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Rechnungsstellung, Rechnungstool - Fragen & Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Jun 2012 - 13:10

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Solche Agenturtrottel hatte ich auch schon Mal:

Stellen ca. 300€/Tag für dich in Rechnung und wollen dann plötzlich die Rechnung um ein paar Euro kürzen,weil angeblich irgendwas nicht stimmt.......

......da gibts nur eins:

Überweisen sie nicht den Rechnungsbetrag,wird der überwiesene Betrag zurückgebucht und sofort ein gerichtlicher Mahnbescheid erlassen!

Das sollte man diesen kompletten "Vollpfosten" auch so direkt gesagt werden - und das Handeln nicht vergessen! yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Jun 2012 - 13:32

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@edmerel:

Was meinst du mit "Betrag zurückbuchen". Eine erhaltene Gutschrift kann ich doch nicht zurückgehen lassen. Der Mahnbescheid würde sich dann ja auf die Differenz, um die gekürzt wurde, beziehen. (?)
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Jun 2012 - 14:28

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Der Rechnungsbetrag entspricht ja nicht deiner Kontobuchung und wird somit an die Agentur zurücküberwiesen. Wink

Das solltest du denen klarmachen!
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Dez 2012 - 22:48

Job auf Rechnung
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UHey Smile bin neu hier und hatte heute meinen ersten Job. Davor hab ich immer auf Lohnsteuerkarte gearbeitet, dieses Mal meinte die Agentur aber heut Abend, dass ich ihnen die Rechnung per Mail scho
Ilken soll.
Konnten die alten Hasen im Business mir dabei mal helfen....wie ich das am besten anstelle, was ich beachten muss, usw.!

Danke euch schon mal & schönes Wochenende weihnachten
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Dez 2012 - 23:30

Antworten mit Zitat  

Salopp gesagt, vergiss es! Mal abgesehen davon, dass du für Tätigkeiten, die bisher offenbar einen SV-pflichtigen Status hatten nicht plötzlich selbstständig sein kannst, ist der Job ja durch und hast noch gar kein Gewerbe angemeldet. Du solltest dringend mit der Agentur klären, dass du gar kein Gewerbe angemeldet hast und somit auch keine Rechnungen schreiben kannst! Die können sicher was über die 50-Tage-Regel machen, dich relativ problemlos sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 08 Dez 2012 - 2:12

Antworten mit Zitat  

Vor allem ist ja auch schon auch hier bestens bekannt,dass es in Stuttgart längern dauern kann bis man einen GS bekommt - wenn überhaupt ohne rechtliche Hilfe!

Zitat:
Davor hab ich immer auf Lohnsteuerkarte gearbeitet, dieses Mal meinte die Agentur aber heut Abend, dass ich ihnen die Rechnung per Mail scho
Ilken soll.


Abgesehen von den Tipps von user "Danmat" klärt man die Bzahlung(sart) immer im Vorfeld.
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Jan 2013 - 21:59

Rechung- 2 Personen in eine Rechnung?
Antworten mit Zitat  

Hallo liebe Leute,

ich habe eine Frage und zwar habe ich gemeinsam mit meiner Schwester einen Job an Silvester erledigt und muss dafür natürlich nun eine Rechnung schreiben.

Meine Schwester hat jedoch keinen Gewerbeschein und daher wollte ich fragen, ob ich sie in meiner Rechung aufführen darf.

Wir haben beide dieselbe Zeit gearbeitet und bekommen auch denselben Stundensatz.

Wie mache ich das?

Freue mich auf Antwort!

Dankee Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Jan 2013 - 23:01

Antworten mit Zitat  

Besser gar nicht, es sei denn, du hast deine Schwester entsprechend sozialversicherungspflichtig oder über die 50 Tage Regel angestellt. Was wohl eher nicht der Fall ist. Ergo, Agentur informieren und um Klärung der Bezahlung bitten.
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Bianca1978



Anmeldungsdatum: 05.11.2011
Beiträge: 5
Wohnort: Sukow-Marienhof

BeitragVerfasst am: 21 Feb 2013 - 11:37

Rechnungsvermerk
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Halli Hallo;
ich habe folgende Frage zur Rechnungsstellung:

Kann ich einen Vermerk in meiner Rechnung schreiben, dass Korrekturen/Kürzungen z.B. binnen 7 Tagen angezeigt werden müssen, ansonsten wird die RG als anstandslos angenommen gewertet? Konfus

Falls dieses Thema schon irgendwo erläutert wurde, wäre ich über einen Link dankbar.
Vielen Dank für Eure Hilfe


Lg
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 21 Feb 2013 - 16:16

Re: Rechnungsvermerk
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Bianca1978 hat Folgendes geschrieben:


Kann ich einen Vermerk in meiner Rechnung schreiben, dass Korrekturen/Kürzungen z.B. binnen 7 Tagen angezeigt werden müssen, ansonsten wird die RG als anstandslos angenommen gewertet? Konfus



Da bleibt nur noch die Frage,was das bringen soll und seit wann Rechnungen einfach so gekürzt werden können!

Jede Rechnung,die nicht komplett bezahlt wird,muss ein Strorno und jeweils eine Begründung an dich erfolgen.Die Fristen richten sich nach den vereinbarten Zahlungsziel.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Feb 2013 - 16:27

Antworten mit Zitat  

Kein Beleg ohne Buchung - keine Buchung ohne Beleg. Hast du also einen Beleg (deine Rechnung) über 200 €, kannst du dazu ja auch nicht nur eine Buchung über z. B. 150 € zuordnen.
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Bianca1978



Anmeldungsdatum: 05.11.2011
Beiträge: 5
Wohnort: Sukow-Marienhof

BeitragVerfasst am: 21 Feb 2013 - 17:24

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Erstmal danke für Eure hilfe.

Habe vor ein paar Wochen eine neue Aktion angefangen und meine erste RG an die Agentur geschickt.

Es gibt klare Regelungen zwecks der Abrechnung an die ich mich gehalten habe und jetzt bekomme ich einen Tag vor Ablauf der Frist zu hören, dass die 2. Rechnung mit Provision und Prämie noch erst auf Richtigkeit überprüft werden muss bevor es zur Auszahlung kommt.

Zahlungsziel: 4 Wochen
Es sollen 2 Rechnungen erstellt werden
- 1.Rechnung soll gearbeitete Stunden + gefahrene km enthalten
- 2.Rechnung Provision + Prämie

Hab sowas noch nicht mit erleben müssen und weiß nicht wie ich mich jetzt verhalten muss.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Feb 2013 - 17:42

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Da hast du sicher was verkauft oder Verträge geschrieben oder ähnliches. Die Agentur wird erst noch prüfen wollen, ob keine Stronos etc. dabei sind.
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 21 Feb 2013 - 17:46

Antworten mit Zitat  

Bianca1978 hat Folgendes geschrieben:


Es gibt klare Regelungen zwecks der Abrechnung an die ich mich gehalten habe und jetzt bekomme ich einen Tag vor Ablauf der Frist zu hören, dass die 2. Rechnung mit Provision und Prämie noch erst auf Richtigkeit überprüft werden muss bevor es zur Auszahlung kommt.
.


Dann würde ich deiner Stelle spätestens morgen den Herrschaften "verklickern",dass das so auf keinen Fall geht!

In den 4 Wochen Zahlungsziel hatten sie genug Zeit zum "überprüfen" - eine absolute Unverschämtheit - und das solltest du auch denen klar machen und ggf. sofort annahmen!
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Bianca1978



Anmeldungsdatum: 05.11.2011
Beiträge: 5
Wohnort: Sukow-Marienhof

BeitragVerfasst am: 21 Feb 2013 - 18:01

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vergebe "Gutscheine mit schnuppertagen " für einen fitnessclub.
bekomme pro Gutschein bezahlt und wenn ich eine bestimmte anzahl habe noch eine prämie. ob es nachher zu einem vertragsabschluss kommt ist dabei egal.
naja, mal sehen was da noch rauskommt...

also seid ihr der meinung, dass sich so ein satz wie ich ihn mit angeben wollte nicht wirklich lohnt?
_________________
VIVERE ET VIVERE
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