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<< Betriebsprüfung bei der Agentur :: Kindergeld: Einkommensgrenzen, Fragen & Antworten >> |
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Gast
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Verfasst am: 22 Okt 2010 - 10:59
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Wenn du nicht beim A-Amt als arbeitssuchend gemeldet bist, auch nirgends studierst oder sonstwas, bist du zwangsläufig hauptberuflich Selbstständig. Das müsstest du dann auch so im Gewerbeschein angegeben haben, weil es ja nicht nebenberuflich sein kann. Insofern mal hier fleißig nachlesen: https://www.promotionbasis.de/tipps_start.php?rub=tipps_ und mit den Themen Versicherungen und Vorsorge (Krankenversicherung, Altervorsorge, Betriebshaftpflicht, Berufunfähigkeit, ggf. Unfall) und Buchhaltung, Finanzamt und Steuern auseinandersetzen. |
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Gast
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Verfasst am: 22 Okt 2010 - 11:14
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Spielt der Verdienst dabei eine Rolle? Ich will nicht mehr als 7500€ verdienen und alleine der Krankenkassenbeitrag für Selbstständige wäre schon unglaublich hoch...
Hab mir alles mal durchgelesen, aber irgendwie werd ich nicht ganz schlau.
Muss ich beim Gewerbeschein beantragen noch was beachten? |
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Gast
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Verfasst am: 22 Okt 2010 - 13:21
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Hättest dich nicht unbedingt zwangsläufig exmatrikulieren lassen müssen bei einem Gewinn von 7500€... |
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Gast
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Verfasst am: 22 Okt 2010 - 14:05
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SakisFFM hat Folgendes geschrieben: | Hättest dich nicht unbedingt zwangsläufig exmatrikulieren lassen müssen bei einem Gewinn von 7500€... |
Prinzipiell wärst du damit viel besser gefahren. Ich kenne eine Menge Leute, die nach dem Studium erstmal so jobben und um den Studentenstatus zu erhalten einen Aufbaustudiengang "anhängen" oder sich sonstwo für ein Zweitstudium einschreiben. Jetzt bist du in einer Zwickmühle. Entweder du meldest dich beim Amt an und kannst nur wenig dazuverdienen oder du ziehst es hauptberuflich durch, dann musst du allerdinsg auch entsprechende Einnahmen bringen, damit noch was zum (Über-)Leben übrig bleibt. |
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Gast
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Verfasst am: 22 Okt 2010 - 15:38
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Oder du guckst, ob du dich jetzt noch für irgend einen Studiengang einschreiben kannst... Die meisten Unis sind zwar hoffnungslos überfüllt, dennoch gibt es immer unbeliebte Fachrichtungen... |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 22 Okt 2010 - 17:55
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Alternativ (falls Du nicht doch noch spontan den Studentenstatus zurückerhalten kannst, was sicher das beste wäre) versuchst Du, einen TZ-Job in Festanstellung zu ergattern. Die Post z.B. freut sich im Winter sicher sehr über arbeitswillige Helfer (da kannst Du bei Bedarf später auch als Student weiterjobben)- dort behältst Du wesentlich mehr über als bei der Promotion, da die Post schon einen höheren Brutto-Stundenlohn zahlt als die Agenturen Dir üblicherweise an Honorar bieten.
UPS z.B. ist auch nicht verkehrt- da kannst Du auch innen arbeiten, wenn Dich nächtliche Arbeitszeiten nicht abschrecken .
Viel Erfolg. |
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Gast
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Verfasst am: 10 Mai 2011 - 10:00
Promotion + Zweitstudium = Langzeitstudiengebühren? |
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Hallo zusammen
meine Situation ist für Außenstehende wahrscheinlich etwas undurchsichtig, ich versuche es dennoch mal mein Anliegen zu erklären. Ich war im Zwitraum WS06/07 bis WS 10/11 in Niedersachsen an einer Hochschule in 3 Studiengängen eingeschrieben. Einen davon habe ich mit Abschluss abgeschlossen. An der gleichen Uni promoviere ich jetzt aktuell (seit WS10/11 bis jetzt)
Gleichzeitig zur Promotion mache ich ein Zweitstudium an einer anderen Hochschule (auch Niedersachsen). Jetzt wollen die doch tatsächlich Langzeitstudiengebühren von mir haben, obwohl ich ja schon einmal mit Abschluss fertig bin.
Meine Frage wäre jetzt, wie ich es schaffe, dass ich die nicht mehr zahlen muss? Normale Studiengebühren wären ok, aber Langzeitstudiengebühren finde ich einfach nur affig. Würde es gehen, dass ich mich in einem anderen Bundesland an einer UNI einschreibe, wo es kein Studiengebühren gibt? Komme ich so um die Studiengebühren rum (der Verwaltungskostenbeitrag mal außen vor)? Gibt es eine andere Möglichkeit die Langzeitstudiengebühren zu vermeiden ohne das ich umziehe?
Danke |
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Gast
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Verfasst am: 13 Okt 2012 - 16:42
Steuern, Gewerbe & Uni - lohnt es sich? |
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Hallo,
bin Studentin und bis jetzt nur normale Arbeitnehmerin für 400 € Jobs gewesen.
Nun interessiere ich mich schon länger für PB, jedoch gibt es zu Beginn sehr viele Fragen, weil man ja alles richtig machen will.
Man ist doch hier selbstständig/Freiberufler?
Ich brauch nen Gewerbeschein + Steuernummer.
Wie ist es mit der Versicherung? Bin ja momentan bei meinen Eltern gesetzlich familienversichert.
Wie verhält sich das mit Bafög? Wenn ich unter den 400€ bleibe dann zahle ich auch keine Steuern?
Lohnt es sich überhaupt mehr als 400 € zu verdienen, wenn man Bafög bekommt? Oder überhaupt "selbstständig" zu sein?
Danke für Eure Antworten. |
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Gast
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crosspilot
Anmeldungsdatum: 03.11.2011 Beiträge: 3 Wohnort: rosenheim
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Verfasst am: 27 Okt 2012 - 0:47
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pc kann man auch teilweise abstetzen |
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marion1201
Anmeldungsdatum: 13.08.2013 Beiträge: 1 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 23 Okt 2013 - 14:59
Werkstudent + Promotion = studentische Versicherung? |
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Hallo Ihr Lieben!
Ich stehe derzeit vor einem Problem bzw. einer Frage, zu der ich bisher in der Art hier keine Antwort hier im Forum finden und mir selbst die Krankenkasse nicht helfen konnte.
Ich bin studentisch versichert (26), arbeite 20h als Werkstudent und würde gerne WÄHREND DER VORLESUNGSZEIT noch ab und zu etwas durch kleinere Promotions dazu verdienen (ca. 5-10h/Woche, manchmal am Wochenende). Habe keine Kurse mehr an der Uni und schreibe nur noch die Abschlussarbeit.
Wie ist der Zusammenhang zwischen "kurzfristige Beschäftigung" (50 Tage Regel) und dem Ausüben eines Nebengewerbes als Student?
Zählen Promotionjobs auch als "kurzfristige Beschäftigung" oder sind sie anders anzusehen?
Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte!!! DANKE! |
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Gast
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Verfasst am: 23 Okt 2013 - 23:51
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Eine kurzfristige Beschäftigung ist ein Angestelltenverhältnis, ein Nebengewerbe eine selbstständige Tätigkeit. Ersteres können z. B. Hostessenjobs sein (da das keine selbstständigen Tätigkeiten sind), zweiteres z. B. Promotionjobs, die du als Selbstständiger übernimmst. |
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Gast
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Verfasst am: 31 März 2014 - 19:04
Gewerbeschein, Studium, Kindergeld |
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Hallo ihr lieben,
ich bin neu bei promotionbasis und habe bisher immer nur über Lohnsteuerkarte gearbeitet. nun habe ich einen guten regelmäßigen job angeboten bekommen der allerdings einen Gewerbeschein verlangt. Ich verstehe allerdings das ganze Prinzip noch nicht so richtig, deswegen habe ich ein paar fragen dazu:
1)Gewerbeschein erhalte ich bei meinem Finanzamt, ich werde ca 1000,- Brutto im Monat bekommen. Ist das ein Kleinunternehmer Gewerbeschein?
2)Darf ich als Vollzeitstudentin überhaupt einen Gewerbeschein besitzen?
3)Wenn ich das die nächsten 6 Monate mache, bekommen meine Eltern dann weiterhin das Kindergeld?
4)Welche Arbeit kommt dann auf mich zu bezgl. Rechnungen schreiben, Steuererklärung, etc?
5) Kann ich weiterhin bei meinen Eltern gesetzlich versichert sein?
Ich danke euch schon einmal vorher für eure Antworten!! |
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Gast
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Verfasst am: 31 März 2014 - 21:53
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Das wird sich für dich so auf keinen Fall lohnen. Mit 1000 € monatlich liegst du bei einem halben Jahr zwar noch im Rahmen eines Kleinunternehmers, du kannst auch als Student ein NEBENgewerbe betreiben. Allerdings wird bei diesen Einnahmen das Kindergeld sehr wahrscheinlich gestrichen. Außerdem kann es passieren, da du dafür sicher auch sehr viel Arbeiten gehen musst, dass deine studentische Krankenversicherung nicht mehr greift und du dich selber versichern musst und die Beiträge dann auch alleine aufbringen musst. Erkundige dich dazu mal bei deiner KV, wie die genauen Regelungen zu den maximalen Arbeitszeiten beim Zuverdienst sind.
Hinzu kommen dann regelmäßige Buchhaltung, jährlich eine Steuererklärung, Rechnungen verfassen und ggf. mahnen etc. Außerdem kann es erheblichen Streß mit den Sozialverischerungsträgern geben, wenn du nur für einen Auftraggeber tätig bist (Stichwort Scheinselbstständigkeit). |
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Gast
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Verfasst am: 01 Apr 2014 - 20:05
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Danke DanMat für deine Antwort. Jedoch muss ich wohl ein paar Ergänzungen hinzufügen.
Meine Arbeitszeit beträgt 14 Stunden die Woche, demnach ist die max. Arbeitszeit eines Studenten von 20 Wochenstunden noch lange nicht erreicht.
Ich würde 2x die Woche 7 Stunden arbeiten, Rechnung schreiben kann ich, Mahnung werden wohl nicht nötig sein, es ist ein einziger Arbeitgeber.
Ich habe die letzten 3 Jahre auch eine Einkommenssteuererklärung machen müssen, müsste demnach nur lernen welche Anlage hinzu kommt...was die Buchhaltung angeht bin ich allerdings auf dem Wissenstand 0.... weiß allerdings nicht welche dinge ich dann dort bearbeiten müsste. Ist halt ne super easy Promoarbeit: hingehen, Sachen bekommen, arbeiten, Sachen abgeben, Feierabend...
Das mit dem Kindergeld ist natürlich ärgerlich... wie sieht denn beim Kindergeld die Einkommensgrenze aus? |
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