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Gast
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Verfasst am: 25 Dez 2013 - 22:17
Angegebener Stundenlohn: Netto oder Brutto? |
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Guten Abend,
befinde mich zZ. auf Erkundungstour auf dem Portal und habe mir schon die Jobangebote angesehen und erfreue mich an der Aktivität! Lob an dieser Stelle.
Die erste Frage die sich mir stellt - dazu leider nichts lesen können - ist, ob der Stundenlohn, der unten bei den Jobangeboten auf der Hauptseite inseriert sind sich Brutto oder Netto versteht?
Bsp.: 12€/h = 12 € Netto? Oder muss ich dementsprechend die Steuer noch abziehen?
Gruß
Frohes Fest :=) |
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Gast
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Verfasst am: 25 Dez 2013 - 23:10
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Bei Bezahlung auf Rechnung i. d. R. netto, also ggf. zzgl. USt., bei Anstellung/über LSK i. d. R. brutto, also abzgl. SV-Beiträge und Lohnsteuer. |
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Gast
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Verfasst am: 26 Dez 2013 - 14:48
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Vielen dank dann weiß ich bescheid
gruß |
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Gast
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Verfasst am: 26 Dez 2013 - 15:31
Brutto/Netto |
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Der aufgeführte Stundensatz ist für deine Rechungsstellung lediglich eine Berechnungsgröße, auf die du dann als Selbstständiger 19 % MWSt aufschlägst. Diese MWSt ist für dich nur ein durchlaufender Posten, weil du zum
Quartalsende die eingenommene Steuer ans Finanzamt abzuführen hast. Der Selbstständige hat aber die Möglichkeit, die von ihm im Rahmen seiner Betriebsführung entstandene MWSt., die ja in jedem Beleg steckt, dagegen zu rechnen (das ist dann für ihn die sogenannte "Vor"steuer), so dass er nur den Saldo ans FA überweist. Der ganze Vorgang findet als "Umsatzssteuervoran-
meldung" statt. Es ist sinnvoll, sich von einem Steuerberater betreuen zu lassen, das dt. Steuerrecht ist für einen Laien fast undurchschaubar.
Jeder Selbstständige ist zu einer Steuererklärung verpflichtet, Ausnahme ist lediglich jemand, der ein "Kleingewerbe" betreibt und der im Steuerjahr nicht mehr alls 17.500 € Umsatz macht.
Hast du kein Gewerbe angemeldet, rechnest du zu deinem Stundensatz keine MWSt. dazu (dann arbeitest du im Regelfall auf Lohnsteuerkarte)
LG SIKOWI |
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Gast
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Verfasst am: 26 Dez 2013 - 22:13
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Nicht ganz richtig, jeder Gewerbetreibende (auch Kleinunternehmer) ist verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Die von dir genannte Grenze gilt ledeglich für die Kleinunternehmerregelung. Erwartet man bereits im ersten Jahr mehr Umsatz als 17.500 € (Achtung, inkl. vereinnahmbarer Umsatzsteuer - also brutto!!!), darf man die Kleinunternehmerregel nicht in Anspruch nehmen. |
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Gast
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Verfasst am: 26 Dez 2013 - 22:43
Brutto/Netto |
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Hast recht, ich vergaßte den Hinweis.
SIKOWI |
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Gast
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Verfasst am: 27 Dez 2013 - 0:00
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da ich in meinem Gewerbe mehr als nur den Promotionsektor mit aufgenommen habe, habe ich auf die Kleinunternehmer Regelung verzichtet.
Nun. D.h. also - damit ich es richtig verstehe - dass wenn eine Agentur für Auftrag X mir 10€/h anbietet, ich auf die 10€ nochmal 19% raufpacke? |
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Gast
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Verfasst am: 27 Dez 2013 - 6:44
Stundenlohn |
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genau so habe ich's gemeint.
Welche Tätigkeiten übst du denn noch zusätzlich aus, ich bin auch "Mehr-Gewerbler", habe noch eine Boots- und Fahrzeugsattlerei Bitte keine Kontaktdaten / Webseiten posten!
Gruß SIKOWI |
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Gast
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Verfasst am: 28 Dez 2013 - 14:16
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außer die Promotionsache habe ich noch Eventaufbau Reinigungsdienstleistungen und Autoüberführung mit dabei, wobei Autoüberführung mit der Reinigung zusammen hängt und Promotion mit Eventaufbau.
D.h ich arbeite in 2 Richtungen wie du |
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Gast
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Verfasst am: 28 Dez 2013 - 16:19
Stundenlohn |
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ok, sehe mom. keine Möglichkeit, wie wir kooperieren können., merk mich dat.
GRuß SIKOWI |
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