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Gast
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Verfasst am: 10 Feb 2013 - 19:38
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@Laurin70
Vielen Dank für den rechtsupport
Also dachte ich es mir doch, dass es nachteile für die agentur gibt, wenn die mich über die steuernummer abrechnen. Sie müssten dann nämlich meine Sozialbeiträge zahlen...wenn ich das richtig verstehe.
Ich wusste nicht, dass es eine straftat ist, wenn ich mir den gewerbeschein hole und damit auf der cebit arbeite.
Ich wunder mich halt nur, dass fast alle agenturen den gewerbeschein verlange und alle hostessten diesen liefern!? Wie funktioniert denn das, wenn alles wissen, dass es rechtswidrig ist...
Liebsten verwirrten gruß
Anna |
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Gast
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Verfasst am: 10 Feb 2013 - 20:01
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Das funktioniert so lange, bis mal wieder auf einer Messe eine großangelegte Zollkontrolle druchgeführt wird und hinterher die Sozialversicherungsträger zur Tiefenprüfung bei den Agenturen klingeln kommen. Was denkst du, wie schnell die dann vom Markt sind, weil sie die Nachzahlungen der SV-Beiträge nicht gestemmt bekommen. Such dir mal die großen Agenturen raus und schau mal, wie die auf Messen abrechnen. Nämlich nur über Lohnsteuerkarte oder kurzfristige Beschäftigung. |
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Gast
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Verfasst am: 10 Feb 2013 - 20:38
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Also nun gut...ich werde morgen die steuernummer und de kram vom finanzamt der agentur zuschicken...und sehen was die dazu sagen. In dem falle mache ich mich ja nicht strafbar richtig?
Wenn das nicht klappt werde ich den job absagen und mir keinen gewerbeschein holen...das ist mir dann doch irgenwie zu viel stress außerdem habe ich gehört, dass es sowieso total schwer ist in hannover das ding zu bekommen. |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 10 Feb 2013 - 20:39
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Mich würde eher interessieren,wie man mit einer Steuernummer abrechnet,dann noch ein Gewerbe anmeldet und sich nach dem Job in der Arbeitsagentur anstellt..... |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 10 Feb 2013 - 20:44
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Ania1989 hat Folgendes geschrieben: | Also nun gut...ich werde morgen die steuernummer und de kram vom finanzamt der agentur zuschicken...und sehen was die dazu sagen. In dem falle mache ich mich ja nicht strafbar richtig? |
Du willst doch immer noch auf einer Messe als (Chef-)Messehostess arbeiten,oder???
Das ist immer noch keine selbständige Tätigkeit,egal ob mit Steuernummer und/oder einer Gewerbeanmeldung oder einem Diplomatenausweis.... |
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Gast
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Verfasst am: 10 Feb 2013 - 20:47
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Um vielleicht auch noch mal etwas tiefgründiger zu werden. Ich habe den Eindruck, dass viele Selbstständige und Unternehmer immernoch Mitte der 90iger Leben. Faustregel: ab 500.000 € Umsatz statistisch gesehen aller 8 Jahre eine Tiefenprüfung. Nun sind wir aber im Jahr 2013 angekommen und die Vernetzung von Ämtern und Behörden ist auch mit der Zeit gegangen. Aktuelles Beispiel aus meinem Bekanntenkreis. Ein selbstständiger Kollege, der jahrein, jahraus hier und da in der Veranstaltungstechnik "gemuckt" hat (ca. 60.000 € Jahresumsatz), hat sich ein Auto gekauft. Die Straßenverkehrsbehörde hat das (merh oder weniger automatisch) dem FA gemeldet und keine 3 Monate später hat man sich zur Tiefenprüfung angemeldet.
In diesem Sinne: "Global denken - lokal handeln!" |
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Gast
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Verfasst am: 10 Feb 2013 - 20:52
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Also das geht auch nicht? Ach ich bin echt verwirrt...ein paar beiträge weiter oben meinten die herrschaften ich solle das bloß nicht per gewerbeschein sondern über die steuernummer als kleinunternehmer abrechnen...ich bin davon ausgegangen dass das dann auch so geht :-/ Falsch gedacht?
Da ich ab april ein praktikum mache, werde ich mal schauen ob es sich lohnt mich arbeitlos zu melden und den ganzen papierkram zu machen oder ob ich dennen einfach nur mitteile dass ich ein praktikum machen werde..
Ich bin leider sehr unerfahren was das alles angeht...wie es nicht schwer zu bemerken ist..Ich war immer eingestellt oder in der schule..und naja bei der cebit hat alles immer über die steuernummer geklappt und mir hat niemand gesagt, dass das irgendwie unrechtens ist.. |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 10 Feb 2013 - 21:03
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Ania1989 hat Folgendes geschrieben: | Also das geht auch nicht? Ach ich bin echt verwirrt...ein paar beiträge weiter oben meinten die herrschaften ich solle das bloß nicht per gewerbeschein sondern über die steuernummer als kleinunternehmer abrechnen...ich bin davon ausgegangen dass das dann auch so geht :-/ Falsch gedacht?
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Wir reden doch von 2 Jobs,oder???
Einmal als Hostess auf der Messe und
Zitat: | Der job soll auch noch zu dem in der gastro als chefhostess sein... |
Den Messejob solltest du zwingend als Arbeitnehmer über deine LSK abrechnen und den Gastrojob kannst du über deine Steuernummer als selbständige Tätigkeit abrechnen.
Wenn du mal die "Tipps und Tricks" auf der Jobseite lesen würdest,würde schon das alles längst klar sein. |
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Gast
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Verfasst am: 10 Feb 2013 - 21:12
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Nein nein es ist nur ein job als chefhostess auf der cebit im gastronomiebereich.
Also nur noch ein mal klipp und klar...mache ich mich strafbar, wenn ich diesen einen job über a) gewerbeschein oder b) steuernummer als kleinunternehmer abrechne?
Wer hätte gedacht, dass die paar hundert euro mir so einen kummer bereiten werden.haha |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 10 Feb 2013 - 21:26
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Ania1989 hat Folgendes geschrieben: |
Also nur noch ein mal klipp und klar...mache ich mich strafbar, wenn ich diesen einen job über a) gewerbeschein oder b) steuernummer als kleinunternehmer abrechne?
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JA! |
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Gast
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Verfasst am: 10 Feb 2013 - 22:19
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Ania1989 hat Folgendes geschrieben: | und mir hat niemand gesagt, dass das irgendwie unrechtens ist.. |
www.gesetze-im-internet.de! Bei dem heutigen Behördendschungel und Verordnungs- und Gesetzteswirrwarr, muss man sich zwangsläufig selbst informieren und entsprechend handeln und dann auch z. B. gegen Bescheide von Behörden Einspruch einlegen oder einer Agentru verklickern, dass man das so mit sich nicht machen lässt, falls erforderlich. Mal ganz blöd ausgedrückt, du bringst ja auch niemanden um, um das hinterher damit zu rechtfertigen, dass dir niemand gesagt hat, dass das irgendwie unrechtens ist |
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Gast
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Verfasst am: 10 Feb 2013 - 23:32
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Sehr interessant
Nun schade, dann kann ich mir den Job ja abschminken...
Obwohl ich ja am anfang den rat bekommen habe das per steuernummer abzurechnen :-/ Hätte ich doch glatt gemacht. |
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Gast
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Verfasst am: 11 Feb 2013 - 7:07
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Weder als Hostess noch als Gastro-Jobberin sind Sie selbständig. Vergessen Sie in diesen Branchen den ganzen Quatsch mit Gewerbeschein und Kleinunternehmerin. Vorschlag:
1. Sie besorgen sich einen Aushilfsjob in der Gastronomie und kellnern dort in einer Kneipe auf € 450,- - Basis (geringfügige Beschäftigung)
2. Dazu können Sie als Kleinunternehmerin (also mit Gewerbeschein) Promotion machen (also Flyer verteilen etc.)
Dann müssen Sie sich auch nicht mehr arbeitslos melden... |
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Gast
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Verfasst am: 11 Feb 2013 - 12:47
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So jetzt wo ich ich mich in das thema mittlerweile eingelesen habe, habe ich mir die vereinbarung der agentur durchgelesen und muss schon sagen, dass die ziemlich schlau sind.
Die tätigkeitsbeschreibung: Aktivitäten zur verkaufförderung
Einsatzumfang nach absprache
usw.
Das würde wahrscheinlich auch alles so durchgehen...bis dann eine kontrolle kommt richtig?
Was sind die folgen bei so einer kontrolle?
Und vor allem wie kann sich eine agentur sowas erlauben?!? |
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Gast
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Verfasst am: 11 Feb 2013 - 13:19
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So dann habe ich direkt mal noch eine frage zum verstätnis.
Wenn ich ab dem 01.03 nicht mehr über meinen arbeitgeber versichert bin und mir trotz allen warnungen einen gewerbeschein hole..bin ich dann garnicht mehr verischert?
Wie sieht es mit meiner selbstständigkeit als kleinunternehmer aus? Sollte ich diese abmelden? Ich werde nämlich wohl erst wieder nächstes jahr fest arbeiten da ich ab april ein praktikum im ausland mache.
Bald habt ihr es mit mir geschafft...bald weiß ich dann auch alles |
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