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<< Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige :: Messehostess: selbständige- oder Arbeitnehmer-Tätigkeit? >> |
Autor |
Nachricht |
Gast
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Verfasst am: 07 Jul 2010 - 15:39
Gewerbe der Eltern |
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Hallo zusammen,
Ist es denn grundsätzlich nötig, sofern ein Gewerbeschein für einen Job erforderlich ist, einen eigenen Gewerbschein zu besitzen?
Könnte ich die Rechnung auch über das Gewerbe meines Vaters ausstellen, und dessen Steuernummer in meinem Profil angeben?
Weiß da jemand Bescheid?
Müsste ja theoretisch keinen Unterschied machen, oder?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen
Tina |
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Gast
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Verfasst am: 08 Jul 2010 - 12:16
Re: Gewerbe der Eltern |
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TinaB86 hat Folgendes geschrieben: | Hallo zusammen,
Ist es denn grundsätzlich nötig, sofern ein Gewerbeschein für einen Job erforderlich ist, einen eigenen Gewerbschein zu besitzen?
Könnte ich die Rechnung auch über das Gewerbe meines Vaters ausstellen, und dessen Steuernummer in meinem Profil angeben?
Weiß da jemand Bescheid?
Müsste ja theoretisch keinen Unterschied machen, oder?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen
Tina |
Wieso lässt du auch nicht andere auf den GS von deinem Vater arbeiten????
Leute,Leute,Leute................
Dafür gibt es 2 Wörter:
Steuerbetrug und Versicherungsbetrug! |
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Gast
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Verfasst am: 08 Jul 2010 - 18:13
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Gebt euch mal einen Ruck und beantragt einen Gewerbeschein.
Steuerliche Erfassung ausfüllen und wenn alles gut geht, könnt Ihr legal Geld verdienen.
Wie blauäugig manche morgens aufstehen und abends schlafen gehen ist mir echt ein Rätsel...Sowas von sorglos! Wäre ich auch gerne
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Gast
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Verfasst am: 08 Jul 2010 - 21:25
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Nice link, mußte schmunzeln
Schade, daß der Ruf des Selbständigen in Verruf kommt. |
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Gast
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Verfasst am: 09 Jul 2010 - 10:14
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Also ich würde auch nicht auf einem fremden Gewerbeschein arbeiten. Mir wurde es auch mal angeboten, aber mit genau der Agentur hab ich jetzt Ärger wegen ausbleibender Bezahlung. Wenn ich da auf einer falschen Nummer gearbeitet hätte, würde ich mich jetzt nicht trauen, gegen die vorzugehen, weil ich ja auch nicht ganz legal gehandelt hätte.
ich habe damals einfach alle Paragraphen im Vertrag gestrichen, die den Gewerbeschein verlangt haben und es so zurückgeschickt. Es müsste ja auch über Honorarrechnung gehen - und siehe da, auf einmal ging es auch so!
Allerdings ist die Agentur, von der ich rede super unseriös, sonst hat mich keiner ohne Gewerbeschein arbeiten lassen.
Mein Tipp: lass dich nicht auf die Arbeit auf fremden Gewerbeschein ein und durchsuch das Forum erst mal nach der Agentur, ob die sonst Probleme macht. Falls du viele negative Einträge findest, lass die Finger ganz von dem Job! |
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Gast
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Verfasst am: 03 Aug 2010 - 12:47
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Hallo!
Vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen,hab zwar auch schon in der Suche geschaut,bin aber beim Thema Gewerbeschein doch noch etwas verwirrt...
Ich hab vor einer Weile schonmal ab und zu als Promoter gearbeitet und deshalb schon eine Steuernummer.Nun frag ich mich aber,ob ich noch zusätzlich einen Gewerbeschein benötige!?Oder reicht es,dass ich schon als selbstständig gemeldet bin?
Un tut es eigentlich was zur Sache,dass ich noch einen Nebenjob habe mit Lohnsteuerkarte??
Wär toll,wenn mir jemand helfen kann!
Grüße Kristin |
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Gast
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Verfasst am: 03 Aug 2010 - 21:14
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Also prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder du bist Freiberufler und hast "nur" eine Steuernummer oder du bist Gewerbetreibender und hast einen Gewerbeschein und eine Steuernummer. Da das bisher bei dir scheinbar problemlos auf Freiberuflerbasis gut lief (nur mit Steuernummer), würde ich meinen, dann kann das ja auch so weitergehen. Zusätzlich noch einen Gewerbeschein zu benatragen macht meiner Ansicht nach keinen Sinn.
Am Jahresende entscheidet dann übrigens die Summer deiner Einkünfte. Woher du das Geld hast (z. B. Nebenjob auf LSK + Nebenjob auf Freiberuflerbasis), ist (zumindest) dem Finanzamt egal, hauptsache, du gibst es in der Steuererklärung an. |
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Gast
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Verfasst am: 04 Aug 2010 - 12:16
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Aha, jetzt blick ich langsam durch!Danke!
Es ist nur so,früher habe ich für eine Agentur gearbeitet. Und hier bei promotionbasis möchten alle einen Gewerbeschein sehen. Du meinst also,ich sollte es erstmal nur mit Steuernummer versuchen,ja?Ach ich versuchs einfach mal. |
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Gast
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Verfasst am: 30 Aug 2010 - 18:45
warum gewerbeschein wichtig? |
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da ich mich in diesem bereich nicht auskenne, wollte ich fragen, warum fast alle agenturen ausschliesslich auf gewerbeschein abrechen? gibt es keine andere möglichekit? als angesteller auf lohnsteuer karte (400 basis) oder sonstige alternativen? |
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Gast
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Verfasst am: 30 Aug 2010 - 20:11
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Natürlich gibt es Alternativen wie LSK. Die verursachen aber Kosten (Lohnsteuerabrechnung, Krankenkasse etc.). Von Gewerbetreibenden bekommen die Agenturen eine rechnung, die wird (meistens) bezahlt, fertig. Der Aufwand hält sich in Grenzen. |
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workmichel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 02.09.2007 Beiträge: 338 Wohnort: Aalen
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Verfasst am: 30 Aug 2010 - 20:40
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Meist sind es auch kleinere Aufträge, falls keine Dauerpromo: dann wäre der Aufwand für die Verwaltung : An- Abmeldung und die Sozialversicherungsbeiträge zu teuer. |
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Gast
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Verfasst am: 30 Aug 2010 - 20:49
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was gehört alles zum aufwand, wenn mans über LSK macht und kommen zusätzliche kosten auf einen zu, der es über LST macht? gibrt es sonst keine alternativen, wenn man als sagen wir mal schüler mal was nebenbeiv erdienen will ein paar wochen in den ferien ohne ein gewerbe anzumelden? |
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workmichel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 02.09.2007 Beiträge: 338 Wohnort: Aalen
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Verfasst am: 30 Aug 2010 - 20:51
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Die Sozialabgaben und der Aufwand für die Sozialabgaben: es fängt an mit der Anmeldung bei der krankenkasse.... pauschale Steuer .. |
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Gast
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Verfasst am: 30 Aug 2010 - 21:09
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wie hoch ist die pauschale steuer? was fällt sonst noch genau an und wie teuer ist es? wo kann ich sowas nachlesen?
gibt es sonst keine möglichkeiten, wie zb 400€ basis jobs zu vergeben? dann müssen doch keine sozialabgaben gemacht werden?! das geht doch sicherklich oder?
und gibt es sonst keine alternativen? müssen die AN bei der KK angemeldet werden? kann man nicht einfach leute einstellen und die steuern für die aushilfsarbeiten selbst entrichten als agenurt? |
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Gast
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Verfasst am: 30 Aug 2010 - 22:07
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Mach dich mal über die 50 Tagesregel schlau!
Ansonsten wurden dir alle Fragen,die möglich waren, beantwortet.
Bzl. Krankenkassentarif etc. mußt du dich bei deiner KK erkundigen.
Es gibt nur die Möglichkeit über Gewerbeschein/Steuernummer abzurechnen und das sind über 95%-99% der Jobs,die hier inseriert werden oder eben über LSK die im einstelligen Bereich zu erwischen!
Wo ist dein Problem????
Melde ein Gewerbe an und gut ist! |
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