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<< Kündigung Rahmenvereinbarung :: Auftrag und Vertrag - Fragen & Probleme >> |
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PB-Team Site Admin
Anmeldungsdatum: 05.12.2002 Beiträge: 1258 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 15 Dez 2011 - 16:53
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Sprichst Du etwa von den PB-Inseratsnummern?
Dann wäre das zwar ungeheuer schmeichelhaft, hab ich aber noch nie gehört.
Das interessiert mich natürlich auch, wie viele Agenturen tatsächlich unsere Inserats-Nummern in der Rechnung 'fordern'.
Prinzipiell kannst Du natürlich nicht im Nachhinein aufgelegt bekommen, dass die Rechnung in einem bestimmten CI angefertigt werden soll. Falls ja, 'müsste' die Agentur netterweise das Layout zur Verfügung stellen. Es ist ja immerhin Deine Rechnung
LG,
Nicole von PB-Team _________________ _
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Gast
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Verfasst am: 15 Dez 2011 - 18:25
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Inseratsnummer auf der Rechnung? Noch nie gehört. Wenn dann maximal agenturinterne Projektnummern. |
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Gast
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Verfasst am: 15 Dez 2011 - 21:24
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PB-Team hat Folgendes geschrieben: | Sprichst Du etwa von den PB-Inseratsnummern?
Dann wäre das zwar ungeheuer schmeichelhaft, hab ich aber noch nie gehört.
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Je nachdem,wann die Agentur das verkündet hat!
Nach Erhalt der Rechnung oder noch davor.
Bei der ersten Variante ist es eine bloße Unverschämtheit und kann auch nicht schmeichelhaft für euch sein.
Der Sinn der zweiten Variante erschliesst sich mir nicht,da die Inseratsnummern nicht nach Agenturen,sondern eben fortlaufend nach Anzeigenschaltung vergeben werden.
Das macht also weder organisatorisch noch buchalterisch für die Agentur Sinn! |
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Gast
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Verfasst am: 15 Dez 2011 - 22:17
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Danke für eure Antworten, dann habe ich das wohl falsch verstanden und werde noch einmal nachfragen, ich hatte mich nämlich auch gewundert! |
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Gast
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Verfasst am: 28 Dez 2011 - 19:16
Darf meine Frau meine Einsätze in Rechnung stellen? |
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hallo,
als Altersteilzeitler darf ich mit angemeldetem Kleingewerbe(Promotion) 400€ hinzu verdienen. Meine Aufträge übersteigen aber diesen Betrag.
Hier meine Frage:
Darf meine Frau die ebenfalls ein Kleingewerbe angemeldet hat, diese meine Einsätze in Rechnung stellen?
PS.: wir sind gemeinsam steuerlich veranlagt.
Gruß Wolfgang |
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Gast
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Verfasst am: 28 Dez 2011 - 19:23
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klar darf sie dir ihre tätigkeit in rechnung stellen, aber wenn ihr sowieso gemeinsam veranlagt seid wird euch das am ende nicht viel bringen, da ja euer gemeinsames einkommen zählt. vorteile könnte es höchstens bei den freibeträgen bringen, hier würde ich dir allerdings empfehlen einen steuerberater zu fragen, oder aber die frage an das finanzamt zu stellen, die beantworten solche fragen auch (wenn man sie denn mal fragt...) |
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Gast
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Verfasst am: 28 Dez 2011 - 20:10
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Da hast du was falsch verstanden. Er meint, ob er den Job macht und seine Frau auf eigenen Namen die Rechnung stellt. Das geht natürlich NICHT! Außer du bist bei deiner Frau angestellt, freier Mitarbeiter oder sonstwas. Da müsste dann aber auch deine Frau den Vertrag mit der Agentur haben etc. |
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Gast
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Verfasst am: 28 Dez 2011 - 20:56
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DanMat hat natürlich vollkommen Recht und ich hab's wirklich falsch verstanden... dachte Deine Frau wollte Dir Tätigkeiten in Rechnung die Sie für Dich ausübt.... trotzdem, vielleicht kannst Du es ja als "Anregung" sehen.... |
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Gast
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Verfasst am: 29 Dez 2011 - 11:51
Re: Darf meine Frau meine Einsätze in Rechnung stellen? |
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wolfgangw9 hat Folgendes geschrieben: |
PS.: wir sind gemeinsam steuerlich veranlagt.
Gruß Wolfgang |
Das ist völlig egal!
Es geht ja in erster Linie um die Erstattung der Aufstockungsbeiträge bei deinem Arbeitgeber durch die Arbeitsagentur.Diese werden versagt,wenn der monatliche Verdienst regelmäßig 400€ übersteigt.
Ich nehme jedoch stark an,dass es sich bei einem Selbstständigen im Nebengewerbe um "Gewinn" und nich umt "Umsatz" handelt.
Wie hier,neben deiner Arbeitsstelle,der Gewinn zu ermitteln ist (sprich Autonutzung etc) muss dir ein Steuerprofi erklären. |
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Gast
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Verfasst am: 30 März 2012 - 22:06
Rechnungsstellung, Rechnungstool - Fragen & Probleme |
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Hi ich bin neu hier und habe nun mein ersten Job gehabt mit Steueridentifikationsnummer. Wie geht es jetzt für mich weiter? Ich muss jetzt eine Rechnung schreiben aber wie? Mit dem Rechnung tool von PB kriege ich es nicht hin, es erscheint "keine Rechnung gefunden" ( ?? ) .
Außerdem wie gebe ich an, dass ich keine Steuer zahlen muss, da ich keine 8000 im Jahr verdiene?? Es wäre wirklich eine große Hilfe wenn ihr mich aufklären könntet! Am Besten einen Mustertext, den ich jedes mal als in der Rechnung schreiben kann.
Ich Danke euch im Voraus!
Dani |
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 30 März 2012 - 22:26
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Achso aber wie erfolgt die Bezahlung dann wenn ich das über die ID mache? |
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Gast
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Verfasst am: 30 März 2012 - 23:36
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Keine Ahnung, was hast du denn mit der Agentur vereinbart? |
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Gast
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Verfasst am: 31 März 2012 - 7:09
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Die haben gesagt ich solle eine kurze Rechnung schreiben mit meiner ID. Jedoch mache ich mir jetzt sorgen, wenn du sagst das "dürfte" man nicht wieso denn nicht? Hat das eine rechtliche Konsequenz? |
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Gast
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Verfasst am: 31 März 2012 - 12:34
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Wie bereits erwähnt, um eine Rechnung schreiben zu dürfen, musst du eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt angezeigt haben. Sprich doch am besten erstmal mit der Agentur, dass du dich informiert hast und keine Rechnung einfach so schreiben darfst und welche Abrechnungsformen die Agentur noch bietet. Sollten die keine Alternative anbieten, dann lass dir doch von denen eine Vorlage geben und reiche die wie gewünscht ein. Da es sicher nicht um 20.000 € geht und du nicht regelmäßig so arbeitest, werden dir wohl kaum rechtliche Konsequenzen drohen. Wichtig ist, dass du den Betrag wie auch immer in deiner Einkommenssteuererklärung mit angibst, dann kann dir im Grunde keiner was. |
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