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Gast
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Verfasst am: 29 Jan 2006 - 13:57
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Deine Rechnungsnummer muß immer fortlaufend sein!!! Du darfst keine Rechnungsnummer zweimal vergeben!
Nein, Du mußt keine Rechnungskopien einreichen. Trotzdem bist Du verpflichtet ensprechend der Abgabenordnung AO teilweise bis zu zehn Jahre zu archivieren.
Abgabetermin der Steuererklärungen für 2005 sollte i.d.R. der 31.05.2006 sein.
zur AO: http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/index.html |
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Gast
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Verfasst am: 29 Jan 2006 - 15:04
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Bevor hier weiter Einkommensteuer mit Gewerbesteuer u.s.w verwechselt wird:
Gewerbesteuerpflicht:ab 24.500€ UMSATZ
Lohnsteuer :ab 7235€ UMSATZ;Umsatzsteuerpflicht :ab 16.620 UMSATZ in laufeneden Jahr,zu erwartender Umsatz von 50.000 im Folgejahr.
Verlust der FKV :ab 3900€ GEWINN
Verlust des Kinderge. :ab 7188€ GEWINN(inkl. Bafög)
Mitgliedschaft a.der
Handelskammer :ab 5150€ GEWINN(unbedingt von Anfang befreien lassen!)
Verlust des Bafög :ab 4227,36 GEWINN[/b] |
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Gast
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Verfasst am: 29 Jan 2006 - 16:50
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Wo wird hier Einkommensteuer mit Gewerbesteuer verwechselt?!?
Das mit Lohnsteuerangabe von "promofuchs" ist schlicht und ergreifend falsch.
Lohsteuer ist nur abzuführen, wenn ihr eigene Angestellte habt, in dem Fall müßt ihr dafür auch regelmäßig Voranmeldungen machen.
Euer Einkommen als Einzelunternehmer müßt ihr versteuern ab dieser knapp über 7000e Grenze Gewinn versteuern, Gewinn wohl gemerkt, nicht Umsatz!
Für die IHK mußt Du ohnehin in den ersten drei Jahren nach Gründung keinen Beitrag zahlen, außer Du kommst mit Deinem Gewinn über die entsprechende Grenze.
Nein, "figurafit" von Dir wird nichts automatische eingezogen, Du mußt alles selbst abführen. |
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Gast
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Verfasst am: 29 Jan 2006 - 20:13
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Natürlich ist sie falsch,es handelt sich um die Einkommensteuergrenze!
Nicht schimpfen,sondern berichtigen.Verschreiben kann sich jeder!
Ja,der Gewinn ist 5150€.Als Student kann man jedoch z.B aufgrund von Regelungen weder bei erreichen der Zahl,noch nach spätestens 3 Jahren was blechen. |
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Gast
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Verfasst am: 29 Jan 2006 - 22:00
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promofuchs hat Folgendes geschrieben: |
Ja,der Gewinn ist 5150€. |
Woher nimmst Du denn bitteschön DIE Zahl?
Also, wenn ich nach Umsatz versteuern müsste und nicht nach Gewinn, dann würde ich aber ganz übelst unterhalb des Existenzminimums leben und trotzdem fett Einkommensteuer zahlen, bei meinen Fahrtkosten etc.
Ach ja, und der Freibetrag hat sich von den 7235 auch um einige Euronen erhöht mittlerweile. |
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Gast
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Verfasst am: 30 Jan 2006 - 11:44
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Sunny76 hat Folgendes geschrieben: | promofuchs hat Folgendes geschrieben: |
Ja,der Gewinn ist 5150€. |
Woher nimmst Du denn bitteschön DIE Zahl?
Also, wenn ich nach Umsatz versteuern müsste und nicht nach Gewinn, dann würde ich aber ganz übelst unterhalb des Existenzminimums leben und trotzdem fett Einkommensteuer zahlen, bei meinen Fahrtkosten etc.
Ach ja, und der Freibetrag hat sich von den 7235 auch um einige Euronen erhöht mittlerweile. |
Augen auf beim Brillenkauf!
DER GEWINN BEZIEHT SICH AUF DIE ABGABEN AN DIE HANDELSKAMMER:Sind ja immerhin dann 50€,für die Zeitschrift,die Ihr dann bekommt.
Der Freibetrag von 7235€ stammt noch von meiner letzten Steuererklärung (somit Stand 2004).Dürfte aber keine riesen Sprünge gemacht haben.Wenn Ihr die neuen kennt,dann immer her damit.
Der Thread sollte nur nocheinmal aufzeigen,es nicht zu machen,wie Zettel:
Ich darf irgendwas über 7000€ verdienen!!!
Und jedes Jahr verlieren die Leute immer aufs neue ihr Kindergeld u.s.w |
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Gast
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Verfasst am: 30 Jan 2006 - 21:01
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Zettel hat Folgendes geschrieben: | Deine Rechnungsnummer muß immer fortlaufend sein!!! Du darfst keine Rechnungsnummer zweimal vergeben! |
Aber man könnte Rechnungen zB. 1/2005 - 2/2005 - 1/2006 - 2/2006- 3/2006 usw. nennen, oder? |
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Gast
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Verfasst am: 31 Jan 2006 - 0:05
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chilliNa hat Folgendes geschrieben: | Aber man könnte Rechnungen zB. 1/2005 - 2/2005 - 1/2006 - 2/2006- 3/2006 usw. nennen, oder? |
Ja, das ist in absolut in Ordnung. |
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Gast
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Verfasst am: 01 Feb 2006 - 23:54
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@sunny
also...ich trau mich ja fast nicht nach so einem "erschlagenden" artikel über meinem hier, noch was hier zu posten, aber ich bin über die suche hier gelandet. ganz kurz. ich student, kleinunternehmerregelung bzw keine Mwst ausweisung, unter 7000 im jahr (interessiert das?), und möchte mir einen schlepptopp kaufen, welchen ich auch wirklich für den job brauche, da dauernd unterwegs etc. so.
wie bzw kann/könnte ich den am ende des jahres auf die steuer setzen?
ich hoff mir kann einer ne ganz kurze antwort geben,
so long
kaiser |
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Gast
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Verfasst am: 02 Feb 2006 - 0:33
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Abschreibung Computer nur zusammen mit der Peripherie und Betriebssystem: 3 Jahre
Kurz genug ?
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 13 Feb 2006 - 12:07
Frage zur Steuererklärung |
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Hi,
ich habe im letzten Jahr etwas Promo gemacht und muß nun meine Steuererklärung machen.Habe für 2 Agenturen gearbeitet,aber nur von einer einen Beleg über mein Gehalt bekommen.Muß ich nun von der anderen Agentur nun auch noch einen Beleg anfordern oder reicht es,wenn ich die Rechnun die ich damals geschrieben habe dem Finanzamt schicke? |
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Gast
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Verfasst am: 13 Feb 2006 - 12:25
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Hi!
Was hast Du enn fuer einen Beleg bekommen? Hoere ich zu ersten mal.
Soviel ich weiss brauchst Du nicht mal die Rechnungen mit einreichen, sondern nur angeben. Ich hab einfach eine Kopie dazugelegt, ist man auf der sicheren Seite.
--> Rechnung langt also.
Gruss
Chris |
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Gast
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Verfasst am: 13 Feb 2006 - 13:08
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Also Beleg hör ich auch zum ersten mal.
Die Rechnungen reichen und nutzt man Elster muss das nur auf Verlangen vorgezeigt werden.
Ansonsten gäbe es ja auch noch die Kontoauszüge zum Beweis. |
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Gast
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Verfasst am: 13 Feb 2006 - 13:16
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Vielleicht einige der wenigen Agenturen, die im Gutschriftverfahren abrechnen ?
Macht auch Emnid & Co.... ich reiche einfach alle Gutschriften ein, genau wie die Rechnungen (nur um Nachfragen zu vermeiden).
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 26 Feb 2006 - 21:06
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Das stimmt, Rechnungen sind ausreichend. Die muss man auch nicht mal unbedingt mit der Steuererklärung beim Finanzamt mit einreichen. Allerdings musst Du alle Belege (also Deine eigenen Rechnungen und die Belege/Quittungen über die Dinge, die Du steuerlich absetzt) 10 Jahre leserlich aufbewahren, falls das Amt sie bei einer Betriebsprüfung oder dergleichen sehen will. |
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