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Gast
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Verfasst am: 03 Sep 2010 - 9:09
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Das hab ich mir auch gedacht und hätte mich beim Wohnort-Ummelden auch gerne gleich Gewerbeschein-technisch neu angemeldet. Na, dann bin ich einfach mal gespannt ob die gute Dame im Bürgerbüro meinen neuen Gewerbeschein auch rückwirkend ausstellt - so denn die Abmeldung des alten Gewerbes bald hier eintrudelt. |
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Gast
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Verfasst am: 13 Okt 2010 - 11:57
Gewerbeschein nach Umzug nicht umgemeldet... |
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Hallo!
Meine Schwester ist letztes Jahr innerhalb der Stadt (Oldenburg) umgezogen und hat vergessen, den Gewerbeschein umzumelden.
Heute hat sie ein Schreiben bekommen, ihr werden 1000 € Bußgeld deswegen angedroht wegen einer Ordnungswidrigkeit.
Kennt sich jemand von euch damit aus? Was kann sie am besten machen?!
Es hat sich halt ihre Adresse (und damit Betriebsstätte) geändert, Finanzamt und Meldestelle für den Gewerbeschein sind dieselben geblieben.
Sie ist Kleinunternehmer, verdient keine 4000 € im Jahr da sie Bafög bekommt. Sie wollte ja auch keine Vorteile daraus ziehen, sie hat es einfach vergessen...
1000 € Strafe wären schon arg viel für ihre Verhältnisse... |
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Gast
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Verfasst am: 13 Okt 2010 - 19:03
Re: Gewerbeschein nach Umzug nicht umgemeldet... |
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shini hat Folgendes geschrieben: |
Heute hat sie ein Schreiben bekommen, ihr werden 1000 € Bußgeld deswegen angedroht wegen einer Ordnungswidrigkeit.
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1)Werden sie ihr bloß "angedroht" oder sind sie tatsächlich schon als Bußgeld vermerkt?
2)Wohnt in der alten Wohnung jemand völlig anderes,oder vielleicht ein Bekannter/Freunde oder die Familie? |
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Gast
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Verfasst am: 14 Okt 2010 - 14:20
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Also wenn es nur eine Androhung ist, klingt das auch irgendwie nach einer Aufforderung mal persönlich vorbei zu kommen und den Sachverhalt zu schildern. Ohne großes Tamtam, Fakten auf den Tisch und auf kulante Mitarbeiter hoffen. |
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Gast
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Verfasst am: 15 Okt 2010 - 7:53
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Ja, das ist ein bisschen nervig. Der Gewerbeschein muss immer am hauptwohnsitz angemeldet sein und die Steuererklärung muss auch dort eingereicht werden. Aber wenn Sie es noch ummeldet und sich erklärt, wird der Sachbearbeiter ein Auge zudrücken. |
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Madelhaus1 Alter Hase
Anmeldungsdatum: 09.04.2006 Beiträge: 1501 Wohnort: Königs Wusterhausen
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Verfasst am: 25 Okt 2010 - 8:03
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Habe mich dieses Jahr auch umgemeldet wegen Umzug....Finanzämter haben sich bei mir gemeldet (alt und Neu) habe allen Schriftkram erledigt aber eine neue Steuernummer vom neuem Finanzamt noch nicht erhalten ...bleibt meine alte Steuernummer???? Wer weiß was???? |
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Gast
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Verfasst am: 25 Okt 2010 - 19:39
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Du wirst auf jeden Fall eine neue bekommen, da ja auch ein Orts-Kürzel in dem Nummernschlüssel enthalten. Bis dahin kannst du weiterhin die alte verwenden. |
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Madelhaus1 Alter Hase
Anmeldungsdatum: 09.04.2006 Beiträge: 1501 Wohnort: Königs Wusterhausen
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Verfasst am: 26 Okt 2010 - 7:12
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Danke dir.....aber die lassen sich wirklich Zeit damit ... bald sind es ja 3 Monate ...das kann doch nicht so schwer sein ...ich glaube die malen die Zahlen und die Buchstaben für diesen Brief |
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Gast
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Verfasst am: 23 Nov 2010 - 12:16
Gewerbe abmelden |
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Hallo zusammen,
seit letztem Jahr habe ich neben meinem Studium als Promoterin gearbeitet. In den letzten Monaten hatte ich leider nicht mehr viel Zeit dafür und mein Studium neigt sich auch dem Ende zu. Nun möchte ich gern meinen Gewerbeschein abmelden. Kann ich dafür einfach zu der Stelle gehen, bei der ich schon zum anmelden war? Muss ich noch etwas beachten?
Viele Dank für eure Hilfe im vorraus!
Liebe Grüße, Kassio |
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Gast
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Verfasst am: 27 Apr 2011 - 22:25
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Also Ummelden kannst du eh erst, wenn du selbst umgemeldet bist. Ich würde das maximal 6 Wochen hinaus zögern, wobei die Einwohnermeldeämter da sicher etwas "gereizter" drauf reagieren als die Gewerbeämter. Wenn du erstmal den Ausweis mit neuer Anschrift hast, kannst du den GS auch schriftlich ummelden. Formulare findest du im Netz, Ausweiskopie beilegen fertig. Ummeldung und Gebührenbescheid kommen dann per Post. |
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Gast
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Verfasst am: 09 Mai 2011 - 22:44
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soo ein quatsch.. seit wann muss der gewerbeschein in dem ort gemeldet sein, wo auch mein hauptwohnsitz ist?
wenn mein büro denn in der alten Wohnung, oder bei den Eltern geblieben ist. Hab mich extra beim Finanzamt und Steuerberater erkundigt... |
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Gast
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Verfasst am: 10 Mai 2011 - 11:10
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Das ist ja auch ein Sonderfall!
Wenn man 2 Wohnungen hat oder bei den Eltern angemeldet war,ist das natürlich kein Problem (wenn sie noch weiter da wohnen).
Zum Problem wird es erst,wenn man eine Wohnung kündigt bzw. endgültig aufgibt,fällt somit automatisch die Betriebsstätte als solches weg.Das ist der Ausgangs- bzw. Normalfall.
Hier muß natürlich das Gewerbe umgemeldet werden (das geht nur innerhalb einer Gemeinde) bzw. abgemeldet und neu angemeldet werden.[/quote] |
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Gast
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Verfasst am: 10 Mai 2011 - 13:25
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das stimmt natürlich auch wieder. Danke für den Hinweis aber kann mir trotzdem nicht vorstellen, dass man da gleich 1000 euro bezahlen muss, ohne mahnung und allem.
vor allem, da es sich in dem fall um ein kleingewerbe handelt. |
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Gast
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Verfasst am: 10 Mai 2011 - 13:34
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Leider sind die Strafen so hoch und diese wird zuerst einmal angedroht,was ja auch verständlich ist.
Abgesehen davon ist das Abmelden und neu Anmelden auch nicht billig:
Ich habe für die Abmeldung 35€ und für die Neuanmeldung 30€ bezahlt,einen halben Tag verloren und noch 4 Wochen auf meine neue Steuernummer gewartet. |
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Gast
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Verfasst am: 13 Mai 2011 - 19:52
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Wieso denn nochmal 30 Euro für einen Beleg? Du bekommst eine Gewerbeanmeldung mit deinen Angaben, dass ist dein Beleg?
Wenn dein neuer Wohnort in den Zuständigkeitsbereich deines bisherigen FAs gehört, dann wirst du wohl um eine neue Steuernummer rumkommen. |
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