noch beziehe ich kein geld vom arbeitsamt aufgrund der sperre.. ich möchte einfach nicht mehr zuhause rum sitzen und warten bis ich zu vorstellungsgesprächen eingeladen werde sondern möchte gerne auch ein bisschen geld verdienen bis ich einen richtigen festen job gefunden habe.... was ist denn nun der unterschied zwischen selbstständiger und freiberufler arbeiter? habe mich schon ziemlich überall durchgelesen aber blicke irgendwie nicht durch bzw beantwortet nicht meine fragen!
p.s. bin neu hier und ein bissl verwirrt
vielen dank im voraus für eure antworten und hoffe ihr könnt mir helfen...
Liebe Grüße[/b] |
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