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Auftrag und Vertrag: Die besten Fragen & Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 12 März 2011 - 13:56

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Foerstina hat Folgendes geschrieben:
Sowas müsste mir mal passieren, Vertrag bekommen bevor ich beim Bewerbungsgespräch war (bezogen auf eine Sozialversicherungspflichtige Stelle) Very Happy


Die Agentur meint sicher keinen festen Arbeits-(Einzel) vertrag.Sie wollen sich nur absichern,dass möglichst viele zur "Fleischbeschau" kommen.
Bekanntlich haben es die Agenturen mittlerweile mitbekommen,dass einige (sehr viele Very Happy ) bei Größenangeben,Alter und Co. "schummeln".Auch scheint esmittlerweile bekannt,dass "Photoshop" gar nicht so schwer zu benutzen ist..........
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 März 2011 - 13:59

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Vicky1503 hat Folgendes geschrieben:


Ich frag mich halt was ist, wenn man beim Casting doch nicht genommen wird, dann hat man ja schon den Vertrag unterschrieben... Dann müssten die einen ja wieder kündigen...


Ja ist es den ein Arbeitsvertrag oder nur ein Vorvertrag???

Auch wenn es ein Arbeitsvertrag ist,kann er (besonders vor Arbeitsbeginn) problemlos gekündigt werden (30 Tage Frist).

Wie schon oben beschrieben und von dir (bzw. der Agentur) bemerkt:

"Sonst kommt ja keiner zum Casting".
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 März 2011 - 14:12

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Es ist ein richtiger Arbeitsvertrag. Das hat mich ja so stutzig gemacht. Einen Vorvertrag hätte ich ja noch verstanden.

Aber du hast wohl recht, die wollen sich absichern und können einen dann trotzdem noch problemlos kündigen (ist ja noch lange hin bis September...)

Ich ruf die am besten einfach mal an und lass mir das alles nochmal genauer erklären bevor ich da irgendwas unterschreibe.
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 März 2011 - 14:24

Antworten mit Zitat  

Vicky1503 hat Folgendes geschrieben:
Es ist ein richtiger Arbeitsvertrag. Das hat mich ja so stutzig gemacht. Einen Vorvertrag hätte ich ja noch verstanden.


Mit "Vorvertrag" habe ich auch gemeint,dass er von der Agentur nicht gegengezeichnet ist.So ein Vetrag müßte auch nur "theoretisch" gekündigt werden.

Ich halte es aber trotzdem für problematisch,da nuneinmal die "Hostessen" beim Kunden vorgestellt werden müssen etc.

Viele werden auch so "naiv" sein und den Vertrag als verbindlich ansehen und sich die Tage bis zuletzt freihalten.

Zu deinem Erstposting mit "die Agentur hat gute Bewertungen und Referenzen":

Letztens hatte ich auch von diesen Spitzenagenturen ein Angebot mit dem Vertragsinhalt "die Stundenvergütung beträgt 12€." Das kam mir schon in Vormulierung komisch vor,also angerufen:

Tatsächlich,es handelte sich um 12€ brutto!
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 März 2011 - 14:49

Pauschalvertrag / Bezahlung zu gering - bitte um Hilfe!
Antworten mit Zitat  

Hallo Leute!

Ich bin in einer etwas verzwickten Situation bezüglich der Bezahlung für einen geleisteten Messejob und bräuchte mal euren Rat.

Ich habe vor kurzem für einen nahmhaften Kunden bei einer Messe gearbeitet. Zuvor hatte ich an einem Casting teilgenommen, für das ich pauschal bezahlt wurde. Nach bestandenem Casting unterschrieb ich einen Vertrag, laut dem ich 3 Tage an einer Schulung teilnehmen sollte (pauschale Bezahlung für die ganze Schulung), und im Anschluss daran bei der Messe arbeiten sollte, bezahlt mit einer Tagespauschale.

Wir waren ein Team von ca. 50 Promotern, die alle den gleichen Vertrag hatten. Nun wurden ausgerechnet ich und noch eine Promoterin ausgewählt, an einem Sonderstand (für den gleichen Kunden) zu arbeiten. Wir hatten die gleichen Aufgaben wie die anderen, jedoch wurde uns kurzfristig mitgeteilt, dass wir nur einen halben Tag anstatt dreien zur Schulung kommen brauchen. Letztendlich waren wir dann 2 Stunden bei dieser Schulung-
eine Vertragsänderung fand nie statt.

Nun habe ich meine Bezahlung erhalten, und es sind einfach mal 200 € Netto zu wenig!! Die Agentur hat mir für die Schulung statt dem vertragsgemäßen Pauschalbetrag einen mageren Studenlohn bezahlt, wodurch diese extreme Differenz zu Stande kommt.

Und jetzt weiß ich nicht wirklich, wie ich reagieren soll. Laut Vertrag steht mir schließlich das Geld zu. Jedoch wollte ich mich, bevor ich mit der Agentur selbst Kontakt aufnehme, mal schlau machen. Mit solchen Leuten ist ja nicht zu spaßen..


Falls ihr euch mit Pauschalverträgen auskennt, schonmal in einer ähnlichen Situation wart, oder auch sonst irgendwelche Tipps habt - wäre ich euch sehr dankbar!

Vielen Dank schonmal und LG,

Smoun
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 März 2011 - 15:15

Re: Pauschalvertrag / Bezahlung zu gering - bitte um Hilfe!
Antworten mit Zitat  

smoun hat Folgendes geschrieben:

Und jetzt weiß ich nicht wirklich, wie ich reagieren soll. Laut Vertrag steht mir schließlich das Geld zu.


Sowas nennt man "dumm gelaufen"!

Du hättest auf den Vertrag im Vorfeld beharren müssen,und an den 3 Tagen Schulung teilnehmen müssen.

Sich später einfach "dumm stellen" und auf die Vergütung aus dem Vertrag verweisen ist hier nicht gerade die beste Art und Weise.

Pauschalbeträge können natürlich auch durch "Nichtleistung" (ist ja hier mit deinem Einverständnis geschehen) oder "Schlechtleistung" gekürzt werden.

Auf Zahlungen,die vertraglich vereinbart worden sind,aber die duch die eigene Einwilligung durch veränderung des Vertrages geändert worden sind,hat man nie einen Anspruch.

Anders wäre es gewesen,wenn die Agentur dir die 2 Tage abgesagt hätte.Hier hättest einen Schadenersatzanspruch gehabt.

P.S:

Sorry, aber 2 Stunden an einer Schulung teilzunehmen und auch noch erwarten,dass man dfür für 3 Tage bezahlt wird,widerspricht doch jedem "Treu und Glauben". Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 März 2011 - 0:55

Antworten mit Zitat  

D'accord... sehe ich auch so. Jetzt auf dem Vertrag zu beharren, halte ich für reichlich daneben. Denke auch daran: Man sieht sich mindestens zweimal im Leben, vielleicht willst Du ja für diese Agentur noch einmal arbeiten. Zudem gibt es Netzwerke zwischen den Agenturen, wenn Du es Dir mit dieser verscherzt, bekommst Du u.U. auch von anderen keinen Job mehr.

Wie gesagt, Geld für eine nicht erbrachte Leistung zu verlangen, würde ich für etwas sehr dreist halten.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Mai 2011 - 22:11

haftung für den kunden
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hallo!

ich hätte hier mal eine frage, ob so ein vertrag möglich ist...

angenommen ich arbeite selbstständig für eine agentur als promoterin. nun schickt mir der kunde der agentur auch einen vertrag in dem steht, was man alles nicht machen darf, von wegen rauchen und so... ist auch in ordnung.
allerdings steht dort weiter, dass ich für viele handlungen und unfälle haften soll!
mein problem ist, dass müssten doch agentur und kunde regeln, schließlich arbeite ich ja für die agentur.
Ist so ein vertrag gültig???

viele grüße und schon mal danke!
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Mai 2011 - 0:47

Antworten mit Zitat  

Wenn du die Aktion durchführst haftest du auch für auftretende Schäden oder ähnliches. Dafür gibt es eine Betriebshaftpflichtversicherung,
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Mai 2011 - 23:22

Auftragsbestätigung / Absagen
Antworten mit Zitat  

Hallo zusammen,

habe auch mal eine Frage.
Was kann passieren wenn man einen Auftrag bzw. eine Stelle annimmt, die Auftragsbestätigung unterschrieben zurück Faxt / mailt aber im nachhinein doch absagen tut..?

kann mir da jemand bitte weiterhelfen??
Für alle Antworten wäre ich euch sehr dankbar.. Smile Smile

Grüsse
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Mai 2011 - 23:31

Antworten mit Zitat  

Spätestens an der Stelle im Vertrag schauen, i. d. R. ist dafür ein hübsches Sümmchen fällig. Vertrag ist Vertrag.
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Mai 2011 - 8:49

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danke für die antwort Smile habe eine auftragsbestätigung bekommen, keinen vertrag und da steht nichts von einem betrag.habe auch rechtzeitig per mail abgesagt aber keine antwort bekommen von der agentur. naja abwarten spätestens morgen wird es sich rausstellen.der auftrag wäre nämlich morgen Smile)
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Jul 2011 - 13:24

Ist Sonntagsarbeit bei Promotion Regelarbeitszeit?
Antworten mit Zitat  

Hallo liebe Foren-Mitglieder,

Ist Sonntags- und Feiertagsarbeit bei Promotion Regelarbeitszeit?
Geht um meinen Vertrag mit einer Agentur.
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Jul 2011 - 14:08

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Keiner weiß,was du unterschrieben hast! Wink
Wenn du z.B. von Montag - Sonntag für jeweils 8 Stunden a 10€ unterschrieben hast,dann ja!(Bzw. was soll bei einem Selsbtändigen Regelarb eitszeit sein??????Die gibt es schlichtweg nicht!)

Du hast schlichtweg Pech gehabt!
Ein Selbständiger macht auch seine Preise übrigends selber,den gesetzliche oder tarifliche Vereinbarungen gibt es dazu selbstverständlich nicht. Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Jul 2011 - 15:10

Antworten mit Zitat  

Geanu da liegt ja mein Problem! Ich habe in der Agentur jahrelang als Selbständiger gearbeitet, bis ich Anfang des Jahres in einen Leiharbeitnehmer Vetrag gezwängt wurde. Kam mir auch komisch vor. Habe also ein richtiges Arbeitgeber - Arbeitnehmer-Verhältnis.

In meinem Vertrag lautet das wie folgt:

Arbeitszeit

(1) Die Arbeitszeit beträgt voraussichtlich wöchentlich 9 Stunden.
(2) Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen und die Verteilung der
Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage richten sich nach den im jeweiligen Kundenbetrieb
gültigen Regelungen bzw. Anforderungen des Entleiherbetriebs. Der Verleiher wird dem Leih-
4 -
arbeitnehmer die Verteilung der Arbeitszeit mindestens vier Tage vor Einsatz beim Entleiher
mitteilen.
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