promotionbasis.de Foren-Übersicht promotionbasis.de

 Regeln   FAQFAQ   SuchenSuchen   ProfilProfil
Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

 
Scheinselbstständigkeit? Was beachten.

Seite 6 von 6 | Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    promotionbasis.de Foren-Übersicht > Die unangenehmen Seiten

<< Schadensersatz nach Ausfall     ::     Agentur zahlt nicht >>  
Autor Nachricht
Gast






BeitragVerfasst am: 29 Aug 2011 - 8:02

Antworten mit Zitat  

Hallo edmerel,

danke für deine Ausführungen! Also, ich habe mit denen jetzt nochmal telefoniert, und es ist so, dass die einen Vertrag über freie Mitarbeit machen. Also ist es letztlich quasi "mein Ding", wie ich das versteuere, sie empflehlen nur Gewerbeschein, weil das am üblichsten und einfachsten ist, um an ne Steuernummer zu kommen...

Und den Job möchte ich deswegen machen, weil er am Campus meiner Uni ist und quasi "nebenbei" gemacht werden kann. Das macht es so angenehm. Smile

Viele Grüße

sus29
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 29 Aug 2011 - 12:47

Antworten mit Zitat  

Zitat:
Also, ich habe mit denen jetzt nochmal telefoniert, und es ist so, dass die einen Vertrag über freie Mitarbeit machen. Also ist es letztlich quasi "mein Ding", wie ich das versteuere, sie empflehlen nur Gewerbeschein, weil das am üblichsten und einfachsten ist, um an ne Steuernummer zu kommen...


Sorry,aber das ist ganz großer Quatsch!
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 29 Aug 2011 - 14:03

Antworten mit Zitat  

Zitat:
Sorry,aber das ist ganz großer Quatsch!


Und inwiefern? Sorry, ich habe von diesem ganzen Finanzamt-/Steuerkram echt keine Ahnung...
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 03 Sep 2011 - 4:49

Antworten mit Zitat  

@sus29: Lesen Sie bitte die Hilfen und Hinweise zum Thema Scheinselbständigkeit und besonders auch die Ausführungen von edmerel.
Sie haben in diesem Job kein unternehmerisches Risiko und auch keine unternehmerischen Freiheiten - also sind Sie auch keine Unternehmerin. Ganz besonders schon deswegen nicht, weil SIE SELBST ja noch nicht einmal erklären können, was Sie in diesem Job zur Selbständigen macht.

Das Unternehmen möchte offensichtlich die aus einem € 400,- - Job erwachsenden Pauschalabgaben sparen. Insofern sollten Sie hier vorsichtig sein - und bevor Sie sich von Behörden verunsichern lassen: Vertrauen Sie den "alten Hasen" in diesem Forum und lassen Sie die Finger von dieser windigen Geschichte.
Nach oben
BjoernGT
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 17.07.2005
Beiträge: 11
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 08 März 2012 - 15:17

Betriebsprüfung/Scheinselbständigkeit - was nun?
Antworten mit Zitat  

Hallo liebe Kollegen,

heute habe ich ein Brief der Deutschen Rentenversicherung bekommen, aus der hervorgeht, das eine Prüfung der Agentur ***** (extra mal in Sternchen gesetzt) statt gefunden hat. Soweit, so gut.. weiter heisst es aber in dem (An)schreiben:

Sehr geehrter Herr XY,

anlässlich einer Betriebsführung bei der vorgenannten Firma haben sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die von Ihnen ausgeübte Tätigkeit als Promoter für die o.a. Firma als Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu werten ist [...]

Soll ich mich mit oben genannter Agentur in Verbindung setzen oder einen Anwalt einschalten oder oder oder?!

LG, Björn
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Gast






BeitragVerfasst am: 08 März 2012 - 15:45

Antworten mit Zitat  

Zitat:
anlässlich einer Betriebsführung bei der vorgenannten Firma haben sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die von Ihnen ausgeübte Tätigkeit als Promoter für die o.a. Firma als Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu werten ist [...]


Da ist doch noch ein Fragebogen und Co. mit dabei,oder???

Ansonsten mit der DRV sich in Verbindung setzen!
Nach oben
BjoernGT
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 17.07.2005
Beiträge: 11
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 08 März 2012 - 17:18

Antworten mit Zitat  

Ja ein fragebogen ist dabei..
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Gast






BeitragVerfasst am: 08 März 2012 - 22:27

Antworten mit Zitat  

Da ist ja nicht nur ein Fragebogen dabei,sondern auch eine sehr ausführliche Info.Weitere Infos dazu und z.T. sehr gute Hilfe bekommst du auf der Seite der DRV und der IHK.

Mit diesen Fragebogen und den geforderten Unterlagen sollst du eben die "Anhaltspunkte" entkräften.

Dazu brauchst du weder einen Anwalt und schon gar nicht die Agentur anzurufen! Wink
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 09 März 2012 - 6:57

Antworten mit Zitat  

Wenn schon die Rentenversicherung von selbst auf die Idee kommt, dass die Merkmale, die einer unselbständigen Erwerbstätigkeit entsprechen, denen überwiegen, die einer selbständigen Erwerbstätigkeit entsprechen würden, dann hilft da im Regelfall auch kein Fragebogen. Selbst eine Hostess oder ein Kellner könnten diesen Fragebogen so ausfüllen, dass anhand der dort gemachten Angaben auf eine Selbstädnigkeit erkannt werden würde.
Weder Kellner noch Hostessen sind aber selbständig, darüber müssen wir wohl kaum noch reden.
Sprechen Sie also mit der DRV über das Ganze und hinterfragen Sie vor allem für sich selbst, wie die DRV auf die Annahme kommt - und ob sie nicht vielleicht recht hat.
Rechtlich wird Ihnen nichts passieren, weil es der DRV nur um die Agentur geht - Sie brauchen also keinen Anwalt.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 09 März 2012 - 12:54

Antworten mit Zitat  

laurin70 hat Folgendes geschrieben:
Wenn schon die Rentenversicherung von selbst auf die Idee kommt, dass die Merkmale, die einer unselbständigen Erwerbstätigkeit entsprechen, denen überwiegen, die einer selbständigen Erwerbstätigkeit entsprechen würden, dann hilft da im Regelfall auch kein Fragebogen


Bearbeitest du einen solchen Fall nicht gerade??? lol

Das ist seit letztem Jahr Standardprozedere der DRV und nach jeder Betriebsprüfung einer Promotionagentur etc. wird der Fragebogen rausgeschickt und weitere Unterlagen angefordert.

Zitat:
Sprechen Sie also mit der DRV über das Ganze und hinterfragen Sie vor allem für sich selbst, wie die DRV auf die Annahme kommt - und ob sie nicht vielleicht recht hat.


Super Tip! lol
Hauptsache jemand noch eins reinwürgen,der jetzt schon verzweifelt ist und Hilfe braucht.

Machst du das mit deinen Klienten auch so???? funny


@TE:

Du bekommst am Ende,wenn alle Unterlagen und Co. stimmen mitgeteilt,dass du einer selbständigen Tätigkeit nachgehst.

Sollte dies jedoch verneint werden,sind enorme Nachzahlungen in die Sozialversicherungssysteme von Nöten (Ausnahmen:wie es wird auf einen 400€ anerkannt oder 50 Tages Regel etc;dies wird aber bei vielen Auftraggern nicht mehr möglich sein,sondern "schützt" eher den Scheinselbständigen,der für 2-3 Firmen paar Stunden arbeitet),zumal duch sicher einige Dutzend Auftraggeber in dieser Form hattest.

Solltest du die Unterlagen nicht zurücksenden und auf die Mahnung nicht reagieren (wie mein guter Bekannter,der auch Klugscheißer ist),wird zuerst noch ein Bußgeld gegen dich verhängt.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 09 März 2012 - 13:31

Antworten mit Zitat  

Somit gilt für dich und vor allem warum man die Sache mit der DRV nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte:

1)Strafverfahren/Verurteilung wegen Scheinselbständigkeit:Nein (jedenfalls bis jetzt noch kein Fall in der Form verhandelt bzw. kein Ermittlungsverfahren eingeleitet)

2)Nachzahlung in das Sozialversicherungssystem mit Zinseszinsen:Ja

Und letzteres sollte ist die weitaus schlimmere "Strafe",als eine unter Punkt 1 erwähnte (unwahrscheinliche) Verurteilung,sein.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 09 März 2012 - 13:57

Antworten mit Zitat  

Somit gilt für dich und vor allem warum man die Sache mit der DRV nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte:

1)Strafverfahren/Verurteilung wegen Scheinselbständigkeit:Nein (jedenfalls bis jetzt noch kein Fall in der Form verhandelt bzw. kein Ermittlungsverfahren eingeleitet)

2)Nachzahlung in das Sozialversicherungssystem mit Zinseszinsen:Ja

Und letzteres sollte ist die weitaus schlimmere "Strafe",als eine unter Punkt 1 erwähnte (unwahrscheinliche) Verurteilung,sein.

P.S:

Beim bearbeiten darauf achten,dass es auf den ersten 4 Seiten um allgemeine Angaben seit der (deiner) Betriebsgründung geht und erst an auf den folgenden 8 Seiten um deine Tätigkeit bei der Agentur,bei der die Betriebsprüfung stattgefunden hat,geht. (Das steht nämlich etwas Kleingedruckt und versteckt auf den Zetteln).

Zwar scheinen die ersten 4 Seiten etwas unspektakulär,jedoch gehts hier um deine Tätigkeit insgesamt seit deiner Gewerbeanmeldung.
Wichtig ist,dass die Unterlagen die angefordert wurden vollständig sind und keine weiteren Zweifel aufkommen lassen.

Somit am besten:

Eigene Ausschreibungen
Fremdauschreibungen mit deiner Atwort und einer Preiskakulation (falls vorhanden)
Annahmen der A.
Verträge (zuerst sorgfältig prüfen!)

etc.

mitschicken.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 16 März 2012 - 6:07

Antworten mit Zitat  

@edmerel: Können Sie einen Präzedenzfall benennen, nach dem ein Gewerbetreibender von der Rentenversicherung als Arbeitnehmer eingestuft wurde und persönlich Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen musste?
Das würde mich dann doch mal interessieren - ich kenne nämlich keinen.

Im Klartext: Geprüft wird eigentlich immer die Agentur - und auch nur die müsste nachzahlen. Jeder Fragebogen lässt sich so ausfüllen, wie es gerade passt - das ist ja der Witz an der Sache.
Nach oben
SteffanK



Anmeldungsdatum: 25.05.2018
Beiträge: 6
Wohnort: Belin

BeitragVerfasst am: 28 Mai 2018 - 19:18

Antworten mit Zitat  

Soweit ich weiß, befassten sich Firmen viel mehr mit dem Thema Scheinselbstständigkeit als der Freiberufler. Aber vielleicht irre ich mich auch.
Für einen Freiberufler ist wichtig, dass er das mit den Steuerabgaben richtig macht und seine Steuern zahlt. Firmen dagegen beauftragen Agenturen, die sich darum kümmern, dass es nicht zu Problemen bezüglich der Scheinselbstständigkeit kommt.
Ich habe hier https://frisco-freelancer.de/ ein bisschen darüber gelesen. Auf dieser Seite wird Hilfe angeboten, Firmen diesbezüglich zu unterstützen.
LG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    promotionbasis.de Foren-Übersicht > Die unangenehmen Seiten
Seite 6 von 6 | Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6 Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde


 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

promotionbasis.de-Forum // Scheinselbstständigkeit? Was beachten.
promotionbasis.de ist die große deutschsprachige Ressource für Informationen und Jobs aus dem Promotion-, Messe- und Eventbereich.
Auf unsere Leistungen vertrauen zigtausend Nutzer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

PB - Homepage   //   PB - Job-Listing   //   PB - Promotionjobs inserieren   //   PB - Promotersuche   //   PB - Kostenlos anmelden
PB - Promotionjobs   //   PB - Messejobs   //   PB - Eventjobs   //   PB - Studentenjobs   //   PB - Nebenjobs   //   PB - Ferienjobs   //   PB - Gastrojobs   //   PB - Hostessjobs
PB - Tipps & Tricks   //   PB - Hilfe & Support   //   PB - Downloads   //   PB - Web-Tipps   //   PB - Impressum


Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de