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Gast
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Verfasst am: 31 Okt 2012 - 12:20
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Ungesetzlich und lebensfremd. Ob Sie einen oder 300 Auftraggeber haben, ist für die Entscheidung darüber, ob Sie selbständig sind, absolut unerheblich.
Abgesehen davon darf das Gewerbeamt Ihre Anzeige nicht ablehnen.
Lassen Sie sich die Rechtsgrundlage benennen und posten Sie das dann hier mal, ich helfe Ihnen dann weiter. |
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Gast
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Verfasst am: 31 Okt 2012 - 22:33
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Hmm, werde am Freitag nochmal nachfragedn müssen und gebe dann Bescheid - voll ärgerlich.
Trotzdem Danke bis hierin. |
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Gast
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Verfasst am: 01 Nov 2012 - 15:19
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Nadyaa hat Folgendes geschrieben: | Hmm, werde am Freitag nochmal nachfragedn |
Das "nachfragen" aber bitte nicht zu ernst nehmen und auch mal ruhig den Teamleiter oder Amtsleiter bemühen!
Den kurz gesagt:
Jede Rechtsgrundlage zur Verwehrung,die man dir nennt ist schlichtweg falsch und das Gewerbeamt hat gar nicht die Kompetenz den GS zu verwehren!!!!!! |
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Gast
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Verfasst am: 03 Nov 2012 - 15:25
Gewerbeschein |
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wie groß ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass mich jemand einstellt, wenn Gewerbeschein bevorzugt - ich aber keinen hab? VG |
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Gast
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Verfasst am: 03 Nov 2012 - 18:29
Zweitwohnung |
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Kommt es jetzt billiger wenn ich meine Heimat oder meinen derzeitigen Wohnort als Erstwohnung angebe. Das hängt wahrscheinlich auch damit zusammen wieviel der Gewerbeschein jeweils vor Ort kostet, oder?
VG |
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Gast
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Verfasst am: 03 Nov 2012 - 19:17
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Die Kosten für die Anmeldung eines Gewerbes sind in der Regel relativ gleich (um die 20 - 25 Euro). Mach es doch eher davon abhängig, wo du länger gemeldet sein wirst, dann sparst du langfristig die Kosten fürs Ummelden. |
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Gast
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Verfasst am: 03 Nov 2012 - 19:20
Re: Gewerbeschein |
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et28icok hat Folgendes geschrieben: | wie groß ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass mich jemand einstellt, wenn Gewerbeschein bevorzugt - ich aber keinen hab? VG |
Dazu kann man keine Aussage treffen, auf Dauer wird sich (abgesehen von Leuten, die das hauptberuflich betreiben) sowieso die Abrechnung über LSK oder kurzfristige Beschäftigung durchsetzen. Den Student, der ein Nebengewerbe hat und sich was dazuverdient, wird es in absehbarer Zeit vermutlich nicht mehr geben. |
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Gast
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Verfasst am: 05 Nov 2012 - 7:22
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1. Man wird mit Gewerbeschein nicht eingestellt
2. Es gibt keine Wahlmöglichkeiten. Entweder, Sie sind gewerblich tätig und schreiben Rechnungen - oder Sie werden angestellt. Einen Job, bei dem man sich aussuchen kann, ob man ihn gewerblich oder als Arbeitnehmer macht, gibt es nicht. |
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Gast
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Verfasst am: 10 Nov 2012 - 17:52
Gewerbe anmelden, wann erhält man die Steuernummer? |
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Hallo,
ich hätte mal eine Frage bezüglich der Steuernummer.
Ich hätte einen Promotionsjob in Aussicht und wollte deswegen nächste Woche ein Gewerbe anmelden.
Um die Rechnung zu schreiben, benötigt man ja darüberhinaus eine Steuernummer.
Nun wollte ich euch fragen, wie lange es ungefähr dauert, bis man die Steuernummer erhält?
Ich habe etwas Angst, dass das Finanzamt sich Zeit lässt und ich die Steuernummer nicht rechtzeitig habe, um die Rechnung zu schreiben.
Viele Grüße |
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 08 Jan 2013 - 12:41
Gewerbeschein - Fragen & Probleme |
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Hallo
aller Anfang ist schwer
Du musst deine SetCard richtig ausfüllen und ein großes Foto vom Fotograf mit einer Hochauflösung in deiner SetCard hochladen
Suche einen Fotograf der dich motiviert und mache verschiedene Motive
Bewerbe dich jeden Tag bei meheren Agenturen
Als Kontakt gebe deine Handynummer an
Viel Erfolg
Gruß
MichaelB |
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Gast
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Verfasst am: 08 Jan 2013 - 13:41
Finanzamt Ellie |
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Hallo Ellie,
es kommt ganz auf dein Finanzamt an und ob das Gewerbeamt deine Anmeldung mit vielen sammelt um sie dann dem Finanzamt zukommen zu lassen.
Dieser Vorgang kann etwas dauern und lässt sich beschleunigen indem du direkt zum Finanzamt gehst und den Bogen zur Steuerlichen erfassung ausfüllst. Nehme unbedingt deinen Gewerbeschein mit zur Abgabe des Antrags.
Da zz die Softwaresysteme vieler Finanzämter in Deutschland umgestellt werden kann es sein das es länger dauert.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Liebe Grüße Sophie |
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Gast
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Verfasst am: 08 Feb 2013 - 15:39
Hilllfeeee |
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Hey liebe erfahrene messe jober,
ich habe folgendes problem und suche schon seit stunden im internet nach einer antwort.
Ich würde dieses jahr gerne wieder auf der cebit arbeiten.
Habe nun einen auftrag bekommen...nur leider möchte die agentur per gewerbeschein abrechnen. Sonst hatte ich immer per steuernummer als kleinunternehmer abgerechnet.
Ich bin bis zum 28.02.2013 bei meinem ausbildungsbetrieb eingestellt und danach arbeitslos, da ich meine ausbildung abgeschlossen habe.
Nun stellt sich die frage, ob ich in dem fall einen gewerbeschein beantragen darf und wenn ja wie ich diesen benenne...und vor allem ob es auf nebentätigkeit oder als hauptberuf eingetragen werdden soll.
Welche vor und nachteile bringt mir das ganze? Und muss ich mich dann auch beim arbeitsamt anmelden?!?
Ich bitte um hilfe...bin ein wenig ratlos
Lieben gruß,
Anna |
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Gast
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Verfasst am: 08 Feb 2013 - 15:44
Hilllfeeee |
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Hey liebe erfahrene messe jober,
ich habe folgendes problem und suche schon seit stunden im internet nach einer antwort.
Ich würde dieses jahr gerne wieder auf der cebit arbeiten.
Habe nun einen auftrag bekommen...nur leider möchte die agentur per gewerbeschein abrechnen. Sonst hatte ich immer per steuernummer als kleinunternehmer abgerechnet.
Ich bin bis zum 28.02.2013 bei meinem ausbildungsbetrieb eingestellt und danach arbeitslos, da ich meine ausbildung abgeschlossen habe.
Nun stellt sich die frage, ob ich in dem fall einen gewerbeschein beantragen darf und wenn ja wie ich diesen benenne...und vor allem ob es auf nebentätigkeit oder als hauptberuf eingetragen werdden soll.
Welche vor und nachteile bringt mir das ganze? Und muss ich mich dann auch beim arbeitsamt anmelden?!?
Ich bitte um hilfe...bin ein wenig ratlos
Lieben gruß,
Anna |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 08 Feb 2013 - 16:00
Re: Hilllfeeee |
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Ania1989 hat Folgendes geschrieben: |
Ich würde dieses jahr gerne wieder auf der cebit arbeiten.
Habe nun einen auftrag bekommen...nur leider möchte die agentur per gewerbeschein abrechnen. Sonst hatte ich immer per steuernummer als kleinunternehmer abgerechnet.
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Was die Agentur will ist ihre Sache!
Messhostess und Co. = keine selbständige Tätigkeit!
Einfach hier bei "Tipps und Tricks" einlesen. |
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