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Gast
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Verfasst am: 04 Sep 2010 - 21:48
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Besser wäre es meiner Meinung nach schon die jetzt nachzureichen, bevor dich das Finanzamt anschreibt. Spätestens dann wirds höchste Eisenbahn... |
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Gast
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Verfasst am: 05 Sep 2010 - 1:59
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hätte man denn dort was zubefürchten wenn man die jetzt nahcreicht?
die Grenze ist nicht mal annährend erreicht,also Steuern wäre ehe nicht fällig gewesen. |
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Gast
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Verfasst am: 05 Sep 2010 - 2:09
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Soweit ich weiß, melden die sich, wenn sie die Erklärung vermissen. Dann bekommst du eine Frist gesetzt. Reagiert du darauf dann nicht, schätzen sie deine Steuern. Insofern dürfte dich eigentlich keine "Strafe" erwarten. |
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Gast
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Verfasst am: 05 Sep 2010 - 2:13
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ahh, das ist wirklich gut.Am betsen dann noch einen kleinen Brief zu von wegen, habs vergesse oder eifnahc nichts zutuen?
da du gerade on bist nochmal die uralte Frage,wenn man unter der steuer grenze ist, was musste man nochmal mitabgeben? |
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Gast
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Verfasst am: 05 Sep 2010 - 20:29
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Du rechnest einfach Deinen Gesamtumsatz zusammen, also alles was Du verdient hast und gibst das an. Wenn Du eh unter der Steuergrenze liegst, musst Du ja auch keine Belege einreichen, um etwas von der Steuer abzusetzen. |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 05 Sep 2010 - 22:27
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Dass man keine Strafe zu erwarten hat, wenn man die Steuererklärung vor offizieller Anmahnung vom Finanzamt einreicht, ist nicht richtig.
Wenn Du die Erklärung verspätet einreichst, k a n n das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen (was sie aber meist nicht tun).
Ich hatte drei Jahre lang Glück, im vierten Jahr hat es mich allerdings erwischt . Erziehungsmaßnahme hat gewirkt, nun bekommen die Damen und Herren immer schön (über)pünktlich die Daten . |
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Gast
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Verfasst am: 05 Sep 2010 - 22:41
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Hängt der Verspätungszuschlag nicht von der Höhe der zu entrichtenden Steuer ab (mal dumm frage). Wenn ich nun nichts bezahlen müßte, sollte der doch auch Null sein, oder ?
LG,
*** Sabine *** |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 05 Sep 2010 - 23:02
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Nein, der Zuschlag wird unabhängig (also wohl willkürlich) von der Höhe und der Fälligkeit der Steuerschuld festgesetzt.
Ein System ist dabei nicht wirklich erkennbar.
Beispiel: Für 300 € Steuerschuld wurden 10 € festgesetzt, für 200 € hingegen 25 €- Erklärung seitens des FA gab´s dann auch nicht "das ist halt so, das sollten Sie besser einfach zahlen". |
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Gast
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Verfasst am: 16 Sep 2010 - 9:10
Steuererklärung 2009 für nur einen Promotionjob????? |
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Hallo,
ich wurde vom Finanzamt angeschrieben eine Steuererklärung ( Einkommensteuer und Umsatzsteuer) abzugeben.
Ich habe Ende letzten Jahres bis heute insgesamt nur einen Promotionjob gehabt und bin Studentin und habe überhaupt kein Einkommen.
Was genau soll ich jetzt tun?
Die Lohnsteuerhilfe meinte, sie könne nur Arbeitnehmern helfen und ich soll einen Steuerberater fragen.
Ich bin gerade total überfordert, was ich nun tun soll. Ich habe lediglich einen Gewerbeschein gemacht um nach dem Job auch das Geld zu bekommen. Dazu musste ich auch eine Steuernummer beantragen.
Ich habe mich als Kleinunternehmer angemeldet und da darf man ja bis zu 7000 € oder so verdienen ohne Steuern zu zahlen. Durch diesen einen Job waren es lediglich 420 €.
Kann mir jemand weiterhelfen? |
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Gast
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Verfasst am: 16 Sep 2010 - 9:20
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Was du das nächste Mal tun kannst: vorher informieren!!!
Mit Beantragung eines Gewerbescheins hast du dich quasi verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Dazu gehört dann auch eine halbwegs nachvollziehbare Einnahme/Überschussrechnung mit Belegen. Grundlage für eine eventuelle Besteuerung ist die Summe deiner Einkünfte, egal welcher Art. Bleibt diese unter dem Steuerfreibetrag musst duch auch keine Einkommenssteuer zahlen. Um das festzustellen ist aber eben eine Steuererklärung unabdingbar. |
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Gast
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Verfasst am: 16 Sep 2010 - 9:27
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okay, danke schonmal für die Antwort.
Was würde es denn ungefähr kosten einen Steuerberater zu fragen?
Ich hab mir das Elster Programm geladen aber ich komme damit überhaupt nicht zurecht. |
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Gast
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Verfasst am: 16 Sep 2010 - 10:31
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Was muss ich denn beim Ausfüllen beachten und wie genau füge ich meine Rechnung für den Promotionjob bei?
Ich hab wirklich keine Ahnung, was ich alles zu beachten habe. |
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Gast
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Verfasst am: 16 Sep 2010 - 11:09
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Wenn du einen Steuerberater dazuholen würdest, würde das deinen voraussichtlichen Gewinn aus Gewerbebetrieb wahrscheinlich auffressen. Frag doch ertsmal im Freundeskreis, wer sowas schon mal ausgefüllt hat (1 mal mit Elster gemacht geht das in den kommenden Jahren flott). Einerseits kannst du bei den überschaubaren Zahlen nicht viel falsch machen, andererseits ist der Aufwand dich einzuweisen bei einer Rechnung ebenfalls gering. Du solltest dir überlegen entweder mehr über Gewerbeschein zu machen oder das Gewerbe mittelfristig abzumelden. Bei so geringen Betriebseinnahmen pro Jahr wird das Finanzamt irgendwann stutzig. |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 16 Sep 2010 - 20:07
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Naja, so schnell werden die auch nicht stutzig .
Ansonsten kann ich mich dem Rat von DanMat nur anschließen; frag´ Deine Eltern/ Freunde, die schon auf dem Arbeitsmarkt unterwegs sind- die können Dir sicher beim Ausfüllen helfen.
Alternativ evtl. zum Beispiel das Wiso-Programm kaufen; die führen Dich recht verständlich durch die Steuererklärung, anschließend kannst Du die Erklärung direkt online übermitteln....- und das ist mit 15-30 € noch wesentlich günstiger als ein Steuerberater .
Viel Erfolg. |
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Gast
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Verfasst am: 16 Sep 2010 - 20:24
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Also eigentlich ist das ne ganz easy Sache. Du musst nur den Teil ausfüllen, wo du Angaben zu Deiner Person machen musst und dann in die Spalte für gewerbliche Einkünfte einfach nur den Betrag, den Du verdient hast. That´s it! |
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