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Gast
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Verfasst am: 23 Dez 2008 - 15:39
Fragen zur Steuererklärung |
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Huhu,
habe im Dezember eine Promoaktion gemacht und auch erst kurz davor mein Gewerbe angemeldet. Die Vergütung bekomme ich erst nächstes Jahr.
Dann zählt das Einkommen doch auch erst zu 2009, oder?? In der Einkommensteuererklärung von diesem Jahr taucht die Aktion dann gar nicht auf, obwohl sie dieses Jahr stattgefunden hat?
Versteh ich das richtig, dass immer das Jahr "zählt", wann man das Honorar bekommen hat - nicht, wann man dafür gearbeitet hat?
Oder gibt es eine Möglichkeit, es noch zu diesem Jahr rechnen zu lassen - was für mich wegen Einkommensgrenzen vieeel besser wäre?
Danke schon mal und LG. |
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Gast
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Verfasst am: 23 Dez 2008 - 17:59
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Entscheidend ist das Eingangsdatum auf Deinem Konto!
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 23 Dez 2008 - 20:02
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Kommt darauf an. Auf der letzten Seite des Formulars für Finanzamt für die Steuernummer gibt es eine Auswahlmöglichkeit, wie du besteuert werden möchtest. In der Regel wird dazu geraten die IST-Besteuerung zu wählen. Dann zählt der Betrag bei Eingang auf deinem Konto (bei dir wäre das 2009). Hast du dich aber für die Soll-Besteuerung entschieden, ist entscheidend, wann die Rechnung ausgestellt wurde, in deinem Fall wohl in diesem Jahr. Normalerweise ist die IST-Besteuerung aber eher von Vorteil, falls nämlich mal eine größere Forderung ausfällt, wird sie trotzdem zur Besteuerung herangezogen. Schau mal drauf, wofür du dich entschieden hast. |
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Gast
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Verfasst am: 24 Dez 2008 - 11:33
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derdegrijb hat Folgendes geschrieben: | Entscheidend ist das Eingangsdatum auf Deinem Konto!
ciao derde |
Denke da doch da eher das Datum zu der Vertragserfüllung! Oder?
Warum sollte hierzu der Geldeingang entscheidend sein?
Sorry bin Newbi |
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Gast
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Verfasst am: 24 Dez 2008 - 12:32
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Siehe mein letzter Beitrag, hängt von der Besteuerung ab, für die du dich entschieden hast. SOLL = Geld sollte da sein, da Leistung erbracht. IST = Egal wann Leistung erbracht, Geld zählt erst, wenn es da ist.
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Gast
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Verfasst am: 24 Dez 2008 - 13:21
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DanMat hat Folgendes geschrieben: | Siehe mein letzter Beitrag, hängt von der Besteuerung ab, für die du dich entschieden hast. SOLL = Geld sollte da sein, da Leistung erbracht. IST = Egal wann Leistung erbracht, Geld zählt erst, wenn es da ist.
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Meins Du dazu die Form der Besteuerung oder das "vakante" Einkommen hierzu?
Habe bislang jedoch nur als Freiberufler gearbeitet?!
Jedoch immer ab Vertragserfüllung auch mit dem FA abgerechnet.
Ging bislang alles glatt |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 26 Dez 2008 - 14:28
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@ Anna:
Für den Fall, dass Du der Ist-Besteuerung unterliegst (was bei uns Promos eigentlich größtenteils der Fall ist);
rufe doch einfach mal bei der Agentur an, ob die nicht irgendwas machen können. Sofern Du die Rechnung überhaupt schon abgeschickt hast.
Gegen Jahresende sind einige Agenturen im Vergleich zum Rest des Jahres richtig schnell und überweisen die offenen Rechnungen noch |
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Gast
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Verfasst am: 25 Jan 2009 - 17:28
Fragen zur Steuererklärung und Werbungskosten |
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Hallo,
Ich bin hauptberuflich tätig und nebenberuflich mache ich etwas Promotion. Was es da generell zu beachten gilt, würde ich gerne wissen.
Ich habe für meine Steuererklärung 2007 215 Euro Steuern nachzahlen müssen und sie wollen jetzt vierteljährlich Einkommenssteuer von 57€ einbeziehen.Irgendwas hab ich falsch gemacht. Nur was, das ist mir schleierhaft.Es muß an der Promotion liegen.
Mein Bruttoeinkommen beträgt zur Zeit (leider nur) ca. 17600€ (2007 zur STeuererklärung 2007 ca.19450€). Hinzu kam 2007 950 Euro Promotion,für 2008 werden es 850€ sein..Hinzu werden noch ab August 2008 monatlich 120 Euro kommen, die ich als Honorar bekommen habe (Übungsleiter in Nichtverein). Durch das niedrige Einkommen dachte ich naiverweise, ich komme ohne Steuern weg.
Bei der ST 2007 stand in den Erläuterungen, dass ich die Promotion fälschlichweise als selbständige Tätigkeit angegeben habe und nicht als gewerbliche. Das wurde dann "umqualifiziert". Was bedeutet das? Und was sollte ich für 2008 dann besser machen?
Ist das die Anlage GSE und bekomme ich dann den Freibetrag von 7600€?
Also ich bin mal so richtig unsicher und gute Infos habe ich bisher nicht bekommen, weil ich früher auch Student war und ich mir einen Steuerberater nicht leisten kann und sich vielleicht auch gar nicht lohnt dafür
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Leider hätte ich nicht viel abzusetzen soweit ich wei0, nicht mal Fahrtkosten etc.Was habe ich für Möglichkeiten?
Lohnt es sich eigentlich, eine Steuersoftware zu kaufen?
Vielen Dank für eure Antworten zu meinen vielen Fragen .
Grüße
Andreas |
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Gast
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Verfasst am: 26 Jan 2009 - 10:09
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Mal ganz allgemein: Du kannst auch einen Steuerberater für eine Stunde "mieten", von dem Du Dir alles wesentliche erklären lässt - vor allem fachlich fundiert. Weiter kann ich Dir eine Steuersoftware nur warm ans Herz legen - z.B. WISO Sparbuch - erledigt Einkommenssteuer plus alles gewerbliche sehr professionell !
Die Steuernachzahlung von 215 euro ist auf Basis Deiner Angaben sicherlich richtig, die Vorauszahlung von vierteljährlich 57 euro kann das FA verlangen und ist üblich.
Hintergrund : sämtliche Einkommen zählen am Jahresende in einer Summe und davon wird die Einkommensteuer errechnet. Da Du im laufenden Jahr nur Vorauszahlungen als AN geleistet hast - Lohnsteuer monatlich - entsteht eine Differenz, die in der Erklärung ausgeglichen wird.
Fraglich ist jetzt natürlich, ob Du aus Deinem gewerblichen Teil tatsächlich einen Gewinn ermittelt hast - also Einnahmen minus Ausgaben, mindestens in einer Tabelle gegenübergestellt - oder Dein kompletter Umsatz als Einkommen verwertet wurde ..?
Ausgaben sind übrigens alle Kosten, die zur Ausübung Deines Gewerbes notwendig sind, z.B. Auto in Form von 30cent pro gefahrener Kilometer per Eigenbeleg, Verpflegungsmehraufwand, Telefon & Fax, Büromaterial, Porto etc.
Ich denke es lohnt sich, mal intensiv in die Materie zu vertiefen - es geht um Dein Geld !
ciao derde |
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dollyollie
Anmeldungsdatum: 03.07.2007 Beiträge: 6 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 26 Mai 2009 - 18:15
Einzelunternehmer? |
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halli hallo!
Frage 1. bei meinem neu gekauften steuer spar schwein (software ) taucht unter gewerbe die frage auf ob ich ein als einzelunternehmer geführt werde..
Bin ich als promoter ein Einzelunternehmer?
Bin ich bei der Gewinn und Verlust Angabe verpflichtet alle Betreibsausgaben auf zu listen, oder kann ich als beispiel nur hotels angeben?
Vielen Dank
vom ollie |
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Dianas Promo-Noob
Anmeldungsdatum: 03.04.2007 Beiträge: 98 Wohnort: Bleicherode
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Verfasst am: 26 Mai 2009 - 21:04
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Hallo,
ja, du bist Einzelunternehmer.
Warum willst du nicht alle Ausgaben bei deiner GuV angeben? |
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Sannypless Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 24.01.2009 Beiträge: 242 Wohnort: Osterberg
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Verfasst am: 26 Mai 2009 - 21:21
Re: Einzelunternehmer? |
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dollyollie hat Folgendes geschrieben: | halli hallo!
Frage 1. bei meinem neu gekauften steuer spar schwein (software ) taucht unter gewerbe die frage auf ob ich ein als einzelunternehmer geführt werde..
Bin ich als promoter ein Einzelunternehmer?
Bin ich bei der Gewinn und Verlust Angabe verpflichtet alle Betreibsausgaben auf zu listen, oder kann ich als beispiel nur hotels angeben?
Vielen Dank
vom ollie |
ja du bist einzelunternehmer
und warum solltest du nicht alles angeben.
willst dem staat freiwillig geld verschenken und du musst ja schliesslich auch dem finanzamt gegenüber klar machen womit du dein geld verdienst und wofür du geschäftlich dein geld ausgibts.
ich denke bevor du dich ins berufleben stürzt , wäre es etwas empfehlenswert gewisse fachliteratur zum thema" finanzen, wie führe ich buchhalterisch mein unternehmen"
zu lesen |
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Gast
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Verfasst am: 07 Okt 2009 - 14:22
Komparsenjob und Gewerbe - Gage versteuern? |
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Hallo ihr Lieben,
ich habe hier schon ein bisschen im Forum gelesen, konnte aber keine Antwort auf meine Frage finden.
Ich arbeite neben dem Studium als Hostess/Promoter auf Gewerbeschein. Zusätzlich arbeite ich hin und wieder als Komparse. Manchmal zwei Monate gar nicht, dann wieder drei Mal im Monat. Dabei verdiene ich nie mehr als 300 € im Monat (meist sogar eher weniger, ca. 80 €).
Ich muss dabei jedesmal einen Komparsenschein ausfüllen und meine Sozialversicherungsnummer angeben. Meine Frage: Muss ich bei der Steuererklärung die Gagen als Einkommen angeben oder sind die steuerfrei? Ich habe ja nicht mal eine Bestätigung oder sowas erhalten, ich kann also im Prinzip gar nicht nachvollziehen, wie oft ich im letzten Jahr dort gearbeitet habe.
Wichtig wäre das auch, weil ich wissen muss, ob ich dem Bafög-Amt diese Jobs und die eingenommenen Gagen melden muss. Seit neustem wird das Geld übrigens auf unser Konto überwiesen, sodass ich nachvollziehen kann, was ich verdient habe.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
Eve |
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Gast
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Verfasst am: 17 Okt 2009 - 23:08
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Ist wohl durchgerutscht dein Artikel
Also meiner Meinung nach musst du die Sachen als Einkommen angeben. Nicht umsonst wollen die deine SV-Nummer, ergo die werden nen pauschalen Rentenbeitrag abführen. Und wenn das Geld aufs Konto geht ist das beim gläsernen Bürger eh fast für alle Ämter einsehbar.
Wie es mit dem Bafög it kann ich dir auch nicht sagen... |
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Gast
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Verfasst am: 18 Okt 2009 - 10:45
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Nun ja, dieser Komparsenjob ist ein Minijob, also sprich eine geringfügige Beschäftigung, bei der ich höchstens 50 Mal im Jahr arbeite. Ich bekomme ja keinen Nachweis, da ich meine Lohnsteuerkarte nie da abgebe, sondern nur die Sozialversicherungsnummer. Ich dachte immer, Minijobs wären steuerfrei und die muss man dann nicht als Einkommen angeben. |
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