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Promotionausfall und kurzfristige Jobabsagen

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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Aug 2012 - 15:40

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Aniyale hat Folgendes geschrieben:
Der Einsatz hätte am 12. August stattfinden sollen.


In der Überschrift schreibst du "Vertrag unterschrieben" und dann der Einsatz hätte nächste Woche losgehen sollen.

Was den nun???
Konfus
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Aug 2012 - 15:43

Antworten mit Zitat  

Aniyale hat Folgendes geschrieben:

Was kann ich jetzt von denen verlangen?


Eigentlich gar nichts!

Ihr könntet euch höchstens auf eine Entschädigung einigen (50€);dass wird die Agentur aber kaum machen,da kein ordentlicher Vertrag vorliegt und die Aktion erst in 12 Tagen losgehen sollte.
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Aug 2012 - 15:46

Antworten mit Zitat  

was gibt es da nicht zu verstehen?

wir (die agentur und ich) haben einen vertrag zum einsatz, der nächste woche stattfinden soll, rechtsgültig ausgetauscht. also bin ich davon ausgegangen, dass ich nächste woche zu dieser aktion erscheinen werde. heutfe erfahre ich, dass die aktion nicht stattfinden wird und ich bin verärgert.
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Aug 2012 - 15:57

Antworten mit Zitat  

Aniyale hat Folgendes geschrieben:
was gibt es da nicht zu verstehen?
.


Nicht so frech bitte! kopfschüttel
Zuerst muss man dir alles aus der Nase ziehen und dann kommt solch ein Passus!



Zitat:
wir (die agentur und ich) haben einen vertrag zum einsatz, der nächste woche stattfinden soll, rechtsgültig ausgetauscht.


Dann meine Empfehlung:

Rechtsanwalt nehmen und den Schadenersatz gleich einklagen! lol

Falls nicht,hilft nur noch:

Zitat:
Drohen?
hehe
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PB-Team
Site Admin


Anmeldungsdatum: 05.12.2002
Beiträge: 1258
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 02 Aug 2012 - 12:12

Antworten mit Zitat  

Hallo Aniyale,

ich habe Dein Thema mit diesem hier zusammengeführt. Das Problem ist nicht unbekannt. Du findest hier weitere Erfahrungsberichte.

Viele Grüße aus Kiel,

Jessica vom PB-Team
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Aug 2012 - 15:44

kurzfristige jobabsage
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moin,


hatte am samstag einen job im kölner zoo. beginn 15.00.
durch den tragischen unfall der pflegerin wurde der job um 14.00 abgesagt.
meine agentur will nun keinen schadenersatz für den entgangenen job bezahlen.
wirklich rechtens ist das nicht, oder?
weiteres vorgehen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Aug 2012 - 16:24

Re: kurzfristige jobabsage
Antworten mit Zitat  

Finch3000 hat Folgendes geschrieben:

durch den tragischen unfall der pflegerin wurde der job um 14.00 abgesagt.
meine agentur will nun keinen schadenersatz für den entgangenen job bezahlen.


Muss sie auch nicht.Sie kann dir dafür einen anderen Job anbieten und du als Selbständiger musst dann eben nacharbeiten,zumal es sich um ein unvorgesehnes Ereignis gehandelt hat,an dem sie kein Verschulden trifft......



Zitat:
wirklich rechtens ist das nicht, oder?
weiteres vorgehen?


Du hättest um 15.00 Uhr angefangen,wieviel hättest du den dann verdient??? lol

50€???

lol

Der Zoo hat aufgrund der Ereignisse geschlossen und das fällt nuneinmal unter höherer Gewalt.

Abgesehen davon ist dein Post ziemlich "pietätllos" aufgrund der gesamten Dramatik des Vorfalls (Pflegerin Tod,Tigermama Tod........)
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Aug 2012 - 16:29

Antworten mit Zitat  

nachdem der job bis 2uhr nachts angesetzt war, 120€ insgesamt.
von ersatzjob war bis jetzt auch nichts zu hören.


und was daran pietätlos sein soll, möchte ich mal bitte wissen. ich glaub es hakt.
weder die agentur, noch der kunde der agentur, noch ich haben irgendwas mit dem unfall im zoo zu tun. das war lediglich die location des auftrags, sonst nix.
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Aug 2012 - 17:28

Antworten mit Zitat  

Finch3000 hat Folgendes geschrieben:

und was daran pietätlos sein soll, möchte ich mal bitte wissen. ich glaub es hakt.
.


Es "hakt" mit dem Denken! Wink

Zitat:
weder die agentur, noch der kunde der agentur, noch ich haben irgendwas mit dem unfall im zoo zu tun. das war lediglich die location des auftrags, sonst nix.


.........und die Location war eben nach dem Unfall geschlossen,oder?

Der Schadenersatz richtet sich eben nicht darum,ob du,er,sie,es daran Schuld waren,sondern das es eben passiert ist,dass es eben zu diesem Vorfall gekommen ist und es muss vor allem beim Anspruchsgegener eine Pflichtverletzung vorliegen.


Damit dir jemand den Tag bezahlt,muss du jemand finden und ihm eine "Pflichtverletzung" unterstellen.
Wie du aber selber schreibst,ist weder dem Kunden noch der Agentur etwas anzulasten (und das sollte auch jedem klar sein).
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Okt 2012 - 18:32

Agentur sagt Aktion 2 Tage vorher ab
Antworten mit Zitat  

hallo,

toll, dass es dieses thema hier gibt.
ich habe gerade folgendes problem.
eine agentur sagt mir eine komplette aktion ab, die am freitag hätte beginnen sollen. ich verliere dadurch 600 euro und meine anderen kollegen verlieren noch viel mehr geld, da sie für mehrere tage gebucht waren.
im vertrag steht drin, bei "aktionsbedingten änderungen oder kürzungen" zahlt die agentur nicht.
wenn ich das aber jetzt richtig verstehe, ist die komplette aktion abgesagt worden. wir wurden zwar auf einige wochen später vertröstet, nur wissen wir da a) nicht, ob wir da noch verfügbar sind und b) wir davon auch nichts haben, da wir ja jetzt die zeit eingeplant, freigehalten haben und unsere fixkosten zahlen müssen.
was kann man da jetzt machen? haben wir anspruch auf ein ausfallshonorar? falls ja, auf was kann man sich da berufen?
vielen dank,
jazzfly
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Okt 2012 - 19:36

Antworten mit Zitat  

Genau zu dem Thema gib es schon mehr als ein Dutzend Threads!

Bitte die Suche bemühen. yo

Zitat:
wir wurden zwar auf einige wochen später vertröstet, nur wissen wir da


Das ist aber der Knackpunkt!
Ein Selbständiger muss eben später "nacharbeiten" (es sein den es handelt sich um ein Fixgeschäft).=>[b]jetzt [/b]neuen Vertrag abschließnen!

Ist das zun späteren Zeitpunkt nicht gegeben => Schadenersatz
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Okt 2012 - 20:00

Antworten mit Zitat  

hab mir die anderen beiträge größtenteils durchgelesen. wurde jedoch nicht ganz schlau draus. es gibt doch bestimmte regelungen bezüglich der ausfallpauschale gibt...also ob 50 oder 75% und ab wann und ich diese hier nicht ganz klar rauslesen konnte und es jetzt immer noch nicht weiß.
also wenn ich es richtig verstanden habe, dann muss die agentur keine ausfallpauschale zahlen, da sie plant die aktion zu wiederholen..richtig?
der schaden ist doch trotzdem zum IST zeitpunkt entstanden.
trotz allem ist dem promoter doch nicht geholfen, wenn er mit seinem einsatz und dem geld rechnet und dieser dann fitkiv gesehen 4 wochen nachgeholt wird. ergibt doch keinen sinn.
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Magenta
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 29.12.2006
Beiträge: 165
Wohnort: Gäufelden

BeitragVerfasst am: 17 Okt 2012 - 1:41

Antworten mit Zitat  

wenn die agentur sich vorbehält, bei kürzungen nicht zu bezahlen, heisst das wohl, dass bei einer kürzung von 100 prozent (ausfall) die agentur aus der zahlungsverpflichtung wohl leider raus ist.

auf der anderen seite hast du ja auch nicht für einen zeitraum von xy zugesagt, sondern nur für die tage, für die du ursprünglich gebucht warst.

bedeutet meiner meinung nach, dass du keinen schadensersatz verlangen kannst, aber die dich auch nicht mehr im nachhinein zur erfüllung des auftrags zwingen können.

und DIESE agentur würde ich schnell mal aus meinem verteiler löschen Sad
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Okt 2012 - 7:19

Antworten mit Zitat  

liebe magenta,

vielen dank für deine antwort!

lieben gruß
jazzfly
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Magenta
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 29.12.2006
Beiträge: 165
Wohnort: Gäufelden

BeitragVerfasst am: 17 Okt 2012 - 19:02

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immer gerne Wink
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