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Auf Gewerbeschein & Lohnsteuerkarte arbeiten: Was beachten?

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PB-Team
Site Admin


Joined: 05 Dec 2002
Posts: 1258
Location: Kiel

PostPosted: 06 Aug 2012 - 10:15

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Hallo aennchn,

rechtlich spricht nichts gegen diese Kombination.

Mehr Erfahrungen mit der Mischung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, Selbstständigkeit und 400-Euro-Job findest du hier:

https://www.promotionforum.de/ftopic7411.html

Viele Grüße aus Kiel,

Jessica vom PB-Team
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PostPosted: 09 Aug 2012 - 10:41

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Rechtlich ist das kein Problem, das stimmt schon.

Du bist kein Student mehr, oder? Ich kenne deine persönliche Situation nicht, aber du zahlst dann natürlich auch nur über den Teilzeit-Job in deine Rente etc. ein...

Die 400 € sind steuerfrei, wenn du keine Lohnsteuerkarte vorlegen musst, darauf solltest du auf jeden Fall achten. Die musst du auch nicht in deiner Steuererklärung angeben, wohl aber die Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit. Da solltest du dir die Freigrenzen noch mal genau anschauen, sonst gibt es nachher ein böses Erwachen! Smile
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PostPosted: 10 Aug 2012 - 9:24

Freibetrag
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Könnte mir vielleicht jemand sagen wieviel der Freibetrag für Selbstständige neben einer Festanstellung ist? Ich bin an der Uni festangestellt, würde aber gerne nebenbei noch etwas selbstständig arbeiten, möchte aber natürlich nur ungern Steuern zahlen. Wieviel darf ich nun nebenbei selbstständig verdienen? Die Frau vom Finanzamt meinte irgendwas von über 2000 €, aber das kommt mir so wenig vor, weil ich was von 8000€ gehört habe? Vielleicht habe ich mich am Telefon auch verhört. Es wäre toll, wenn mir da jemand helfen könnte...
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PostPosted: 10 Aug 2012 - 9:31

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Es gibt keinen Freibetrag für Selbständige oder für Arbeitnehmer. Es gibt nur einen Freibetrag für alle und der ist je nach persönlichen Verhältnissen unterschiedlich. Bist du unverheiratet, beträgt er in der Tag im Moment 8.004 €. Bist du in der Uni geringfügig beschäftigt oder ganz normal sozialversicherungspflichtig? Falls zweiteres der Fall sein sollte, gibt es nämlich auch noch einen Pauschbetrag von 900 €, um den sich der Freibetrag dann erhöht.

Ansonsten kannst du auch hier noch mal gucken: https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=693
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PostPosted: 16 Aug 2012 - 10:18

Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit - wieviel bleibt übr
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Hallo,

bei einer Promotiontätigkeit würde ich 460 Euro in 5 Tagen evrdienen, ich bin dann nicht mehr Studentin. Ich ahbe gehört, dass ab 400 Euro Sozialversicherungspflicht besteht. Wieviel belibt mir dann übrig?
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PostPosted: 16 Aug 2012 - 10:30

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Das hängt davon ab, wie du beschäftigt werden sollst und welchen Status du hast (arbeitssuchend etc.),
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PostPosted: 16 Aug 2012 - 10:50

gewerbeschein
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Ich hätte einen gewerbeschein
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PostPosted: 16 Aug 2012 - 11:05

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Dann ist das eine selbstständige neben- oder hauptberufliche Tätigkeit, da spielt die Höhe des Betrages höchstens bei der Einkommens- oder Umsatzsteuer eine Rolle. Sofern die selbstständige Tätigkeit auch tatsächlich vorliegt (keine Weisungsgebundenheit etc.), ist diese nicht sozialversicherungspflichtig. Einziges Geschmäckle könnte sein, dass du, da kein Student mehr, arbeitssuchend gemeldet bist und ALG 1 oder 2 beziehst, dann wird das natürlich mit den bezogenen Leistungen verrechnet. Bist du nirgendwo gemeldet, solltest du dich mal bei einem Steuerberater erkundigen, inwieweit die Tätigkeit dann als hauptberufliche eingestuft werden kann.
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PostPosted: 17 Oct 2012 - 7:30

Gewerbeschein/Lohnsteuerkarte
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Hallo:)

Ich weiß, dass toema schon fast das Gleiche gefragt hat, die Antwort hat mich aber noch nicht ganz erleuchtet.

Ich arbeite seit drei Jahren auf Lohnsteuerkarte und habe dort mein festes Einkommen. Zusätzlich habe ich mir im Juni den Gewerbeschein geholt und verdiene nun fleißig, da ich dachte, dass ich je einen Freibetrag habe, in dem ich keine Steuern zahlen muss.

Ich hatte damals auch die Finanzbeamtin gefragt, aber wir hatten anscheinend aneinander vorbei geredet.

Wie gesagt, ich dachte: Zwei Steuernummern, zwei Steuererklärungen machen auch gleich zwei Freibeträge.

Das Finanzamt hat heute leider geschlossen:/

Also: Kann ich insgesamt in meinem Job als Angestellte UND als Selbstständige 8004 Euro "verdienen" oder je?

Und wenn es insgesamt ist, kann ich dann aus den 8004 Euro gleich 8924 draus machen, da die Werbungskosten von 920 Euro abgezogen werden oder verdiene ich für Werbungskosten zu wenig?

Danke schon mal;)
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PostPosted: 17 Oct 2012 - 9:46

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So, schade, dass man seine Beiträge hier nicht löschen kann, da ich vorhin in Eile etwas schnell geschrieben habe und das Wichtigste in den vorigen Beiträgen überlesen habe;)

Also, ich darf insgesamt nur 8004 Euro verdienen.
Aber die 920 Euro kommen noch drauf?
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PostPosted: 17 Oct 2012 - 10:01

Verdienstgrenze bei nebenberuflicher Selbstständigkeit
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Hallo zusammen!

ich arbeite hauptberuflich auf Lohnsteuerkarte und habe noch einen 400,- Euro Job. Dazu arbeite ich noch nebenberuflich als Promoterin auf Gewerbeschein - allerdings derzeit nur für einen Auftraggeber.

Reicht denn ein Auftraggeber aus oder muss ich - wie bei einer selbstständigen Tätigkeit - mehrere Auftraggeber haben!
Und..welche Verdienstgrenze muss ich ggf. beachten?

Vielen Dank für Eure antworten!
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PostPosted: 17 Oct 2012 - 14:38

Re: Verdienstgrenze bei nebenberuflicher Selbstständigkeit
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TatjanaStr wrote:

Dazu arbeite ich noch nebenberuflich als Promoterin auf Gewerbeschein - allerdings derzeit nur für einen Auftraggeber.
Reicht denn ein Auftraggeber aus oder muss ich - wie bei einer selbstständigen Tätigkeit - mehrere Auftraggeber haben!
!


"Bissl selbstständig" gibt es eben so wenig,wie "bissl schwanger". Very Happy

Egal ob haupt-oder nebenberuflich selbstständig,die Kriterien (Achtung:Plural!) für eben diese müssen vorhanden sein und ein Auftrageber reicht da nuneinmal nicht aus.

Quote:
Und..welche Verdienstgrenze muss ich ggf. beachten?


Da du hauptberuflich einen LSK Job hast und noch einen 400€ Job und noch ein Gewerbe,wird wohl kein Freibetrag greifen (es sei den du hast 10 kKnder zuhause).
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PostPosted: 15 Jan 2013 - 19:08

kurzfristige Beschäftigung, Kleinunternehmen, Lohnsteuerkart
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Hi an alle Promoter,

worauf muss man als Gelegenheitsjobber achten, wenn man Gewerbeschein angemeldet hat, und einen Job als kurzfristige Beschäftigung annimmt, bzw ab und zu auf Lohnsteuerkarte arbeitet? Kann man wie man will hin und her switchen? Oder schließt das eine das andere aus?
Gibts wohlmöglich Probleme mit dem Finanzamt oder der Krankenkasse usw.???

Danke für eure Antworten
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PostPosted: 04 Nov 2013 - 9:29

Gewerbeschein + Lohnsteuerkarte?
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Hallo ihr lieben,
Ich hab mal eine frage. Zur zeit arbeite ich auf Gewerbeschein ca 3 mal die Woche. Jetzt hat mich eine Agentur angefragt, die gerne auf Lohnsteuerkarte abrechnen will. Kann ich diesen ohne Nachteile noch zusätzlich beantragen? Zur zeit muss ich meine Krankenkasse leider selber bezahlen da ich über den monatlichen Freibetrag fürs selbständige arbeiten komme, mit dem man in der familienversicherung bleiben kann. Das ist also sowieso schon gegeben.
Außerdem: auf meinem Gewerbeschein ist Kleinunternehmer eingetragen, das heißt meine jährliche Freigrenze liegt bei 17.500€ richtig?
Bin mir da bei allem noch sehr unsicher und habe keine Lust auf die Schnauze zu fliegen am Ende des Jahres.
Vielen lieben Dank schonmal - falls dieses Thema schönmacht vorkam sei es mir verziehen, ich hab leider keinen aktuellen Thread gefunden der alle meine fragen beantwortet..
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PostPosted: 04 Nov 2013 - 13:17

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Du kannst problemlos auf GS und zusätzlich LSK arbeiten. Mit den Freibeträgen solltest du dich mal schlau machen. Der Freibetrag für die Einkommenssteuer liegt bei knapp über 8.000 € jährlich. Herangezogen wird die Summe deiner Einkünfte, also betrieblicher Gewinn + Verdienst auf LKS etc. Liegst du da in Summe unter dem Freibetrag, bekommst du die Lohnsteuer, die bei Verdiensten auf LSK automatisch abgezogen wird sogar wieder.
Der Freibetrag für Kleinunternehmer ist die Umsatzgrenze (17.500 €), ab der du Umsatzsteuer auf deinen Rechnung ausweisen musst. Beachte, dass dieser Umsatzbetrag inkl. der eventuell vereinnahmten Umsatzsteuer gilt. Ergo, solltest du mal das FA aufsuchen, wenn du im Nebengewerbe mehr als ca. 14.700 € Umsatz erwirtschaftest!
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