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<< Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige :: Messehostess: selbständige- oder Arbeitnehmer-Tätigkeit? >> |
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Gast
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Verfasst am: 30 Aug 2010 - 22:34
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wo wurden denn bitte alle fragen beatnwortet? ich frage nach alternativen etc.
es geht nicht um mich, ich habe ein gewerbe angemeldet, ist allgemeins interesse. hab auch schon zb. von leuten gehört, die einen aushilfsjob gemacht haben, ihr geld bekommen haben und die agentur hat deren honorar versteuert und das wars soweit ich weiss |
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Gast
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Verfasst am: 31 Aug 2010 - 1:45
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andey hat Folgendes geschrieben: | wo wurden denn bitte alle fragen beatnwortet? |
Es wurden alle Fragen beantwortet,die möglich waren!
Wir wissen nicht,ob du zuhause wohnst,was du noch so verdienst oder Bafög bekommst etc...........
Zitat: | schon zb. von leuten gehört, die einen aushilfsjob gemacht haben, ihr geld bekommen haben und die agentur hat deren honorar versteuert und das wars soweit ich weiss |
Ja, und hier wurde es auf LSK abgerechnet.Entweder auf 400€ Basis oder nach der 50 Tage Regelung oder nach Steuerfreibetrag etc............................
Das wichtigste habe ich in deinem Beitrag "fett" hervorgehoben:
Sie haben einen oder 2 Jobs gemacht:
Wie willst du es anstellen,wenn du anfangs des Monats für Agentur XY,am nächsten Wochenende für Agentur ZB usw. arbeitest und somit für 3-5 Agenturen im Monat tätig warst??? Dann mußt du die LSK an Agentur 1 schicken,wenn sie alles bearbeitet hat,schickt sie dir die LSK zurück und du mußt sie an die 2.te Agentur schicken u.s.w.
Wenn du im Promobereich mit vielen Agenturen zusammen arbeitest,dann gibt es keine Alternativen.
Deshalb arbeiten hier fast alle mit einem angemeldeten Gewerbe.
Wenn du allerdings nur einen Aushilfsjob machst,dann kannst du alternativ auf LSK (400€) oder der 50 Tagesregelung abrechnen,wenn die Agentur es zulässt. |
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 31 Aug 2010 - 22:45
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Ich mache gemischte Jobs, so viele wollen doch gar keinen Gewerbeschein haben.
Was mich interessieren würde: Wie funktioniert das? Ich bin mein eigener Chef und schicke denen eine Rechnung - zu ihren Konditionen. Was würde passieren, wenn ich mehr angebe? Warum brauchen die dafür meinen Gewerbeschein?
(hoffentlich hab ich jetz nix gefragt, was woanders schon mal beantwortet wurde...) |
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Gast
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Verfasst am: 01 Sep 2010 - 15:31
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Ratti hat Folgendes geschrieben: | Ich mache gemischte Jobs, so viele wollen doch gar keinen Gewerbeschein haben.
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Im Promobereich sind es fast 100%,die einen GS als Grundlage sehen (sowohl Promoter,als auch Agenturen).
Bei Messen (siehe hierzu Urteil zu "Messestandpersonal" vom Sozialgericht Darmstadt) und Servicepersonal etc. sieht es ganz anders aus.
Zitat: | Was würde passieren, wenn ich mehr angebe? |
Was würdest du machen,wenn du mit einem Maler einen vertraglichen Festpreis für das streichen deines Zimmer von 100€ vereinbaren würdest und es kämme eine Rechnung über 140€???
Zitat: | Warum brauchen die dafür meinen Gewerbeschein? |
Um es leicht verständlich auszudrücken:
Jede Arbeit muß behördlich angemeldet werden (als Angestellter über LSK oder Selbständiger über die Gewerbeanmeldung),sei es wegen Steuern,Sozialabgaben etc,sonst ist es Schwarzarbeit.
Siehe hierzu zahlreiche Zeitungsartikeln z.B zu Schwarzarbeit auf dem Bau.
Ohne eine Abrechnung auf LSK oder einer Gewerbeanmeldung machts du dich zumindest wegen "Steuerhinterziehung" und "Leistungsbetrug" strafbar. |
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Gast
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Verfasst am: 07 Sep 2010 - 19:45
Gewerbeschein auch Ort der Tätigkeit? |
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Hallo....
ich würde gern wissen ob ich den Gewerbeschein für Promotion etc. in meinem Heimatort (Brandenburg) anmelden kann, dann aber in berlin oder Dresden arbeiten kann!?
Oder muss der Schein immer am Ort der Tätigkeit angemeldet sein?
Bin nämlich Student in Dresden aber noch ausschließlich auf meine Heimatadresse gemeldet....
vielen Dank |
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Gast
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Verfasst am: 07 Sep 2010 - 20:49
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Ja, kannst Du. Der Ort, wo Dein Gewerbeschein angemeldet ist, muss nicht der Ort sein, wo Du arbeitest. |
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Gast
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Verfasst am: 08 Sep 2010 - 15:31
Eine Frage zur Lohnsteuerkarte / zum Gewerbeschein |
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Hallo,
ich hoffe jemand weiß bescheid, aber ich hab eine wichtige Frage was die ganze Lohnsteuer bzw Gewerbeschein-Sache angeht:
Also habe bisher größtenteils auf Lohnsteuerkarte dieses Jahr gearbeitet und solangsam näher ich mich der 50 Tage-Grenze.
Und neulich hab ich das erste mal mit Gewerbeschein abgerechnet für einen 5-tägigen Messejob.
Jetzt ist meine Frage, fällt die Tätigkeit mit Gewerbeschein, also die 5 Tage auch unter die 50-Tage-Regel oder zählt als seperates Einkommen.
Ich hoffe mir kann da Jemand schnell weiterhelfen, zumal es aussschlaggebend für mich ist, wie viel Tage ich in diesem Jahr noch ohne Sozialabgaben arbeiten kann!
Vielen Dank schonmal!!!
Beste Grüße,
Manuel |
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Gast
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Verfasst am: 08 Sep 2010 - 15:36
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Zitat: | Jetzt ist meine Frage, fällt die Tätigkeit mit Gewerbeschein, also die 5 Tage auch unter die 50-Tage-Regel oder zählt als seperates Einkommen.
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Nein,es fällt nicht drunter.
Nur solltest du aufpassen ähnliche Jobs einmal auf LSK und dann auf GS abzurechnen.Da wird das Finanzamt schnell aufmerksam (Scheinselbständigkeit).
Zitat: | Und neulich hab ich das erste mal mit Gewerbeschein abgerechnet für einen 5-tägigen Messejob |
Als Messestandpersonal???
Das ist grundsätzlich auf LSK abzurechnen => siehe Urteil dazu. |
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Judschin ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 16.07.2009 Beiträge: 19 Wohnort: Hauenstein
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Verfasst am: 12 Sep 2010 - 4:54
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ein handwerker arbeitet in der regel eher selten direkt da wo er angemeldet ist von daher absulut kein problem:)
Darfst deutschland arbeiten..nur wen du auf eigene rechnung deutschland weit verkaufen willst wäre ein reise gewerbeschein in betracht zu ziehen |
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Gast
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Verfasst am: 15 Sep 2010 - 21:23
Steuernummer ist da und wann kommt der Gewerbeschein? |
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Hallo
Endlich ist es geschafft, nach langem warten habe ich nun das Schreiben vom Finanzamt mit meiner Steuernummer bekommen. Nun wollte ich aber fragen, wann ich meinen Gewerbeschein bekomme bzw. ob ich diesen noch extra wo holen muss?
Und dann wollte ich mich noch informieren, wann ich das erste Mal die Einkommenssteuererklärung machen muss *hab die Kleiunternehmerregelung in Anspruch genommen*
lg Franzi |
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Gast
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Verfasst am: 15 Sep 2010 - 21:54
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Gewerbeschein gibt es beim Gewerbeamt gleich zum Mitnehmen. Normalerweise holt man sich den zuerst und bekommt dann automatisch vom FA den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Die Steuererklärung muß bis zum 31.05. des Folgejahres abgegeben werden, mit Fristverlängerung, falls ein Steuerberater "on file" ist.
Ich hänge den Thread an den passenden an.
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 15 Sep 2010 - 22:17
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komisch das ich den dann nciht gelich bekommen habe?! Weil ich war bei unserem Gewerbeamt, hab den Gewerbeschein beantragt, das Geld gezahlt und dann auch die Unterlagen vom Finanzamt bekommen. Am besten ich geh noch einmal hin und frag nach und danke für dei schnelle Antwort
lg Franzi |
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Gast
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Verfasst am: 15 Sep 2010 - 23:45
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Du hast dort sicher ein Formular ausgefüllt oder? Und die Dame/der Herr hat dann einen Stempel drauf gemacht? Glückwunsch, das ist dein Gewebeschein (auch bekannt als Gewerbeanmeldung ) |
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Gast
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Verfasst am: 18 Sep 2010 - 13:51
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achso, gut zu wissen
Na dann hat sich das ja erledigt |
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