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Fragen zur Steuererklärung

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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Feb 2013 - 16:36

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Und machs bitte ordentlich, nicht so wie die Kommissare in alten ARD-Krimis, die immer mit nem Schuhkarton voller Belege vor ihrer Einkommenssteuererklärung sitzen yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 März 2013 - 23:01

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Hallo ihr Lieben,
Ist hier jemand der einen Hauptberuf hat und ein Gewerbe als Nebenjob?

Ich weiss dass das Gehalt vom Beruf + der Gewinn vom Gewerbe zusammen gezaehlt und versteuert wird, hab nur keine Ahnung wieviel ich dann nachzahlen muss.

Mich wuerde interessieren ca. wieviel Prozent ich von dem Geld dass ich ueber den Gewerbeschein verdiene "zuruecklegen" sollte fuer Steuern... hat da jemand Erfahrungen? 20%? 30%?

Danke!
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 01 März 2013 - 23:31

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vanessajp hat Folgendes geschrieben:


Mich wuerde interessieren ca. wieviel Prozent ich von dem Geld dass ich ueber den Gewerbeschein verdiene "zuruecklegen" sollte fuer Steuern... hat da jemand Erfahrungen? 20%? 30%?


Das kann dir doch keiner hier sagen,da wir weder deine Steuerklasse,noch deine Gesamteinnahmenshöhe,Freibeträge und ein Dutzend weiterer Faktoren nicht kennen.

Ich würde dir empfehlen es daher mit einem Steuerprogramm durch zu rechnen!
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 März 2013 - 11:14

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Hallo zusammen!

Folgendes:
2011 war ich Studentin und habe mein Studium abgeschlossen.
Ich habe seit Anfang 2011 einen Gewerbeschein und habe 2011 viele Jobs gemacht, blieb jedoch unter der Freigrenze.
Außerdem noch einige Jobs auf der LSK.
--> Anfang 2012 habe ich ganz normal meine Lohnsteuererklärung abgegeben und dabei die Anlagen G und N ausgefüllt. War überhaupt kein Problem.


Seit 2.1.2012 arbeite ich nun als Arbeitnehmerin ganz normal auf meiner LSK und erhalte meinen monatlichen Lohn.
Eigentlich dachte ich, ich komme nebenher noch zu Promojobs...Bin jetzt aber doch froh um meine freie Zeit Wink
--> Ich habe also im Jahr 2012 KEINE Einnahmen auf meinem Gewerbeschein zu verzeichnen.

Meine Fragen
Wie mache ich das nun bei der Steuererklärung für 2012?
- Lasse ich einfach die Anlage G weg?
- Fülle ich die Anlage G aus, trage jedoch bei Gewinn 0 Euro ein?

Kann sonst etwas auf mich zukommen?! Also wird das Finanzamt mir glauben, dass ich keine Umsätze auf dem Gewerbeschein habe? Sollte ich ihn vielleicht abmelden?? (Wobei ich mir irgendwie doch noch die Chance offen lassen wollte....)

Ich wäre über eure Hilfe wirklich sehr dankbar!

Danke!
IVO
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 10 März 2013 - 16:15

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Ivory85 hat Folgendes geschrieben:

Sollte ich ihn vielleicht abmelden?? (Wobei ich mir irgendwie doch noch die Chance offen lassen wollte....)


Du solltest das Gewerbe "ruhen" lassen (ist beim Gewerbeamt zu beantragen).
Ansonsten sind selbstverständlich für ein offenes Gewerbe auch die Steuerunterlagen mit jeweils der 0 einzutragen und einer kurzen formlosen Erklärung,warum keinerlei Umsätze gemacht worden sind.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 März 2013 - 10:00

EÜR Brauche Hilfe bei ST erklärung
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Hallo
ich brauche eure hilfe
und bitte erliche antworten und keine verlinkung etc

Bin promoterin,mache gerade meine EÜR,wie liste ich die ertatteten Km(0,30€) auf sind es meine Einnahmen?
Wo trage ich es ein wenn ich einen Tankbeleg oder Zugkarte ertattet bekommen habe?die Orginale hat die Agentur
ich nutze mein Auto 70% gewerblich und 30% privat wie teile ich es auf oder wie schreibe ich es in die EÜR oder die Steuererklärung

kann ich auch als Studentin meine Studiengebühren etc absetzen???

LG
Sad Konfus
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Ciorbarece



Anmeldungsdatum: 20.04.2004
Beiträge: 5
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 22 März 2013 - 12:07

Fahrtkosten absetzen mit Taxman oder wie?
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Hallo,

ich möchte meine Steuererklärung selber erstellen und arbeite als Vollzeit-Promoter auf Gewerbeschein. Nun kann und will ich mir keinen Steuerberater leisten und möchte bei der Erstellung der Steuererklärung auf Taxman oder sowas änliches zugreifen.

Ich habe für 2010 die Steuererklärung bei einer Steuerberaterin machen lassen und dabei musste ich eine Liste erstellen mit meinen Rechnungen, also Einkünften, nach Datum sortiert und mit den Fahrtkilometern. Anhand dessen hat sie meine Fahrtkilometer ermittelt und das ganze von der Steuer abgesetzt. Kann ich das auch machen? Ich habe kein Fahrtenbuch geführt. Mein Auto ist privat, nicht auf die Firma.

Kann ich das auch so in Taxman oder in einer anderen Steuersoftware machen? Kann ich die KM ohne Fahrtenbuch absetzen? Danke!
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Apr 2013 - 2:31

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Kennt jemand von euch zufällig einen günstigen und guten Steuerberater aus Duisburg?
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Apr 2013 - 15:08

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Liebe Community,

Bin gerade an meiner Steuererklärung für 2012 und habe da noch 4 kleine Fragen, zu denen ich im Forum bisher keine Antworten finden konnte. Vielleicht kann mir da ja jemand weiterhelfen Smile

1. Ich habe 2012 als Promoter auf Gewerbeschein (Kleinunternehmerregelung) gearbeitet und habe ca. 7000€ verdient... Ansonsten hatte ich keine anderen zu besteuernden Einnahmen. Seh ich das richtig, dass ich damit unter dem Steuerfreibetrag liege und somit keine Steuern zahlen muss?

2. Wenn dem so ist, stellt sich mir folgende Frage: Ist es in Ordnung, wenn ich in der formlosen Einnahmen-Überschussrechnung einfach nur meine Einnahmen angebe und auf die Ausgaben verzichte? Könnte mir zwar irgendwelche Ausgaben aus den Fingern saugen, und noch ein paar Belege zusammenkratzen, wüsste aber nicht wozu, wenn ich doch eh keine Steuern zahlen muss?!

3. Da ich ja jetzt nicht mehr familienversichert bin, zahle ich montalich den Studententarif für meine Krankenversicherung. Das muss ich ja in der Anlage Vorsorgeaufwand angeben, aber wo? Habe gehört, in Zeile 11 "Nein" angeben und die Summe bei Zeile 18 eintragen ("bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern"). Kann das jemand bestätigen?

4. Habe jetzt Mantelbogen, EÜR, Anlage G und Anlage Vorsorgeaufwand. Muss ich zusätzlich noch eine Umsatzsteuererklärung und eine Gewerbesteuererklärung abgeben? (habe wie gesagt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen)

Wäre sehr dankbar für ein paar Antworten,
Gruß,
Sascha
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PB-Team
Site Admin


Anmeldungsdatum: 05.12.2002
Beiträge: 1258
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 24 Apr 2013 - 12:21

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Hallo Sascha,

danke für Deine Anfrage!

Du liegst richtig damit, dass wenn Du im gesamten Jahr 2012 nicht mehr als 8.004 Euro eingenommen hast, keine Steuern zahlen musst.
Im Jahr 2013 wird der Steuerfreibetrag sogar auf 8.352 Euro angehoben! yo

Was Deine anderen Fragen angeht: Solange Du nicht vorhast, Steuern abzusetzen oder durch Angabe von Ausgaben unter Deinen Steuerfreibetrag zu gelangen (weil Du zu viel verdient hast), brauchst Du unter Ausgaben im Prinzip nichts weiter anzugeben.

Machst Du Deine Steuererklärung mit ELSTER (https://www.elster.de/)? Dort reicht es üblicherweise, den Hauptvordruck mit Angabe Deines Finanzamtes, Deiner Steuernummer und Deiner Steueridentifikationsnummer auszufüllen. Dann musst Du, da Du Einkünfte aus deinem Gewerbebetrieb angeben willst, Deine gesamten Einkünfte 2012 in die Anlage G eintragen, nicht in den Hauptvordruck. Rechnungen, Belege, o.ä. gehören im Normalfall nicht in die Steuererklärung, es sei denn, Du wirst explizit danach gefragt (kommt aber selten vor).

Dann nur noch abschicken (geht einfach mit dem ELSTER-Programm über das Internet), die komprimierte Steuererklärung ausdrucken, unterschreiben und per Post hinterherschicken. Das war's!

Du siehst, es ist alles einfacher, als es von Anfang an aussieht!
Smile

Hoffentlich konnte ich Dir weiterhelfen!

Wenn Du noch weitere Fragen hast, immer her damit! Wink

Viele Grüße aus Kiel,

Sara vom PB-Team
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Apr 2013 - 13:28

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Vielen Dank!

Mit eurer Hilfe bin ich jetzt schon fast am Ziel Smile

also heißt das, dass ich die umsatzsteuererklärung und eine Gewerbesteuererklärung nicht machen muss? (als Kleinunternehmer)
kann ich mir ja eigentlich gut vorstellen, aber habe da im Internet wirklich viel Widersprüchliches gefunden...


nochmal vielen Dank und Gruß,
Sascha
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PB-Team
Site Admin


Anmeldungsdatum: 05.12.2002
Beiträge: 1258
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 24 Apr 2013 - 13:49

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Hi Sascha,

genau so ist es.
Aber wenn Du ganz auf Nummer sicher gehen willst (ich bin auch kein Steuerberater; den Du aber übrigens unter https://www.promotionbasis.de/_overview.php?rub=taxadvisers findest Wink ) kannst Du Dich auch bei Deinem zuständigen Finanzamt informieren, welche Unterlagen Du einreichen musst. Die sind dort oft überraschend hilfsbereit, da sich anscheinend sonst niemand traut, da anzurufen Very Happy

Und ich sage immer Fragen kostet nichts, und lieber eine Unterlage zu viel als zu wenig einreichen.

Weiterhin viel Erfolg und nicht verzweifeln! Smile

Lieben Gruß,

Sara vom PB-Team
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Apr 2013 - 18:05

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Super, danke!
dann werd ich beim FA noch mal nachfragen ob das so passt. aber so ist es jetzt schonmal Viel überschaubarer.
Gruß,
Sascha
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Mai 2013 - 8:51

Job im Ausland
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Hallo ihr Lieben,

ich habe im Jahr 2012 auch für eine schweizer Agentur gearbeitet. Zwar in Deutschland, habe denen aber meine Rechnung geschrieben. Die meinten auch, das meine Steuernummer nicht wichtig wäre. Ich vermute jetzt mal, dass das auch nicht in meine Steuererklärung gehört, oder?? Das wäre ganz lieb, wenn ihr mir da helfen könntet!
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 13 Jun 2013 - 13:29

Re: Job im Ausland
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julchen09 hat Folgendes geschrieben:


ich habe im Jahr 2012 auch für eine schweizer Agentur gearbeitet. Zwar in Deutschland, habe denen aber meine Rechnung geschrieben. Die meinten auch, das meine Steuernummer nicht wichtig wäre. Ich vermute jetzt mal, dass das auch nicht in meine Steuererklärung gehört, oder??


Sprich:
Wer nur für ausländische Firmen arbeitet,der spart sich die Steuererklärung und jede Menge Steuern???Macht keinen Sinn....

Es ist egal,ob du für eine Schweizer Firma in DE arbeitest oder in Übersee.

Maßgeblich für die Steuerabgabe und Verpflichtung ist dein Lebensmittelpunkt,heißt gemeldeter Erst-Wohnsitz und ein Aufenthalt von mindestens 185 Tagen im Jahr.

Für die Schweizer Firma ist deine deutsche Str.Nr. zunächst belanglos.

Sollte bei dir jedoch eine Betriebsprüfung irgendwann bevorstehen,fehlt eben genau die eine Rechnung und Rechnungsnummer,die du nicht einberechnet hast.
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