<< 50-Tage Regelung, Midi-Job :: Keine Möglichkeit, meinen Auftrag auszuführen >> |
Autor |
Nachricht |
Gast
|
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 30 Apr 2010 - 20:47
|
|
|
Bleib mal ganz ruhig, denn das ist vollkommen ok.
Auf dem Bau sind wir oft durchaus für einen Auftraggeber länger tätig.
Auch bei den Promos habe ich oft Langzeitpromotion tlw. sogar über 2-3 Monate hinaus. Und ab und an mal Kurzeinsätze für manche Agenturen.
Alles gut. |
|
Nach oben |
|
|
honey26 Promo-Noob
Anmeldungsdatum: 03.10.2007 Beiträge: 88 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: 24 Mai 2010 - 7:45
PAUSENREGELUNG/ Feiertagszuschlag |
|
|
hallo zusammen,
ich bin zwar schon etwas länger im bereich Promotion unterwegs, bin mir aber bei den pausen nicht so ganz sicher.
angenommen ich habe einen job der geht von 11-14 und von 15-18 Uhr, zwischen 14 und 15 uhr ist eine stunde pause. muss diese von der agentur bezahlt werden oder darf ich sie nicht in rechnung stellen??
ich kenne es so, wenn ich mitten in der arbeitszeit eine stunde pause habe in der ich nicht nach hause kann, sondern mich am arbitsplatz aufhalten muss ist es gesetzlich festgehalten, dass mir die pause bezaht werden muss. ist das korrekt???
und wie ist das, wenn ich an feiertagen arbeite. habe ich da ein recht darauf einen feiertagszuschlag zu berechnen oder muss ich das vor jobantritt mit der agentur klären???
danke euch schon mal für eure anworten
|
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 24 Mai 2010 - 9:57
|
|
|
Alle gesetzlichen Regelungen und Tarifverträge gelten nur für abhängig Beschäftigte.
Bei uns Selbständigen hängt es vom individuellen Verhandlungsgeschick ab (es herrscht Vertragsfreiheit), ob und wie Pausen gewährt und bezahlt werden. Dein Ansprechpartner ist einzig die betreffende Agentur. In der Regel stehen dazu auch Infos im Vertrag bzw. Auftrag.
Feiertagszuschläge sind nur für abhängig Beschäftigte geregelt, bei uns (nach meinen Erfahrungen) absolut unüblich. Es steht uns ja frei, einen Auftrag zu den angebotenen Konditionen anzunehmen, abzulehnen oder nachzuverhandeln. Manchmal wird an "besonderen" Tagen wie z.B. Sylvester ein etwas erhöhtes Honorar geboten, damit ist dann alles abgegolten.
LG,
*** Sabine *** |
|
Nach oben |
|
|
ukone12 ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 10.12.2012 Beiträge: 14 Wohnort: Edewecht
|
Verfasst am: 17 Jul 2013 - 0:10
Pausenregelung |
|
|
Hallo Leute,
ich habe bis jetzt bei meinen Abrechnungen immer die Pausen abgezogen, in der letzten Zeit habe ich von vielen Promotern gehört das diese, die Pausen nicht abziehen sondern einfach wie Arbeitszeit auf die Rechnung schreiben.
Wie macht ihr das? Rechnet ihr den ganzen Arbeitstag ab oder zieht ihr die gemachte(n) Pausen bei eurer Rechnung ab? |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 17 Jul 2013 - 6:36
|
|
|
Ich stelle mir gerade vor, der Maler, dem ich den Auftrag erteilt habe, mein Wohnzimmer zu streichen, würde mir auf seiner Rechnung jede Pause, die er und seine zwei Gesellen machen, abziehen. Sehr lustig.
Sie schulden als selbständiger Promoter das Werk, also die Erfüllung des Auftrages - nicht Ihre Arbeitszeit. Insofern rechnen Sie Pausen selbstverständlich nicht aus Ihrem Honorar heraus. |
|
Nach oben |
|
|
maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
|
Verfasst am: 17 Jul 2013 - 13:50
Re: Pausenregelung |
|
|
ukone12 hat Folgendes geschrieben: | Hallo Leute,
ich habe bis jetzt bei meinen Abrechnungen immer die Pausen abgezogen.... |
Bitte mal deine "Logik" dazu erklären! |
|
Nach oben |
|
|
ukone12 ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 10.12.2012 Beiträge: 14 Wohnort: Edewecht
|
Verfasst am: 17 Jul 2013 - 15:22
Re: Pausenregelung |
|
|
maxwel hat Folgendes geschrieben: | ukone12 hat Folgendes geschrieben: | Hallo Leute,
ich habe bis jetzt bei meinen Abrechnungen immer die Pausen abgezogen.... |
Bitte mal deine "Logik" dazu erklären! |
Sprich Arbeitszeit 10-20 Uhr 1Std. Pause.
Stellt man 10Std oder 9 Std. in Rechnung |
|
Nach oben |
|
|
maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
|
Verfasst am: 17 Jul 2013 - 15:49
|
|
|
Natürlich 10Std
User "laurin" hat es doch auch an ihren Beispiel gut erklärt! |
|
Nach oben |
|
|
ukone12 ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 10.12.2012 Beiträge: 14 Wohnort: Edewecht
|
Verfasst am: 17 Jul 2013 - 16:48
|
|
|
Ok vielen Danke für eure Antworten |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 08 Sep 2013 - 18:26
(Rechts-)Frage |
|
|
Ich habe mich auf einen Job beworben, der mit einer Arbeitszeit von 11h am Tag beschrieben wurde.
In der Auftragsbestätigung / im Vertrag stand dann nur noch "Arbeitszeit: ganztägig. Diese richtet sich nach den jeweiligen Arbeitszeiten im Einsatzbriefing." - Naja, ich habe trotzdem unterschrieben.
Im Briefing, das einige Tage später als PDF folgte stand: "Arbeitszeit: ca. 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr (die genauen Arbeitszeiten bekommt ihr vor Ort mitgeteilt)"
Vor Ort stellte sich heraus, dass ich nur 10h am Tag arbeite. Nun frage ich mich, ob ich trotzdem 11h (wie in der ursprünglichen Jobbeschreibung) oder sogar 12h (wie im Briefing, auf den der Vertrag verwiesen hat) abrechnen kann? |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 09 Sep 2013 - 2:03
Re: (Rechts-)Frage |
|
|
TilmanJS hat Folgendes geschrieben: | "Arbeitszeit: ca. 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr (die genauen Arbeitszeiten bekommt ihr vor Ort mitgeteilt)"
|
Ich meine der Satz in der Klammer sagt alles. Wenn es dann nur 6 oder 7 Stunden gewesen wären, hätte man sicher diskutieren können, aber bei einer so "geringen" Abweichung... |
|
Nach oben |
|
|
|